Betriebshaftpflichtversicherung Du hast Angestellte? Denk über eine Betriebshaftpflicht nach!
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Für Schäden, die wir fahrlässig verursachen, müssen wir haften. Machst Du den Fernseher einer Freundin kaputt, übernimmt Deine Privathaftpflichtversicherung die Kosten. Zerbeißt Dein Hund die Schuhe des Nachbarn, ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung zuständig. Fährst Du mit Deinem Auto einen Fahrradfahrer an, zahlt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Aber auch, wenn Du ein Unternehmen hast, kann Dir oder einem Angestellten während der Arbeit ein Unglück passieren. Zum Beispiel, wenn Du als Steuerberater eine Frist versäumst und dem Kunden Geld entgeht oder Deine Reinigungskräfte im Wohnhaus eines Kunden eine Fensterscheibe beschädigen. Dafür benötigst Du eine Betriebshaftpflichtversicherung. Was Du darüber wissen musst, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Im Beruf kann es zu Schäden kommen, für die Du als Verursacher haften musst. Als Selbstständiger oder Einzelunternehmerin kannst Du Dich gegen mögliche Kosten mit einer Berufshaftpflichtversicherung absichern. Hast Du Angestellte, musst Du auch diese gegen Haftpflichtschäden absichern. Das machst Du dann über eine Betriebshaftpflichtversicherung. In unserem Ratgeber zur Berufshaftpflichtversicherung erfährst Du, wie Du Dich als Einzelperson im Job schützt.
Eine Betriebshaftpflicht kann in verschiedenen Sparten sinnvoll sein. Immer dann, wenn Fehler von Dir oder Deinen Mitarbeitenden hohe Kosten verursachen. Hierzu zählen zum Beispiel:
Für bestimmte Berufe, bei denen diese Schäden besonders gravierend sein können, gibt es sogar die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hierzu zählen zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Apotheker.
Bei einigen Berufen besteht zudem ein hohes Risiko für Vermögensschäden. Das betrifft in erster Linie beratungsintensive Arbeitsfelder wie etwa bei Notaren, Rechtsanwältinnen oder Unternehmensberatungen. Wer in einem solchen Beruf arbeitet, dem reicht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung aus, um zumindest die gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Sie kann für Einzelpersonen und Unternehmen abgeschlossen werden.
Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, benötigen Mitarbeitende oder alle, die im Auftrag Deiner Firma aktiv sind, keine eigene Berufshaftpflichtversicherung.
Du bist unsicher, ob Du eine Betriebshaftpflicht brauchst oder eine andere Haftpflichtversicherung ausreicht? Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Haftpflichtversicherung für ausgewählte Berufsgruppen wichtig oder sogar Pflicht ist.
Berufsgruppe | Berufshaftpflicht | Vermögensschadenhaftpflicht | Betriebshaftpflicht |
---|---|---|---|
Rechtsanwälte, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz1 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Notare, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz2 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Steuerberater, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz3 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Wirtschaftsprüfer, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz4 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Immobilienkreditvermittler, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz5 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Inkassobüro | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz6 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Finanzanlagenvermittler, -innen | eher nicht nötig | Pflicht, Bundesgesetz7 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Architekt, -innen/ Ingenieur, -innen | sinnvoll | Pflicht, Regelungen der Berufskammern der Länder8 | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Unternehmensberater, -innen | eher nicht nötig | sinnvoll | über Vermögensschadenhaftpflicht |
Hebammen | Pflicht, Bundesgesetz9 | unnötig | unnötig |
Ärzte, Ärztinnen | Pflicht, Bundesgesetz10 | unnötig | mit Angestellten u.U. Pflicht, mindestens empfehlenswert |
Pflegekräfte | für Selbstständige empfehlenswert; bei Angestellten u.U. Diensthaftpflicht | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Psychotherapeuthen, -innen | Pflicht, Bundesgesetz11 | unnötig | mit Angestellten u.U. Pflicht, mindestens empfehlenswert |
Apotheker, -innen | Pflicht, Bundesgesetz12 | unnötig | für Betreiber einer Apotheke Pflicht |
Sicherheitsunternehmen | sinnvoll | Pflicht, Bundesgesetz13 | mit Angestellten empfehlenswert |
Immobilien-/Hausverwaltung | sinnvoll | Pflicht, Bundesgesetz14 | mit Angestellten empfehlenswert |
Handwerker, -innen | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Friseure, -innen | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Kosmetiker, -innen | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Hausmeister, -innen | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Gebäudereiniger, -innen | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Yogalehrer, -innen/ Fitnesstrainer, -innen | sinnvoll | unnötig | mit eigenem Studio & Angestellten empfehlenswert |
Ernährungsberater, -innen | sinnvoll | unnötig | mit Angestellten empfehlenswert |
