Das Wichtigste in Kürze
- Du hinterlässt Deinen Erben nicht nur Dein Vermögen, sondern auch einen digitalen Nachlass.
- Dein digitales Erbe besteht wahrscheinlich aus vielen Bilddateien, Benutzerkonten, Social-Media-Profilen, E-Mails, Chat-Verläufen. Vielleicht sogar aus Bitcoins oder Guthaben bei Paypal.
- Du solltest Deinen digitalen Nachlass regeln. Dazu brauchst Du eine Vorsorgevollmacht und ein Testament.
So gehst Du vor
- Liste in einem eigenen Dokument all Deine Benutzerkonten, Social-Media-Profile und E-Mail-Postfächer auf und verschlüssle es mit einem Passwort.
- Erstell eine Vorsorgevollmacht, die auch den digitalen Bereich umfasst.
- Schreibe Dein Testament und lege dort fest, was nach Deinem Tod mit Deinem digitalen Nachlass geschehen soll.
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Vielleicht ist Dir gar nicht bewusst, dass Dein Erbe nicht nur aus Deinem Vermögen, sondern auch aus Deinen Daten besteht. Was soll mit Deinem digitalen Nachlass geschehen? Mit Deinem E-Mail-Postfach, Deinen Social-Media-Profilen, Deinen digitalen Bildern und Chat-Verläufen? Finanztip gibt Dir Tipps, wie Du Deinen digitalen Nachlass regeln kannst.
Wie regelst Du Deinen digitalen Nachlass?
Du regelst Deinen digitalen Nachlass, indem Du festlegst, was nach Deinem Tod, oder falls Du Dich nicht mehr selbst darum kümmern kannst, mit Deinen Daten passieren soll. Fünf Schritte sind dafür notwendig:
- Erstell eine Liste mit Deinen Konten, Accounts, Profilen und Online-Verträgen. Dazu gehören auch Zugriffsdaten zu Smartphone und Tablet, die eventuell mit Online-Konten verknüpft sind, wie das iPhone mit der Apple-ID.
- Überlege, wer nach Deinem Tod Zugang zu welchen Konten bekommen soll und wer nicht.
- Bestimme möglichst genau, was mit den Daten und Konten passieren soll. Lege fest, was beendet und gelöscht oder wie es weitergeführt werden soll.
- Bevollmächtige eine Person, die sich um alles Digitale kümmert, falls Du es nicht mehr kannst.
- Bestimme in Deinem Testament, wie die Erben mit Deinem digitalen Nachlass umgehen sollen.
Was versteht man unter digitalem Nachlass?
Unter digitalem Nachlass versteht man alles, was Du nach Deinem Tod auf Deinen digitalen Geräten hinterlässt. Also auf Deinem Computer, Smartphone, Tablet oder auch allgemein im Internet. Dazu zählen zum Beispiel Deine E-Mail-Accounts, Deine gesammelten Foto- und Bilddateien, Bankkonten, aber auch Social-Media-Profile.
All diese Daten und Verträge gehen auf Deine Erben über. Sie werden Eigentümer Deiner Bilder, haben Zugriff auf Deine Benutzerkonten und Deine E-Mails, Deine Whatsapp-Gespräche oder andere Daten.
Der Bundesgerichtshof befasste sich erstmals im Jahr 2018 mit Fragen rund um den digitalen Nachlass. Er fällte ein Grundsatzurteil zum Zugang der Erben auf den Facebook-Account einer verstorbenen Person (BGH, 12.07.2018, Az. III ZR 183/17).
Vorausgegangen war ein Streit, weil Facebook sich weigerte, den Erben Zugang zum Benutzerkonto ihrer verstorbenen Tochter zu gewähren. Zu Unrecht, entschied der Bundesgerichtshof. Bei Tod eines Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich auf die Erben über (§ 1922 BGB). Weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht stehen dem entgegen.
Was gehört zum materiellen digitalen Nachlass?
Zum materiellen digitalen Nachlass gehören Deine Vermögenswerte, die in digitaler Form dokumentiert sind, sei es auf dem Computer oder in der Cloud.
Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erwerben Deine Erben zunächst das Eigentum an der Hardware, also Deinen Computer, Laptop, Tablet und Dein Smartphone.
Deine Erben werden auch Eigentümer von Deinen Speichermedien wie USB-Sticks, externen Festplatten oder anderen Datenträgern.
Zu Deinem materiellen digitalen Nachlass gehört auch der Zugang zu Deinen Bankkonten und Wertpapierdepots, die Du im Wege des Online-Banking genutzt hast. Guthaben erwirbt Dein Erbe genauso wie Deine Schulden, sofern Konten zum Todeszeitpunkt einen negativen Saldo aufweisen.
Hast Du Geld in Krypto-Währungen angelegt, zum Beispiel in Bitcoin oder Ether, so gehören diese Guthaben ebenfalls zum materiellen digitalen Nachlass und gehen auf Deine Erben über (vgl. BT-Drucks 19/3068, S. 29).
