Du verdienst noch eher unterdurchschnittlich? Dann solltest Du unbedingt prüfen, ob Du Anspruch auf eine dieser staatlichen Hilfen hast:
Tipp 1: Beantrag Wohngeld
Im Schnitt sind hier 330€ monatlich drin. Übrigens kannst Du Wohngeld nicht nur bekommen, wenn Du mietest, sondern auch wenn Du im Eigentum wohnst. Ob und wie viel Wohngeld Du bekommst, hängt von Wohnort, Haushaltseinkommen und Vermögen ab:
In München darf ein 2-Personen-Haushalt z. B. max. 3.115€ brutto im Monat verdienen. In Berlin sind es nur 2.971€. Das liegt u. a. daran, dass die Mieten in München teurer sind.
Beim Vermögen gilt für Singles eine Grenze von 60.000€ (inkl. Schmuck, Möbel, etc.), für jedes weitere Haushaltsmitglied sind nochmal 30.000€ erlaubt.
Tipp 2: Beantrag den Kinderzuschlag
Hier kannst Du pro Kind einen monatlichen Zuschlag von bis zu 297€ kassieren. Voraussetzung ist, dass Du weder Bürgergeld noch Sozialhilfe beziehst. Dein Kind muss außerdem unter 25 Jahre alt sein, noch bei Dir wohnen und Du beziehst Kindergeld. Welche Anforderungen an Einkommen und Vermögen erfüllt sein müssen, liest Du in unserem Ratgeber zum Kinderzuschlag.
Keine Kitagebühren, kostenlose Schulfahrten, 195€ für den persönlichen Schulbedarf: Diese und weitere Leistungen bekommst Du, wenn Du Anspruch auf den Kinderzuschlag hast.
Tipp 3: Prüf, ob Du Bürgergeld bekommen kannst
Als Single stehen Dir als Regelbedarf 563€ zu, als Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 1.012€. Zusätzlich werden Deine tatsächlichen Kosten für Miete und Heizen übernommen.
Voraussetzung ist, dass Du in Deutschland lebst und grundsätzlich arbeiten kannst, aber Deinen Lebensunterhalt nicht mit Deinem Einkommen und Vermögen decken kannst. In unserem Ratgeber zum Bürgergeld liest Du, wie Du es beantragst.
Tipp 4: Lass Dich vom Rundfunkbeitrag befreien
Seit August 2021 muss jeder Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag von 18,36€ im Monat zahlen. Befreien lassen kannst Du Dich, wenn:
- Du studierst oder in der Ausbildung bist und BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommst
- Du Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld beziehst
- Du Sozialleistungen wegen einer zu geringen Rente beziehst
- Du eine körperliche oder geistige Einschränkung hast
Hast Du einen Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung RF, musst Du nur ein Drittel des Beitrags zahlen. Hier findest Du mehr Infos zum Rundfunkbeitrag.
Extra-Tipps, um Deine Ausgaben zu senken
- Wechsel Deinen Stromanbieter, Deine Krankenkasse, sonstige Versicherungen oder Deinen Handyvertrag
- Kündige überflüssig gewordene Streaming- oder Zeitschriften-Abos und ungenutzte Mitgliedschaften
- Achte auf die kleinen Dinge: Ob es der tägliche Coffee to go, das Essen in der Mittagspause oder die Schachtel Zigaretten ist – Du musst nicht auf all das komplett verzichten, aber das Ganze ein bisschen zu reduzieren ist für die meisten sicher drin
Was dabei hilft: Dokumentier Deine Ausgaben für ein paar Monate in einem Haushaltsbuch. Mit unserer Vorlage (Excel-Datei) kannst Du sogar checken, ob Du damit die 50-30-20-Regel einhältst.