Rentenpaket beschlossen: Erhöhung 2026 kann kommen
Aktivrente: Startet ab Januar, Frühstartrente später
Mütterrente: Ab 2027 zählen alle Kinder gleich
Nach langem Zittern und Widerstand einer jungen Gruppe in CDU/CSU ist es geschafft: Der Bundestag hat diesen Freitag das Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Das ist für den 19. Dezember geplant.
Damit ist endlich weitgehend klar, wie es mit den wichtigsten Themen aus dem Paket und darüber hinaus weitergeht. Wir ordnen ein, was sie Dir bringen:
1. Haltelinie wird verlängert
Die nächsten Rentenerhöhungen ab Mitte 2026 können kommen, wie angekündigt. Heißt: Das Rentenniveau – genauer gesagt die sogenannte Eckrente – liegt weiter bei mindestens 48 % vom aktuellen Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Jeweils nach Abzug der Sozialabgaben. Die Eckrente ist eine fiktive Rente, die Du bekommen würdest, wenn Du 45 Jahre lang immer das aktuelle Durchschnittsentgelt verdient hättest.
Diese sogenannte Haltelinie von 48 % würde ohne das Rentenpaket Ende 2025 auslaufen. Nun wird sie bis 2031 verlängert. Die Haltelinie sorgt dafür, dass die Renten stärker steigen als durch die ursprüngliche Rentenformel vorgesehen, wenn das Rentenniveau unter 48 % fällt. Um das zu bezahlen, werden die Beiträge der Versicherten nicht reichen. Den Rest finanziert der Bund über neue Schulden und Steuereinnahmen.
Höhere Rentenbeiträge? Erstmal nicht
Unabhängig davon bleiben die Beiträge zur gesetzlichen Rente vorerst trotzdem konstant. Derzeit zahlen Du und Dein Arbeitgeber gemeinsam 18,6 % vom Brutto in die Rentenkasse ein. Dieser Wert wird aber voraussichtlich bald steigen. Laut Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung ab 2028 auf 19,8 %.
2. Aktivrente wird eingeführt
Ab Januar bekommst Du die ersten 2.000 € Gehalt im Monat steuerfrei ausgezahlt, wenn Du über Dein gesetzliches Rentenalter hinaus angestellt bist. Gut: Dein dadurch verdientes Geld zählt nicht mit, wenn es darum geht, wie hoch Dein Steuersatz insgesamt ist.
Sozialabgaben fallen nur teilweise an: Du zahlst für Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Rentenversicherung zahlt Deine Firma ihren Anteil weiter für Dich ein. Willst Du Deine Rente weiter erhöhen, kannst Du auch Deinen Anteil einzahlen. Du musst es aber nicht.
Für freie Berufe, Beamte und Selbstständige gibt’s nach aktuellem Stand keine Aktivrente. Warst Du zuvor z. B. selbstständig, kannst Du aber in ein Angestelltenverhältnis wechseln, um die Aktivrente zu nutzen. Eine Teilzeitbeschäftigung reicht aus, ein Minijob nicht.
Gleiches Einkommen mit weniger Arbeit
Die Aktivrente ist auch möglich, wenn Du Dir die gesetzliche Rente bereits auszahlen lässt. Mit der Kombi könntest Du, je nach Stundenlohn, also z. B. weniger arbeiten als zuvor, aber das gleiche Einkommen haben. Details und eine Beispielrechnung dazu liest Du in diesem Text.
Dabei hilft Dir eine weitere Änderung: Das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot fällt. Heißt: Dein alter Arbeitgeber darf Dich nach Ende Deines Arbeitsvertrags auch befristet erneut auf der gleichen Position anstellen. Das ging bisher nicht so einfach. Die Regelung macht es für beide Seiten leichter. Und gibt Dir die Chance, in Deinem bisherigen Job als Fachkraft weiterzuarbeiten, statt woanders vermutlich weniger zu verdienen.
3. Vorerst keine Frühstartrente
Auf die im Koalitionsvertrag beschlossene Frühstartrente für Deine Kinder musst Du noch etwas warten. Sie gehört nicht zum jetzt beschlossenen Gesetzespaket. Dort ist nur allgemein die Rede davon, dass sie kommen soll. Einen eigenen Gesetzesentwurf für die Frühstartrente gibt es noch nicht. Es soll aber noch 2026 klappen und dann rückwirkend ab 1. Januar gelten.
Die Idee: Kinder zwischen sechs und 17 Jahren bekommen monatlich 10 € Zuschuss vom Staat in ein Depot zur Altersvorsorge. Eine Auszahlung ist erst im Rentenalter möglich. Aber: Die Frühstartrente soll nur stufenweise, Jahrgang für Jahrgang, ausgerollt werden. 2026 würde also nur der Geburtsjahrgang 2020 profitieren. 2027 dann auch der Jahrgang 2021 und so weiter. Ist Dein Kind heute schon sechs oder älter, gibt’s gar keine Frühstartrente.
