Tipps & Tricks

9 Steuertipps, mit denen Du das Meiste aus Deinen Kapitalerträgen holst

Wenn Du Steuern auf Deine Kapitalerträge sparen willst, solltest Du diese neun Tipps kennen.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern
9 Steuertipps, mit denen Du das Meiste aus Deinen Kapitalerträgen holst

Um überhaupt einschätzen zu können, wie viel Geld von Deinen Kapitalerträgen übrig bleibt, haben wir Dir hier erklärt, wie Deine Zinsen, ETF-Gewinne und Co. versteuert werden. Wenn Du zusätzlich folgende Tipps beachtest, kannst Du Deine Steuerlast so weit wie möglich senken:

Tipp 1: Freistellungsauftrag richtig erteilen

Durch den Freistellungsauftrag bekommst Du 1.000 € pro Jahr und Person steuerfrei (bei Ehepaaren sind es zusammen 2.000 € pro Jahr). Dahinter steckt der sogenannte Sparerfreibetrag, den Du mit einem Freistellungsauftrag bei Deiner Bank oder Deinem Depotanbieter anforderst. Tust Du das nicht, werden Deine Gewinne ab dem ersten Cent versteuert.

Normalerweise bietet jede Bank über ihr Online-Banking oder ihre App ein Formular an, um den Freistellungsauftrag einzurichten – es geht also in der Regel in wenigen Minuten. Schau deswegen, wie genau der Freistellungsauftrag bei Deiner Bank hinterlegt wird. Alternativ kannst Du auch unsere Mustervorlage (Word-Dokument) verwenden und sie an Deine Bank schicken.

Du kannst den Freibetrag auch auf verschiedene Banken und Depotanbieter aufteilen. Achte aber darauf, dass es in der Summe immer nur 1.000 € sind – übersteigt das Freistellungsvolumen die Grenze, beanstandet das Finanzamt die Angaben. Unsere Vorlage (Excel-Dokument) hilft Dir, den Überblick zu behalten.

Tipp 2: Freistellungsauftrag immer aktuell halten

Viele vergeben einmal einen Freistellungsauftrag und fahren jahrelang damit. Doch Kapitalerträge können schwanken, ebenso wie persönliche Konten und Depots. Falls du ein Konto auflöst, solltest du den Freistellungsauftrag dort ebenfalls beenden. Andernfalls kann es sein, dass ein Teil des Freibetrags unnötig gebunden bleibt. Pass die Verteilung also rechtzeitig an. Auch wenn der Sparerpauschbetrag steigt, wie es 2023 zuletzt der Fall war, solltest Du das anpassen.

Tipp 3: Freistellungsauftrag immer ausnutzen

Fängst Du gerade erst mit dem Investieren an, ist Dein Depot vermutlich noch nicht groß genug, um die 1.000 € Freibetrag jedes Jahr auszunutzen. Versuch trotzdem, diese steuerfreien 1.000 € irgendwie mitzunehmen: Entweder, in dem Du Zinsen auf Dein Tagesgeldkonto bekommst (bei einer Verzinsung von 2,5 % pro Jahr brauchst Du genau 40.000, um 1.000 € Zinsen zu bekommen). Denn Du kannst den Freibetrag ja auf verschiedene Banken aufteilen.

Oder Du investierst anfangs in einen ausschüttenden statt einem thesaurierenden (wiederanlegenden) ETF. Die Dividenden der einzelnen Unternehmen werden Dir dann mehrmals im Jahr auf Dein Verrechnungskonto ausgezahlt und erst versteuert, wenn Du über die 1.000 € kommst.

Tipp 4: Steueridentifikationsnummer richtig hinterlegen

Seit 2011 ist die Steuer-ID Pflicht für Freistellungsaufträge. Ohne diese Nummer kann die Bank den Betrag nicht berücksichtigen und zieht automatisch Steuern ab.

Falls Du unsicher bist, ob Deine Bank die Steuer-ID gespeichert hat, solltest Du nachfragen. Falls die Nummer fehlt, kannst Du sie der Bank einfach formlos mitteilen. Die Steuer-ID findest Du auf Deinem letzten Steuerbescheid oder kannst sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.

Tipp 5: Freibetrag bei Kindern ausnutzen

Die Kapitalerträge Deiner Kinder zählen nicht zu Deinem Sparerfreibetrag, solang Du ein eigenes Depot für sie eröffnet hast. Wir empfehlen Dir dafür die Finanzen.net Zero, ING, Flatex, Consorsbank, Trade Republic, Comdirect und S Broker.

Danach kannst Du für Dein Kind einen eigenen Freistellungsauftrag über 1.000 € einrichten. Falls Dein Kind höhere Kapitalerträge hat, kann unter Umständen der nächste Punkt noch sinnvoller sein.

