Tipps & Tricks

ETF ans Kind übertragen: Vorsicht vor dieser Steuer

Du möchtest einen Teil Deiner ETFs in das Depot Deines Kindes übertragen? Diese Möglichkeiten hast Du.

Nadine Graf
Von Nadine Graf und Giulia Tita
ETF ans Kind übertragen: Vorsicht vor dieser Steuer
Traders Place| Kinderdepot
Scalable Capital| Kinderdepot
Finanzen.net| Kinderdepot
Flatex| Depot für Minderjährige
Trade Republic| Kinderdepot

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Aus unserer Unterstützer-Community erreicht uns diese Woche die Frage von Stefan:

„Hallo. Ich spare in meinem Depot einen ETF für meine Kinder. Jetzt möchte ich einen Teil eines ETFs ins Depot meines minderjährigen Kindes bei einem anderen Anbieter übertragen. Geht ein Teilübertrag – und kostet der mehr?“

Kurz gesagt: Ja, Du kannst ETF-Anteile an andere Personen übertragen – auch an Deine Kinder, die vielleicht schon ein Kinderdepot haben. Der Depotübertrag selbst ist kein Verkauf der Wertpapiere. Deshalb fällt allein durch den Übertrag auch eigentlich keine Kapitalertragsteuer an.

Da aber das Depot Deines Kindes auch auf dessen Namen läuft, muss Dein Kind ggf. Schenkungsteuer zahlen. Bei Stefan ist genau das der Fall: die ETF-Anteile wechseln den Besitzer – von ihm zu seinem Kind.

Achtung: Das musst Du aber beim Übertrag auf dem Formular entsprechend angeben, da es sonst als Verkauf gewertet wird und dann zahlst Du deutlich mehr Steuern: Kapitalertragsteuer von 25 % plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.  

Für Schenkungen gibt’s wiederum Freibeträge. Bei einer Schenkung an die eigenen Kinder oder auch an Stiefkinder liegt er bei 400.000 € pro Kind für zehn Jahre. Wenn Du über der Freibetragsgrenze bist, kannst Du hier berechnen lassen, wie viel Steuer Dein Kind zahlen muss. Bei größeren Beträgen solltest Du deshalb vor dem Übertrag prüfen, welche steuerlichen Regeln für Dich gelten.  

Was kostet der Depotübertrag?

Ob Du Dein komplettes Depot oder nur einzelne ETF-Anteile überträgst, macht bei den Kosten grundsätzlich keinen Unterschied: Der Depotübertrag selbst ist kostenlos.

In seltenen Fällen können allerdings Kosten Dritter entstehen, etwa bei einer Verwahrstelle, die Deine Bank an Dich weitergeben kann. Viele Banken verzichten aber darauf. Wenn Du ungewöhnliche oder exotische Wertpapiere übertragen möchtest, frag zur Sicherheit vorher bei Deinem Depotanbieter nach.  

Und so geht’s

An sich funktioniert die Übertragung von ETF-Anteilen genauso, wie wenn Du ganze ETFs übertragen möchtest: Verwende dazu das Formular des Depot-Anbieters Deines Kindes. Hier gibst Du an, welchen ETF Du übertragen möchtest. Dafür brauchst Du die entweder die WKN (Wertpapierkennnummer) oder die ISIN (International Securities Identification Number). Außerdem trägst Du ein, wie viele Anteile übertragen werden sollen.  

Die Übertragung kann mehrere Wochen lang dauern – sollte allerdings nicht länger als drei Wochen gehen. Die ursprünglichen Anschaffungskosten und -zeitpunkte werden in der Regel mit übertragen. Das ist später wichtig, wenn Dein Kind die ETF-Anteile verkauft.

Wichtig: Übertragen kannst Du nur ganze ETF-Anteile, keine Bruchstücke aus einem Sparplan. Wie der Depotübertrag Schritt für Schritt funktioniert, zeigen wir Dir in unserem Ratgeber zum Depotübertrag und in unserer Checkliste (PDF) dazu.

Du möchtest auch gerne ein Depot für Dein Kind eröffnen? Dann schau in unseren Juniordepot-Vergleich. Hier empfehlen wir Dir Traders Place (Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) und Comdirect (beste Leistung). Außerdem Scalable Capital, Flatex, ING, Finanzen.net Zero, Consorsbank, Trade Republic und S Broker.  

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