Haftpflichtversicherung für Paare Ein Vertrag reicht für zwei

Henriette Neubert
Henriette Neubert
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Als zusammenlebendes Paar braucht Ihr nur einen Haftpflichtvertrag, egal ob ihr verheiratet seid oder nicht.
  • Seid Ihr nicht verheiratet, müsst Ihr beide im Versicherungsschein namentlich eingetragen sein.
  • Achtet darauf, dass im gemeinsamen Vertrag Regressansprüche wegen gegenseitiger Personenschäden mitversichert sind. Sachschäden untereinander können in einem Vertrag nicht abgesichert werden.

So gehst Du vor

  • Hast Du oder Dein Partner bereits eine Haftpflichtversicherung, könnt Ihr diese auf einen Paartarif umstellen.
  • Habt Ihr beide einen Vertrag, könnt Ihr nur den jüngeren fristlos kündigen.
  • Prüfe den älteren Vertrag. Findest Du einen besseren Tarif, kündige fristgerecht den alten Vertrag und schließe dann einen neuen ab.
  • Wenn Du noch keine private Haftpflichtversicherung hast, solltest Du eine abschließen. Wir empfehlen die Tarife „Einfach Besser“ von der Haftpflichtkasse und „T23-Optimum“ der Degenia. Beide Tarife bieten starke Leistungen zu einem günstigen Preis für den privaten Bereich.

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Wenn Du mit jemandem zusammenziehst, teilst Du Dir in Zukunft Bett, Tisch  – und die Haftpflichtversicherung. Denn wer zusammenlebt, braucht nur noch einen Vertrag. Wie geht Ihr vor, wenn bereits jeder einen Vertrag hat? Was, wenn ein Ehepaar zwei verschiedene Wohnsitze hat? Was Ihr als Paar bei der Privathaftpflichtversicherung beachten müsst, erfahrt Ihr hier.

Was tun, wenn zwei Verträge vorhanden sind?

Ziehst Du mit Deinem Partner zusammen und jeder hat einen eigenen Singlevertrag in der Haftpflichtversicherung, könnt Ihr den jüngeren Vertrag fristlos kündigen (§ 70 VVG). Den älteren könnt Ihr in der Regel problemlos in einen Paartarif umwandeln, sprich dafür einfach die Versicherung an. Oft ist jedoch der neuere Vertrag der bessere. Besonders, wenn der ältere schon etliche Jahre existiert, ist dieser oft nicht mehr auf dem neuesten Stand der Leistungsangebote. 

Henriette Neubert

Oft ist es sinnvoll, den alten Vertrag fristgerecht zu kündigen und einen neuen gemeinsamen Vertrag abzuschließen. Neue Verträge sind oft leistungsstärker.

Henriette Neubert
Unsere Finanztip-Expertin für Versicherungen

Wie erkennst Du, ob der ältere Vertrag noch passt?

Prüfe zunächst, ob der ältere Vertrag noch den aktuellen Mindestkriterien entspricht. Sieh Dir vor allem die Versicherungssumme an – das sollten mindestens 50 Millionen Euro sein. Entspricht der Vertrag nicht dem aktuellen Leistungsstand oder ist teurer als vergleichbare Neutarife, kündige den Vertrag fristgerecht und behalte den neueren. Oder Ihr kündigt beide Verträge und schließt einen neuen gemeinsamen Vertrag ab. 

Wie wandelst Du den alten Vertrag in eine Paarversicherung um?

Möchtest Du den alten Vertrag behalten, informierst Du den Anbieter des jüngeren Vertrags darüber, ab wann der gemeinsame Vertrag gilt. Den älteren Vertrag kannst Du in eine Paarversicherung umwandeln. Kommen auch Kinder in die neue Partnerschaft, wähle einen Familientarif. Seid Ihr nicht verheiratet, achtet darauf, dass Ihr beide im Versicherungsschein namentlich genannt seid.

Worauf solltest Du beim Paartarif unbedingt achten?

Achte darauf, dass der Tarif Regressansprüche der Krankenkasse wegen Personenschäden zwischen den versicherten Personen explizit mitversichert. Verletzt Du Deinen Partner zum Beispiel beim gemeinsamen Kochen schwer, kann die Krankenkasse Deines Partners gegen Dich Schadensersatz geltend machen. Gute Tarife übernehmen diese Regressansprüche. Einige übernehmen sogar alle Personenschäden.

Bei Sachschäden sind Schadensersatzansprüche untereinander bei den meisten Tarifen ausgeschlossen. Wenn ein Partner beispielsweise den Fernseher des anderen beschädigt, besteht kein Anspruch auf Leistung – der Fernseher gehört für die Versicherung beiden.

Die von Finanztip empfohlenen Tarife sichern Regressansprüche ab.

Mehr dazu im Ratgeber Privathaftpflicht

  • Die private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.

  • Von uns empfohlene Tarife „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse, besonders auch für Familien, und der Degenia-Tarif „T23-Optimum“, vor allem auch für Alleinerziehende.

Zum Ratgeber

Brauchen Ehepaare mit unterschiedlichem Wohnsitz zwei Haftpflichtverträge?

Nein, Ehepaare mit verschiedenen Wohnsitzen benötigen keine separaten Verträge. Ehepaare sind laut Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Paartarif stets beide versichert, ohne Einschränkungen. Besteht der Versicherer auf zwei Verträgen, solltet Ihr prüfen, ob ein Missverständnis vorliegt.

Wann sind zwei Verträge sinnvoll?

Zwei Verträge sind sinnvoll, wenn Ihr gegenseitige Sachschäden absichern wollt. Hast Du zum Beispiel aus beruflichen Gründen einen anderen Wohnsitz als Dein Ehepartner und stehen in beiden Wohnungen wertvolle Einrichtungsgegenstände, wären zwei Verträge eine Möglichkeit, um Schäden durch den Partner abzudecken. Generell könnt Ihr Euch die Beiträge für den zweiten Vertrag aber sparen.

Brauchen getrennte Paare eigene Verträge?

Ja, getrennte Paare sollten getrennte Verträge haben. Zwar ist der Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, bis zur Scheidung mitversichert. Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch bereits vorher einen neuen Lebenspartner in den Vertrag auf, fällt der Noch-Ehepartner aus dem Vertrag. Außerdem möchtest Du es vielleicht vermeiden, den Ex-Partner zu kontaktieren, wenn Du einen Haftpflichtschaden verursacht hast, damit er diesen der Versicherung meldet.

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