Vermögensschadenhaftpflicht Teure Fehler im Job: Wie Du Dich vor ihnen schützt
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Prüfe, ob es in Deinem Beruf eine gesetzliche Pflicht gibt oder ob es zu größeren finanziellen Schäden kommen kann. Eine Übersicht zu Berufen mit Pflicht findest Du hier.
Wenn Du eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung willst, hole mehrere Angebote ein und vergleiche Leistungen sowie Beiträge.
Achte auf eine hohe Versicherungssumme. Bei einer Versicherungspflicht gibt es eine Mindestsumme, abhängig von Deiner Branche liegt sie bei mindestens 250.000 Euro.
Auch der aufmerksamste Mensch verursacht hin und wieder durch Unachtsamkeit einen Schaden. Im Beruf kann das besonders unangenehm sein. Du setzt als Steuerberater ein Komma falsch, wodurch Deinem Kunden eine Steuerrückzahlung entgeht. Für diesen finanziellen Schaden musst Du aufkommen. Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung musst Du solche Schäden allerdings nicht selbst zahlen. Für einige Berufe wie Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt ist sie sogar Pflicht. Welche Berufe sich außerdem gegen Vermögensschäden absichern sollten und was Du dabei beachten musst, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Wenn Du eine Person verletzt, ist das ein Personenschaden. Wenn Du das Auto von jemandem kaputt machst, verursachst Du einen Sachschaden. Und dann gibt es da noch den Vermögensschaden. Heißt: Du trägst Schuld daran, dass jemandem ein finanzieller Nachteil entsteht. Haftpflichtversicherer sichern auch das ab. Um einen echten Vermögensschaden handelt es sich zum Beispiel, wenn Du als Wirtschaftsprüferin falsch rechnest oder als Rechtsanwalt eine Frist versäumst, sodass Deine Klienten finanzielle Probleme bekommen. Das kann eine Strafe sein, oder Deine Klienten erhalten eine wichtige Zahlung nicht.
In einigen Berufen kann eine derartige Fahrlässigkeit noch größere finanzielle Schäden mit sich bringen. Wirtschaftsprüfer oder Steuerberaterinnen etwa tragen eine enorme Verantwortung für das Vermögen ihrer Kunden. Aus diesem Grund gibt es für solche Berufe eine Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Im Fall von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Anwälten und ähnlichen Berufen beschränkt sich diese gesetzliche Pflicht auf eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Von unechten Vermögensschäden spricht man bei sogenannten Vermögensfolgeschäden. Sie sind, wie der Name schon sagt, die Folge eines Sach- oder Personenschadens. Wenn Du also versehentlich die Kamera einer Fotografin zerstörst, ist die kaputte Kamera ein Sachschaden, der dazu führen kann, dass die Fotografin einen ihrer Aufträge verpasst. In beratenden und prüfenden Berufen kommen solche Schäden jedoch eher nicht vor, weshalb sie in der weiteren Betrachtung in diesem Ratgeber keine Rolle spielen.
Für einige Berufe ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für:
In den Gesetzen ist aber nicht nur die Pflicht selbst festgelegt, sondern auch eine Mindestversicherungssumme. So heißt es beispielsweise in Paragraf 51 Absatz (4) Satz 1 BRAO: „Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall.“ Beim Abschluss einer Pflichtversicherung musst Du also auch darauf achten, dass die Mindestversicherungssumme enthalten ist.
Wer angestellt tätig ist, benötigt die Absicherung nicht, dann übernimmt die Versicherungspflicht der Arbeitgeber. Wer selbst Angestellte hat, muss alle Angestellten absichern. Dies geht ebenfalls mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – sie kann für Einzelpersonen abgeschlossen werden und für Betriebe. Wer als selbstständige Person andere Haftpflichtschäden absichern will oder muss, benötigt eine Berufshaftpflicht. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber zur Berufshaftpflichtversicherung.
Aber auch wenn eine Vermögensschadenhaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann sie für verschiedene Berufsbereiche sinnvoll sein. Zum Beispiel für:
Wenn Du vor allem einer beratenden Tätigkeit nachgehst, bei Der Du das Vermögen von Kunden betreust, kann ein Fehler von Dir sprichwörtlich ins Geld gehen. Aufpassen solltest Du auch, wenn Dein Unternehmen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist. Dann haftest Du mit Deinem Privatvermögen für berufliche Fehler. Gleiches gilt für Freiberufler, die Klienten beraten. Auch sie sollten über eine Vermögensschadenversicherung nachdenken.
Mit einer Vermögensschadenhaftpflicht versicherst Du Vermögensschäden, die durch Deine berufliche Tätigkeit passieren können. Diese Schäden können Deine Kunden und Kundinnen treffen, wie beispielsweise durch:
Welche Schäden konkret versichert sind, hängt vom Tarif ab. Bei der Vermögensschadenhaftpflicht gibt es eine sogenannte offene und eine geschlossene Deckung.