Alle Verträge, die Du im Internet geschlossen hast, sind Teil Deines digitalen Nachlasses. Sie gehen grundsätzlich mit Deinem Tod auf die Erben über, die automatisch in die Verträge mit sämtlichen Rechten und Pflichten eintreten.
Das können Abonnements bei Streaming-Anbietern wie Amazon, Netflix, Sky sein. Die laufen nach Deinem Tod einfach weiter, bis sie gekündigt werden. Das bedeutet auch, dass weiter Geld von Deinem Konto abgebucht wird, obwohl die Erben die Dienstleistungen nach Deinem Tod vielleicht gar nicht nutzen.
Unterhältst Du einen Online-Shop oder bietest Du über eine Internetplattform zum Beispiel gebrauchte Bücher an, dann übernehmen Deine Erben diese Accounts und müssten eingegangene Bestellungen bearbeiten und versenden.
Was gehört zum immateriellen digitalen Nachlass?
Zum immateriellen digitalen Nachlass gehört der Zugriff zu vielen persönlichen Informationen. Dazu zählen Social-Media Accounts genauso wie ein E-Mail-Postfach oder Gesprächsverläufe bei Whatsapp oder Signal.
Deine gesamten digitalen Fotos und Bilddateien gehören zum immateriellen digitalen Nachlass und gehen an Deine Erben.
Was gehört nicht zum digitalen Nachlass?
E-Books gehören nicht zum digitalen Nachlass. Denn nach den Nutzungsbedingungen wird der Leser eines E-Books nicht Eigentümer. Derjenige, der sich ein E-Book herunterlädt, erhält ein einfaches Nutzungsrecht, das man nicht vererben kann. Mit Deinem Tod enden somit die meisten Nutzungsverträge für E-Books. Der Zugriff auf Deine digitale Bibliothek erlischt.
Auch Spiele-Accounts gehen nicht auf Deine Erben über.
Wer erbt Deinen digitalen Nachlass?
Deinen digitalen Nachlass erbt derjenige, den Du in einem Testament oder Erbvertrag als Erben eingesetzt hast. Es ist sinnvoll, ein Testament zu errichten, das auch regelt, was nach Deinem Tod mit dem digitalen Nachlass geschehen soll.
Ohne Testament erben Deine nächsten Angehörigen oder Ehepartner, die nach der gesetzlichen Erbfolge Deine Erben werden.
Wie erstellst Du eine Passwortliste?
Um Dein digitales Erbe zu regeln, solltest Du eine Liste mit Deinen Zugangsdaten und Passwörtern erstellen. Dazu kannst Du Deine Daten in unserer Muster-Excel-Vorlage eintragen und so Deine individuelle digitale Vorsorgemappe erstellen.
Wichtig sind Angaben zum Anbieter, Deine Nutzerkennung und das Passwort. Gibt es zu einem Account etwas Besonderes, kannst Du das unter Hinweise eintragen. Dort könntest Du auch vermerken, wenn der Account nach Deinem Tod zum Beispiel sofort gelöscht oder gekündigt werden soll.
Bankkonten solltest Du nur auflisten, damit Deine Erben wissen, wo Konten vorhanden sind. Die Passwörter dazu gehören nicht in das Dokument.
Finanztip empfiehlt Dir eine Passwortliste zu erstellen. Du kannst Dich dazu an diesem Muster orientieren.
Du kannst das Muster ausdrucken und mit der Hand ausfüllen. Dann solltest Du die Liste in einem verschlossenen Umschlag an einem sicheren Ort ablegen, zum Beispiel in einem verschließbaren Aktenschrank oder in einem Safe.
An wen solltest Du die Passwortliste übergeben?
Du kannst die Liste auch einer vertrauenswürdigen Person übergeben, die sie aufbewahrt. Alternativ kannst Du Dich dazu auch an jemanden wenden, der beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, zum Beispiel an eine Rechtsanwältin, einen Notar oder Steuerberater. Das ist allerdings mit Kosten verbunden.
Wie solltest Du die Passwortliste speichern?
Wenn Du die Passwortliste am Computer erstellst, solltest Du das Dokument mit einem eigenen Passwort vor unbefugtem Zugriff schützen, gewissermaßen einem Masterpasswort.
Zudem solltest Du die Liste auf einem lokalen Speichermedium abspeichern, zum Beispiel auf einem USB-Stick, den Du dann an einem sicheren Ort verwahrst oder bei einer vertrauenswürdigen Person hinterlegst.
Du kannst Deine Passwortliste auch mithilfe eines digitalen Passwortmanagers erstellen. Einige Anbieter bieten einen Notfallzugang an, der es Nutzern ermöglicht, einen vertrauenswürdigen Notfallkontakt zu benennen. Dieser Notfallkontakt kann dann den Zugang zum Tresor mit allen Passwörtern beantragen.
Ist eine Vorsorgevollmacht für alles Digitale sinnvoll?
Finanztip empfiehlt Dir, eine Vorsorgevollmacht für die digitale Vorsorge zu erstellen. Damit kannst Du eine Person bevollmächtigen, mit Deinen Daten und Konten so zu verfahren, wie Du es festgelegt hast. Relevant wird das, wenn Du Dich selbst nicht mehr darum kümmern kannst.
