Vermögensschadenhaftpflicht
Abgesichert, wenn andere durch Dich Vermögen verlieren

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Wenn Du jemanden mit dem Fahrrad anfährst und dabei verletzt, hast Du einen Personenschaden verursacht. Zerstörst Du die Kamera einer Fotografin, musst Du für die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes, also für den Sachschaden aufkommen.
Deine Privathaftpflichtversicherung übernimmt beides: Personen- und Sachschäden. Darüber hinaus sollte sie auch für Schäden am Vermögen anderer aufkommen, die durch Dein Verhalten entstanden sind. Das gilt jedoch nur für den privaten Bereich. Für Vermögensschäden, die im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit entstehen, ist Deine Privathaftpflicht nicht zuständig.
Wenn der von Dir Verletzte wochenlang nicht arbeiten kann, erleidet er einen finanziellen Verlust. Und wenn der Fotografin ohne Kamera ein wichtiges Fotoshooting entgeht, hat sie wegen Dir Einkommenseinbußen und muss womöglich noch eine Vertragsstrafe zahlen.
Das sind sogenannte unechte Vermögensschäden, die Deine Privathaftpflichtversicherung mit abdeckt. Das heißt: Die finanziellen Nachteile des Anderen, die Du indirekt verursacht hast, gleicht Deine Versicherung ebenfalls aus.
Wenn durch Dein Fehlverhalten (oder das Deiner Kinder) ein anderer Mensch direkt einen Vermögensnachteil erleidet, sprechen die Versicherungen von einem echten Vermögensschaden.
Ein Beispiel für einen echten Vermögensschaden: Du hast das Auto von jemandem zugeparkt, dem dadurch ein wichtiger Geschäftsabschluss entgeht, der mit finanziellen Einbußen einhergeht. Ein weiteres Beispiel: Dein zwölfjähriger Sohn ruft bei der Feuerwehr an und löst so einen unnötigen Einsatz aus. Auch diese Schäden muss Deine Privathaftpflichtversicherung tragen.
Vermögensschäden sollten vor allem mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme abgedeckt sein, Bei einer guten Privathaftpflichtversicherung sollte die Versicherungssumme mindestens 50 Millionen Euro betragen. Verbreitet sind mittlerweile Tarife mit einer pauschalen Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die von uns empfohlenen Tarife bieten diese Summe. Bei einigen Versicherern sind Vermögensschäden durch mitversicherte, deliktunfähige Kinder mit einer niedrigeren Versicherungssumme abgesichert.
Die Versicherungssumme und die konkreten versicherten Leistungen für eine berufliche Vermögenshaftpflichtversicherung hängt vom ausgeübten Beruf ab. Allgemein sind folgende Leistungen versicherbar:
Von uns empfohlener Tarif mit attraktivem Preis für alle: die Haftpflichtkasse, Tarif „Einfach Besser“.
Sehr guten Schutz zu einem günstigen Preis bieten die Tarife „Comfort 50 Mio“ der Alten Leipziger und „Premium“ der Barmenia, insbesondere für Singles und Paare.
Echte Vermögensschäden entstehen meist im beruflichen Umfeld – wenn etwa ein Anlageberater oder Rechtsanwalt einen Klienten falsch berät, Fristen versäumt oder als Bauunternehmen falsch plant. Diese Schäden werden nicht von der Privathaftpflicht übernommen.
Für solche Situationen brauchst Du als Selbstständiger eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Für einige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gibt es eine gesetzliche Vermögenshaftpflicht. Auch für Versicherungsvermittler ist diese Versicherung eine Voraussetzung, um überhaupt zum Beruf zugelassen zu werden.
Wer zudem mit sensiblen Daten arbeitet oder viel von einer funktionierende IT abhängig ist, sollte außerdem über eine Cyberversicherung nachdenken.
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