Drittanbietersperre So verbannst Du Abofallen von Deinem Handy

Finanztip-Experte Thorsten Nowag
Thorsten Nowag
Finanztip-Experte für Digitales

Das Wichtigste in Kürze

  • Betrüger versuchen immer wieder, teure Abos auf die Handyrechnung zu schmuggeln. Dazu benutzen sie zum Beispiel manipulierte Werbebanner. Eine Drittanbietersperre schützt Dich teilweise davor.
  • Seit Februar 2020 müssen die Mobilfunkanbieter explizit auf die Zusatzkosten hinweisen. Ansonsten haften sie für die Mehrkosten.
  • Der Schutz hat allerdings Lücken: Besonders Kindern und Jugendlichen kann es weiterhin passieren, dass sie unnütze Handyabos abschließen, ohne auf den Preis zu achten.

So gehst Du vor

  • Eine Drittanbietersperre kannst Du direkt bei Deinem Mobilfunkanbieter einrichten. Das geht online im Kundenbereich, per Hotline oder Brief. Für die wichtigsten Anbieter haben wir die Kontaktdaten am Ende des Ratgebers zusammengetragen.
  • Wenn Du bereits in die Abofalle getappt bist, solltest Du bei Deinem Mobilfunkanbieter als erstes den Kosten widersprechen.
  • Stellt sich Dein Anbieter quer, kannst Du die Bundesnetzagentur um Hilfe bitten – das geht auch online.

Klingelton-Abos, „Premium“-SMS oder 0900-Nummern – das sind meist nutzlose Dienste, mit denen dubiose Anbieter noch immer Mobilfunkkunden über den Tisch ziehen. Vor allem, wenn Du Kinder hast, kann es für Dich schnell teuer werden, sobald der Nachwuchs in eine Abzockfalle tappt.

Woher weißt Du, dass Du in eine Abofalle getappt bist?

Es gibt unverschämt teure Smartphone-Extras wie das Klingelton-Abo für 5 Euro die Woche. Und es gibt digitale Betrüger, die hinter blinkenden Werbebannern und verlockenden Fotostrecken geheime Anmelde-Buttons verstecken. Beides wird erst auf Deiner nächsten Handyrechnung auftauchen. Wenn Du nicht wenigstens ab und zu einen Blick auf Deine Handyrechnung wirfst, kannst Du schnell Monat für Monat zu viel zahlen.

Ein Abo ist nur rechtens, wenn Du ausdrücklich und gut sichtbar auf die Zahlung hingewiesen wurdest, zum Beispiel mit einem Knopf wie „zahlungspflichtig bestellen“. Was Du nicht bestellt hast, musst Du auch nicht zahlen.

Kriminellen Abzockern wird es mittlerweile ziemlich schwer gemacht, Dir unbemerkt Abokosten auf die Handyrechnung zu schmuggeln. Per vorgeschriebenem Redirect (englisch für „umleiten“) und der „Mobilfunkgarantie“ nimmt die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter in die Pflicht, explizit auf die Kosten hinzuweisen, oder für den entstandenen Schaden aufzukommen. Vor verführerischen, aber unverschämt teuren Abofallen schützt Dich jedoch weiterhin nur eine Drittanbietersperre.

Wie kannst Du Dich vor einer Abofalle schützen?

Mit einer Drittanbietersperre vermeidest Du viele unerwünschte Kosten. Jeder Mobilfunkanbieter ist verpflichtet, Dir eine Drittanbietersperre kostenlos anzubieten. Dies geht in der Regel im Kundenbereich auf der Website, über die Service-Hotline oder mit einem Brief an Deinen Mobilfunkanbieter.

Einen Musterbrief für die Drittanbietersperre stellen die Verbraucherzentralen auf ihrer Themenseite bereit. Einige Unternehmen bieten auch an, nur bestimmte Dienste zu sperren. Kategorien wie Erotik, Spiele oder Klingeltöne kannst Du dann einzeln sperren lassen, das Parkticket aber weiterhin per Handyrechnung bezahlen.

Eine Drittanbietersperre einzurichten, ist grundsätzlich für fast jeden ratsam. Deswegen haben wir am Ende des Ratgebers eine Übersicht zusammengetragen, wie Du die Drittanbietersperre bei den wichtigsten Anbietern aktivierst. Falls Du später merkst, dass Dir bestimmte Extrafunktionen fehlen, kannst Du die Sperre jederzeit wieder entfernen.

Vorsicht: Eine Drittanbietersperre schützt nur vor bestimmten Extra­kosten auf der Handyrechnung. App-Stores wie der Play Store von Google oder der App Store von Apple laufen hingegen oft über Kredit­karte. Dort können weiterhin teure Abos und In-App-Käufe lauern.

Außerdem kann auch Dein eigener Mobilfunkanbieter weiterhin Extra­kosten wie ein überflüssiges Spiele-Abo über die Handyrechnung abkassieren, wenn er diese Dienste selbst anbietet.

Was tun, wenn Du in eine Abofalle getappt bist?