Du kannst dazu das Finanztip-Muster für die digitale Vorsorgevollmacht verwenden.
Die Liste mit den Passwörtern solltest Du nicht sofort an Deine Vertrauensperson aushändigen. Sinnvoll ist es, dem Bevollmächtigten den Aufbewahrungsort der Passwortliste mitzuteilen.
Tipp: Falls Du eine Vorsorgevollmacht mit den Finanztip-Empfehlungen Afilio oder PatientenverfügungPlus erstellst, dann enthält die Vollmacht auch einen eigenen Abschnitt zu Daten und Digitales.
Das Muster für eine allgemeine Vorsorgevollmacht, das das Bundesministerium der Justiz vorschlägt, enthält keinen eigenen Punkt zum digitalen Nachlass. Weitere Infos zur rechtlichen Vorsorge und viele Tipps findest Du im Ratgeber Vorsorgevollmacht.
Soll die Vollmacht nach Deinem Tod weitergelten?
Wichtig ist, in der Vollmacht festzulegen, ob sie auch nach Deinem Tod weitergelten soll. Das nennt sich transmortale Vollmacht. Dadurch kann die bevollmächtigte Person unproblematisch ohne weitere Nachweise Deinen digitalen Nachlass regeln. Die Vollmacht ist unabhängig von einer Erbenstellung. Du kannst also jemanden bevollmächtigen, der ohnehin Erbe wird – dann kann er auch ohne Erbschein schon handeln. Oder Du bestimmst jemanden, der nicht Erbe wird.
Was kannst Du im Testament zum digitalen Nachlass regeln?
Du kannst im Testament festlegen, was mit Deinen Online-Konten geschehen soll, welche Daten Deine Erben löschen und welche Konten sie kündigen sollen.
Dabei kannst Du nur bestimmten Personen Zugriff auf Deinen digitalen Nachlass gewähren oder einige gänzlich ausschließen. Du kannst auch mit einer Auflage festlegen, was zum Beispiel mit Deiner Website geschehen soll.
Die Liste mit Zugangsdaten und Passwörtern ist auch für Deine Erben wichtig. Sie sollte aber nicht Teil des Testaments sein, da Du ansonsten bei jedem neuen Passwort das Testament ändern müsstest.
Ist ein Testamentsvollstrecker fürs digitale Erbe sinnvoll?
Wenn Du nicht möchtest, dass Deine Erben Zugriff auf Deine sensiblen Daten oder E-Mails haben, kannst Du in Deinem Testament einen Testamentsvollstrecker benennen, der sich um Deinen digitalen Nachlass kümmern soll. Solange er Deine Daten verwaltet, haben Deine Erben keinen Zugriff darauf (§ 2211 Abs. 1 BGB). Der Testamentsvollstrecker kann Deine Verträge kündigen und Benutzerkonten löschen (§ 2205 S. 2 BGB).
Dazu benötigt er die Zugangsdaten, die Du für ihn hinterlegen oder ihm übergeben kannst.
Wie gehen Anbieter wie Apple und Google mit den Konten von Verstorbenen um?
Unabhängig von einer testamentarischen Regelung oder einer digitalen Vorsorgeurkunde bieten einige Anbieter die Möglichkeit, einen sogenannten Nachlasskontakt einzurichten. Dieser Nachlasskontakt erhält im Erbfall die Möglichkeit, auf das Konto zuzugreifen, es zu verwalten oder zu löschen.
Hast Du ein Apple-Gerät, kannst Du festlegen, was im Todesfall mit Deinen Daten passieren soll. Du kannst auch Nachlasskontakte benennen. Voraussetzung für den Zugang zu den Daten ist ein besonderer Schlüssel, den Du Deinem Nachlasskontakt gegeben hast, sowie die Kopie einer Sterbeurkunde. Ohne den Zugriffsschlüssel können Deine Erben nur Deinen Apple-Account löschen, bekommen aber keinen Zugriff auf Deine Daten.
Google bietet Dir mit seinem Kontoinaktivitäts-Manager einen Service an, mit dem unter bestimmten Voraussetzungen das Konto eines verstorbenen Nutzers geschlossen oder Daten aus dem Konto abgerufen werden können.
Worauf musst Du achten, wenn Du Bitcoins vererbst?
Damit Erben Zugriff auf Deine Kryptowährungen haben, benötigen Sie von Dir dazu den Schlüssel, den Private Key. Der ist entweder auf einem Datenträger, einem USB-Stick oder einer externen Festplatte oder online auf einem externen Server gesichert.
Da der Wert von Kryptowährungen stark schwanken kann, ist es sinnvoll, dass Erben schnell Zugriff auf das sogenannte Wallet haben, um Kursverluste zu vermeiden. Dazu solltest Du eine Vorsorgevollmacht ausstellen, die über den Tod hinaus gilt.
So kannst Du eine Person bevollmächtigen, sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Deiner Kryptowährung, vielleicht Bitcoins, wahrzunehmen, uneingeschränkt hierüber zu verfügen und Ansprüche geltend zu machen.
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