Privater Darlehensvertrag Deine Vorlage für einen privaten Darlehensvertrag

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Falls Du privat jemandem Geld leihen willst, solltest Du einen schriftlichen Darlehensvertrag aufsetzen.
  • Im Vertrag sollte die genaue Darlehenssumme stehen und wann und wie der Darlehensnehmer die geliehene Summe zurückzahlen muss.
  • Bei einem größeren Darlehen solltest Du die Rückzahlung absichern, zum Beispiel mit einem notariellen Schuldanerkenntnis.

So gehst Du vor

  • Besprich alle Details des Darlehensvertrags mit Deinem Vertragspartner und halte sie in einem Vertrag schriftlich fest.
  • Du kannst dazu das Finanztip-Muster für einen privaten Darlehensvertrag verwenden.

Darlehensvertrag Muster

  • Drucke den Vertrag zweimal aus. Ein von Euch beiden unterschriebenes Exemplar verbleibt im Original bei Dir, das andere bekommt Dein Vertragspartner.

Was tun, wenn Dich eine Freundin oder jemand aus der Familie um eine größere Summe Geld bittet? Wenn Du das Geld hast und es ihm leihen möchtest, spricht nichts dagegen. Damit Ihr beide rechtlich auf der sicheren Seite seid bei einem solchen Privatkredit, solltet Ihr gemeinsam einen Vertrag aufsetzen. Finanztip empfiehlt Dir, einen Muster Darlehensvertrag zu verwenden.

Welches Muster ist für einen privaten Darlehensvertrag geeignet?

Finanztip empfiehlt Dir, ein einfaches und klares Vertragsmuster für einen Darlehensvertrag zu nutzen, wenn Du jemandem aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis Geld für eine bestimmte Dauer leihen willst.

Vorlage privater Darlehensvertrag

Hier kannst Du Dir die Finanztip-Mustervorlage für einen privaten Darlehensvertrag herunterladen:

Zum Download

Damit schaffst Du Klarheit und Rechtssicherheit. Kommt es zum Streit oder zahlt die andere Person nicht pünktlich zurück, kannst Du auf einen Beweis zurückgreifen.

Warum solltest Du einen schriftlichen Vertrag aufsetzen?

Du solltest einen schriftlichen Darlehensvertrag aufsetzen, weil ein Darlehen im Familien- und Freundeskreis Ärger und Abhängigkeiten mit sich bringen kann. Die Grenze zwischen Darlehen und Schenkung kann verschwimmen – es kann zu Missverständnissen kommen. Das wäre fatal, denn dann wartest Du vergeblich auf die Rückzahlung und der andere freut sich über das Geldgeschenk. Gerade deshalb solltest Du die Bedingungen des Darlehensvertrags immer schriftlich fixieren.

Da Du im privaten Bereich keine Schufa-Auskunft verlangst, weißt Du wahrscheinlich wenig bis nichts über das Zahlungsverhalten Deines Kreditnehmers. Damit besteht zumindest ein Risiko, dass Du das Geld nicht pünktlich und in voller Höhe zurückbekommst. 

Welche Punkte gehören in den Darlehensvertrag?

Das Finanztip-Vertragsmuster für einen privaten Darlehensvertrag enthält sechs wesentliche Punkte, die zwischen Dir und Deinem Vertragspartner geregelt sein sollten:

1. Wie hoch ist die Darlehenssumme?

In einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber dazu, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen. 

Die Darlehenssumme solltest Du deshalb genau festlegen, damit es zu keinen Nachforderungen kommt. 

So könnte das zum Beispiel in einem Vertrag lauten:

„Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 3.000 EUR.“

Wichtig: Überlege Dir gut, ob Du größere Summen an Freunde oder Verwandte verleihst. Das Darlehen kann die Beziehung zwischen Euch belasten.  

2. Für welchen Zeitraum wird das Geld verliehen?

Das Darlehen sollte immer für eine feste Laufzeit gewährt werden. Dann ist allen Beteiligten klar, wann das Geld wieder zurückgezahlt sein muss. Im Finanztip-Muster ist deshalb eine feste Laufzeit vorgesehen, die Du selbst festlegen kannst.

So könnte das zum Beispiel in einem Vertrag lauten:

„Das Darlehen hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem Auszahlungsdatum.“

Ist die Laufzeit im Vertrag nicht geregelt, muss das Darlehen erst zurückgezahlt werden, wenn der Darlehensvertrag gekündigt wird. 

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate (§ 488 Abs. 3 BGB). Du kannst im Vertrag auch eine kürzere Frist festlegen

Sind keine Zinsen vorgesehen, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung jederzeit zur Rückzahlung berechtigt (§ 488 Abs. 3 Satz 3 BGB).

