Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht Teure Fehler im Job: Wie Du Dich vor ihnen schützt

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt, wenn Du in Deinem Job bei Kunden einen finanziellen Schaden verursachst. Etwa, wenn einem Klienten Geld entgeht, weil Du eine Frist versäumst. 
  • Für Berufe, bei denen große Vermögensschäden entstehen können, ist die Ver­si­che­rung gesetzlich vorgeschrieben. Etwa bei Rechtsanwälten oder Notaren. Für andere, zum Beispiel Unternehmensberater, ist sie sinnvoll.
  • Im privaten Bereich sind Vermögensschäden in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mitversichert.

So gehst Du vor

  • Prüfe, ob es in Deinem Beruf eine gesetzliche Pflicht gibt oder ob es zu größeren finanziellen Schäden kommen kann. Eine Übersicht zu Berufen mit Pflicht findest Du hier.

  • Wenn Du eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung willst, hole mehrere Angebote ein und vergleiche Leistungen sowie Beiträge. 

  • Achte auf eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me. Bei einer Ver­si­che­rungspflicht gibt es eine Mindestsumme, abhängig von Deiner Branche liegt sie bei mindestens 250.000 Euro.

Auch der aufmerksamste Mensch verursacht hin und wieder durch Unachtsamkeit einen Schaden. Im Beruf kann das besonders unangenehm sein. Du setzt als Steuerberater ein Komma falsch, wodurch Deinem Kunden eine Steuerrückzahlung entgeht. Für diesen finanziellen Schaden musst Du aufkommen. Mit einer Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung musst Du solche Schäden allerdings nicht selbst zahlen. Für einige Berufe wie Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt ist sie sogar Pflicht. Welche Berufe sich außerdem gegen Vermögensschäden absichern sollten und was Du dabei beachten musst, erfährst Du in diesem Ratgeber. 

Was ist eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Wenn Du eine Person verletzt, ist das ein Personenschaden. Wenn Du das Auto von jemandem kaputt machst, verursachst Du einen Sachschaden. Und dann gibt es da noch den Vermögensschaden. Heißt: Du trägst Schuld daran, dass jemandem ein finanzieller Nachteil entsteht. Haftpflichtversicherer sichern auch das ab. Um einen echten Vermögensschaden handelt es sich zum Beispiel, wenn Du als Wirtschaftsprüferin falsch rechnest oder als Rechtsanwalt eine Frist versäumst, sodass Deine Klienten finanzielle Probleme bekommen. Das kann eine Strafe sein, oder Deine Klienten erhalten eine wichtige Zahlung nicht. 

In einigen Berufen kann eine derartige Fahrlässigkeit noch größere finanzielle Schäden mit sich bringen. Wirtschaftsprüfer oder Steuerberaterinnen etwa tragen eine enorme Verantwortung für das Vermögen ihrer Kunden. Aus diesem Grund gibt es für solche Berufe eine Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Im Fall von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Anwälten und ähnlichen Berufen beschränkt sich diese gesetzliche Pflicht auf eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht. 

Von unechten Vermögensschäden spricht man bei sogenannten Vermögensfolgeschäden. Sie sind, wie der Name schon sagt, die Folge eines Sach- oder Personenschadens. Wenn Du also versehentlich die Kamera einer Fotografin zerstörst, ist die kaputte Kamera ein Sachschaden, der dazu führen kann, dass die Fotografin einen ihrer Aufträge verpasst. In beratenden und prüfenden Berufen kommen solche Schäden jedoch eher nicht vor, weshalb sie in der weiteren Betrachtung in diesem Ratgeber keine Rolle spielen.

Für wen ist eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung relevant?

Für einige Berufe ist eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für:

In den Gesetzen ist aber nicht nur die Pflicht selbst festgelegt, sondern auch eine Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me. So heißt es beispielsweise in Paragraf 51 Absatz (4) Satz 1 BRAO: „Die Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me beträgt 250.000 Euro für jeden Ver­si­che­rungsfall.“ Beim Abschluss einer Pflichtversicherung musst Du also auch darauf achten, dass die Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me enthalten ist.

Wer angestellt tätig ist, benötigt die Absicherung nicht, dann übernimmt die Ver­si­che­rungspflicht der Arbeitgeber. Wer selbst Angestellte hat, muss alle Angestellten absichern. Dies geht ebenfalls mit einer Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung – sie kann für Einzelpersonen abgeschlossen werden und für Betriebe. Wer als selbstständige Person andere Haft­pflicht­schä­den absichern will oder muss, benötigt eine Berufshaftpflicht. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber zur Berufshaftpflichtversicherung.

