Mietshäuser nach Regenfall
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In unserem Podcast „Auf Geldreise“ ging es vor einer Woche darum, wie Mieter ihre Rechte durchsetzen können. Unsere Hörerin Anja berichtete uns daraufhin, dass sie in Berlin einen Mietvertrag „mit einer Schattenmiete“ unterschreiben musste. Diese ist beträchtlich höher als die normale Miete.

Das kommt so: Seit Februar gilt der umstrittene Berliner Mietendeckel. Vermieter dürfen deshalb nur noch die in dem Gesetz festgelegte Höchstmiete verlangen – von in der Regel nicht mehr als rund 10 Euro pro Quadratmeter. In der Praxis führt das dazu, dass Vermieter zwei Mieten in den Vertrag schreiben. Einmal die gedeckelte Miete und dann noch eine Schattenmiete, die manchmal mehr als doppelt so hoch ist. Die soll der Mieter zahlen, falls das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel noch für unwirksam erklärt.

Tatsächlich erlaubte das Gericht in einem Vorabbeschluss, solche Schattenmieten in den Vertrag zu schreiben (BVerfG, Az. 1 BvQ 15/20). Und diese Miete müsstest Du auch zahlen, falls der Mietdeckel gekippt wird. Noch ist aber nicht geklärt, ob Vermieter rückwirkend die Differenz zur höheren Miete verlangen können.

Bis zur Entscheidung des Gerichts besteht das Risiko einer Nachzahlung. Du solltest deshalb möglichst die Differenz zur Schattenmiete zur Seite legen, also sparen. Prüf auf jeden Fall, ob sich Dein Vermieter bei der Schattenmiete wenigstens an die Mietpreisbremse gehalten hat. Die gilt nämlich neben dem Mietendeckel. Und überleg Dir, ob Du die höhere Miete in Zukunft aufbringen könntest, falls der Mietendeckel kippt.

 

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Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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