Das Wichtigste in Kürze
- Wird Dein Flug gestrichen, muss Dir die Airline den Ticketpreis erstatten oder Dich auf einen Ersatzflug umbuchen.
- Du kannst bis zu 600 Euro Entschädigung bekommen, wenn Du weniger als zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung informiert wurdest.
- Es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände zum Flugausfall geführt haben.
So gehst Du vor
- Ermittle mit dem Finanztip-Fluggastrechte-Tool Deine Ansprüche bei Flugausfall und erstelle damit das passende Anschreiben.
- Zahlt die Fluggesellschaft nicht, kannst Du die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr einschalten.
- Du kannst Dich auch an die von Finanztip empfohlenen Sofortentschädiger Ersatzpilot und EUFlight oder an die Inkasso-Dienstleister Fairplane und Flightright wenden.
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Inhalt
- Wie kommst Du ans Ziel, wenn Dein Flug ausfällt?
- Bekommst Du eine Entschädigung bei Flugausfall?
- Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?
- Welche Rechte hast Du, wenn Dein Flug vorverlegt wird?
- Gibt es Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen?
- Wie forderst Du Deine Entschädigung bei Flugausfall?
- Wer hilft Dir, wenn die Airline nicht zahlt?
Du freust Dich auf Deinen Urlaub, bist pünktlich am Flughafen und suchst auf der Anzeige für Abflüge nach Deinem Gate. Da steht, dass Dein Flug gecancelt ist. Was tun? Und wie kommst Du doch noch an Dein Ziel? Der Flugausfall bedeutet für Dich Stress und Ärger. Deshalb muss Dir die Airline in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zahlen.
Wie kommst Du ans Ziel, wenn Dein Flug ausfällt?
Wird Dein Flug gestrichen oder „gecancelt“, hast Du zwei Möglichkeiten, um ans Ziel zu kommen: Du lässt die Airline einen Ersatzflug organisieren oder buchst selbst einen anderen Flug.
- Du lässt Dich auf einen Ersatzflug umbuchen
Du lässt Dich von der Airline auf einen Ersatzflug umbuchen, mit dem Du etwas später an Dein Ziel kommst (Art. 8 Abs. 1b und c FluggastrechteVO). Entscheidest Du Dich für die Umbuchung, solltest Du die Details mit Deiner Airline klären. Diese bucht das neue Ticket wahrscheinlich direkt für Dich. - Du kaufst selbst einen neues Ticket
Du buchst selbst einen neuen Flug und lässt Dir den Ticketpreis für den ausgefallenen Flug erstatten (Art. 8 Abs. 1a FluggastrechteVO). Lass Dir in diesem Fall das Einverständnis geben, dass Du Dir selbst einen Alternativflug buchst, damit es bei der Erstattung keine Probleme gibt.
Diese beiden Rechte stehen Dir nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung nur zu, wenn Dein Hinflug in einem europäischen Land starten sollte. Bei einem ausgefallenen Rückflug muss die Airline zusätzlich ihren Sitz in einem europäischen Mitgliedstaat haben.
Tipp: Auch wenn es angenehmer ist, Deinen Flug einfach umbuchen zu lassen, solltest Du überprüfen, was ein neuer Flug kosten würde. Vielleicht findest Du aktuell ein günstigeres Angebot. Dann lohnt es sich, die Erstattung des Tickets von der Airline zu verlangen und selbst den günstigeren Flug neu zu buchen. Sind alle verfügbaren Flüge deutlich teurer, solltest Du das Alternativangebot der Fluglinie annehmen.
Um die aktuellen Flugpreise schnell vergleichen zu können, helfen Dir Flugsuchmaschinen wie Kayak, Momondo oder Swoodoo. Mehr Tipps zur Flugbuchung findest Du in unserem Ratgeber zur Flugsuche.
Muss Dich die Airline auf den nächsten Flug umbuchen?
Die Airline muss Dich auf den nächstmöglichen Flug umbuchen, wenn Dein Flug gestrichen wurde. Dabei muss die Fluggesellschaft für den Ersatzflug auch Flüge von anderen Airlines anbieten – sowohl Direktverbindungen als auch Umsteigeverbindungen (BGH, 10.10.2023, Az. X ZR 123/22).
Du kannst selbst bestimmen, wann Du den Ersatzflug antreten willst. Es muss nicht der nächstmögliche sein, Du kannst Deine Reise neu planen und Dich für einen späteren Ersatzflug entscheiden (Art. 8 Abs. 1c FluggastrechteVO).
