Überschussbeteiligung Lebensversicherung
Welche zusätzlichen Erträge Sparer erwarten dürfen

Finanztip-Experte für Vorsorge
Mit der Lebensversicherung sorgen die Deutschen traditionell fürs Alter vor. Im klassischen Fall zahlt der Versicherer einen garantierten Zins auf die eingezahlten Beiträge nach Kosten. Erwirtschaftet der Anbieter mehr als gedacht, muss er diese zusätzlichen Erträge anteilig an seine Kunden weitergeben (Überschussbeteiligung). In der Ansparphase steigt so das Sparguthaben. In der Rentenphase schlagen sich Überschüsse in einer höheren Rente nieder.
Überschüsse können beim Lebensversicherer an verschiedenen Stellen entstehen. Die drei gängigen Überschussarten sind die sogenannten Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse.
Zinsüberschüsse gibt es immer dann, wenn der Versicherer durch die Anlage der Kundengelder mehr Gewinn erzielt, als er Sparern im Vertrag garantiert hat.
Risikoüberschüsse fallen an, wenn Versicherte früher versterben, als der Versicherer in seiner Kalkulation unterstellt hat. Er muss dann kürzer als gedacht Renten bezahlen. Den Betrag, der so frei wird, kann er auf die restlichen Versicherten verteilen.
Kostenüberschüsse entstehen, wenn die Versicherung am Ende günstiger arbeitet als ursprünglich veranschlagt. Oft geht es hier um Einsparungen bei den Verwaltungskosten.
Neben diesen bekannten Zins-, Kosten- und Risikogewinnen gibt es noch eine vierte Gewinnkomponente, an der Versicherer Dich unter Umständen beteiligen. Die Rede ist von den Bewertungsreserven. Darunter versteht man (nicht realisierte) Kursgewinne von Wertpapieren, meist Anleihen, in die der Versicherer investiert hat. Sie werden einmal jährlich ermittelt.
Oft unerwähnt bleiben schließlich Überschüsse, die der Versicherer erzielt, weil Kunden ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen (Storno-Überschuss) oder, weil es Zahlungen von sogenannten Rückversicherern gibt, die einen Teil des Risikos für den eigentlichen Versicherer übernommen haben. Sie machen nur einen sehr geringen Anteil am Gesamtüberschuss aus.
Wichtig: Überschüsse ermittelt der Versicherer jedes Jahr aufs Neue. Sie sind nicht garantiert – Du kannst also nicht fest damit rechnen.
Versicherungen können ihre Kunden auf zwei Arten an den Überschüssen teilhaben lassen. Zum einen durch eine sogenannte laufende Überschussbeteiligung und zum anderen über den sogenannten Schlussüberschuss.
So lange der Vertrag läuft, bekommen Lebensversicherungskunden Jahr für Jahr einen Teil der Überschüsse direkt im Sparguthaben gutgeschrieben. Einmal dort angekommen, sind die Überschüsse garantiert. Am Ende der Ansparphase steht so idealerweise ein etwas höheres Guthaben als das, was der Versicherer ohnehin garantiert hätte.
Aus welchen Komponenten sich die laufende Überschussbeteiligung genau zusammensetzt, ist nicht einheitlich; jede Versicherung kann dies in ihren Bedingungen selbst festlegen. Viele Unternehmen schreiben dem Sparguthaben ihrer Kunden zunächst laufend Zinsüberschüsse gut.
Risiko-, Kosten- und andere Überschussarten stellen sie dagegen häufig erst einmal zurück. So entsteht eine Art Puffer, den Versicherer anzapfen können, falls sich die Grundlagen ihrer Kalkulation unerwartet ändern – zum Beispiel die Voraussetzungen am Kapitalmarkt oder die Lebenserwartung.
Eine klassische Lebensversicherung legt die Beiträge der Kunden in sicheren Wertpapieren an, zum Beispiel Staatsanleihen. Weil die in den vergangenen Jahren immer weniger Zinsen einbrachten, sind die Zinsüberschüsse bei allen Versicherern zuletzt geschrumpft.
Laut der Ratingagentur Assekurata schafft es der Großteil der Lebensversicherer in Deutschland 2019, den Sparbeiträgen der Kunden durchschnittlich noch rund 2,4 Prozent Zinsen gutzuschreiben.
Das bedeutet: Hast Du bereits Anfang der 2000er Jahre eine Lebensversicherung mit hohem garantierten Zins von vielleicht 4 Prozent abgeschlossen, erhältst Du derzeit keine Zinsüberschüsse gutgeschrieben. Hast Du dagegen 2017 einen Vertrag mit 0,9 Prozent garantierter Verzinsung abgeschlossen, kannst Du noch mit Zinsüberschüssen rechnen.
Um auch einen Schlussüberschuss zu erhalten, musst Du bis zum Ende der Ansparphase durchhalten: Schlussüberschüsse gibt es, bevor Du Dir die Lebensversicherung entweder auszahlen lässt oder das Ersparte in eine monatliche Rente überführst.
Das Geld, das als Schlussüberschuss ausgeschüttet wird, stammt aus dem Puffer, den die Versicherung während der Spardauer aufgebaut hat. Nun bist Du also spätestens auch an weiteren Überschussarten (Risiko- und Kostenüberschuss) beteiligt.
Zum Ablauf der Ansparzeit kannst Du darüber hinaus auf eine Beteiligung an den Bewertungsreserven hoffen. Hat der Versicherer zu dem Zeitpunkt Wertpapiere mit hohen Kursgewinnen im Bestand, könnte es sein, dass er davon etwas veräußert und Dir den Gewinn anteilig gutschreibt.
