Be­triebs­haft­pflichtversicherung Du hast Angestellte? Denk über eine Be­triebs­haft­pflicht nach!

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Hast Du ein Unternehmen, haftest Du nicht nur für Deine Schäden, sondern auch für die Deiner Angestellten. Vor den anfallenden Kosten kannst Du Dich und Dein Unternehmen mit einer Be­triebs­haft­pflichtversicherung schützen.
  • Für einige Berufe gibt es eine Pflicht zur Be­triebs­haft­pflichtversicherung, zum Beispiel für Apotheken oder Sicherheitsunternehmen.
  • Doch auch in anderen Berufen ohne Pflicht ist die Ver­si­che­rung ratsam, etwa für Handwerksunternehmen oder Fitnessstudios.

So gehst Du vor

  • Prüfe, ob Du Dich als Unternehmer oder Unternehmerin gegen Haft­pflicht­schä­den versichern musst.
  • Auch wenn es keine Pflicht gibt: Überlege, was Dir oder Deinen Angestellten passieren kann und welche Kosten dann auf Dich zukommen würden.
  • Lass Dir von verschiedenen Be­triebs­haft­pflichtversicherern Angebote erstellen. Vergleiche die Ver­si­che­rungs­sum­men und wichtige Leistungen der einzelnen Tarife miteinander.

Für Schäden, die wir fahrlässig verursachen, müssen wir haften. Machst Du den Fernseher einer Freundin kaputt, übernimmt Deine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kosten. Zerbeißt Dein Hund die Schuhe des Nachbarn, ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung zuständig. Fährst Du mit Deinem Auto einen Fahrradfahrer an, zahlt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Aber auch, wenn Du ein Unternehmen hast, kann Dir oder einem Angestellten während der Arbeit ein Unglück passieren. Zum Beispiel, wenn Du als Steuerberater eine Frist versäumst und dem Kunden Geld entgeht oder Deine Reinigungskräfte im Wohnhaus eines Kunden eine Fensterscheibe beschädigen. Dafür benötigst Du eine Be­triebs­haft­pflichtversicherung. Was Du darüber wissen musst, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Wer braucht eine Be­triebs­haft­pflichtversicherung?

Im Beruf kann es zu Schäden kommen, für die Du als Verursacher haften musst. Als Selbstständiger oder Einzelunternehmerin kannst Du Dich gegen mögliche Kosten mit einer Berufshaftpflichtversicherung absichern. Hast Du Angestellte, musst Du auch diese gegen Haft­pflicht­schä­den absichern. Das machst Du dann über eine Be­triebs­haft­pflichtversicherung. In unserem Ratgeber zur Berufshaftpflichtversicherung erfährst Du, wie Du Dich als Einzelperson im Job schützt. 

Eine Be­triebs­haft­pflicht kann in verschiedenen Sparten sinnvoll sein. Immer dann, wenn Fehler von Dir oder Deinen Mitarbeitenden hohe Kosten verursachen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Handwerksbetriebe
  • Bauunternehmen
  • Friseursalons
  • Fitnessstudios
  • Hausmeisterfirmen
  • Gebäudereinigungsunternehmen

Für bestimmte Berufe, bei denen diese Schäden besonders gravierend sein können, gibt es sogar die Pflicht, eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzuschließen. Hierzu zählen zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Apotheker. 

Bei einigen Berufen besteht zudem ein hohes Risiko für Vermögensschäden. Das betrifft in erster Linie beratungsintensive Arbeitsfelder wie etwa bei Notaren, Rechtsanwältinnen oder Unternehmensberatungen. Wer in einem solchen Beruf arbeitet, dem reicht eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung aus, um zumindest die gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Sie kann für Einzelpersonen und Unternehmen abgeschlossen werden.

Besteht eine Be­triebs­haft­pflichtversicherung, benötigen Mitarbeitende oder alle, die im Auftrag Deiner Firma aktiv sind, keine eigene Berufshaftpflichtversicherung.

Du bist unsicher, ob Du eine Be­triebs­haft­pflicht brauchst oder eine andere Haft­pflicht­ver­si­che­rung ausreicht? Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Haft­pflicht­ver­si­che­rung für ausgewählte Berufsgruppen wichtig oder sogar Pflicht ist.