Die Airline darf für die Umbuchung keinen Aufpreis verlangen. Das gilt auch, wenn ein Flug wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses wie der Corona-Pandemie annulliert wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen die Lufthansa. Die Airline hatte zahlreiche Flüge annulliert, wollte aber die Buchung eines Ersatzflugs mehrere Monate später nur gegen einen Aufpreis ermöglichen. Dieses Vorgehen war ein Verstoß gegen die europäische Fluggastrechte-Verordnung (BGH, 27.06.2023, Az. X ZR 50/22).
Was kannst Du tun, wenn Dir kein Ersatzflug angeboten wird?
Bietet Dir die Airline keinen Ersatzflug an, kannst Du selbst ein neues Flugticket buchen. Du musst der Airline vorher keine Frist setzen. Die Ticketkosten für den Ersatzflug muss die Fluggesellschaft als Schadensersatz ersetzen, auch wenn der neue Flug sehr viel teurer war als der annullierte (AG Königs Wusterhausen, 15.08.2023, Az. 4 C 261/23).
Was ersetzt die Airline bei einer Flugreise mit Teilstrecken?
Wenn Du eine Flugreise mit mehreren Teilflügen und verschiedenen Airlines gebucht hast, kannst Du unter Umständen die gesamten Ticketkosten zurückverlangen.
Der Weg dahin ist allerdings oft mühsam. Wird nämlich nur eine Teilstrecke annulliert, sieht die Airline es oft nicht ein, den gesamten Ticketpreis für Hin- und Rückflug zu erstatten.
Ein Beispiel: Eine Passagierin buchte über ein Reisebüro eine Flugreise von München über Madrid und Bogota nach Quito und einen Rückflug von Quito über Bogota nach München. Die Teilstrecken sollten dabei unterschiedliche Fluggesellschaften durchführen, nur die erste Teilstrecke nach Madrid wollte die Passagierin mit Iberia fliegen.
Die Flugtickets kosteten insgesamt rund 4.900 Euro. Die erste Teilstrecke von München nach Madrid annullierte Iberia. Mit der Annullierung platzten die Reisepläne der Passagierin. Denn alle weiteren Flüge funktionierten nicht mehr. Der Reiseplan war hinfällig. Sie verlangte von Iberia wegen der Annullierung die Erstattung der gesamten Ticketkosten (Art. 5 Abs. 1a, 8 Abs. 1a FluggastrechteVO). Iberia wollte nicht zahlen. Die Passagierin klagte durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof.
Der entschied gegen die Airline, weil die Klägerin Hin- und Rückflug zusammen gebucht hatte und darüber ein einziger Flugschein ausgestellt wurde. Iberia musste wegen der Annullierung der ersten Teilstrecke die gesamten Ticketkosten von rund 4.900 Euro erstatten (BGH, 18.04.2023, Az. X ZR 91/22).
Was ist mit der Erstattung, wenn Du mit einem Gutschein bezahlt hast?
Du kannst für einen annullierten Flug Erstattung in Geld verlangen, auch wenn Du mit einem Gutschein gezahlt hast. Das gilt selbst dann, wenn dieser Gutschein vormals für einen ebenfalls annullierten Flug ausgestellt wurde (BGH, 16.01.2025, Az. IV ZR 236/23). Du musst Dich nicht mit einem weiteren Gutschein abspeisen lassen.
Wann muss die Airline Unterkunft und Verpflegung zahlen?
Die Fluggesellschaft muss bei einem Flugausfall für Deine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Kategorie und den Transfer zur Unterkunft aufkommen, falls der Alternativflug erst am nächsten Tag startet (Art. 9 Abs. 1b und c FluggastrechteVO). Den Weg zurück zum Flughafen muss sie auch zahlen.
In der Regel organisiert die Fluggesellschaft Hotel und Transport für Dich. Bietet Dir die Airline nichts an, erkundige Dich, was sie Dir erstattet, wenn Du selbst etwas buchst.
Während der Wartezeit am Flughafen kannst Du kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen erwarten – und zwar in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Bei einem kürzeren Aufenthalt sind Snacks ausreichend, bei mehreren Stunden kannst Du ein warmes Essen erwarten. Oft gibt es Gutscheine für Restaurants im Flughafen. Bietet Dir die Airline nichts an, erkundige Dich, was sie Dir erstattet, wenn Du Dich selbst verpflegst.