Bei der geschlossenen Deckung sind nur die Fehler versichert, die vertraglich schriftlich aufgelistet sind. Erweiterst Du später Deinen Tätigkeitsbereich, musst Du dann prüfen, ob die neue Tätigkeit mitversichert ist. Unter Umständen musst Du den Versicherungsschutz dann erweitern. Bei der offenen Deckung musst Du das nicht. Deine Versicherung zahlt dann für alle Schäden, die typischerweise bei Deiner Berufsausübung vorkommen können.
Immer mitversichert in einer Vermögensschadenhaftpflicht ist auch der passive Rechtsschutz. Wenn Dich ein Kunde einer der oben genannten Fehler bezichtigt und Schadensersatz verlangt, meldest Du dies Deiner Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Diese prüft, ob die Forderungen gerechtfertigt sind. Sind sie es, zahlt die Versicherung den Schaden. Kommt die Versicherung zu dem Schluss, dass die Forderung ungerechtfertigt ist, wehrt Deine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die unberechtigten Ansprüche ab. Notfalls auch vor Gericht.
Außerdem kannst Du auch Fehlverhalten von Angestellten absichern, das Deinem Unternehmen schadet. Lädt also zum Beispiel einer Deiner Mitarbeiter einen Virus ins Firmen-Netzwerk hoch und Dein Unternehmen kann dadurch zwei Tage nicht arbeiten, zahlt die Versicherung den Umsatzausfall.
Wichtig: Wenn Du Angestellte hast, müssen sie über die Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert sein. Als versicherte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gelten Festangestellte, Praktikanten und Werkstudenten. Du kannst auch Freiberufler und Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma absichern.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Schäden durch Vorsatz oder kriminelle Handlungen. Das ist der Fall, wenn Du zum Beispiel absichtlich eine falsche Steuererklärung erstellst. Bei der Vermögensschadenhaftpflicht sind außerdem keine Sach- oder Personenschäden abgesichert: Wird also jemand durch die Berufsausübung verletzt oder geht eine Sache kaputt, ist dies nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Konkrete Beiträge für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind schwer zu nennen. Deren Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, die das Risiko und damit auch die Beiträge bestimmen:
Um zu prüfen, wie hoch Beiträge ungefähr sein können, hat Finanztip im Juli 2024 zwei Beispielabfragen bei einem kleineren, auf berufliche Haftpflichtversicherungen spezialisierten Vergleichsportal sowie bei einem Direktanbieter gemacht.
Beispiel 1: Dafür haben wir die Konditionen für einen Rechtsanwalt ohne Mitarbeiter abgefragt, dessen Kanzlei es schon länger gab. Sie war also nicht erst neu gegründet. Die Kanzlei ist in Berlin ansässig und hatte zum Zeitpunkt der Abfrage einen Jahresumsatz von 100.000 Euro. Die Selbstbeteiligung betrug demnach 1.000 Euro, die Versicherungssumme 250.000 Euro.
Die nachfolgenden Ergebnisse sind die günstigsten Beiträge für eine Vermögensschadenhaftpflicht, die wir zu den oben genannten Kriterien gefunden haben. Dabei handelt es sich um Tarife von drei verschiedenen Anbietern:
Für das zweite Beispiel haben wir bei einem Online-Anbieter Beiträge abgefragt. Versicherungsschutz gab es dort mit unterschiedlich großem Umfang – im Folgenden Tarif 1, Tarif 2, Tarif 3 genannt.
Beispiel 2: Hier ging es um die Versicherungsbeiträge für eine Unternehmensberaterin ohne Mitarbeiter. Es handelte sich zum Zeitpunkt der Abfrage nicht um ein neu gegründetes Unternehmen, der Jahresumsatz betrug 100.000 Euro. Die Unternehmensberaterin und ihre Mitarbeiter bieten keine Finanzberatung an und auch keine Beratungen im Bereich Umwelt- oder Abfallwesen. Eine Selbstbeteiligung gab es nicht.
Wie Du an den Beispielen sehen kannst, sind die Beiträge sehr unterschiedlich und daher ist ein Vergleich verschiedener Angebote sinnvoll. Meist musst Du für ein Versicherungsangebot erst eine Anfrage stellen und bekommst dann ein individuelles Angebot per Mail. Direkt online bei Anbietern oder über Vergleichsportale kann die Versicherung selten abgeschlossen werden.
Auch wenn es etwas mehr Aufwand ist, solltest Du mehrere Angebote einholen und miteinander vergleichen. Auf diese Weise bekommt Du auch wirklich einen guten Versicherungsschutz und musst nicht unnötig viel bezahlen. Überlege Dir deshalb, welche Leistungen Du brauchst und auch, ob eine geschlossene Deckung reicht oder eine offene Deckung sinnvoller ist.
Wenn alle wichtigen Leistungen enthalten sind, dann kannst Du Beiträge vergleichen. Verzichte aber nicht auf Leistungen, um ein paar Euro Versicherungsbeiträge zu sparen. Dafür kannst Du eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Weitere Themen
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos