Haftpflichtversicherung für Partner
Ein Vertrag reicht für zwei

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Wenn zwei zusammenziehen, dann teilen sie Bett und Tisch – und die Haftpflichtversicherung. In einer privaten Haftpflicht sind Lebenspartner eingeschlossen. Auch Paare, die nicht verheiratet sind, kommen mit einem Vertrag aus. Es müssen dann nur beide namentlich im Versicherungsschein genannt sein.
Eine gemeinsame Versicherung ist für Paare meist günstiger als zwei einzelne Verträge. Hatte bislang jeder Partner einen eigenen Vertrag, lässt sich der jüngere Vertrag fristlos kündigen. Informiere den Anbieter des jüngeren Vertrags darüber, ab wann der gemeinsame Vertrag gilt. Den älteren Vertrag kannst Du in eine Paarversicherung umwandeln. Hast Du Kinder, wähle einen Familientarif.
Prüfe bei der Gelegenheit auch, ob der ältere Vertrag noch aktuell ist. Sieh Dir vor allem die Versicherungssumme an. Das sollten mindestens 50 Millionen Euro sein.
Oft ist der neuere Vertrag der bessere, besonders wenn der ältere schon etliche Jahre existiert, da die Versicherer ihre Tarifangebote immer weiter verbessern. Wenn der alte Vertrag den inzwischen verbesserten Angeboten nicht mehr entspricht, solltest Du diesen regulär spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres fristgerecht kündigen und den neueren behalten. Oder Du kündigst beide Verträge und schließt einen neuen gemeinsamen Vertrag ab.
Ehepaare mit verschiedenen Wohnsitzen benötigen keine separaten Verträge, auch wenn das einige Versicherer behaupten. Wenn der Versicherer auf zwei Verträgen besteht, solltet Ihr nachprüfen, ob es sich um ein Missverständnis handelt, zum Beispiel aufgrund der unterschiedlichen Adressen.
Getrennt lebende Paare sollten aber getrennte Verträge haben. Zwar ist der Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, bis zur Scheidung mitversichert. Lässt der Versicherungsnehmer bereits vorher einen neuen Lebenspartner in den Vertrag aufnehmen, fällt der Noch-Ehepartner aber aus dem Vertrag. Außerdem möchtest Du es vielleicht auch vermeiden, den Ex-Partner zu kontaktieren, wenn Du einen Haftpflichtschaden verursacht hast, damit er diesen der Versicherung meldet.
Wenn Du zum Beispiel aus beruflichen Gründen einen anderen Wohnsitz hast als Dein Ehepartner, kannst Du Dir den zweiten Vertrag sparen. Es sei denn, Du möchtest gegenseitige Sachschäden absichern. Wenn beide Partner wertvolle Einrichtungsgegenstände in der Wohnung haben, wären zwei Verträge eine Möglichkeit, um etwaige Schäden durch den Partner abzudecken. Generell kannst Du Dir die Beiträge für den zweiten Vertrag aber sparen.
Bei zusammenlebenden Paaren sind Schadensersatzansprüche untereinander in der Regel ausgeschlossen, wenn sie eine gemeinsame Versicherung haben. Wenn ein Partner beispielsweise den Fernseher des anderen beschädigt, besteht kein Anspruch auf Leistung. Denn der Fernseher gehört für die Versicherung beiden.
Bei Personenschäden ist das anders: Dein Partner verletzt Dich zum Beispiel durch eine Unachtsamkeit beim gemeinsamen Kochen schwer. Auch wenn Dein Partner von Dir wahrscheinlich keinen Schadensersatz erwartet, kann der Unfall für Dich teuer werden. Denn die Krankenkasse Deines Partners hat gegen Dich als Unfallverursacher Anspruch auf Schadensersatz für die entstandenen Kosten. Deine private Haftpflichtversicherung sollte deshalb die Regressansprüche der Krankenkasse wegen Personenschäden zwischen den versicherten Personen explizit mitversichern.
Das ist bei vielen Tarifen bereits der Fall. Unsere empfohlenen Tarife sichern diese Regressansprüche ab.
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