3. Wie hoch sollen die Zinsen sein?

Es steht Dir frei, welche Zinsen Du für das Darlehen vereinbarst. Du kannst Dich am aktuellen Marktzins orientieren, aber auch weniger verlangen.

Den aktuellen Marktzins kannst Du herausfinden, indem Du den Finanztip Kreditrechner nutzt.

Zum Kreditrechner

In den Rechner gibst Du die Darlehenssumme ein und nach welcher Zeit das Darlehen zurückgezahlt sein soll. Du erhältst sodann einen Überblick über die Zinsen, die verschiedene Kreditinstitute verlangen würden. 

Orientiere Dich am sogenannten Zwei-Drittel-Zins. Das ist der Zins, den Du im repräsentativen Beispiel findest, das die Banken angeben müssen, wenn sie mit einem Zinssatz werben wollen (§ 17 Abs.4 PAngV).

So hoch könnte der Zins in unserem Beispiel sein, bei dem es um ein Darlehen von 3.000 Euro geht, das nach 36 Monaten zurückgezahlt sein soll.

Tabelle zu 2/3-Zins bei einem Darlehen (3.000 Euro, 36 Monate)

Bank2/3-Zins
Postbank6,77 %
Targobank6,74 %
Norisbank7,71 %
SKG-Bank6,4 %
BNP Paribas4,86 %
Creditplus8,88 %
SWK-Bank6,29 %
DKB6,21 %
Deutsche Bank6,78 %
Maxda8,64 %
Duratio8,64 %
PSD Bank Hannover7,22 %

Quelle: Finanztip-Abfrage – Kreditrechner (Stand: 7. Oktober 2025)

Der Zinssatz, den Banken in unserem Beispielfall verlangen, schwankt von 4,86 Prozent bis 8,88 Prozent. Bewegst Du Dich mit dem Zinssatz innerhalb dieser Spanne, verlangst Du in etwa so viel wie eine Bank. 

So könnte das zum Beispiel in einem Vertrag lauten:

„Das Darlehen ist mit 5 % p. a. zu verzinsen.“

Ist ein zinsfreies Darlehen möglich?

Du kannst ein zinsfreies Darlehen vergeben. Finanztip rät davon allerdings ab. Der Grund liegt darin, dass das Finanzamt das Darlehen als Schenkung betrachten könnte – mit unangenehmen steuerlichen Konsequenzen.

Es kann Schenkungssteuer anfallen, falls das Darlehen über dem Schenkungssteuerfreibetrag liegt. Für nicht verwandte Personen liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro

Das bedeutet: Ein zinsfreies Darlehen unter 20.000 Euro ist im Hinblick auf die Schenkungssteuer immer unproblematisch.

Wollen Eltern ein zinsloses Darlehen an ein Kind vergeben, ist das ohne Schenkungssteuer möglich, wenn der Freibetrag von 400.000 Euro nicht überschritten wird. Der Freibetrag steht Kindern alle zehn Jahre zu. Weitere Infos dazu und einen Schenkungssteuerrechner findest Du im Ratgeber Schenkungssteuer.

Du kannst die Schenkungssteuer nicht umgehen, indem Du zum Beispiel einen Zinssatz von 0,01 Prozent vereinbarst. Auch ein Darlehen mit sehr niedrigem Zinssatz kann als Schenkung bewertet werden.

Wann sollen die Zinsen gezahlt werden?

Neben der Zinshöhe solltest Du festlegen, in welchem Turnus die Zinsen berechnet werden und wann der Darlehensnehmer Zinsen zahlen muss.

So könnte das zum Beispiel in einem Vertrag lauten:

„Die Zinsen werden jeweils jährlich berechnet und sind nachträglich bis zum 10. des Folgemonats auf die Kontoverbindung des Darlehensgebers zu überweisen.“

4. Wie muss das Darlehen zurückgezahlt werden?

Du solltest vereinbaren, ob das Darlehen in monatlichen Raten zurückgezahlt werden soll oder auf einen Schlag zum Ende der Vertragslaufzeit.

Unsere Empfehlung: Vereinbare eine monatliche Tilgung und lege die Anzahl der Raten bereits vorab genau fest. Das reduziert das Risiko, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt wird.

So könnte das zum Beispiel in einem Vertrag lauten:

„Das Darlehen ist in 12 monatlichen Raten von 250 Euro zurückzuzahlen.“

5. Welche Regelung zum Verzug ist sinnvoll?

Regelungen zum Verzug und den Verzugszinsen sind üblich und auch sinnvoll. Zu späte Tilgungs- oder Zinszahlungen begründen Verzugszinsen. Sie werden nach den allgemeinen Verzugsregelungen bemessen. 

