Es passiert zwar nicht allzu oft, aber ETFs können aufgelöst werden. Der häufigste Grund ist, dass sich der ETF für den Anbieter nicht mehr rechnet. Der ETF wird dann entweder
- umstrukturiert
- mit einem anderen verschmolzen (Fusion)
- oder komplett aufgelöst (Liquidation)
Das ist meist eine sehr unangenehme Situation für Dich als Anlegerin oder Anleger: Denn Du hast vermutlich damit gerechnet, diesen einen ETF sehr lange – vielleicht bis zu Deiner Rente und darüber hinaus – passiv zu besparen. Die Auflösung des ETFs macht Dir dann einen Strich durch die Rechnung – und Du musst reagieren.
Was passiert bei einer Auflösung mit Deinem Geld?
Bei einer kompletten Schließung verkauft Dein Depotanbieter die ETF-Anteile automatisch. Du bekommst den Gegenwert Deiner Anteile (also Kaufpreis plus eventuelle Gewinne) auf Dein Verrechnungskonto ausgezahlt. Spätestens sechs Wochen vorher muss Dein Anbieter Dich darüber informiert haben, sodass Du noch die Möglichkeit hast, selbst aktiv zu werden (siehe Punkt 2).
Im Anschluss solltest Du so vorgehen:
1. Prüf, ob auf die Auszahlung Steuern fällig werden
Größtes Problem bei einer ETF-Schließung: Bekommst Du Deine Anteile nach einer Auflösung ausgezahlt, entspricht das steuerlich einem Verkauf (abgesehen davon, dass Du keine Verkaufsgebühren an Deinen Depotanbieter zahlen musst). Auf mögliche Gewinne, die den jährlichen Freibetrag von 1.000 € pro Person übersteigen, werden 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer fällig.
Darum kümmert sich Dein Anbieter, wenn er in Deutschland ansässig ist, automatisch. Du musst also nur aktiv werden, wenn Du den ETF bei einem ausländischen Anbieter hast: indem Du Deine Gewinne in der Steuererklärung angibst.
Es kann allerdings auch sein, dass der ETF unter dem Kaufpreis liquidiert wird. Dann ist die Auflösung ein Verlust, den Du auf dem Schirm haben solltest. Einerseits, weil Du dann zwar keine Steuern zahlen musst, aber tatsächlich ein Minus mit dem Investment gemacht hast. Zum anderen, weil Du das Minus per Verlustvortrag mit künftigen ETF-Gewinnen gegenrechnen kannst, was wiederum Deine Steuern senkt.
2. Denk über einen vorzeitigen Verkauf nach
Weil Du in der Regel mindestens sechs Wochen im Voraus darüber informiert wirst, wenn ein ETF, in den Du investierst, geschlossen wird, kannst Du Dir überlegen, ob Du schon vorzeitig verkaufen willst.
Empfehlenswert ist das vor allem, wenn Du mit dem aktuellen Kurs zufrieden bist, Verluste in der Zeit bis zum Stichtag befürchtest und schon einen neuen ETF in Aussicht hast.
3. Investier direkt weiter
Denn Du möchtest Deinen langfristigen Vermögensaufbau ja fortsetzen. Wir raten Dir, Dein Geld direkt wieder in einen ETF zu stecken bzw. Deinen Sparplan anzupassen. Schau dafür z. B. in unsere Finanztip-Empfehlungen.
So bist Du auf der sicheren Seite
Dem Auflösungsrisiko kannst Du übrigens schon bei der Auswahl Deines ETFs vorbeugen: Nutz unseren Finanztip ETF-Finder. Ein ETF schafft es nur in unsere Empfehlungen, wenn das Anlagevolumen schon mindestens 100 Mio. € beträgt. Damit ist das Risiko der Unwirtschaftlichkeit relativ gering. Hier kannst Du unsere weiteren Auswahlkriterien nachlesen.