Außerdem musst Du nach der Verordnung die Möglichkeit haben, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Heute reicht es, wenn die Airline Dir einen kostenlosen Wlan-Zugang zur Verfügung stellt.
Bekommst Du eine Entschädigung bei Flugausfall?
Fällt Dein Flug aus, steht Dir eine Entschädigung zu, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Du erfährst in den letzten zwei Wochen vor Abflug, dass Dein Flug ausfällt und der Ersatzflug kommt um einiges später an (Art. 5 Abs. 1 c FluggastrechteVO).
1. Du wirst erst zwei Wochen vor Abflug informiert
Die Fluggesellschaft informiert Dich erst in den letzten zwei Wochen vor dem Abflugdatum, dass Dein Flug ausfällt. Das bedeutet im Umkehrschluss auch: Annulliert die Airline den Flug früher als zwei Wochen vor Abflug, gibt es kein Geld.
Beispiel: Benji will am Sonntag, den 1. Oktober 2025 von Berlin nach New York fliegen. Die Airline kann bis zum 16. September 2025 um 23.59 Uhr entschädigungsfrei den Flug absagen (LG Düsseldorf, 25.09.2015, Az. 22 S 79/15).
Es reicht nicht, wenn die Fluggesellschaft den Reisevermittler, zum Beispiel das Reisebüro, vor Ablauf der letzten zwei Wochen von dem Flugausfall informiert, der Fluggast es aber erst später erfährt (EuGH, 11.05.2017, Az. C-302/16). Leitet das Reisebüro die Information nicht weiter, geht das zu Lasten der Airline (AG Erding, 29.12.2021, Az. 119 C 1903/21).
2. Dein Ersatzflug kommt viel später an
Du bekommst nur dann eine Entschädigung, wenn die Airline Dir einen Ersatzflug anbietet, der viel später oder deutlich früher ankommen würde. Je früher Du davon erfährst, dass Dein Flug ausfällt, desto größer sind die Unterschiede, die Du zur ursprünglich gebuchten Flugzeit akzeptieren musst. Das sind die Annullierungsfristen, nach denen sich richtet, ob Du eine Entschädigung bekommst oder nicht:
Flug fällt aus: Fristen für Annullierung
Wann hat Dich die Airline informiert? | Wann sollte der Ersatzflug abfliegen? | Wann sollte der Ersatzflug ankommen? | Entschädigung |
---|---|---|---|
länger als 2 Wochen vor Abflug | nicht relevant | nicht relevant | keine Entschädigung |
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | mehr als 2 Stunden früher | mehr als 4 Stunden später | Entschädigung |
weniger als 7 Tage vor Abflug | mehr als 1 Stunde früher | mehr als 2 Stunden später | Entschädigung |
Quelle: Finanztip-Recherche, Art. 5 FluggastrechteVO (Stand: September 2025)
Soll Dein Ersatzflug später abfliegen oder landen als in der Fluggastrechte-Verordnung vorgesehen, muss Dich die Airline entschädigen.
Wird der Ersatzflug von einem anderen Flugunternehmen durchgeführt und kommt er später an, als in der Tabelle angegeben, steht Dir eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft, die den Flug annulliert hat, kann sich nicht damit herausreden, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht mehr in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, 10.10.2017, Az. X ZR 73/16).
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab. Es gibt drei Kategorien: bis 1.500 Kilometer, 1.500 bis 3.500 Kilometer, mehr als 3.500 Kilometer. Die genaue Distanz Deiner Flugstrecke kannst Du auf luftlinie.org berechnen.
Wie viel Geld Du bekommst, kannst Du unseren zwei Grafiken entnehmen. Prüfe zunächst, wann die Airline Dich informiert hat. In der ersten Grafik findest Du die Höhe der möglichen Zahlungen, wenn Dich die Airline sieben bis 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall des Fluges benachrichtigt hat.

In der zweiten Grafik findest Du die Höhe der möglichen Entschädigung, wenn Dich die Airline sieben oder weniger Tage vor dem Abflug über den Ausfall des Fluges benachrichtigt hat.

Beispiel: Christin hatte für den 9. März 2025 bei der Lufthansa einen Flug von Frankfurt am Main nach Bilbao gebucht. Planmäßig sollte der Flug um 15 Uhr starten und um 17:05 Uhr in Bilbao landen. Der Flug wurde annulliert.
