Drohnen Haft­pflicht­ver­si­che­rung Auch bei Bruchlandung richtig abgesichert

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Drohne besitzt, braucht eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die für Schäden durch das Fluggerät aufkommt.

  • Wenn Du die Drohne nur privat nutzt, kannst Du sie über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung versichern.

  • Wenn Du sie auch gewerblich nutzt – etwa Fotos verkaufst, die Du per Drohne gemacht hast – benötigst Du eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung.

  • Für das Drohnenfliegen gelten gesetzliche Vorschriften. Einige Ver­si­che­rungen zahlen nicht, wenn Du das Fluggerät regelwidrig genutzt hast.

So gehst Du vor

  • Nutzt Du Deine Drohne nur privat, erkundige Dich bei Deiner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, ob ein Drohnenschutz enthalten ist. Wenn nicht, kannst Du sie um Drohnen erweitern oder Dich nach einer neuen Ver­si­che­rung umschauen. 
  • Wenn Du mit Deiner Drohne auch Geld verdienst, musst Du eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. 
  • Falls Deine Drohne sehr teuer ist: Prüfe, ob sich eine Kasko-Versicherung lohnt. Diese gibt es für die Fluggeräte ähnlich wie für Autos.

Drohnen sind heute mehr als eine Modeerscheinung. Nicht nur für Profifotografen sind die ferngesteuerten Fluggeräte interessant. Auch Hobbyfotografen nutzen sie für spannende Schnappschüsse. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 415.000 Drohnen – mehr als 80 Prozent davon in privater Nutzung. Aber auch, wenn sie für viele Nutzer ein Hobby sind, rechtlich gesehen sind Drohnen keine Spielzeuge, sondern Luftfahrzeuge. Damit fallen sie unter das Luftverkehrsgesetz. Wenn Du eine besitzt, musst Du diese zwingend haftpflichtversichern und Dich als Betreiber registrieren.

Für welche Drohnen brauchst Du welche Ver­si­che­rung?

Für Spielzeugdrohnen für Kinder unter 16 Jahren, die keine Kamera haben, gibt es keine Ver­si­che­rungspflicht. Alle anderen Drohnen musst Du in Deutschland gemäß Luftfahrtgesetz Paragraf 43 versichern. Wenn Du sie nur privat nutzt, reicht der Schutz über eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel aus. Für die gewerbliche Nutzung gibt es spezielle Ver­si­che­rungen.

Mit der Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind dann alle Schäden versichert, die Du beim Fliegen Deiner Drohne verursachst, egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Immer wieder tauchen Unfälle oder Beinahe-Unfälle in den Nachrichten auf – etwa, wenn auf einer Autobahn eine Drohne auf ein Fahrzeug stürzt oder in der Nähe eines Flughafens mit einem Flugzeug kollidiert. Weniger spektakulär, aber auch teuer: Die Drohne fällt in den Wintergarten des Nachbarn und zerstört dort einige Scheiben oder verletzt Menschen.

Worauf solltest Du bei der Drohnen-Versicherung achten?

Egal ob ein neuer Vertrag oder der alte – wenn Du Dir eine Drohne zulegst, schau unbedingt in die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen Deiner Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder erkundige Dich beim Versicherer, was der Ver­si­che­rungs­schutz genau beinhaltet.

Manche Versicherer schreiben zum Beispiel vor, dass das Modellflugzeug nur auf einem Modellfluggelände geflogen wird oder der Pilot Mitglied in einem Modellflugverein ist. Einige schließen außerdem Drohnen ab einer bestimmten Gewichtsklasse aus oder sie sind nur in einem höheren Tarif versichert. Oft liegen die Gewichtsgrenzen zwischen 250 Gramm und fünf Kilogramm.

Achte auf eine ausreichend hohe Ver­si­che­rungs­sum­me

Bei Unfällen – womöglich mit Verletzten – können die Schäden in die Millionen gehen. Wichtig ist also eine ausreichend hohe Ver­si­che­rungs­sum­me. 50 Millionen Euro sind bei einer Privathaftpflicht unser Mindestkriterium. Diese Emp­feh­lung gilt auch für ältere Verträge.

Bei einem Familientarif sind Dein Ehepartner und ledige Kinder bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Die eigenen Kinder, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen die Drohne also lenken, Freunde oder Bekannte hingegen nicht. Wer seinen Quadrocopter regelmäßig verleihen will, sollte über eine spezielle Drohnen-Versicherung nachdenken.

Prüfe bei alten Verträgen, ob Drohnen abgesichert sind

In neuen Tarifen sind Drohnen in der Regel enthalten, wobei es hier auf das Gewicht ankommt. Drohnen über 250 Gramm sind nicht in allen Tarifen enthalten. Bei unseren Emp­feh­lungen der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Drohnen bis fünf Kilogramm eingeschlossen.

In älteren Ver­si­che­rungs­ver­trägen taucht das Wort „Drohne“ meistens gar nicht auf. Stattdessen ist lediglich von „Flugmodellen ohne Motor“ die Rede. Da Drohnen einen Motor haben, bist Du bei diesen Tarifen vom Wortlaut her also nicht abgesichert.

Wenn der alte Vertrag aber eine Innovationsgarantie enthält, passt der Versicherer die alten Ver­si­che­rungs­be­din­gungen an, wenn sich neue Tarife verbessern. Damit sollen Neukunden gegenüber Bestandskunden nicht bessergestellt werden. Wenn Dein Tarif solch eine Regelung enthält, kommt Deine Ver­si­che­rung eventuell auch bei älteren Verträgen für Schadensfälle mit Drohnen auf. Frage also am besten bei Deinem Versicherer nach. Lass Dir eine positive Auskunft auf jeden Fall schriftlich bestätigen.