Hast Du auf der Handyrechnung Extra­kosten von einem unbekannten Unternehmen entdeckt, solltest Du den Kosten umgehend widersprechen und vorsorglich das Abo kündigen. Am besten schickst Du einen Brief direkt an den Aboanbieter. Dazu kannst Du den Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen.

Es reicht jedoch auch aus, wenn Du das Geld beim Mobilfunkanbieter zurückforderst und die Handyrechnung beanstandest. Auch hierfür haben die Verbraucherzentralen ein Mus­ter­schrei­ben. Die Mobilfunkanbieter sind in der Pflicht, die Aboanbieter zu überprüfen und bei Missbrauch für die Extra­kosten geradezustehen (Mobilfunkgarantie).

Eine Taktik einiger Mobilfunkanbieter ist es leider, sich bei solchen Beschwerden taub zu stellen und stur auf das Geld zu beharren. Stellt sich Dein Anbieter quer, diskutiere nicht lange rum, sondern reiche direkt eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein – das geht auch online.

Es ist die Aufgabe der Behörde, das Problem für Dich beim Anbieter zu klären. Allerdings kann das Verfahren schon mal ein paar Monate dauern. Solange Dein Fall bei der Bundesnetzagentur liegt, bist Du vor weiteren Folgen geschützt. 

Lass Dich nicht von deinem Mobilfunkanbieter abwimmeln oder einschüchtern: Er darf Dein Handy nicht so einfach sperren, solange es um weniger als 75 Euro geht oder sich die Bundesnetzagentur Deinen Fall anschaut.

Auch die Betrüger versuchen wahrscheinlich, Dich mit hohen Mahnkosten und Inkasso-Schreiben einzuschüchtern. Lass Dich dadurch nicht aus der Ruhe bringen. Der Aboanbieter muss erst einmal nachweisen können, dass Du das Abo auch wirklich abgeschlossen hast. Das fällt Betrügern schwer.

Hast Du Deine Handyrechnung per Lastschrift bezahlt, kannst Du den zu Unrecht eingezogenen Betrag noch bis zu acht Wochen zurückbuchen. Überweise aber den rechtmäßigen Teil des Rechnungsbetrags an Deinen Mobilfunkanbieter.

Übrigens: Die Betrüger kommen nur an Deine Handydaten, wenn Du über das Handynetz ins Internet gehst. Surfst Du per W-Lan, ist diese Masche wirkungslos.

So richtest Du die Drittanbietersperre ein

Grundsätzlich kannst Du die Sperre per Post, Fax, E-Mail, im Online-Kundenbereich oder am Telefon einrichten. Dazu reicht eine formlose Mitteilung unter Nennung Deiner Rufnummer. Um schneller ans Ziel zu gelangen, folgst Du am besten den Emp­feh­lungen Deines Anbieters. Wir haben die Angaben der fünf größten Firmen für Dich zusammengestellt (Stand: 8. Februar 2022):

Deutsche Telekom

Bei der Deutschen Telekom sperrst Du kostenpflichtige Dienste am besten per Handy unter der Kurzwahl 2202 oder aus dem Festnetz unter 0800 3 30 22 02 (jeweils kostenlos). Online kannst Du Drittanbieter im Kundencenter der Telekom sperren. Du kannst auch nur einzelne Themenbereiche sperren, etwa Erotik, Chats oder Apps.

Vodafone

Kunden des Mobilfunkanbieters Vodafone können die Drittanbietersperre auf der Homepage des Unternehmens selbst einrichten: im Mitgliederbereich „Mein Vodafone“ unter dem Menüpunkt „Buchbare Optionen“. Dort können sie entweder nur Abos sperren oder Abos und Einzelkäufe. Telefonisch geht es über die Vodafone-Kurzwahl 1212.

Telefónica / O2

Telefónica ist besser bekannt unter seiner Marke O2. Im Online-Kundenbereich kannst Du eine Drittanbietersperre für O2 aktivieren. Die Drittanbietersperre kannst Du entweder für einzelne Kategorien oder als Vollsperre vornehmen. Kategorien sind zum Beispiel Abos, Spenden oder Erotik-Inhalte. Alternativ hilft der O2-Kundenservice unter der Rufnummer 089 78 79 79 40 0 weiter.

Mobilcom-Debitel 

Du erreichst die Hotline von Mobilcom-Debitel aus dem Festnetz unter der Rufnummer 040 55 55 41 000 oder für Vertragskunden vom Handy. Die Postadresse des Kundenservice lautet:

mobilcom-debitel GmbH
Kundenservice
99076 Erfurt

Drillisch / 1&1

Bei dem Mobilfunk-Discounter Drillisch und 1&1 ist die Drittanbietersperre von Anfang an automatisch aktiviert. Im Kundenbereich des „1&1 Control-Centers“ beziehungsweise Deiner Drillisch-Marke kannst Du Drittanbieter wieder freischalten (nicht emp­foh­len).

Autoren
Arne Düsterhöft
Daniel Pöhler
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