Christin erfuhr drei Tage vor Abflug, dass der Flug gestrichen wurde. Mit dem von der Lufthansa angebotenen Ersatzflug erreichte sie Bilbao mit einer Verspätung von fünf Stunden. Die Distanz zwischen Frankfurt und Bilbao beträgt 1.152 Kilometer.
Was Christin an Ausgleichszahlung zusteht, kannst Du der zweiten Grafik entnehmen, denn die Nachricht der Airline erreichte Christin weniger als sieben Tage vor Abflug. Die Flugstrecke von Frankfurt nach Bilbao liegt unter 1.500 Kilometer. Der Ersatzflug kam mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden an. Demzufolge hat Christin einen Anspruch auf 250 Euro.
Welche Rechte hast Du, wenn Dein Flug vorverlegt wird?
Wird Dein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, hast Du dieselben Rechte wie bei einer Flugannullierung (EuGH, 21.12.2021, Az. C-146/20 u.a.). Dementsprechend steht Dir bei einer Vorverlegung des Flugs auch eine Entschädigung zu, es sei denn, die Fluggesellschaft hat Dich mindestens zwei Wochen vor Abflug über die frühere Abflugzeit informiert.
Wichtig: Mitunter stimmen die Flugzeiten bei Online-Reisebüros nicht mit den Flugplänen der Airline überein. Auf die Zeiten eines Online-Reisebüros kannst Du Dich nicht verlassen. Verschieben sich dann kurzfristig die Abflugzeiten, bekommst Du nicht automatisch eine Entschädigung (EuGH, 10.03.2023, Az. C-607/22).
Du solltest nach der Buchung beim Reisebüro die Flugzeiten auf der Webseite der Airline prüfen. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du direkt bei der Fluggesellschaft buchst. Bei einer kurzfristigen Änderung der Abflugzeiten steht Dir dann auf jeden Fall eine Ausgleichszahlung zu.
Gibt es Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen?
Falls außergewöhnliche Umstände zum Flugausfall geführt haben, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.
Nach der Rechtsprechung sind darunter solche Ereignisse zu verstehen, die nicht zum normalen Betrieb der Fluggesellschaft gehören und von ihr nicht beherrschbar sind. Beispiele dazu finden sich im Gesetz (Erwägungsgrund 14 FluggastrechteVO):
- politische Instabilität
- unerwartete Flugsicherheitsmängel
- Sicherheitsrisiken
- extreme Witterungsbedingungen
- Streiks, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Airline liegen
Die Fluggesellschaften haben ein gewisses Wahlrecht, welche Flüge sie wegen eines außergewöhnlichen Umstands ausfallen lassen. Bei einem Schneesturm kann die Airline entscheiden, Flüge auch am Tag danach zu canceln, um weitere Verspätungen zu vermeiden. Auch in einem solchen Fall steht die Annullierung noch im Zusammenhang mit dem außergewöhnlichen Umstand, so dass die Airline keine Entschädigung wegen Flugausfall zahlen muss (BGH, 24.09.2024, Az. X ZR 136/23).
Tipp: Wenn Du nicht sicher bist oder Du die Hintergründe für den Flugausfall gar nicht kennst, dann solltest Du auf jeden Fall eine Entschädigung einfordern.
Wie forderst Du Deine Entschädigung bei Flugausfall?
Nutze den Finanztip-Rechner, um einschätzen zu können, was Dir bei einem Flugausfall zusteht. Am Ende erhältst Du einen kurzen Überblick, welche Ansprüche Du wahrscheinlich hast. Du kannst ein PDF-Dokument mit dem ausführlichen Ergebnis und einem angepassten Musterschreiben herunterladen.
Berechne Deine Ansprüche mit dem Finanztip-Fluggastrechner
Bei Teilflügen verlangst Du Deine Ausgleichszahlung immer von der Airline, die auf der annullierten Strecke fliegen sollte – dem ausführenden Luftfahrtunternehmen. Das ist unter Umständen nicht die Fluggesellschaft, bei der Du Deinen Flug gebucht hast.
Musterschreiben Flugannullierung
Nutze das Finanztip Musterschreiben für Flugannullierung, um Deine Ansprüche bei der Airline geltend zu machen:
Beachte unbedingt die oben genannten Annullierungsfristen, Verspätungszeiten und Streckenlängen: Sie sind für die Höhe der Entschädigung ausschlaggebend. Den Ticketpreis kannst Du Dir nur erstatten lassen, wenn Du keinen Ersatzflug in Anspruch genommen hast.
