Husten, Fieber, Halsschmerzen – wenn es Dich erwischt hat, ist an Arbeiten oft nicht zu denken. Dann brauchst Du meist eine Krankschreibung vom Arzt – offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt.
Weil viele Arztpraxen überfüllt sind und Krankenkassen am Limit arbeiten, hat Kassenärzte-Chef Andreas Gassen vorgeschlagen, die Krankschreibung erst ab dem vierten oder fünften Krankheitstag vorzuschreiben.
Aber was gilt eigentlich aktuell? Und wie meldest Du Dich richtig krank, wenn es Dich oder Dein Kind erwischt hat?
Wann musst Du eine Krankschreibung vorlegen?
Im Moment gilt: Du musst Deinem Arbeitgeber eine Krankschreibung vorlegen, wenn Du länger als drei Kalendertage krank bist. Das bedeutet: Ab dem vierten Tag brauchst Du ein ärztliches Attest.
Allerdings sind Arbeitgeber berechtigt, die AU schon früher zu verlangen. In vielen Arbeitsverträgen ist die Krankschreibung daher schon ab dem ersten oder zweiten Krankheitstag vorgeschrieben.
Gassen sprach sich dafür aus, diese Option zu streichen und die AU-Pflicht generell erst ab dem vierten oder sogar fünften Tag einzuführen.
Wie kannst Du Dich krankmelden?
Sag auf jeden Fall sofort beim Arbeitgeber Bescheid – am besten per Telefon oder E-Mail, je nachdem, wie das in Eurem Betrieb geregelt ist. Danach kümmerst Du Dich um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Besonders in Erkältungszeiten sind viele Praxen überfüllt. Deshalb hast Du auch andere Möglichkeiten, ein Attest zu bekommen:
- Telefonische Krankschreibung: Wenn Du nur leicht krank bist, z. B. Schnupfen oder Halsschmerzen hast, kannst Du Dich unter bestimmten Umständen auch telefonisch krankschreiben lassen – und zwar bis zu fünf Tage. Voraussetzung ist aber: Dein Arzt muss Dich bereits kennen. Bist Du länger krank, musst Du persönlich in die Praxis.
- Videosprechstunde: Einige Ärztinnen und Ärzte bieten auch die Möglichkeit, sich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. So kannst Du Dich bis zu sieben Tage krankschreiben lassen, wenn der Arzt Dich schon kennt. Der Arzt oder die Ärztin kann auch ein E-Rezept ausstellen, das Du per App oder Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen kannst.
- Krankschreibung per App (z. B. Teleclinic): Hier sprichst Du per Video mit einem Arzt und schilderst Deine Symptome. Die Krankschreibung gilt für maximal drei Tage. Bist Du länger krank, musst Du Dich persönlich in einer Praxis vorstellen.
Was passiert, wenn Du keine Krankschreibung vorlegst?
Kümmerst Du Dich nicht um die AU, kann Dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Abmahnung oder Kündigung.
Die AU musst Du übrigens nicht mehr selbst beim Arbeitgeber einreichen – die Krankenkasse übermittelt sie elektronisch.
Was gilt, wenn Dein Kind krank wird?
Für Eltern gelten besondere Regeln: Du kannst für Dein krankes Kind Kinderkrankentage nehmen.
Im Jahr 2025 und 2026 bekommst Du 15 Tage pro Elternteil und Kind. Als Alleinerziehende oder Alleinerziehender hast Du sogar 30 Tage zur Verfügung.
Dafür brauchst Du das Formular „Muster 21“, das Du direkt in der Arztpraxis bekommst. Dieses reichst Du beim Arbeitgeber und bei Deiner Krankenkasse ein, um das Kinderkrankengeld zu erhalten.
Fazit
In der Regel brauchst Du ab dem vierten Krankheitstag ein Attest. Schau aber unbedingt in Deinen Arbeitsvertrag – dort kann eine andere Regelung stehen.
Und wenn Du unsicher bist: Ruf einfach in der Praxis an oder nutz die telefonische Krankschreibung. So bleibst Du auf der sicheren Seite.