Tipps & Tricks
Haus sanieren: Vermeide diese 8 Förder-Fehler
Wenn Du Dein Haus sanierst, hast Du zwei Varianten um Förderung zu bekommen: Bafa-Zuschüsse oder über die Steuer. Welche Fehler Du dabei vermeiden solltest.

Tipps & Tricks
Wenn Du Dein Haus sanierst, hast Du zwei Varianten um Förderung zu bekommen: Bafa-Zuschüsse oder über die Steuer. Welche Fehler Du dabei vermeiden solltest.


Im ersten Teil unserer Serie zu Förderfehlern bei Haus und Heizung haben wir Dir erklärt, wie Du das richtige Förderprogramm wählst. Im zweiten Teil ging’s um teure Fehler bei der Heizungsförderung.
Was noch fehlt? Wie Du alles richtig machst, wenn Du Dein Haus sanieren willst. Du hast zwei Varianten. Aber sowohl bei der Förderung über Zuschüsse durchs Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) als auch über die Steuererklärung können teure Fehler passieren, die Du vermeiden solltest:
Ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) fällt die Förderung niedriger aus: Statt 12.000 € kannst Dir pro Jahr nur 4.500 € als Zuschuss zu Deinen Sanierungsmaßnahmen zurückholen. Setzt Du nur eine Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan um, kann er sich durch die Zuschüsse schon bezahlt machen.
Für den iSFP empfehlen wir Dir die Energieberatung von Enwendo, Fuchs&Eule, Novo und Senercon. Mehr dazu liest Du im Ratgeber Energieberatung.
Wie bei der Heizungsförderung gilt auch bei Bafa-Zuschüssen: erst Förderantrag, dann Auftrag. Achte auch hier auf die auflösende oder aufschiebende Bedingung im Vertrag. Diese Bedingung sagt aus, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn Du auch die Förderung bewilligt bekommst. Planungs- und Beratungsleistungen sind aber schon vorher möglich.
Wenn Du von der beantragten Maßnahme abweichst oder die technischen Mindestanforderungen nicht einhältst, riskierst Du den Zuschuss. Gerade bei der Gebäudehülle kommt es auf die exakte Ausführung an, etwa bei Dämmung, Fenstern oder Türen. Deshalb sollte im Angebot klar stehen, welche Materialien, Werte oder Ausführungsstandards enthalten sind, damit Du vor der Beauftragung prüfen kannst, ob alles förderfähig ist.
Technische Nachweise, IDs und Rechnungen müssen vollständig und korrekt eingereicht werden. Die Rechnung sollte die konkrete Maßnahme, die ausgeführte Arbeitsleistung und die Adresse des Investitionsobjekts ausweisen, in deutscher Sprache erstellt sein und nicht bar bezahlt werden.
Welche Maßnahmen Du Dir fördern lassen kannst und wie Du den Antrag stellst, liest Du im Ratgeber Bafa Einzelmaßnahmen.
Die Förderung wirkt nur bis zur Höhe Deiner tatsächlich gezahlten Einkommensteuer. Wichtig ist außerdem, dass die Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt wird: 7 % im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 5 % im dritten Jahr. Ist Deine Steuerlast zu niedrig, kannst Du die Förderung nicht vollständig ausschöpfen.
Die steuerliche Förderung gibt es nur für Dein eigenes, selbstgenutztes Haus, das bei der Sanierung älter als zehn Jahre ist. Vermietete Immobilien oder Objekte ohne Eigennutzung sind ausgeschlossen.
Sanierung in Eigenleistung ist nicht erlaubt. Außerdem müssen Rechnungen, Bescheinigungen über Fachfirmen und Zahlungsnachweise vollständig und korrekt sein. Fehler oder fehlende Unterlagen führen schnell dazu, dass das Finanzamt die Förderung nicht anerkennt.
Die Kosten müssen korrekt auf die drei Jahre verteilt und nur einmal angesetzt werden. Heißt: Du kannst Kosten aus der Sanierung nicht als Handwerkerleistung absetzen und nochmal als energetische Sanierung.
Alles, was Du zur steuerlichen Abschreibung von Sanierungskosten wissen musst, findest Du im Ratgeber Sanierungskosten absetzen. Für die Steuererklärung selbst empfehlen wir Dir u. a. den Preis-Leistungs-Sieger Wiso Steuer aus unserem Steuer-App-Vergleich.
Willst Du wissen, wann sich beim Haussanieren eher die Bafa-Zuschüsse und wann eher die steuerliche Abschreibung lohnt? Dann schau nochmal in den ersten Teil unserer Serie.
Wann welche Sanierung sinnvoll ist und wie gefördert wird, erklärt Dir unsere Expertin Sandra Duy am 18. Juni (18 Uhr) auch in einem Expertengespräch für Finanztip-Unterstützer.
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