Pflegereform 2027: Pflegenden Angehörigen droht weniger Rente

Angehörige zu pflegen ist kräftezehrend, zeitintensiv und kostet. Das Weniger an Einkommen und somit Rente gleicht die Pflegekasse mit Rentenbeiträgen aus. 2027 könnten Pflegende 30 Prozent weniger bekommen. Wer jetzt schon pflegt und noch keine Beiträge bekommt, sollte einen Antrag stellen.

Von Anja Ciechowski
leeres portemonnaie

8photo (magnific.com)

Wer Angehörige pflegt, kann heute Rentenpunkte bekommen. Ab 2027 könnten diese Ansprüche deutlich schrumpfen – doch der Aufwand für die Pflege bleibt gleich.

Für Pflegende sind Beiträge aus der Pflegeversicherung ein wichtiger finanzieller Ausgleich – und diesen will die Bundesregierung kürzen. Denn für die Rentenpunkte zahlen die Pflegekassen Beiträge an die Rentenversicherung.

Ein Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht vor, dass Pflegekassen ab 2027 deutlich weniger für Pflegende in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Das heißt konkret: weniger Rente im Alter; Rentnerinnen und Rentner sollen sogar komplett leer ausgehen.

Du pflegst bereits jetzt ein Familienmitglied oder eine Nachbarin? Dann prüfe zeitnah, ob Du die Voraussetzungen für das Rentenplus erfüllst und lass es nicht liegen.

Rente aufstocken durch Pflege: So geht‘s

Pflegekassen zahlen für pflegende Familienmitglieder, Nachbarn oder Freunde unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge – sogar dann, wenn sie schon im Ruhestand sind.

Wichtig: Du bekommst dieses Rentenplus nicht automatisch, nur weil Du hilfst. Die Pflegekasse muss Dich als Pflegeperson erfassen. Dafür meldest Du Dich einfach bei der Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen und füllst den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ aus.

Neben Deinen persönlichen Daten und Deiner Rentenversicherungsnummer will die Pflegekasse unter anderem wissen, seit wann Du pflegst, in welchem Umfang oder ob und wie viel Du nebenher arbeitest. Außerdem braucht sie Namen und Krankenversichertennummer von der Person, die Du pflegst. Hast Du alles angegeben und unterschrieben, schickst Du das Formular anschließend als Brief oder digital an die Pflegekasse zurück.

Damit Dir die Pflegekasse wirklich Deine Rente aufstockt, musst Du folgende Voraussetzungen (§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI) erfüllen. Du pflegst: 

  • nicht erwerbsmäßig, 
  • eine oder mehr Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher in häuslicher Umgebung, 
  • mindestens zehn Stunden in der Woche, 
  • an wenigstens zwei Tagen in der Woche,  
  • für voraussichtlich mehr als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr. 
  • Zusätzlich bist Du nicht mehr als 30 Stunden die Woche erwerbstätig. 

Die Pflegeversicherung zahlt auch rückwirkend für Dich. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Du alle Voraussetzungen erfüllst, bekommst Du Rentenbeiträge gutgeschrieben – und das ohne Verjährungsfrist.

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So viel bringt ein Jahr Pflege in Rentenpunkten

Wie sich ein Jahr Pflege aufs Rentenkonto auswirken kann, zeigt das Beispiel von Irina. 

Irina pflegt ihre Mama Helene allein zuhause. Helene ist dement und hat Pflegegrad 4. Mehrmals wöchentlich unterstützt ein ambulanter Dienst. Helene bezieht demzufolge Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Um zu wissen, welche Rentenbeiträge die Pflegekasse für Irina zahlen soll, unterstellt sie ihr ein fiktives monatliches Einkommen von etwa 2.353 Euro brutto. Daraus ergeben sich für ein Jahr Pflege rund 0,54 Entgeltpunkte – umgerechnet aktuell rund 23,10 Euro brutto, die Irina monatlich mehr an Rente hat.

Wenn Du mindestens zehn Stunden pro Woche pflegst, solltest Du jetzt prüfen, ob die Pflegekasse schon Rentenbeiträge für Dich zahlt.

Gleich viel Pflege, aber weniger Rente?

Was Du als Rente für die Pflege eines Angehörigen gutgeschrieben bekommst, hängt von der Höhe des fiktiven Einkommens ab. Das wiederum ergibt sich aus dem Pflegegrad der zu pflegenden Person und ob sie Pflegegeld erhält, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem.

Kurz gesagt: Je höher das fiktive Einkommen, desto mehr landet auf Deinem Rentenkonto.

Bei dem Betrag, den Dir die Pflegekasse als Einkommen für Deine Pflegetätigkeit unterstellt, will die Bundesregierung nun kürzen. Die Folge: weniger Rentenpunkte für Dich, bei gleicher Pflege. 

Pflegst Du beispielsweise Deine Partnerin, die Pflegegrad 2 hat und Pflegegeld bezieht, musst Du mit monatlich drei Euro weniger Rente rechnen. Bei Pflegegrad 5 und einer Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung sind es sogar knapp zehn Euro, die Deine Pflege künftig weniger wert sein könnte.

Pflegereform 2027: So viel weniger Rente würde Dir ein Jahr Pflege bringen

tabelle pflegereform berechnung

Anmerkungen: Werte gerundet. Modellrechnung auf Basis von 2026. 

Quelle: Finanztip Berechnung auf Basis von § 166 Abs. 2 SGB VI, § 18 SGB IVSozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 und PNOG-Entwurf

Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto größer könnte der Verlust an Rente ausfallen.

Und wie würde Irina nach der Pflegereform finanziell dastehen?

Kommt es wie geplant, verliert Irina ab 2027 fast sieben Euro Monatsrente – das macht rund 84 Euro, die ihr jährlich im Alter fehlen. Zwar stehen die Berechnungswerte für 2027 noch nicht fest. Die Tabelle gibt Dir aber einen ziemlich guten Überblick, wie einschneidend die Pflegereform für Dich als pflegende Angehörige wäre.

30 Prozent weniger Rente ab 2027?

Fast 4,8 Millionen Menschen waren 2024 pflegebedürftig. Dem gegenüber stehen über 1,19 Millionen, die im selben Jahr über die Pflegeversicherung Rentenbeiträge gezahlt bekamen – vermutlich haben weit mehr Pflegende einen Anspruch auf diese Form des finanziellen Ausgleichs. Sollte die Bundesregierung den Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) tatsächlich umsetzen und das fiktive Einkommen um 30 Prozent kürzen, würde ab 2027 jeder Pflegemonat auch 30 Prozent weniger Rente bringen im Alter.

Ob es so kommt, ist fraglich. Sowohl aus den eigenen Reihen als auch auf Seiten der Pflegekassen mehren sich die Stimmen, die die Bundesregierung auffordern, nicht an der falschen Stelle zu sparen. So lehnen etwa Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit oder CSU-Abgeordnete und Mitglied des Gesundheitsausschusses, Emmi Zeulner, diesen Vorschlag in der Form ab.

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