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ETF-Steuer im Januar: Nutz diese einfache Faustregel von Finanztip

Anfang Januar wird die Steuer auf die Vorabpauschale von Deinem Verrechnungskonto abgebucht. Aber was steckt nochmal dahinter? Und wie viel Guthaben solltest Du als Puffer dafür einplanen?

Timo Halbe
Timo Halbe Geldanlage
ETF-Steuer im Januar: Nutz diese einfache Faustregel von Finanztip

ETF läuft gut? Dann zahlst Du Anfang 2026 Steuern
Freistellungsauftrag: Verhindert Steuerabzug bis 1.000 €
Tipp: Ermittle Deine Vorabsteuer mit dem Finanztip-Rechner

Anfang 2026 wird wieder die Steuer auf die Vorabpauschale fällig – und zwar für alle ETFs und Fonds in Deinem Depot, die 2025 im Wert gestiegen sind. Damit Du weißt, was auf Dich zukommt und vorbereitet bist, hier das Wichtigste im Überblick:

Was ist die Vorabpauschale nochmal?

Im Prinzip ein fiktiver Ertrag Deines ETFs oder Fonds, auf den zum Jahresanfang eine Steuer anfällt, wenn sein Wert im Kalenderjahr davor gestiegen ist. Das betrifft vor allem thesaurierende Fonds, die kein Geld ausschütten, das versteuert werden könnte. Deswegen wird bei ihnen mit einem fiktiven Ertrag gerechnet.

Der Grund: Das Finanzamt möchte nicht 20 oder 30 Jahre warten, bis Du etwas verkaufst und es zum ersten Mal Steuer kassieren kann. Aber auch bei ausschüttenden ETFs kann im Januar etwas Steuer fällig sein.

Trotzdem ist die Steuer auf die Vorabpauschale keine zusätzliche Steuer, sondern – wie das Wort schon sagt – eine Vorabsteuer. Was Du dadurch an Steuern bezahlst, wird später verrechnet, wenn Du Anteile verkaufst.

Die Vorabpauschale ist nicht jedes Jahr gleich

Ob die Vorabpauschale überhaupt eine Rolle spielt und wie hoch sie ist, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Genauer gesagt vom Basiszins, den die Bundesbank jedes Jahr festlegt. Für 2025 liegt der Basiszins bei 2,53 %.

Wie viel Guthaben solltest Du für die Vorabsteuer einplanen?

Weil die genaue Berechnung etwas kompliziert ist, haben wir bei Finanztip eine Faustregel entwickelt. Für Januar kannst Du Dir daher merken: Pro 10.000 € Fondsvolumen beträgt die Vorabpauschale bei Aktien-ETFs maximal 178 €.

Bedeutet für Dich: Pro 10.000 € Fondsvolumen solltest Du Anfang 2026 rund 36 € auf Deinem Verrechnungskonto haben, die dann als Vorabsteuer abgebucht werden. Hier haben wir großzügig gerechnet, damit das Geld auf jeden Fall reicht.

Zum Vergleich: Im Januar 2025 lag die maximale Vorabsteuer bei Aktien-ETFs bei 33 €, da der Basiszins 2024 etwas niedriger war (2,29 %).

Freistellungsauftrag verhindert den Steuerabzug

Alternativ kannst Du Deinen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 € nutzen und für Dein Depot einen Freistellungsauftrag (FSA) einrichten, der den zu versteuernden Anteil Deiner Vorabpauschale abdeckt. Bei Aktien-ETFs sind das maximal 124 € pro 10.000 € Fondsvolumen.

Dadurch wird die Vorabsteuer erst gar nicht eingezogen und Dein Konto bleibt Anfang Januar unangetastet. Ohne Freistellungsauftrag kannst Du Dir die 36 € später über die Steuererklärung zurückholen.

Übrigens: Der volle Freibetrag von 1.000 € reicht bei Aktien-ETFs für rund 80.600 € Fondsvolumen. Wenn Dein Depot darunter liegt, musst Du Anfang 2026 also keine Vorabsteuer zahlen – vorausgesetzt, der Freistellungsauftrag ist eingerichtet. Liegt er darüber, musst Du auch bei einem Freistellungsauftrag mit Steuern rechnen.

Nutz den Vorabpauschale-Rechner von Finanztip

Wenn Du herausfinden möchtest, wie viel Vorabsteuer Du Anfang Januar auf Deine Fonds oder ETFs (auch Geldmarkt-ETFs und Immobilienfonds) zahlen musst, haben wir hier einen praktischen Rechner für Dich. 

Du musst ihn nur mit drei Angaben füttern und schon liefert er Dir die Maximalwerte, mit denen Du Anfang Januar auf der sicheren Seite bist – und zwar:

  • Anteilspreis Anfang 2025: Damit Du ihn nicht umständlich in Deinen Depotauszügen suchen musst, haben wir die Anteilspreise für alle von uns empfohlenen Aktien- und Geldmarkt-ETFs bereits für Dich recherchiert. Die Übersicht findest Du direkt unter unserem Vorabpauschale-Rechner
  • Anzahl der Anteile Ende 2025: Diese Stückzahl entnimmst Du einfach Deinem Depot. Falls Du auf den ETF noch einen Sparplan hast, der bis zum Jahresende ausgeführt wird, solltest Du bis dahin warten. Denn dann kommen ja noch ein paar Stücke dazu
  • Art des Fonds: z. B. Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds

Natürlich kannst Du Deine Vorabpauschale und die Steuer darauf auch ganz genau ausrechnen. Wie Du dabei vorgehst, erklären wir Dir ausführlich und mit Beispielen in unserem neuen Ratgeber zur Vorabpauschale.

Deine Fragen zu ETF-Steuern

Du hast noch weitere Fragen zur Vorabpauschale oder allgemein zur Steuer bei ETFs? Dann meld Dich zum nächsten Expertengespräch an: Am 20. November geht unser Geldanlage-Experte Timo Halbe die wichtigsten Punkte mit Dir durch. 

Expertengespräch - So versteuerst Du Deinen ETF richtig

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