Stromanbieter wechseln In zehn Minuten zu einem besseren Stromvertrag

Benjamin Weigl
Benjamin Weigl
Experte Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Stromanbieterwechsel kannst Du in zehn Minuten erledigen und dadurch oft mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
  • Wer seinen Stromvertrag regelmäßig prüft und den Anbieter wechselt, profitiert immer von günstigen Tarifen.
  • Wenn Du den Stromanbieter noch nie gewechselt hast, bist Du in der teuren Grundversorgung des lokalen Stadtwerks.

So gehst Du vor

  • Finde heraus, wie viel Strom Du pro Jahr verbrauchst, bei welchem Stromanbieter Du bist und welchen Strompreis Du bezahlst.
  • Prüfe mit dem Finanztip-Vergleichsrechner, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt. Wir zeigen Dir die günstigsten Tarife, die unsere verbraucherfreundlichen Kriterien erfüllen. Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, alle Empfehlungen erfolgen redaktionell und unabhängig.

Jetzt Stromanbieter wechseln

  • Die Kündigung Deines alten Stromvertrags übernimmt der neue Anbieter für Dich. Nur wenn Du ein Sonderkündigungsrecht nutzt, etwa wegen einer Preiserhöhung, musst Du selbst kündigen.

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Wie gehst Du Schritt für Schritt beim Stromanbieterwechsel vor?

Willst Du Deinen Stromanbieter wechseln, musst Du einen neuen Anbieter finden und Deinen alten Vertrag kündigen. Wir zeigen Dir Schritt für Schritt, wie Du vorgehst. Prüfe zuerst, ob sich ein Anbieterwechsel überhaupt lohnt.

Schritt 1: Vergleiche aktuelle Stromtarife an Deinem Wohnort

Der Finanztip-Stromrechner zeigt Dir günstige Tarife für Haushaltsstrom an. Wir schließen problematische Anbieter gezielt aus unserem Vergleich aus und empfehlen Dir nur Tarife, die unsere verbraucherfreundlichen Kriterien erfüllen. Mehr dazu erfährst Du auf der Seite Stromvergleich.

Wichtig: Wenn Du einen Stromtarif für die Wärmepumpe suchst oder dynamische Stromtarife vergleichen willst, schau in unsere anderen Ratgeber.

Du hast einen passenden Tarif gefunden und ein Anbieterwechsel lohnt sich? Dann prüfe im nächsten Schritt, wie Du aus Deinem alten Vertrag kommst.

Schritt 2: Kündige Deinen Stromvertrag 

Jeder Stromvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit zwischen einem und 24 Monaten, danach verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Sobald die Mindestvertragslaufzeit erfüllt ist, kannst Du kündigen und den Anbieter wechseln. Kümmere Dich am besten frühzeitig: Einen neuen Anbieter kannst Du bis zu sechs Monate vor dem angestrebten Wechseltermin beauftragen.

Alle Stromverträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, haben eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). In älteren Verträgen kann die Kündigungsfrist länger sein. In der Grundversorgung kannst Du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Für die Kündigung Deines alten Stromvertrags gibt es drei mögliche Szenarien:

Fall 1: Du hast noch einen laufenden Stromvertrag:
Suche Dir direkt einen neuen Stromtarif – nutze dafür unseren Stromrechner. Der neue Anbieter erledigt die Kündigung des alten Vertrags für Dich, automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Anschließend startet Dein neuer Stromvertrag. Optional kannst Du den Vertrag selbst kündigen. Das geht oft online auf der Website des Anbieters, aber auch per E-Mail, Brief oder Fax. Nutze dafür unseren Musterbrief zur ordentlichen Kündigung eines Stromvertrags.

Fall 2: Dein Stromanbieter will die Preise erhöhen:
Bei angekündigten Preisanpassungen hast Du fast immer ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst Deinen aktuellen Vertrag dann sofort kündigen und zu dem Datum, ab dem die Preisänderung gelten soll, den Anbieter wechseln. Beachte: Nutzt Du Dein Sonderkündigungsrecht, darf der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags nicht für Dich übernehmen. Du musst selbst kündigen, entweder online oder per E-Mail, Brief oder Fax. Nutze gerne unseren Musterbrief für die Sonderkündigung. Anschließend wählst Du mithilfe unseres Stromrechners einen neuen Anbieter. Der neue Vertrag sollte direkt an das Ende des alten Vertrags anschließen.

Fall 3: Du hast bereits gekündigt oder hast noch gar keinen Stromvertrag:
Schließe einen neuen Stromvertrag ab, der direkt am Tag nach dem Lieferende Deines bisherigen Vertrags beginnt. Das gilt auch, wenn Du in eine neue Wohnung umziehst, für die noch kein Stromvertrag besteht. Falls Du bereits eingezogen bist und noch keinen Vertrag abgeschlossen hast, bist Du in der Grundversorgung. Auch dann kannst Du jederzeit den Anbieter wechseln.

