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- Verwahrung Testament - Zentrales Testaments-Register (ZTR)
... dem 1. Januar 2012 ist die Verwahrung von Testamenten zentral sichergestellt. Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister hat am 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden für Deutschland, die vom Notar errichtet werden oder in die gerichtliche Verwahrung gelangen. Mit der Schaffung eines bundesweit einheitlichen Testamentsregisters ist gewährleistet, dass Testamente und andere amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden, wie ...
- Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft im Testament
... beide Rechtsnachfolger des Erblassers. Im Gegensatz zur Erbengemeinschaft erben sie aber nicht gleichzeitig, sondern zeitlich versetzt hintereinander. Der Nacherbe hat ein Anwartschaftsrecht auf die Nacherbschaft. Mit dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein, und die Erbschaft fällt dem Nacherben an ( § 2139 BGB ). Beim Tod des Vorerben kommt es zu 2 Erbfällen: Der "normale" Erbfall durch den Tod der Person und der Erbfall aufgrund der Nacherbschaft, wonach dieses Sondervermögen auf ...
- Checkliste zur Testamentserrichtung
... Der allerwichtigste Punkt für die gewillkürte Erbfolge per Testament ist natürlich: Wer soll was, wann zu ggf. welchen Bedingungen von meinem (unserem) Vermögen erhalten? In welcher Form (eigenhändig oder öffentlich) will ich ein rechtlich wirksames Testament errichten und was bezwecke ich damit? Steht im Vordergrund die Absicherung von Familienangehörigen oder was will ich mit der gewillkürten Erbfolge erreichen? Wenn die Motivation für das Aufsetzen eines Testaments geklärt ist, sollte man sich über die Verteilung ...
- Ratgeber für ein richtiges Testament
... hohem Maße unvernünftig, dass so viele Menschen - auch mit entsprechendem Vermögen - eine innerliche Scheu nicht überwinden, um ein richtiges und in ihrem Sinne "gutes" Testament aufzusetzen. Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge und damit kommt es so manches Mal auch zu vermeidbaren Streit unter den Erben und ggf. sogar zu einer höheren Erbschaftsteuer. Bei der gesetzlichen Erbfolge entsteht zwischen dem überlebenden Ehepartner und den Kindern eine Erbengemeinschaft , in der jeder Miterbe ...
- Vorerbschaft und Nacherbschaft
... Im Testament wird oftmals eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet. Welche Rechte der Vorerbe und der Nacherbe haben, ist vielen Betroffenen nicht klar. Der Beitrag gibt Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema. Was für Rechte hat ein Vorerbe? So ist der Vorerbe grundsätzlich berechtigt, über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände zu verfügen. Ohne die Zustimmung des Nacherben darf er allerdings Grundstücke und Schiffe nicht veräußern oder belasten. Außerdem darf er Nachlassgegenstände nicht ...
- Der Erbschein zur Legimation
... Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestellter Verfügungsausweis für den Erben oder mit den Worten des Erbrechts: "Ein Zeugnis über das Erbrecht des Erben und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils" ( § 2353 BGB ). Ein Erbschein ist erforderlich, wenn der Erbe sich im Rechtsverkehr als solcher ausweisen muss, um den Nachlass in Besitz zu nehmen und darüber zu verfügen. Ohne Erbschein kann sich der Erbe zum Beispiel bei einem privatschriftlichen Testament nicht in ...
- Erbfolge bei gleichzeitigem Versterben mehrerer Familienangehöriger
... Versterben mehrere Angehörige infolge desselben Unfallereignisses, ist es oft schwer festzustellen, in welcher Reihenfolge der Tod der einzelnen Personen eingetreten ist. Bei der Bestimmung der Erbfolge kann es jedoch entscheidend auf den Todeszeitpunkt der Verstorbenen ankommen. Kann festgestellt werden, dass eine Person nur kurze Zeit länger gelebt hat als einer seiner Angehörigen, kann dies ganz erhebliche Auswirkungen auf die Erbfolge haben. Wird im Sterbebuch bei allen verunglückten Personen derselbe ...
- Vorweggenommene Erbfolge: Grundlagen
... Unter dem Begriff "vorweggenommene Erbfolge" wird allgemein die Übertragung von Vermögen durch einen (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben vorgesehene Personen verstanden. Eine vorweggenomme Erbfolge will aus verschiedenen Gründen gut überlegt sein. Die Gründe hierfür können unterschiedlicher Art sein und haben manchmal keinen erbrechtlichen Bezug. Eine vorweggenomme Erbfolge berührt auch häufig andere Rechtsgebiete. So ist häufig auch das Sparen von Erbschaftsteuer ein Grund für die ...
- Was ist, wenn ich den Nachlass nicht nach der gesetzlichen Erbfolge vererben möchte?
... Es gibt mehrere Möglichkeiten, wenn man die gesetzliche Erbfolge ausschließen und den Nachlass individuell vererben möchte. Man kann ein Testament errichten oder einen Erbschaftsvertrag aufsetzen. Das Testament wird in der Regel bevorzugt, da es jederzeit widerrufbar ist. Man kann es ohne Probleme ändern oder einfach zerreißen. Sie können dieses sog. eigenhändige Testament allein aufstellen, sofern Sie volljährig und geschäftsfähig sind. Hierbei ist allerdings die gesetzliche Form zu beachten. Es muss vollständig ...
- Gesetzliche Erbfolge - Repräsentationsprinzip
... kennen und diese tatsächliche mit einigen Überraschungen aufwartet. Dies gilt insbesondere unter Ehegatten. Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die sog. gesetzliche Erbfolge. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben in erster Linie die Verwandten des Erblassers. Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet zunächst zwischen verschiedenen Ordnungen: 1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers, z.B. Kinder, Enkel und Urenkel 2. Ordnung: Eltern des ...
- Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt und die Rangfolge
... Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann in Kraft, wenn kein wirksames Testament als letztwillige Verfügung vorliegt. Die Willenserkärungen in einem wirksamen Testament bzw. in einem Erbvertrag führen dazu, dass die gesetzliche Erbfolge nicht greift. Existiert eine letztwillige Verfügung, so haben die gesetzlichen Erben ggf. nur noch einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Sind Testament und Erbvertrag nicht gegeben oder rechtlich unwirksam, greift die gesetzliche Erbfolge des Erbrechts. Das Erbrecht ist als ...
- Enterbung im Testament
... Die enterbte Person könnte nämlich aufgrund der Ausführungen Argumente für das Vorliegen eines Irrtums "sammeln". Durch die Enterbung kann der Erblasser durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne überhaupt einen Erben einzusetzen ( § 1938 BGB ). Der Ausschluss von der Erbfolge führt zur gesetzlichen Erbfolge, wie wenn die enterbte Person bei dem Erbfall nicht vorhanden wäre. Gehört der Enterbte zu den pflichtteilsberechtigten Personen, dann ...
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