Lebensversicherer müssen Dich grundsätzlich an Überschüssen beteiligen – doch nicht immer bekommst Du 100 Prozent der Überschüsse. Der Umfang der Beteiligung ist stattdessen vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) vom August 2014 wurde der Umfang der Beteiligung an Überschüssen zum Teil neu geregelt. Verankert sind die Regeln in der sogenannten Mindestzuführungsverordnung (MindZV) beziehungsweise im Paragraf 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Danach müssen nun mindestens 90 Prozent des Zins- und Risikoüberschusses beim Kunden ankommen (§§ 6, 7 MindZV). Den Kostenüberschuss muss der Versicherer zur Hälfte an die Sparer weitergeben (§ 153 Abs. 3 VVG). Auch die Bewertungsreserven muss der Versicherer theoretisch anteilig auflösen – also Wertpapiere verkaufen, um den Kursgewinn zu realisieren – und den Erlös ebenfalls hälftig an den Kunden weitergeben.
Ob das wirklich passiert, ist jedoch nicht gesagt. Zwar kann die Versicherung durch den Verkauf gutverzinster Anleihen Gewinne erzielen – die Anlagen müsste er dann aber durch schlechter verzinste ersetzen. Darunter leiden dann möglicherweise alle Kunden, deren Lebensversicherungen noch laufen. Im Zweifel prüft die Finanzaufsicht Bafin das Vorgehen (vgl. auch § 153 Abs. 3 VVG).
Vor 2016 mussten Versicherer Bewertungsreserven voll an Kunden weitergeben, die Beteiligung am Risikoüberschuss war dafür geringer, bei nur 75 Prozent. Eine entsprechende Klage, es sei rechtswidrig, Kunden die Beteiligung an den Bewertungsreserven drastisch zu kürzen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2018 abgewiesen (Az. IV ZR 201/17). In den vergangenen Jahren haben Versicherer Kunden kaum oder gar nicht mehr an Bewertungsreserven beteiligt.
Möchtest Du Dein angespartes Guthaben aus der Lebensversicherung als lebenslange Rente beziehen, musst Du entscheiden, in welcher Form Du laufende Überschüsse erhalten möchtest. In der Regel kannst Du bei allen Versicherern wählen zwischen einer teildynamischen oder (voll)dynamischen Rente. Auch Mischformen sind denkbar.
Bei der teildynamischen Rente stellt Dir der Versicherer ab Jahr eins, in dem Du Rente erhältst, einen relativ hohen Überschuss auf die garantierte Rente in Aussicht. Hast Du vielleicht schon ein Angebot Deiner Versicherung zuhause liegen? Dann ist dort wahrscheinlich eine Garantierente samt einer hohen Überschussbeteiligung ausgewiesen: Für den Kunden sehen mehr als 400 Euro monatliche Rente deutlich attraktiver aus als die reine Garantierente von vielleicht 320 Euro.
Doch die teildynamische Rente hat einen Nachteil: Denn die Überschussrente ist nicht garantiert und kann in der Zukunft jederzeit absinken, etwa wenn sich die Zinsgewinne des Versicherers weiter verringern sollten. Als Sparer musst Du also immer damit rechnen, dass Dir in der Zukunft weniger Rente ausbezahlt wird als zu Beginn. Die Überschussrente ist also nur ein Schmankerl obendrauf, mit dem Du besser nicht fest kalkulierst.
Anders bei der (voll)dynamischen Rente. Sie erscheint auf den ersten Blick weniger attraktiv: Denn auf die garantierte Rente zahlt der Versicherer jedes Jahr nur einen geringen Überschussanteil, 2018 lag der bei den Anbietern oft zwischen 1 und 2 Prozent. Bei 320 Euro Garantierente bekämst Du so im ersten Jahr zum Beispiel 326 Euro. Der Vorteil: Ist die Rente einmal erhöht, ist der neue Wert – im Beispiel die 326 Euro – die neue Garantie, mit der Du kalkulieren kannst.
Wichtig: Die Überschussbeteiligung wird jährlich aufs Neue vom Versicherer festgelegt („deklariert“) und kann in der Zukunft gegebenenfalls weiter absinken – vor allem die Zinsüberschüsse dürften weiter abnehmen. Daher sind alle Hochrechnungen für spätere Rentenzahlungen, die Du vom Versicherer bekommst, mit Vorsicht zu genießen.
Finanztip empfiehlt, sich beim Vergleich von Rententarifen – auch bei Riester- oder Rürup-Rentenversicherungen – zunächst auf die garantierte Rente zu konzentrieren und den Vertrag danach auszuwählen. Bei der Sofortrente gegen einen Einmalbetrag solltest Du dagegen bei der Wahl des Tarifs mit auf die Überschussgestaltung achten. Mehr dazu findest Du im Ratgeber Sofortrente.
Finanztip empfiehlt darüber hinaus die volldynamische Rente. Idealerweise steigt Deine Rente von Jahr zu Jahr mindestens im Rahmen der Inflation an und Du kannst sicher mit dem Geldeingang kalkulieren.
Renten, die Dir aus der privaten Rentenversicherung zufließen, musst Du versteuern. Allerdings ist die Steuerlast gering. Je nachdem, wie alt Du beim Renteneintritt bist, bezahlst Du nur auf einen geringen Prozentsatz der Rente, den sogenannten Ertragsanteil, Einkommensteuer. Gehst Du zum Beispiel mit 67 Jahren in Rente, liegt Dein Ertragsanteil bei 17 Prozent.
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Weitere Ratgeber: Riester-Rente, Betriebliche Altersversorgung, Rürup-Rente, Auszahlplan
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