Aber auch wenn eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann sie für verschiedene Berufsbereiche sinnvoll sein. Zum Beispiel für:

  • Unternehmensberatungen
  • IT-Dienstleister
  • Werbeagenturen
  • Gutachter – zum Beispiel für Immobilien
  • Vereine und Verbände

Wenn Du vor allem einer beratenden Tätigkeit nachgehst, bei Der Du das Vermögen von Kunden betreust, kann ein Fehler von Dir sprichwörtlich ins Geld gehen. Aufpassen solltest Du auch, wenn Dein Unternehmen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist. Dann haftest Du mit Deinem Privatvermögen für berufliche Fehler. Gleiches gilt für Freiberufler, die Klienten beraten. Auch sie sollten über eine Ver­mögens­schaden­ver­si­che­rung nachdenken.

Was ist mit der Ver­mögens­schaden­ver­si­che­rung abgedeckt?

Mit einer Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht versicherst Du Vermögensschäden, die durch Deine berufliche Tätigkeit passieren können. Diese Schäden können Deine Kunden und Kundinnen treffen, wie beispielsweise durch:

  • mangelhafte Gutachten
  • fehlerhafte Beratung
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Fristversäumnisse

Welche Schäden konkret versichert sind, hängt vom Tarif ab. Bei der Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht gibt es eine sogenannte offene und eine geschlossene Deckung

Bei der geschlossenen Deckung sind nur die Fehler versichert, die vertraglich schriftlich aufgelistet sind. Erweiterst Du später Deinen Tätigkeitsbereich, musst Du dann prüfen, ob die neue Tätigkeit mitversichert ist. Unter Umständen musst Du den Ver­si­che­rungs­schutz dann erweitern. Bei der offenen Deckung musst Du das nicht. Deine Ver­si­che­rung zahlt dann für alle Schäden, die typischerweise bei Deiner Berufsausübung vorkommen können.

Du bekommst teilweise passiven Rechtsschutz

Immer mitversichert in einer Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht ist auch der passive Rechtsschutz. Wenn Dich ein Kunde einer der oben genannten Fehler bezichtigt und Schadensersatz verlangt, meldest Du dies Deiner Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Diese prüft, ob die Forderungen gerechtfertigt sind. Sind sie es, zahlt die Ver­si­che­rung den Schaden. Kommt die Ver­si­che­rung zu dem Schluss, dass die Forderung ungerechtfertigt ist, wehrt Deine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung die unberechtigten Ansprüche ab. Notfalls auch vor Gericht.

Du bist geschützt, wenn Deine Angestellten Dein Unternehmen schädigen

Außerdem kannst Du auch Fehlverhalten von Angestellten absichern, das Deinem Unternehmen schadet. Lädt also zum Beispiel einer Deiner Mitarbeiter einen Virus ins Firmen-Netzwerk hoch und Dein Unternehmen kann dadurch zwei Tage nicht arbeiten, zahlt die Ver­si­che­rung den Umsatzausfall. 

Wichtig: Wenn Du Angestellte hast, müssen sie über die Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht abgesichert sein. Als versicherte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gelten Festangestellte, Praktikanten und Werkstudenten. Du kannst auch Freiberufler und Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma absichern.

In diesen Fällen bekommst Du keine Leistungen

Grundsätzlich ausgeschlossen sind Schäden durch Vorsatz oder kriminelle Handlungen. Das ist der Fall, wenn Du zum Beispiel absichtlich eine falsche Steu­er­er­klä­rung erstellst. Bei der Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht sind außerdem keine Sach- oder Personenschäden abgesichert: Wird also jemand durch die Berufsausübung verletzt oder geht eine Sache kaputt, ist dies nicht in den Ver­si­che­rungs­schutz eingeschlossen.

Was kostet eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Konkrete Beiträge für eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind schwer zu nennen. Deren Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, die das Risiko und damit auch die Beiträge bestimmen:

  1. Ein Kriterium ist der Beruf an sich und die Branche. Wirtschaftsprüfer beispielsweise können tendenziell höhere Schäden verursachen als Rechtsanwälte. Wenn die finanzielle Verantwortung bei Klienten größer ist, sind die Beiträge höher.
  2. Auch der konkrete Tätigkeitsbereich spielt eine Rolle. Ein Anwalt für Sozialrecht hat eine geringere finanzielle Verantwortung als ein Anwalt für Wirtschaftsrecht. Je höher das Risiko von Vermögensschäden ist, desto höher die Beiträge.
  3. Der Jahresumsatz gibt einen Hinweis auf die Größe Deines Unternehmens und die finanziellen Risiken, die Du bei Kunden hast. Ein höherer Umsatz bedeutet höhere Ver­si­che­rungsbeiträge.
  4. Wer Angestellte hat, muss mehr zahlen, um diese mitzuversichern, ebenso eventuell vorhandene Zweigstellen oder Niederlassungen. 
  5. Existenzgründer, die ihr Unternehmen in den letzten sechs Monaten gegründet haben, erhalten bei vielen Anbietern einen Rabatt. Dieser liegt bei bis zu 25 Prozent. Und natürlich beeinflussen die enthaltenen Leistungen die Beiträge.

