Gefälligkeitsschäden: Wer zahlt, wenn beim Umzug etwas kaputt geht
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Stell Dir vor, Du hilfst einem Freund beim Umzug und lässt dabei den Fernseher fallen. Oder Du gießt bei Deinen Nachbarn die Blumen, während sie im Urlaub sind, und zerbrichst dabei eine teure Vase. Zahlt dann Deine Haftpflichtversicherung diese Schäden?
Um als Gefälligkeit gewertet zu werden, muss eine Tätigkeit freiwillig und unentgeltlich sein. Eine andere Bezeichnung dafür ist Freundschaftsdienst. Dabei ist es unwichtig, ob Du wirklich einem Freund einen Gefallen tust. Du musst die Person, der Du hilfst, nicht einmal kennen. Wenn Du zum Beispiel auf dem Parkplatz vor einem Möbelhaus jemandem hilfst, einen Schrank in den Kofferraum seines Autos zu heben, ist das eine Gefälligkeit.
Grundsätzlich kannst Du für Schäden, die Du bei Freundschaftsdiensten oder Nachbarschaftshilfe durch leichte Fahrlässigkeit verursachst, nicht haftbar gemacht werden. Das heißt, wenn Du etwa Deiner Freundin unentgeltlich und freiwillig beim Umzug hilfst, bleibt sie auf dem Schaden sitzen, den Du dabei verursachst. Dieses Risiko trägt sie, weil sie Dich für eine Gefälligkeit eingespannt hat. Juristisch gesprochen habt Ihr einen „stillschweigenden Haftungsausschluss“ vereinbart.
Da Du nicht haftest, muss auch Deine Privathaftpflicht zunächst einmal nicht für den Schaden aufkommen: Wo niemand haftet, muss niemand zahlen, so der juristische Grundsatz, auf den sich Versicherer häufig beziehen. In der Praxis sieht das jedoch meist anders aus.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Haftungsausschluss widersprochen. Das Gericht geht laut einem Urteil vom 26. April 2016 (Az. IV ZR 467/15) davon aus, dass Du auf Deinen stillschweigenden Haftungsausschluss verzichtest, sobald Du eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Wenn Du also eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hast, haftest Du auch für Gefälligkeitsschäden – und Deine Versicherung muss dann auch zahlen.
Vor diesem Gerichtsurteil haben Versicherer die Haftung nur übernommen, wenn der Vertrag eine sogenannte Gefälligkeitsschaden-Klausel enthielt. In dieser verzichtet die Versicherung explizit auf den Einwand, dass es sich um eine Gefälligkeit handelte und keine Haftpflicht bestand.
Seit dem Urteil des BGH benötigst Du diese Klausel in Deinem Vertrag nicht mehr. Wenn Du aber auf Nummer sicher gehen willst und Streitereien mit Deiner Versicherung vermeiden möchtest, solltest Du Dir einen Vertrag suchen, der Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mitversichert. Bei den meisten guten Tarifen ist die Klausel ohnehin enthalten. Das gilt auch für unsere Tarifempfehlungen.
Wie Du eine gute Haftpflichtversicherung findest, erfährst Du im Ratgeber Haftpflichtversicherung.
Wichtig: Nicht jede unentgeltliche Hilfe ist eine Gefälligkeit. Nahe Verwandte und Haushaltsmitglieder sind explizit von der Privathaftpflicht ausgenommen. Wenn Du unentgeltlich und freiwillig ehrenamtlich tätig bist oder in einem Verein, gilt auch das nicht als Gefälligkeit.
Die private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Von uns empfohlene Tarife „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse, besonders auch für Familien, und der Degenia-Tarif „T23-Optimum“, vor allem auch für Alleinerziehende.
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