Frühstartrente selbst machen
Ob Dein Kind von der Förderung profitieren wird oder nicht – selbst aktiv zu werden, lohnt sich in jedem Fall. Wir von Finanztip empfehlen allen Eltern: Eröffnet so früh wie möglich ein Juniordepot. Dort zahlt Ihr selbst Geld in einen weltweiten Aktien-ETF ein.
Bekommt Euer Kind staatliche Zuschüsse, umso besser. Falls nicht, kannst Du selbst dafür sorgen, dass es mit 18 Jahren die gleichen Voraussetzungen hat wie Kinder mit 10-€-Zuschuss – und nebenbei ans Geldanlegen herangeführt wird.
Das geht entweder mit einer Einmalzahlung oder per Sparplan. Wie viel je nach Alter bei einer moderaten Rendite-Erwartung von 6 % pro Jahr nötig ist, haben wir für Dich ausgerechnet. Hier einige Beispiele:

Warum Du sowieso mehr drauflegen solltest
Generell empfehlen wir Dir, auch bei Kindern mit 10-€-Förderung noch selbst etwas auf den Zuschuss draufzulegen. Vielleicht können auch die Großeltern oder Paten mitsparen.
Denn 10 € sind ein schöner Anfang, bewirken allein aber nicht sehr viel: Bis 67 Jahre wären bei im Schnitt 6 % Rendite pro Jahr nur gut 73.000 € im Depot, wenn Dein Kind als Erwachsener mit 10 € weiterspart. Jeder Euro, den Du schon jetzt früher für es investierst, kann länger vom Zinseszinseffekt profitieren.
Ein Beispiel: Investierst Du jeden Monat 150 € für Dein sechsjähriges Kind, hat es bei 6 % Jahresrendite mit 18 schon gut 31.000 € im Depot. Führt es diesen Sparplan dann weiter, reichen diese 150 €/Monat, um mit 67 auf über 1 Mio. € zu kommen.
Wichtig dafür ist ein weltweiter Aktien-ETF. Hier erwarten wir von Finanztip künftig eine Rendite von 6 % p. a. – viel mehr, als mit Tagesgeld und Festgeld drin ist.
Unser Tipp: Eigenes Juniordepot fürs Kind
Damit kannst Du den Sparerpauschbetrag des Kindes nutzen, statt Deinen eigenen aufzubrauchen und so Steuern sparen. In diesem Fall gehört das Geld auch zu jedem Zeitpunkt dem Kind, Du kannst es also nicht anderweitig verwenden.
Die beste Preis/Leistung gibt’s bei Traders Place. Schau aber mal in unseren Juniordepot-Vergleich, welche unserer insgesamt neun Empfehlungen am besten zu Deiner Familie passt.
4. Mütterrente: Drei Rentenpunkte auch für ältere Kinder
Hier wird es noch etwas dauern, aber ab 2027 sollen dann alle Kindererziehungszeiten gleichbehandelt werden. Bisher hast Du nur für ab 1992 geborene Kinder bis zu drei Rentenpunkte bekommen. Für ältere Kinder gab’s nur 2,5 Punkte. Das wird mit dem neuen Gesetz nun ebenfalls auf drei Rentenpunkte erhöht.
Bist Du bei Euch in der Familie für die Kinderbegleitung zuständig gewesen, bekommst Du also ein bisschen mehr Rente. Mit dem aktuellen Rentenwert sind das pro älteres Kind 20,40 €/Monat mehr.
Achtung: Höhere Rente wird angerechnet
Stand jetzt wird sich die höhere Rente auf die Berechnung von Grundsicherung, Wohngeld und Witwenrente auswirken. Es bekommen also nicht alle betroffenen Menschen automatisch mehr Geld. Laut DRV sollen von der neuen Regelung aber ca. 10 Mio. Menschen profitieren. Menschen allgemein? Ja, auch Väter oder Großeltern können sich Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Mehr dazu liest Du in unserem Mütterrente-Ratgeber.
5 Forderungen für die private Altersvorsorge
Kein Teil des Rentenpakets ist übrigens eine Riesterreform, die aber zumindest im Bundeskabinett auch noch dieses Jahr beschlossen werden soll. Das wäre auch dringend nötig, denn die anderen Maßnahmen greifen aus unserer Sicht zu kurz. Entscheidend ist aber, wie die Reform ausgestaltet wird. Fünf Finanztip-Forderungen für eine gute Reform der privaten Altersvorsorge liest Du in unserem Positionspapier (PDF).