Nach dem Gesetz liegt der regelmäßige, jährliche Zinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Auf der Website der Bundesbank findest Du die aktuellen Basiszinssätze. Der Verzugszins liegt seit 1. Juli 2025 bei 6,27 Prozent für Verbraucher (Stand: Oktober 2025).

Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB

BasiszinssatzGilt ab
1,27 %01.07.2025
2,27 %01.01.2025
3,37 %01.07.2024
3,62 %01.01.2024
3,12 %01.07.2023
1,62 %01.01.2023
-0,88 %01.07.2022
-0,88 %0.1.01.2022

Quelle: Deutsche Bundesbank (Stand: Oktober 2025)

Mit diesem  Zinsrechner für Verzugszinsen kannst Du ganz einfach die Verzugszinsen berechnen, wenn das geliehene Geld zu spät zurückgezahlt wird oder ausbleibt.

So könnte das zum Beispiel in einem Vertrag lauten:

„Kommt der Darlehensnehmer mit Zahlungen aus diesem Vertrag in Verzug, so hat er dem Darlehensgeber den geschuldeten Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen, von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlichten Basiszinssatz p. a. zu verzinsen.“

6. Was muss zum Ende des Vertrags geregelt sein?

Schon bei Abschluss des Darlehensvertrags solltest Du einen Zeitpunkt festlegen, zu dem das Geld zurückgezahlt sein muss. Dann musst Du den Vertrag nicht extra kündigen. Wird die Dauer des Darlehensvertrags nicht festgelegt, muss er vor der Rückzahlung gekündigt werden.

Sollte sich der Darlehensnehmer in Verzug befinden oder die vereinbarte Sicherheit nicht liefern, darf der Darlehensgeber vorzeitig aus wichtigem Grund kündigen. Die Gründe für eine vorzeitige Kündigung sind im Finanztip-Vertragsmuster einzeln aufgeführt.

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Wann brauchst Du Sicherheiten für den Kredit?

Je höher die Darlehenssumme ist, desto eher brauchst Du als Darlehensgeber eine Kreditsicherheit. Entscheidend ist dabei, ob Du den Verlust des Geldes verschmerzen könntest.

Eine Kreditsicherheit kann zum Beispiel als Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung vereinbart werden. Ein Auto könnte als Sicherheit dienen. Bei einer Sicherungsabtretung kann der Kreditnehmer zum Beispiel das Gehalt als Forderung abtreten, für den Fall, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt wird. 

Die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch ist ebenfalls möglich, falls Immobilien als Kreditsicherheit vorhanden sind. Bei kleineren Darlehen ist das nicht erforderlich, denn dafür fallen zusätzliche Notar-Gebühren an. 

Ist ein notarielles Schuldanerkenntnis sinnvoll?

Bei höheren Darlehenssummen ist zusätzlich ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung sinnvoll. Das hat den Vorteil, dass Du einen sogenannten Titel in der Hand hältst und mit der Urkunde den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, sofern der Darlehensnehmer seine Schulden nicht zurückzahlt. Für kleinere Summen, mit denen man jemandem kurzfristig aushilft, ist das nicht erforderlich.

Für ein vollstreckbares Schuldanerkenntnis muss der Darlehensnehmer zu einer Notarin oder einem Notar. Die Kosten dafür sind überschaubar.

Ein Schuldanerkenntnis über 10.000 Euro kostet rund 120 Euro, eines über 20.000 Euro rund 160 Euro. Darin enthalten ist jeweils eine Gebühr, die vom Streitwert abhängt, Dokumenten- und Telekommunikationspauschalen sowie die Mehrwertsteuer.

Erst nach Vorlage des notariellen Schuldanerkenntnisses sollte der Darlehensbetrag ausgezahlt werden.

Was solltest Du beim Finanztip-Muster beachten?

Bei unserm Finanztip-Mustervertrag Privatdarlehen solltest Du beachten, dass es sich dabei um einen Vorschlag für eine mögliche vertragliche Regelung handelt.

Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Du kannst auch andere Formulierungen wählen. Bei der Verwendung unseres Musters solltest Du das Dokument auf Deinen besonderen Einzelfall anpassen.

Es gibt Freifelder in unserem Vertragstext, die Du entsprechend ausfüllen musst: die Vertragsparteien, die Höhe des Darlehens, die Rückzahlungsrate und Eure Kontoverbindungen. 

Ferner werden zu einzelnen Regelungen unterschiedliche Optionen angeboten, die Du entsprechend ankreuzen solltest. Tust Du das nicht, wird der gesamte Darlehensvertrag in sich unschlüssig und ist damit juristisch angreifbar.

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