Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht auf dem Prüfstand – und das könnte für viele Familien teuer werden. Denn Arbeitgeberverbände fordern, dass die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern abgeschafft wird. Ihr Argument: Es könnte die Krankenkassen um Milliarden entlasten.
Was würde das für Familien bedeuten?
Für viele Familien wäre das ein erheblicher Einschnitt. Wer bisher über die Partnerin oder den Partner beitragsfrei mitversichert ist, müsste künftig selbst zahlen – mindestens 220 € im Monat. So hoch ist aktuell der Mindestbeitrag für eine freiwillige Krankenversicherung. Nach Berechnungen der Arbeitgeberverbände könnten die Krankenkassen dadurch rund 2,8 Mrd. € pro Jahr zusätzlich einnehmen.
Aktuell prüft eine Expertenkommission im Auftrag des Gesundheitsministeriums verschiedene Sparvorschläge – und berät auch über die Zukunft der Familienversicherung. Erste Empfehlungen sollen bis Ende März vorliegen.
Bis dahin bleibt vieles offen. Klar ist aber: Die Familienversicherung ist für Millionen Menschen in Deutschland ein wichtiger Vorteil der GKV – und sie hat klare Regeln. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Wer darf familienversichert sein?
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner kostenlos mitversichert werden. Das gilt, wenn sie:
- in Deutschland wohnen,
- nicht hauptberuflich selbstständig sind und
- kein eigenes Einkommen über der Einkommensgrenze haben. Dazu unten mehr
Wie lange sind Kinder mitversichert?
Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert:
- bis 18 Jahre
- bis 23 Jahre, wenn sie nicht arbeiten
- bis 25 Jahre, wenn sie Schüler, Azubi oder Student sind
- ohne Altersgrenze, wenn sie wegen einer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen können
Wichtig zu wissen: Wenn ein Elternteil privat versichert ist und mehr verdient als der gesetzlich Versicherte, kann das Kind nicht familienversichert werden. Dann braucht es eine eigene Krankenversicherung – gesetzlich oder privat. Ist das Paar unverheiratet, kann es sich aussuchen, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert wird.
Wie viel dürfen Familienversicherte verdienen?
Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei 535 € im Monat. Mit der Werbungskostenpauschale darfst Du sogar bis zu 637,50 € monatlich verdienen, ohne dass es schadet. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 556 € im Monat.
Zur Erinnerung: Es zählt das gesamte Einkommen – also auch Zinsen, Mieteinnahmen und Renten. Nicht berücksichtigt werden Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld oder BAföG.
Sobald Dein Einkommen über der Grenze liegt, kannst Du nicht mehr beitragsfrei familienversichert werden. Dann muss Du Dich selbst krankenversichern.
Was tun, wenn das Einkommen steigt?
Wenn sich das Einkommen des Familienversicherten ändert – etwa durch Jobwechsel, Bonus oder neue Mieteinnahmen – meld das sofort Deiner Krankenkasse. So vermeidest Du unangenehme Überraschungen oder gar Nachzahlungen.
Wie machen es andere Länder?
Ein Blick ins Ausland zeigt: Die Regelungen unterscheiden sich deutlich.
- Frankreich und Niederlande: Ehepartner müssen eigene Beiträge zahlen
- Luxemburg: Ehepartner können kostenlos mitversichert sein
- Österreich: Mitversicherung ist möglich, kostet aber je nach Fall 3,4 % des eigenen Einkommens
Fazit: Noch ist nichts entschieden
Eine Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung würde Deutschland näher an das französische oder holländische Modell bringen – und für viele Familien Mehrkosten von mindestens 220 € im Monat bedeuten. Ob dieser Vorschlag tatsächlich umgesetzt wird, ist noch offen.
Für Dich heißt das: Noch musst Du nichts tun – aber bleib dran, wenn Du familienversichert bist. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, erfährst Du es im Finanztip Newsletter und in der Finanztip App.