Schritt 3: Schließ einen neuen Stromvertrag ab

Findest Du über unseren Stromrechner einen passenden Stromtarif, hast Du zwei Möglichkeiten, den Vertrag abzuschließen: über ein Vergleichsportal oder direkt beim Anbieter.

Klickst Du auf die angezeigten Links unserer Partner Check24 und Verivox, leiten die Portale den Stromanbieterwechsel ein. Dafür erhalten sie eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Gleichzeitig unterstützt Du die Arbeit von Finanztip, denn wir erhalten wiederum eine Provision vom jeweiligen Portal, über das der Anbieterwechsel eingeleitet wird.

Oder Du nimmst Kontakt zum Anbieter auf und schließt den Vertrag direkt dort ab. Dann erhalten weder die Vergleichsportale noch wir eine Provision. Beachte: Die Vertragskonditionen auf der Anbieterseite können andere sein. Wir zeigen Dir in unserem Stromrechner auch Tarife, die nur direkt beim Anbieter abgeschlossen werden können.

Bei einem Anbieterwechsel kann kaum etwas schiefgehen: Deine Stromversorgung bleibt ununterbrochen sicher. Bei der Auswahl eines guten Tarifs unterstützt Dich Finanztip: Wir empfehlen Dir nur Stromtarife, die verbraucherfreundliche Kriterien erfüllen. Stromanbieter, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen oder unseriös sind, stehen bei uns auf einer Blocklist und werden im Rechner nicht angezeigt. 

Schritt 4: Achte darauf, dass der Vertrag zustande kommt 

Der neue Liefervertrag kommt erst zustande, wenn der neue Stromanbieter den Wechsel bestätigt und Dir einen exakten Lieferbeginn nennt. Die technische Abwicklung des Wechsels darf nach einer Festlegung der Bundesnetzagentur seit dem 6. Juni 2025 nur noch 24 Stunden dauern. Seit 2026 ist diese Frist auch gesetzlich festgelegt (§ 20a Abs. 2 EnWG). Das heißt aber nicht, dass der gesamte Wechselprozess ebenso schnell über die Bühne geht.

Du solltest Deinen neuen Stromanbieter mindestens eine Woche vor dem geplanten Wechseltermin beauftragen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Noch besser ist, Du erledigst das einige Wochen früher – zusammen mit der Kündigung des alten Vertrags, wie oben beschrieben. Hier gilt: Lieber früher als später. Denn ein Stromanbieterwechsel kann seit 2025 nicht mehr rückwirkend festgezurrt werden. 

Was passiert, wenn der Wechsel nicht nahtlos klappt?

Deine Stromversorgung bleibt beim Anbieterwechsel ununterbrochen bestehen. Endet Dein alter Vertrag und der Wechsel verzögert sich unerwartet, bekommst Du weiterhin Strom per Ersatzversorgung. Diese übernimmt der Grundversorger – das Energieunternehmen mit den meisten Stromkunden in einer Region. Die Ersatzversorgung dauert so lange, bis Dein neu gewählter Versorger liefern kann – maximal jedoch drei Monate. Danach rutschst Du automatisch in die Grundversorgung. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zur Grundversorgung und Ersatzversorgung.

Schritt 5: Melde Deinen Zählerstand

Rund um den Tag des Stromanbieterwechsels solltest Du Deinen Stromzähler ablesen und Deinen Zählerstand melden. Damit können sowohl der alte als auch der neue Stromanbieter den richtigen Verbrauch abrechnen. Du kannst den Zählerstand in der Regel online melden: bei Deinem örtlichen Stromnetzbetreiber oder direkt beim neuen oder alten Stromanbieter. Vielleicht fordern die Dich auch dazu auf. Du musst den Zählerstand nicht exakt am Tag des Anbieterwechsels melden – wenn Du nicht zuhause bist, mach das am besten ein paar Tage vorher.

Schritt 6: Prüfe den monatlichen Abschlag 

Die Höhe des Abschlags darf der Stromanbieter nicht beliebig festlegen. Er muss sich an Deinem bisherigen Stromverbrauch orientieren (§ 41b Abs. 3 EnWG). 

Die Abschläge sind monatliche Vorauszahlungen auf Deine voraussichtliche Stromrechnung, in der Regel also zwölf Abschläge pro Jahr. Da eine Stromrechnung nur einmal im Jahr kommen muss, dürfen Stromanbieter solche Abschlagszahlungen vereinbaren. Manche Stromanbieter verlangen nur elf Abschläge und erstellen im zwölften Monat die Gesamtrechnung.

