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Mietrechtsreform: Was ist geplant – und was bringt sie Dir?

Du suchst eine bezahlbare Wohnung, findest aber nur hohe Mietpreise? Die geplante Mietrechtsreform soll Schlupflöcher schließen und Mieter besser schützen. Was sich dadurch für Dich verbessern kann.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön Recht
Mietrechtsreform: Was ist geplant – und was bringt sie Dir?

Die Mieten sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. In den 14 größten deutschen Städten haben sich die Angebotsmieten seit 2010 im Schnitt verdoppelt – allein von 2022 bis 2024 ging es um mehr als 20 % nach oben. Kein Wunder also, dass die Politik darauf reagieren will.  

Das Bundesjustizministerium hat bereits einen entsprechenden Referentenentwurf (PDF) vorgelegt. Jetzt können Länder und Verbände dazu Stellung nehmen. 

Warum ist eine Mietrechtsreform notwendig?  

Viele der aktuellen Regeln greifen in der Praxis zu kurz oder lassen zu viele Ausnahmen zu. Vermietende können Mieten z. B. über Indexverträge, möbliertes Wohnen oder Kurzzeitmieten stark erhöhen – oft am Rand oder sogar vorbei an der Mietpreisbremse. Genau hier setzt die Reform an: Sie soll Mieterinnen und Mieter besser schützen.

Viele der Maßnahmen fordern wir bei Finanztip schon lange. Umso mehr freut es uns, dass sie jetzt auf dem Tisch liegen. Wir schauen uns fünf zentrale Punkte aus dem Referentenentwurf an – und was sie für Dich bedeuten würden.

1. Indexmieten 

Bei Indexmieten kann die Miete jedes Jahr ohne Zustimmung des Mieters entsprechend der Inflation erhöht werden. Das kann schnell zur Kostenfalle werden – vor allem bei hoher Inflation.  

Künftig soll es dafür eine Kappungsgrenze von 3,5 % pro Jahr geben. Die Bundesländer können diese Grenze per Verordnung für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt einführen – müssen es aber nicht.  

Für Dich heißt das: Auch wenn die Inflation hoch ist, dürfte Deine Indexmiete nicht mehr unbegrenzt mitziehen. Sollte die Kappungsgrenze kommen, werden wir sie in unseren Indexmieten-Rechner einbauen.

2. Möbliertes Wohnen

Möbliert zu vermieten ist in vielen Ballungsräumen zum Geschäftsmodell geworden. Laut IBB Wohnungsmarktbericht (PDF) war die Miethöhe bei möblierten Wohnungen z. B. in Berlin in den Jahren 2012 bis 2022 rund doppelt so hoch wie bei unmöblierter Vermietung. Das legt nahe, dass die Mietpreisbremse hier häufig umgangen wird.

In angespannten Wohnungsmärkten sollen deshalb Vermietende den Möblierungszuschlag extra ausweisen, damit Mieterinnen und Mieter leichter prüfen können, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird.  

Fehlt diese Angabe, gilt die Wohnung rechtlich als unmöbliert – und der zulässige Preis unter Berücksichtigung der Mietpreisbremse ist leicht zu berechnen.

Der Zuschlag muss sich am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein. Für komplett möblierte Wohnungen soll eine Pauschale von 5 % der Nettokaltmiete angemessen sein.  

3. Kurzzeitmiete

Kurzzeitmietverträge sollen künftig klar begrenzt werden. Eine Vermietung gilt nur noch dann als „vorübergehender Gebrauch“, wenn sie für einen besonderen Bedarf auf höchstens sechs Monate angelegt ist.

Läuft ein Mietvertrag länger oder ist von Anfang an nicht nur als kurzfristige Lösung gedacht, gilt die Mietpreisbremse.

Vermietende können damit nicht mehr über befristete Verträge oder aufeinanderfolgende Kurzzeitmieten die Mietpreisbremse umgehen.

4. Kleinmodernisierungen

Die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungen – also ein Verfahren mit weniger Bürokratie – soll von 10.000 € auf 20.000 € pro Wohnung steigen.  

Dieses Verfahren gilt für kleinere Maßnahmen und macht es Vermietenden leichter, eine Modernisierungsmieterhöhung umzusetzen, weil weniger formale Nachweise erforderlich sind.

Wichtig für Dich: Auch im vereinfachten Verfahren darf die Miete nicht unbegrenzt steigen. Die gesetzlichen Kappungsgrenzen gelten weiterhin – und Vermietende müssen Dir klar darlegen, welche Modernisierungskosten sie auf Deine Miete umlegen.

5. Kündigung wegen Mietschulden

Nach einer ordentlichen Kündigung wegen Mietschulden soll künftig einmalig eine Schonfristzahlung möglich sein. Begleichst Du Deine Schulden innerhalb von zwei Monaten, nachdem Dir die Räumungsklage zugestellt wurde, wird die Kündigung unwirksam.

Damit wird die Schonfristregel, die bisher nur bei fristlosen Kündigungen gilt, auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet. Das kann Dir helfen, Deine Wohnung trotz finanzieller Engpässe zu behalten.

Unser Fazit zur Mietrechtsreform

Die Reform greift viele Schlupflöcher an, die die Mietpreise in den letzten Jahren stark nach oben getrieben haben. Viele der geplanten Regelungen halten wir aus Verbrauchersicht für überfällig. Faires Wohnen ist ein zentrales Thema und genau deshalb bleiben wir dran – kritisch und unabhängig.  

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