Darlehensvertrag
zwischen
- hinfort: Darlehensgeber -
und
- hinfort: Darlehensnehmer -
1. Darlehensgewährung
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein verzinsliches Darlehen in Höhe von ... EUR (in Worten ... Euro). Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.
2. Verzinsung
Das Darlehen ist mit ... % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind viertel/halb/jährlich zu zahlen.
3. Tilgung
Das Darlehen ist in monatlichen Raten von ... EUR zurückzuzahlen. Zahlungen des Darlehensnehmers werden zunächst auf etwaige Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.
Alternativ
Das Darlehen ist, ohne daß es einer Kündigung bedarf, spätestensn am Datum einschließlich Kosten und Zinsen zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, vorfristig Zahlungen zu leisten, die auf etwaige Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet werden.
Alternativ
Das Darlehen ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat/drei Monaten kündbar und innerhalb von einem/drei Monaten nach Zugang der Kündigung einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen.
4. Sicherheiten
Der Darlehensnehmer gewährt dem Darlehensgeber folgende Sicherheiten:
Der Darlehensnehmer überträgt sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen auf den Darlehensgeber:
- Auto
- Computer
- Möbel
oder
Der Darlehensnehmer bestellt zugunsten des Darlehensgeber auf dem Grundstück, eingetragen im Grundbuch von ... des Amtsgerichts ..., Blatt ..., Flur ..., Flurstück ..., eine Grundschuld in Höhe von ... EUR (in Worten .... Euro) (bei dieser Sicherung muß der Darlehensvertrag wegen § 29 GBO beurkundet werden)
oder
Der Darlehensnehmer tritt an den Darlehensgeber, der diese Abtretung annimmt, folgende Ansprüche zur Sicherung des Darlehens ab. Aus den abgetretenen Ansprüchen darf sich der Darlehensgeber nur befriedigen, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens oder der vereinbarten Darlehensraten in Verzug gerät.
- Anspruch des Darlehensnehmers gegen seinen Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO.
- Anspruch des Darlehensnehmer aus der bei der XY Versicherungs AG abgeschlossenen Lebensversicherung Nr. ...
- Zahlungsanpruch des Darlehensnehmers aus (Rechtsgrund) gegen (Schuldner des Darlehensnehmers)
5. Schlußbestimmungen
Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ...
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
..., den
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(Darlehensgeber) (Darlehensnehmer)
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