Wenn weniger Geld reinkommt, liegt ein Gedanke nahe: Was mache ich jetzt mit meinen langfristigen Sparplänen und meiner Altersvorsorge? Die gute Nachricht: Bei einem ETF-Sparplan bist Du flexibel. Und auch Dein bereits angespartes Vermögen musst Du nicht automatisch auflösen.
ETF-Sparplan: Die Rate kannst Du anpassen
Einen ETF-Sparplan kannst Du jederzeit reduzieren, erhöhen oder aussetzen. Wenn Dein Budget gerade knapp ist, kannst Du Deine monatliche Sparrate also erstmal heruntersetzen oder pausieren.
Das bedeutet aber nicht, dass Du Deine bereits gekauften ETF-Anteile verkaufen solltest. Wir empfehlen Aktien-ETFs für Geld, auf das Du mindestens 15 Jahre verzichten kannst. Denn die Kurse können zwischenzeitlich deutlich fallen. Musst Du genau dann verkaufen, kannst Du Verluste machen.
Hast Du bisher regelmäßig investiert und musst Deine Sparrate jetzt pausieren, lass Dein bestehendes Depot deshalb möglichst in Ruhe.
Depot behalten statt vorschnell verkaufen
Wenn Du Dein Depot bei einem günstigen Anbieter hast, musst Du allein wegen des Jobverlusts ebenfalls nichts daran ändern. Bist Du jedoch bei einem Anbieter bei dem Du zum Beispiel eine laufende Depotgebühr zahlst, solltest Du aber über einen Wechsel nachdenken. Denn die laufenden Depotkosten kannst Du Dir sparen. Bei unseren Depotempfehlungen fallen keine laufenden Depotgebühren an.
Für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis empfehlen wir aktuell Traders Place. Weitere sehr günstige Depots findest Du unter anderem bei Smartbroker+,Finanzen.net Zero und Scalable Capital (Free Broker). Unsere vollständige Auswahl findest Du im Depot-Vergleich.
Wenn Du wieder einsteigst: Setz auf breite Streuung
Für neue Anlagen empfehlen wir vor allem weltweit gestreute Alle-Länder-ETFs. Sie investieren sowohl in Industrie- als auch in Schwellenländer. Dazu gehören zum Beispiel ETFs auf den MSCI ACWI IMI, den MSCI ACWI und den Vanguard FTSE All-World.
Hast Du bereits einen ETF auf den MSCI World oder FTSE Developed im Depot, musst Du deshalb nichts ändern. Auch diese ETFs eignen sich weiterhin für den langfristigen Vermögensaufbau. Neue Sparraten kannst Du später in einen breiter gestreuten Alle-Länder-ETF investieren.
Welche ETFs wir konkret empfehlen und welcher zu Dir passt, findest Du in unserem ETF-Ratgeber.
Was passiert mit Deiner Betriebsrente?
Hast Du eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, stoppt Dein Arbeitgeber seine Einzahlungen, wenn Du das Unternehmen verlässt. Das bereits angesparte Guthaben kannst Du in der Regel nicht einfach auszahlen lassen. Dein Anspruch auf die spätere Betriebsrente kann aber bestehen bleiben.
Ob das der Fall ist, hängt unter anderem davon ab, ob Dein Anspruch bereits “unverfallbar” ist. Bei einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente gilt das nach den aktuellen Regeln, wenn Du länger als drei Jahre im Unternehmen warst und mindestens 21 Jahre alt bist. Für ältere Verträge können andere Regeln gelten. Hast Du über eine Entgeltumwandlung selbst aus Deinem Gehalt eingezahlt, gelten wiederum andere Vorgaben.
Schau deshalb in Deine Unterlagen und klär mit Deinem bisherigen Arbeitgeber oder dem Versorgungsträger, was mit Deiner betrieblichen Altersvorsorge nach Deinem Ausscheiden passiert.
Für die Zeit ohne regelmäßiges Arbeitseinkommen heißt das also: Du kannst Deine Sparrate pausieren, ohne Deine langfristige Geldanlage gleich aufzugeben. Dein bestehendes ETF-Vermögen lässt Du möglichst investiert. Und bei Deiner betrieblichen Altersvorsorge klärst Du, was mit Deinen bisherigen Ansprüchen passiert.

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