Haft­pflicht­ver­si­che­rungen im Beruf 

BerufsgruppeBerufshaftpflichtVer­mö­gens­scha­den­haft­pflichtBe­triebs­haft­pflicht
Rechtsanwälte, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz1über Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht
Notare, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz2über Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht
Steuerberater, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz3über Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht
Wirtschaftsprüfer, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz4über Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht
Immobilienkreditvermittler, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz5über Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht
Inkassobüroeher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz6über Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht
Finanzanlagenvermittler, -inneneher nicht nötigPflicht, Bundesgesetz7über Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht
Architekt, -innen/ Ingenieur, -innensinnvollPflicht, Regelungen der Berufskammern der Länder8über Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht
Unternehmensberater, -inneneher nicht nötigsinnvollüber Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht
HebammenPflicht, Bundesgesetz9unnötigunnötig
Ärzte, ÄrztinnenPflicht, Bundesgesetz10unnötigmit Angestellten u.U. Pflicht, mindestens empfehlenswert
Pflegekräftefür Selbstständige empfehlenswert; bei Angestellten u.U. Diensthaftpflichtunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Psychotherapeuthen, -innenPflicht, Bundesgesetz11unnötigmit Angestellten u.U. Pflicht, mindestens empfehlenswert
Apotheker, -innenPflicht, Bundesgesetz12unnötigfür Betreiber einer Apotheke Pflicht
SicherheitsunternehmensinnvollPflicht, Bundesgesetz13mit Angestellten empfehlenswert
Immobilien-/HausverwaltungsinnvollPflicht, Bundesgesetz14mit Angestellten empfehlenswert
Handwerker, -innensinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Friseure, -innensinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Kosmetiker, -innensinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Hausmeister, -innensinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Gebäudereiniger, -innensinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Yogalehrer, -innen/ Fitnesstrainer, -innensinnvollunnötigmit eigenem Studio & Angestellten empfehlenswert
Ernährungsberater, -innensinnvollunnötigmit Angestellten empfehlenswert
Köche, Köchinnenunnötigunnötigim Betrieb sinnvoll
Restaurantfachpersonalunnötigunnötigim Betrieb sinnvoll
Einzelhandelspersonalunnötigunnötigim Betrieb sinnvoll

1§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO);
2§ 19a Bundesnotarordnung (BnotO)
3§ 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG);
4§ 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
5 § 34c Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO);
6 § 12 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG)
7 § 34f Abs. 2 Nummer 3 und § 34h Abs. 1 Satz 4 GewO, § 9 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV);
8 Regelungen der Länder, z.B. § 33 Abs. 2 Nr 5 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen (BauKaG NRW)
9§ 8 Abs. 1 Satz 4 Hebammengesetz (HebG) und Berufsverband;
10 § 95e Sozialgesetzbuch (SGB) V und Berufsordnungen der Ärztekammern;
11 § 95e SGB V und Berufsordnungen der Ärztekammern;
12 Regelungen der Länder, z.B. § 16 Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker Bayern
13 § 34a Abs. 1 Nr. 4 GewO;
14 § 34c Abs. 2 Satz 3 GewO
Quelle: Finanztip-Recherchen (Stand: 13. Mai 2024)

Was deckt eine Be­triebs­haft­pflichtversicherung ab?

Grundsätzlich sind Haft­pflicht­schä­den, die durch einen Angestellten des versicherten Betriebes verursacht wurden, mit einer Be­triebs­haft­pflichtversicherung abgedeckt. Der Ver­si­che­rungs­schutz erstreckt sich aber nicht nur über Ein­zel­un­ter­neh­men und dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Auch Niederlassungen der Betriebe (§ 102 Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (VVG)) und Subunternehmer können mit in den Ver­si­che­rungs­schutz eingeschlossen werden. 