Tipp 6: Nichtveranlagungs-Bescheinigung nutzen

Liegt Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von aktuell 12.096 €/Person, kannst Du eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Damit werden Deine Kapitalerträge von der Bank die nächsten drei Jahre ohne Steuerabzug ausgezahlt. Das eignet sich oft bei Kindern, aber auch wenn Du studierst, Rente beziehst oder generell wenig verdienst.

Tipp 7: Steuererstattung beantragen

Bei Dir wurde zu viel Abgeltungssteuer abgeführt, z. B. weil Du den Freistellungsauftrag nicht (optimal) eingerichtet hast? Dann solltest Du Dir das Geld über die Steuererklärung zurückholen.

Dafür musst du die Anlage KAP ausfüllen und Deine Kapitalerträge sowie abgeführte Steuern angeben. Die Steuererklärung machst Du am besten mit einer Steuer-App oder einer Steuersoftware. Für das Steuerjahr 2024 empfehlen wir Wiso Steuer, SteuerSparErklärung (ohne Photovoltaik), Tax 2025, Check24 Steuer (kostenlos), Steuerbot, Taxfix, Smartsteuer, SteuerGo und Lohnsteuer kompakt. Welches Programm für den PC, Browser oder als App am besten zu Dir passt, zeigt Dir unser Steuersoftware-Vergleich

Tipp 8: Verlusttöpfe kennen

Verkaufst Du einen ETF oder Aktien mit Verlust, merkt sich Deine Depotbank das. Künftige Verkäufe mit Gewinn werden dann gegengerechnet. Beispiel: Du verkaufst 2024 einen ETF und machst damit 3.000 € Verlust. Im nächsten Jahr verkaufst Du einen anderen ETF und machst damit 3.000 € Gewinn, die Du eigentlich versteuern müsstest.

Doch die 3.000 € Verlust im Vorjahr werden gegengerechnet, wodurch Du bei 0 € Gewinn landest und damit keine Steuern zahlen musst. Dieses Verfahren funktioniert auch, wenn Deine Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres entstanden sind.

Aber wichtig: Aktienverluste kannst Du nur mit Aktiengewinnen verrechnen. Verluste von anderen Geldanlagen wie ETFs können dagegen auch mit anderen Kapitalerträgen, z. B. Zinsen oder Gewinnen aus Fonds/Aktien/etc., verrechnet werden.

Grundsätzlich kümmert sich die Bank um die Verrechnung, doch: Wenn Du Gewinne und Verluste von Kapitalerträgen bei verschiedenen Banken bzw. Depots miteinander verrechnen lassen willst, musst Du selbst aktiv werden. Und zwar, indem Du bis zum 15.12. des Jahres eine Verlustbescheinigung bei Deiner Bank beantragst. Damit kannst Du Deine Verluste dann in der Steuererklärung in der Anlage KAP geltend machen. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zur Kapitalertragssteuer.

Tipp 9: Die Finanztip 3x10-Strategie

Hältst Du Deine ETF-Anteile über viele Jahre und Jahrzehnte, stößt Du beim Verkauf irgendwann im Alter auf folgendes Problem: Die ersten Anteile, die Du jemals gekauft hast, werden zuerst auch wieder verkauft.

Nur leider haben die durch die lange Haltedauer in der Regel die meiste Rendite gemacht – und werden beim Verkauf auch am stärksten besteuert So fließt beim Verkauf dieser Anteile mehr Geld aus Deinem Depot, als wenn Du jüngere Anteile verkaufen würdest.

Dieses Problem kannst Du mit der Finanztip 3x10-Strategie umgehen: Mit ihr legst Du Dein Geld in drei oder auch mehr verschiedene ETFs an – alle zehn Jahre in einen neuen. So kannst Du im Alter das jüngste 10-Jahres-Paket zuerst verkaufen, für das weniger Steuern anfällt.

Die gesparten Steuern können in Deinem Depot bleiben und in den noch folgenden Jahren weiter Rendite einfahren. Wie die Finanztip 3x10-Strategie genau funktioniert, liest Du hier.

So startest Du Deinen Vermögensaufbau richtig

Du kennst jetzt also die wichtigsten Werkzeuge, um Deine Steuern auf Kapitalerträge so weit wie möglich zu senken und damit kein Geld zu verschenken. Hast Du noch weitere Fragen dazu, wirf gerne einen Blick in unseren ausführlichen Ratgeber zum Thema Steuerfreibetrag.

Bekommst Du noch gar keine Kapitalerträge, weil Du Dein Geld auf unverzinsten Konten geparkt und noch nicht in ETFs investierst, helfen Dir unser Ratgeber zum Thema Vermögensaufbau sowie unsere Videokurse in der Finanztip Academy.

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Von Markus Grimm, und Amelie Junk
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