Achtung: Die Fluggesellschaft kann die Ausgleichszahlung, die im Anschreiben steht, um die Hälfte kürzen, falls der Alternativflug nicht sehr viel später startete. Fordere mit unserem Schreiben zunächst den vollen Betrag. Zahlt die Airline weniger, kannst Du anhand der beiden Grafiken prüfen, ob die Höhe angemessen ist.
Wann verjährt Dein Anspruch auf Entschädigung?
Deine Entschädigung wegen Flugausfall kannst Du nach deutschem Recht noch bis zu drei Jahre später einfordern. Die Verjährungsfrist endet immer zum Jahresende, mit Ablauf des 31. Dezember. Weitere Informationen findest Du im Ratgeber zur Verjährung.
Wer hilft Dir, wenn die Airline nicht zahlt?
Hast Du die Airline angeschrieben, aber keine Zahlung bekommen, hast Du verschiedene Möglichkeiten.
1. Wann hilft die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr?
Du kannst Dich kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Bevor die Schlichtungsstelle Deinen Fall übernehmen kann, musst Du versucht haben, das Problem mit der Fluggesellschaft selbst zu klären.
Den Schlichtungsantrag kannst Du online stellen, wenn Du innerhalb von zwei Monaten keine Lösung erzielen konntest. Die Schlichter geben eine Empfehlung ab. Nehmen Fluggast und Airline den Vorschlag an, wird der Schlichtungsspruch bindend.
Geschäftsreisende können sich nicht an die Schlichtungsstelle wenden.
2. Wie arbeitet ein Sofortentschädiger?
Wer sich nicht selbst mit der Airline herumärgern will, kann sich an einen sogenannten Sofortentschädiger wenden.
Du verkaufst Deine Entschädigungsforderung an die Firma und erhältst innerhalb von wenigen Tagen das Geld abzüglich des Honorars. Das funktioniert nur, wenn der Sofortentschädiger Dir ein Angebot unterbreitet. Mit dem Verkauf der Forderung ist für Dich alles erledigt. Denn selbst wenn der Anbieter gegen die Fluglinie verliert, kann er von Dir nichts zurückfordern.
Finanztip empfiehlt Ersatz-Pilot und EUFlight. Beide Sofortentschädiger sind sehr erfahren: Sie haben beide im Jahr 2024 mehr als 12.000 Fluggästen Entschädigungen ausgezahlt. Nach welchen Kriterien wir die Unternehmen ausgewählt haben, erklären wir in unserem Ratgeber über Fluggasthelfer.
3. Was bietet ein Inkasso-Dienstleister?
Ein Inkasso-Dienstleister versucht, Deinen Anspruch wegen Flugausfall im Inkasso-Modell durchzusetzen. Solche Firmen übernehmen Deinen Fall und ziehen gegebenenfalls für Dich vor Gericht. Dafür behalten sie eine Provision. Die Preise variieren sehr, wie unser Test ergeben hat: von 24 Prozent bis zu 50 Prozent der Entschädigung. Es kann schnell gehen, aber manchmal auch einige Monate oder Jahre dauern, bis das Geld auf Deinem Konto ist – wenn der Anbieter zum Beispiel gegen die Fluggesellschaft klagen muss.
Wir haben sechs Anbieter untersucht, zwei davon sind eine Finanztip-Empfehlung. Besonders überzeugt haben uns Fairplane und Flightright.
So hat Finanztip ausgewählt
Finanztip hat im Zeitraum von Juli bis September 2024 die sogenannten Fluggastrechte-Portale untersucht. Darunter sind Unternehmen, die eine Sofortentschädigung anbieten, sowie Anbieter, die im Inkasso-Modell Deine Ansprüche durchsetzen. Alle hier empfohlenen Unternehmen haben uns überzeugt. Sie verfügen über ausreichende Erfahrung, haben gute Kundenbewertungen bekommen, sind transparent und verwenden verbraucherfreundliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Sommer 2025 erkundigten wir uns bei unseren Empfehlungen nach aktuellen Zahlen, Veränderungen und nach deren Einschätzung zur Reform der Fluggastrechte. Ausführliche Informationen zu unseren Kriterien und unserer Bewertung findest Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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