Köche, Köchinnen | unnötig | unnötig | im Betrieb sinnvoll |
Restaurantfachpersonal | unnötig | unnötig | im Betrieb sinnvoll |
Einzelhandelspersonal | unnötig | unnötig | im Betrieb sinnvoll |
1§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO);
2§ 19a Bundesnotarordnung (BnotO);
3§ 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG);
4§ 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO);
5 § 34c Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO);
6 § 12 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG);
7 § 34f Abs. 2 Nummer 3 und § 34h Abs. 1 Satz 4 GewO, § 9 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV);
8 Regelungen der Länder, z.B. § 33 Abs. 2 Nr 5 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen (BauKaG NRW);
9§ 8 Abs. 1 Satz 4 Hebammengesetz (HebG) und Berufsverband;
10 § 95e Sozialgesetzbuch (SGB) V und Berufsordnungen der Ärztekammern;
11 § 95e SGB V und Berufsordnungen der Ärztekammern;
12 Regelungen der Länder, z.B. § 16 Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker Bayern
13 § 34a Abs. 1 Nr. 4 GewO;
14 § 34c Abs. 2 Satz 3 GewO
Quelle: Finanztip-Recherchen (Stand: 13. Mai 2024)
Grundsätzlich sind Haftpflichtschäden, die durch einen Angestellten des versicherten Betriebes verursacht wurden, mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich aber nicht nur über Einzelunternehmen und dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Auch Niederlassungen der Betriebe (§ 102 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)) und Subunternehmer können mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Im Einzelnen sind innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden abgesichert, die während der Berufstätigkeit aus Fahrlässigkeit entstanden sind. Also, weil Du unvorsichtig oder unachtsam warst. Hierzu zählen Schäden an Personen, fremden Sachen oder auch, wenn fremde Schlüssel verloren gehen. Folgt aus einem Schaden im Anschluss noch ein sogenannter Vermögensfolgeschaden, ist auch dieser mitversichert. Verlierst Du zum Beispiel den Schlüssel eines Kunden, mit dem dann eingebrochen wird, ist der Schaden aus dem Einbruch versichert. Ebenfalls versichert sind Umweltschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen. Also, wenn beispielsweise ein versehentlich offen stehen gelassener Öltank umkippt und das Öl den Erdboden vergiftet.
Entsteht ein Schaden innerhalb des Unternehmens durch einen Mitarbeiter, ist auch der versichert. Ausgenommen davon sind Unfallpersonenschäden. Verletzt sich ein Angestellter auf der Arbeit, ist dies Sache der Unfallversicherung.
Wichtiger Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist außerdem der passive Rechtsschutz. Wird Deinem Unternehmen ein Schaden vorgeworfen, kümmert sich die Haftpflichtversicherung darum, die Forderung zu prüfen und gegebenenfalls auch abzuwehren. Du musst Dich dabei um nichts kümmern, außer den vermeintlichen Schaden Deiner Versicherung zu melden.
Über diesen Schutz hinaus können je nach Anbieter weitere Zusatzleistungen abgesichert werden, wie die Produkthaftung, eine Diskriminierungshaftpflicht oder eine Drohnenhaftpflichtversicherung.
Pauschale Angaben zu Beiträgen sind bei der Betriebshaftpflichtversicherung nicht möglich. Die Kosten für die Versicherung sind von verschiedenen Variablen abhängig. Zum Beispiel:
Versicherungssumme - Je nach Tarif können verschiedene Versicherungssummen gewählt werden, bis zu der die Versicherung Schäden übernimmt. Eine höhere Versicherungssumme bedeutet meist auch höhere Beiträge, die Du zahlen musst.
Gewerbeart - Je nachdem, in welchem Bereich ein Unternehmen tätig ist, können Schäden unterschiedlich groß werden. Auch das Risiko eines größeren Haftpflichtschadens ist nicht überall gleich groß. In einem Fitnessstudio oder Friseursalon ist die Gefahr großer Schäden beispielsweise geringer als in einem Ingenieurbüro oder einer Apotheke.
Anzahl der Mitarbeitenden - Mehr Angestellte bedeuten ein größeres Risiko. Denn jeder einzelne Mitarbeiter kann einen Schaden verursachen.
Jahresumsatz - Der Jahresumsatz gibt Aufschluss über die Größe der Projekte und Kundenforderungen. Je höher also der Umsatz, desto höher das Risiko eines Schadens.
Anzahl der Zweigstellen - Gibt es Zweigstellen oder Niederlassungen, handelt es sich in der Regel um ein größeres Unternehmen mit einem größeren Risiko.
Zusatzleistungen - Je mehr Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind, desto höher die Beiträge. Zu diesen Zusatzleistungen gehört beispielsweise Cyberschutz, Drohnenhaftpflicht oder Umwelthaftpflicht.
Einige der Faktoren kannst Du nicht ändern. Um die Beiträge zu reduzieren, solltest Du auch nicht auf wichtige Leistungen verzichten. Sinnvoll ist es, die Beiträge mit einer Selbstbeteiligung zu senken. Außerdem solltest Du regelmäßig Deinen Versicherungsschutz prüfen – am besten einmal im Jahr. So kannst Du sicher sein, dass der Schutz passend ist – auch wenn sich Dein Unternehmen verändert – und Du kannst immer wieder vergleichen, ob Du nicht zu viel für den Versicherungsschutz bezahlst. Nutze dafür Vergleichsportale und lass Dir Angebote von verschiedenen Anbietern erstellen.
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