Protektor Le­bens­ver­si­che­rung Sicherungsfonds Protektor schützt Kunden vor Pleite

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Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gibt es einen Sicherungsfonds namens Protektor, der Sparer schützt, wenn ihre Le­bens­ver­si­che­rung pleitegeht.
  • Protektor übernimmt Verträge von insolventen Versicherern. Leistungen für Altersvorsorge und Risikoschutz bleiben erhalten, ebenso bereits gewährte Gewinnbeteiligungen.
  • Alle Lebensversicherer aus Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied bei Protektor zu sein. Aus deren Beiträgen finanziert sich der Sicherungsfonds.
  • Das Vermögen von Protektor reicht aus, um die Pleite eines mittelgroßen Versicherers aufzufangen. Danach haften die anderen Mitgliedsversicherungen.

Wer vor 15 Jahren eine Le­bens­ver­si­che­rung abgeschlossen hat, ging davon aus, dass sein Geld dort langfristig sicher angelegt ist. Doch aufgrund der Niedrigzinsen geht es vielen Versicherern heute nicht so gut wie einst angenommen. Es fällt ihnen schwer, die Rendite zu erwirtschaften, die sie ihren Kunden zugesagt haben. Können die Gesellschaften die versprochenen Garantien nicht anders zahlen, müssen sie an ihre Eigenmittel gehen. Kleinere Versicherer könnte das in die Insolvenz treiben. Die Leidtragenden wären dann die Kunden, deren Erspartes weg wäre.

Damit das nicht passiert, gibt es seit 2002 einen gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherer: die Protektor Le­bens­ver­si­che­rungs-AG. AG steht allerdings nicht für Aktiengesellschaft, wie man annehmen könnte, sondern für Auffanggesellschaft. Der Fonds hat die Aufgabe, insolvente Lebensversicherer zu sanieren.

Alle Lebensversicherer sind durch Protektor geschützt

Alle Lebensversicherer, die in Deutschland ihren Sitz haben, müssen per Gesetz Mitglied bei Protektor sein und profitieren von seinem Schutz. Gesichert sind Kapitalversicherungen für den Todes- und Erlebensfall, Risikoversicherungen, Ren­ten­ver­si­che­rungen, fondsgebundene Le­bens­ver­si­che­rung­en und Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen. Pensionskassen können ebenfalls beitreten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Ob ein Sicherungsfall vorliegt, entscheidet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Sie ordnet die Übertragung der Ver­si­che­rungs­ver­träge auf den Sicherungsfonds an, wenn ein Mitglied seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, obwohl es bereits selbst alles für eine Sanierung getan hat.

Für den Kunden bedeutet das, dass sein Vertrag zunächst auf Protektor übergeht. An den Konditionen der Police ändert sich nichts: Leistungen für Altersvorsorge und Risikoschutz bleiben in der Regel erhalten, ebenso bereits gewährte Gewinnbeteiligungen. Ist der Versicherer saniert, kann Protektor die Bestandsverträge auf eine andere Gesellschaft übertragen. Ein Mitspracherecht hat der Kunde dabei nicht.

So funktioniert der Sicherungsfonds

Finanziert wird der Sicherungsfonds durch seine Pflichtmitglieder und seine freiwilligen Mitglieder. Sein Vermögen beläuft sich auf rund 937 Millionen Euro (Stand: Dezember 2015) und ist durch umfassende Regelungen weitgehend vor der Inflation geschützt.

Experten zufolge reicht das Vermögen des Sicherungsfonds, um einen mittelgroßen Lebensversicherer zu retten – nicht jedoch mehrere mittelständische Unternehmen gleichzeitig oder einen großen Versicherer. Wird ein Versicherer insolvent und der Sicherungsfonds reicht nicht aus, um die Gläubiger und die Renten der Versicherten zu bezahlen, sind alle Mitglieder verpflichtet, gemeinsam Geld nachzuschießen, maximal in Höhe des aktuellen Vermögens. Anschließend greifen weitere Regelungen, um das insolvente Unternehmen aufzufangen. So müssen Kunden auf Anordnung der Bafin auf bis zu 5 Prozent ihrer Ansprüche verzichten. Zeitweise kann Protektor auch alle Zahlungen einfrieren.

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Autor
Annika Krempel

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