So hoch können die Beiträge einer Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht sein

Um zu prüfen, wie hoch Beiträge ungefähr sein können, hat Finanztip im Juli 2024 zwei Beispielabfragen bei einem kleineren, auf berufliche Haft­pflicht­ver­si­che­rungen spezialisierten Vergleichsportal sowie bei einem Direktanbieter gemacht. 

Beispiel 1: Dafür haben wir die Konditionen für einen Rechtsanwalt ohne Mitarbeiter abgefragt, dessen Kanzlei es schon länger gab. Sie war also nicht erst neu gegründet. Die Kanzlei ist in Berlin ansässig und hatte zum Zeit­punkt der Abfrage einen Jahresumsatz von 100.000 Euro. Die Selbstbeteiligung betrug demnach 1.000 Euro, die Ver­si­che­rungs­sum­me 250.000 Euro.

Die nachfolgenden Ergebnisse sind die günstigsten Beiträge für eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht, die wir zu den oben genannten Kriterien gefunden haben. Dabei handelt es sich um Tarife von drei verschiedenen Anbietern:

  • Tarif 1: 495 Euro im Jahr 
  • Tarif 2: 505 Euro im Jahr 
  • Tarif 3: 743 Euro im Jahr

Für das zweite Beispiel haben wir bei einem Online-Anbieter Beiträge abgefragt. Ver­si­che­rungs­schutz gab es dort mit unterschiedlich großem Umfang – im Folgenden Tarif 1, Tarif 2, Tarif 3 genannt.

Beispiel 2: Hier ging es um die Ver­si­che­rungsbeiträge für eine Un­ter­neh­mens­be­ra­ter­in ohne Mitarbeiter. Es handelte sich zum Zeit­punkt der Abfrage nicht um ein neu gegründetes Unternehmen, der Jahresumsatz betrug 100.000 Euro. Die Un­ter­neh­mens­be­ra­ter­in und ihre Mitarbeiter bieten keine Finanzberatung an und auch keine Beratungen im Bereich Umwelt- oder Abfallwesen. Eine Selbstbeteiligung gab es nicht. 

  • Tarif 1: 213 Euro pro Jahr – die Ver­si­che­rungs­sum­me beträgt 100.000 Euro
  • Tarif 2: 260 Euro pro Jahr – die Ver­si­che­rungs­sum­me beträgt 300.000 Euro
  • Tarif 3: 345 Euro pro Jahr – die Ver­si­che­rungs­sum­me beträgt 500.000 Euro 

Wie findest Du den richtigen Ver­si­che­rungs­schutz?

Wie Du an den Beispielen sehen kannst, sind die Beiträge sehr unterschiedlich und daher ist ein Vergleich verschiedener Angebote sinnvoll. Meist musst Du für ein Ver­si­che­rungsangebot erst eine Anfrage stellen und bekommst dann ein individuelles Angebot per Mail. Direkt online bei Anbietern oder über Vergleichsportale kann die Ver­si­che­rung selten abgeschlossen werden. 

Auch wenn es etwas mehr Aufwand ist, solltest Du mehrere Angebote einholen und miteinander vergleichen. Auf diese Weise bekommt Du auch wirklich einen guten Ver­si­che­rungs­schutz und musst nicht unnötig viel bezahlen. Überlege Dir deshalb, welche Leistungen Du brauchst und auch, ob eine geschlossene Deckung reicht oder eine offene Deckung sinnvoller ist. 

Wenn alle wichtigen Leistungen enthalten sind, dann kannst Du Beiträge vergleichen. Verzichte aber nicht auf Leistungen, um ein paar Euro Ver­si­che­rungsbeiträge zu sparen. Dafür kannst Du eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Werde Finanztip Unterstützer

  • Unabhängige RechercheWir können weiterhin unabhängig Recherche betreiben
  • Finanztip Academy Erhalte exklusiven Zugang zur Finanztip Academy
  • Weitere exklusive InhalteZusatzinhalte für Unterstützer werden stetig erweitert
Unterstützer werden für 5€/Monat