Bietet der alte Vertrag dagegen keinen Ver­si­che­rungs­schutz für Drohnen, kannst Du mit Deinem Versicherer darüber sprechen, ob Du Deine Ver­si­che­rung auf einen aktuellen Tarif mit Drohnen-Versicherung umstellen kannst. Oder Du kündigst Deinen alten Vertrag und suchst Dir eine neue Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die auch Deine Drohne absichert. Vergleiche am besten beide Optionen miteinander.

Entscheidest Du Dich, den alten Vertrag zu kündigen, musst Du jedoch die ordentliche Kündigungsfrist beachten. Die Vorsorgeversicherung, die zunächst auch neue Gefahren mitversichert, gilt laut Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) nicht für Luftfahrzeuge. Will Deine Ver­si­che­rung die Drohne also nicht mitversichern, musst Du bis zum Ende des alten Vertrages eine separate Drohnen-Versicherung abschließen.

Mehr dazu im Ratgeber Privathaftpflicht

  • Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.

  • Von uns emp­foh­lene Tarife sind Friday „Relax“ mit günstigen Beiträgen, der Tarif „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse, besonders auch für Familien, und der Degenia-Tarif „T23-Optimum“, vor allem auch für Alleinerziehende.

Zum Ratgeber

Wie viel kostet es Dich, Deine Drohne zu versichern?

Wenn Du die Drohne über Deine Privathaftpflicht absicherst, kostet das nichts extra. Eine gute Haftpflicht bekommst Du als Single bereits für etwa 30 Euro im Jahr, Familien zahlen für gute, günstige Tarife ab 47 Euro jährlich.

Eine eigenständige Drohnen-Versicherung bekommst Du etwa ab 30 Euro pro Jahr, wenn Du die Drohne nur privat nutzt. Eine Drohnenhaftpflicht für die gewerbliche Nutzung kostet ab etwa 120 Euro.

Welche Regeln gelten für die gewerbliche Nutzung?

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist auf jeden Fall dann notwendig, wenn Du die Drohne gewerblich nutzt. Für den Fall, dass Du beispielsweise Fotos aus der Luft schießt und dann verkaufen willst, Deinen Privatwald per Drohne nach Feuerstellen absuchst oder Grundstücke mit ihr vermessen möchtest, reicht eine Privathaftpflicht nicht mehr aus. Dann ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung notwendig.

Egal ob Privathaftpflicht oder Drohnen-Haftpflichtversicherung: Beide gleichen nur Schäden aus, die durch Drohnen verursacht werden. Wer das Gerät selbst versichern will, schließt dafür eine Kasko-Versicherung ab. Diese gibt es von verschiedenen Anbietern. Die Beiträge liegen bei mindestens 100 Euro pro Jahr. Es gibt dabei immer eine Selbstbeteiligung.

Was ist zu beachten, bevor die Drohne losfliegt?

Wichtig für alle Flugkünstler: Auch wenn Drohnen wie ein Spielzeug erscheinen, musst Du verschiedene Regeln beachten. Diese sind in der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums festgelegt. Neben der Pflicht einer Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist dort auch geregelt, wer einen Quadrocopter fliegen darf, wo und welche technischen Merkmale gelten.

Welche Drohnen dürfen fliegen?

Für Drohnen gibt es drei Kategorien:

Offen - bis 25 Kilo, können eine Höhe bis 120 Meter Sichtweite erreichen, transportieren keine gefährlichen Güter oder werfen diese ab

Speziell - übersteigen Gewicht und Flughöhe der offenen Kategorie

Zulassungspflichtig - Drohnen, die Personen oder gefährliche Güter transportieren können

Wer darf Drohnen fliegen?

Zunächst nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Wenn Deine Drohne mehr als 250 Gramm wiegt oder eine Kamera trägt, musst Du Dich registrieren. Die Registrierungsnummer musst Du auf jeder Drohne, die Du nutzt, sichtbar anbringen.

Ab einem Gewicht von 250 Gramm brauchst Du außerdem einen Kompetenznachweis (vor 2021 ab zwei Kilogramm). Diesen erhältst Du beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Wo dürfen Drohnen fliegen?

Fliegen dürfen die unbemannten Flugobjekte nur über unbebauten Gebieten; nicht über Menschenansammlungen, in Naturschutzgebieten, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Autobahnen und Industrieanlagen. Zu Flughafenzäunen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern – und höher hinauf als 120 Meter darf es auch nicht gehen.

Die Drohnenverordnung hat auch Einfluss auf den Ver­si­che­rungs­schutz. Wer sich nicht an die Regeln der Verordnung hält und seine Drohne etwa in einem belebten Park fliegen lässt, riskiert den Ver­si­che­rungs­schutz: Manche Versicherer wollen den Versicherten vollständig auf den sogenannten „erlaubten Gebrauch“ beschränken. Andere zahlen auch bei einem Verstoß gegen die Drohnenverordnung, allerdings nur, wenn der Drohnenpilot die Regeln fahrlässig nicht beachtet hat und es daraufhin zu einem Schaden gekommen ist.

Falls Du also auf der sicheren Seite bleiben und im Falle eines Schadens lange Rechtsstreitigkeiten mit Deiner Ver­si­che­rung vermeiden möchtest: Halte Dich besser an die Regeln des Verkehrsministeriums.

Beachte außerdem, dass im Ausland eventuell andere Regeln gelten. Wenn Du Deine Drohne in den Urlaub außerhalb Deutschlands mitnehmen möchtest, solltest Du Dich vorab über die dort geltenden Regeln informieren, sowohl was das Drohnenfliegen angeht, als auch über den nötigen Ver­si­che­rungs­schutz.

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