Im Einzelnen sind innerhalb der Be­triebs­haft­pflichtversicherung Personen- und Sachschäden abgesichert, die während der Berufstätigkeit aus Fahrlässigkeit entstanden sind. Also, weil Du unvorsichtig oder unachtsam warst. Hierzu zählen Schäden an Personen, fremden Sachen oder auch, wenn fremde Schlüssel verloren gehen. Folgt aus einem Schaden im Anschluss noch ein sogenannter Ver­mö­gens­folge­scha­den, ist auch dieser mitversichert. Verlierst Du zum Beispiel den Schlüssel eines Kunden, mit dem dann eingebrochen wird, ist der Schaden aus dem Einbruch versichert. Ebenfalls versichert sind Umweltschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen. Also, wenn beispielsweise ein versehentlich offen stehen gelassener Öltank umkippt und das Öl den Erdboden vergiftet. 

Entsteht ein Schaden innerhalb des Unternehmens durch einen Mitarbeiter, ist auch der versichert. Ausgenommen davon sind Unfallpersonenschäden. Verletzt sich ein Angestellter auf der Arbeit, ist dies Sache der Unfall­ver­sicherung.

Wichtiger Bestandteil der Be­triebs­haft­pflichtversicherung ist außerdem der passive Rechtsschutz. Wird Deinem Unternehmen ein Schaden vorgeworfen, kümmert sich die Haft­pflicht­ver­si­che­rung darum, die Forderung zu prüfen und gegebenenfalls auch abzuwehren. Du musst Dich dabei um nichts kümmern, außer den vermeintlichen Schaden Deiner Ver­si­che­rung zu melden.

Über diesen Schutz hinaus können je nach Anbieter weitere Zusatzleistungen abgesichert werden, wie die Produkthaftung, eine Diskriminierungshaftpflicht oder eine Drohnenhaftpflichtversicherung.

Was kostet eine Be­triebs­haft­pflichtversicherung?

Pauschale Angaben zu Beiträgen sind bei der Be­triebs­haft­pflichtversicherung nicht möglich. Die Kosten für die Ver­si­che­rung sind von verschiedenen Variablen abhängig. Zum Beispiel:

Ver­si­che­rungs­sum­me - Je nach Tarif können verschiedene Ver­si­che­rungs­sum­men gewählt werden, bis zu der die Ver­si­che­rung Schäden übernimmt. Eine höhere Ver­si­che­rungs­sum­me bedeutet meist auch höhere Beiträge, die Du zahlen musst. 

Gewerbeart - Je nachdem, in welchem Bereich ein Unternehmen tätig ist, können Schäden unterschiedlich groß werden. Auch das Risiko eines größeren Haftpflichtschadens ist nicht überall gleich groß. In einem Fitnessstudio oder Friseursalon ist die Gefahr großer Schäden beispielsweise geringer als in einem Ingenieurbüro oder einer Apotheke.

Anzahl der Mitarbeitenden - Mehr Angestellte bedeuten ein größeres Risiko. Denn jeder einzelne Mitarbeiter kann einen Schaden verursachen.

Jahresumsatz - Der Jahresumsatz gibt Aufschluss über die Größe der Projekte und Kundenforderungen. Je höher also der Umsatz, desto höher das Risiko eines Schadens.

Anzahl der Zweigstellen - Gibt es Zweigstellen oder Niederlassungen, handelt es sich in der Regel um ein größeres Unternehmen mit einem größeren Risiko. 

Zusatzleistungen - Je mehr Leistungen im Ver­si­che­rungs­schutz enthalten sind, desto höher die Beiträge. Zu diesen Zusatzleistungen gehört beispielsweise Cyberschutz, Drohnenhaftpflicht oder Umwelthaftpflicht. 

Einige der Faktoren kannst Du nicht ändern. Um die Beiträge zu reduzieren, solltest Du auch nicht auf wichtige Leistungen verzichten. Sinnvoll ist es, die Beiträge mit einer Selbstbeteiligung zu senken. Außerdem solltest Du regelmäßig Deinen Ver­si­che­rungs­schutz prüfen – am besten einmal im Jahr. So kannst Du sicher sein, dass der Schutz passend ist – auch wenn sich Dein Unternehmen verändert – und Du kannst immer wieder vergleichen, ob Du nicht zu viel für den Ver­si­che­rungs­schutz bezahlst. Nutze dafür Vergleichsportale und lass Dir Angebote von verschiedenen Anbietern erstellen.