Haftpflichtversicherung für Partner Ein Vertrag reicht für zwei
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wenn zwei zusammenziehen, dann teilen sie Bett und Tisch – und die Haftpflichtversicherung. Aber wie geht Ihr vor, wenn bereits jeder einen Vertrag hat? Und was, wenn ein Ehepaar zwei verschiedene Wohnsitze hat? Was Ihr als Paar bei der Privathaftpflichtversicherung beachten müsst, erfahrt Ihr hier.
Als Paar benötigt Ihr zunächst einen entsprechenden Partner-Tarif. Eine gemeinsame Versicherung ist für Paare meist günstiger als zwei einzelne Verträge. Hatte bislang jeder Partner einen eigenen Vertrag, lässt sich nur der jüngere Vertrag fristlos kündigen. Oft ist der neuere Vertrag jedoch der bessere, besonders wenn der ältere schon etliche Jahre existiert, da die Versicherer ihre Tarifangebote immer weiter verbessern.
Prüfe am besten, ob der ältere Vertrag noch den aktuellen Mindestkriterien entspricht. Sieh Dir vor allem die Versicherungssumme an. Das sollten mindestens 50 Millionen Euro sein. Wenn der alte Vertrag den inzwischen verbesserten Angeboten nicht mehr entspricht, solltest Du den älteren fristgerecht kündigen und den neueren behalten. Oder Du kündigst beide Verträge und schließt einen neuen gemeinsamen Vertrag ab.
Möchtest Du den alten behalten, informiere den Anbieter des jüngeren Vertrags darüber, ab wann der gemeinsame Vertrag gilt. Den älteren Vertrag kannst Du in eine Paarversicherung umwandeln. Hast Du Kinder, wähle einen Familientarif.
Es sind in einem Partner-Tarif dann auch Lebenspartner mitversichert, die nicht verheiratet sind. Es müssen dann nur beide namentlich im Versicherungsschein genannt sein.
Ehepaare mit verschiedenen Wohnsitzen benötigen keine separaten Verträge, auch wenn das einige Versicherer behaupten. Wenn der Versicherer auf zwei Verträgen besteht, solltet Ihr nachprüfen, ob es sich um ein Missverständnis handelt, zum Beispiel aufgrund der unterschiedlichen Adressen.
Getrennte Paare sollten auch getrennte Verträge haben. Zwar ist der Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, bis zur Scheidung mitversichert. Lässt der Versicherungsnehmer aber bereits vorher einen neuen Lebenspartner in den Vertrag aufnehmen, fällt der Noch-Ehepartner aus dem Vertrag. Außerdem möchtest Du es vielleicht auch vermeiden, den Ex-Partner zu kontaktieren, wenn Du einen Haftpflichtschaden verursacht hast, damit er diesen der Versicherung meldet.
Wenn Du zum Beispiel aus beruflichen Gründen einen anderen Wohnsitz hast als Dein Ehepartner, kannst Du Dir den zweiten Vertrag sparen. Es sei denn, Du möchtest gegenseitige Sachschäden absichern. Wenn beide Partner wertvolle Einrichtungsgegenstände in der jeweiligen Wohnung haben, wären zwei Verträge eine Möglichkeit, um etwaige Schäden durch den Partner abzudecken. Generell kannst Du Dir die Beiträge für den zweiten Vertrag aber sparen.
Bei zusammenlebenden Paaren sind Schadensersatzansprüche untereinander in der Regel ausgeschlossen, wenn sie eine gemeinsame Versicherung haben. Wenn ein Partner beispielsweise den Fernseher des anderen beschädigt, besteht kein Anspruch auf Leistung. Denn der Fernseher gehört für die Versicherung beiden.
Bei Personenschäden gibt es Tarife, in denen das anders geregelt ist: Dein Partner verletzt Dich zum Beispiel durch eine Unachtsamkeit beim gemeinsamen Kochen schwer. Auch wenn Dein Partner von Dir wahrscheinlich keinen Schadensersatz erwartet, kann der Unfall für Dich teuer werden. Denn die Krankenkasse Deines Partners hat gegen Dich als Unfallverursacher Anspruch auf Schadensersatz für die entstandenen Kosten. Deine private Haftpflichtversicherung sollte deshalb die Regressansprüche der Krankenkasse wegen Personenschäden zwischen den versicherten Personen explizit mitversichern.
Das ist bei vielen Tarifen bereits der Fall. Unsere empfohlenen Tarife sichern diese Regressansprüche ab.
Die private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Von uns empfohlene Tarife sind Friday „Relax“ mit günstigen Beiträgen, der Tarif „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse, besonders auch für Familien, und der Degenia-Tarif „T23-Optimum“, vor allem auch für Alleinerziehende.
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