Beispiel: Wenn aufgrund Deines angegebenen Stromverbrauchs eine Jahresrechnung von 600 Euro zu erwarten ist, wird diese Summe durch zwölf Monate geteilt. Daraus ergibt sich ein monatlicher Abschlag von 50 Euro.

Falls Dein Stromanbieter einen zu hohen Abschlag verlangt, kannst Du den Abschlag oft selbst im Online-Kundenportal anpassen und dort Deine bisherigen Zahlungen einsehen. Wenn das bei Deinem Anbieter nicht möglich ist, fordere ihn schriftlich zur Korrektur auf. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief:

Musterbrief Abschlag korrigieren

Abbuchen darf der Stromanbieter den ersten Abschlag erst an dem Tag, an dem die Stromlieferung beginnt. Er muss Dir verschiedene Möglichkeiten zum Bezahlen anbieten (§ 41 Abs. 2 EnWG). Wir empfehlen Dir, ein Sepa-Lastschriftmandat zu erteilen. Dann musst Du nicht selbst daran denken, pünktlich zu zahlen, weil der Versorger den Betrag abbucht. Falsche Abbuchungen kannst Du zurückfordern.

In Stromtarifen mit dynamischen Preisen verlangt der Stromanbieter normalerweise keine Abschlagszahlung, sondern schickt Dir monatlich eine Rechnung.

Wann lohnt sich ein Stromanbieterwechsel?

Besonders lohnt sich ein Stromanbieterwechsel in folgenden Fällen: 

  • Du hast noch nie den Stromanbieter gewechselt. Dann bist Du höchstwahrscheinlich in der Grundversorgung. Dieser Basistarif kommt vom örtlichen Stadtwerk oder einem anderen Unternehmen. Das Problem: Die Grundversorgung ist nach unseren Preisanalysen oft besonders teuer.
  • Du stellst beim Vergleich fest, dass Du beim aktuellen Stromanbieter einen hohen Strompreis bezahlst.
  • Du möchtest in einen Ökostromtarif wechseln.
  • Du möchtest einen Stromtarif mit besseren Vertragsbedingungen – zum Beispiel eine Preisgarantie, kurze Kündigungsfrist oder kurze Vertragsverlängerung.  

Aber natürlich ist ein Anbieterwechsel nicht immer nötig. Vergleiche die Tarife am besten einmal im Jahr, zum Beispiel wenn die Mindestvertragslaufzeit Deines aktuellen Vertrags ausläuft. Die Strompreise schwanken und die Spanne zwischen günstigen und teuren Verträgen ist groß.

Wie viel sparst Du aktuell beim Stromanbieterwechsel?

In der Finanztip-Beispielrechnung sparst Du aktuell 282 Euro im Jahr. Der teure Stromvertrag entspricht dem Durchschnittspreis der Grundversorgung, der günstige Vertrag dem Durchschnittspreis der drei günstigsten Finanztip-Empfehlungen mit zwölf Monaten Preisgarantie. Der Beispielhaushalt, eine Familie mit Kind, verbraucht 3.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr.

 teurer Stromvertraggünstiger Stromvertrag
Strompreis pro Kilowattstunde40,6 Cent/kWh31,2 Cent/kWh
Gesamtkosten Beispielhaushalt1.218 Euro/Jahr936 Euro/Jahr
Ersparnis durch Anbieterwechsel282 Euro/Jahr

Quelle: Finanztip-Berechnung, Zahlen gerundet (Stand: 8. Juli 2026)

Was benötigst Du für den Stromanbieterwechsel?

Für den Tarifvergleich brauchst Du Deine Postleitzahl und Deinen jährlichen Stromverbrauch. Den findest Du in Deiner letzten Stromrechnung – achte auf den Gesamtverbrauch in Kilowattstunden (kWh), das können zum Beispiel 2.500 Kilowattstunden sein. Falls Du die Angabe nicht zur Hand hast, kann unser Stromrechner Deinen Stromverbrauch notfalls anhand der Anzahl der Personen in Deinem Haushalt schätzen.

Außerdem solltest Du für den Vergleich wissen, wie viel Du aktuell für Strom bezahlst. Der Preis setzt sich aus einem jährlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. Beide Angaben findest Du in Deinem aktuellen Stromliefervertrag und in den jährlichen Abrechnungen. Der Grundpreis ist ein pauschaler Festbetrag, der Arbeitspreis hingegen ist der eigentliche Preis für den Strom, der für jede verbrauchte Kilowattstunde fällig wird. Beides zusammen ergibt eine monatliche Zahlung, den sogenannten Abschlag.

Was brauchst Du für den Vertragsabschluss?

Für den Abschluss des neuen Stromvertrags musst Du beim Stromanbieter Deine Adresse und gegebenenfalls Deine Kundendaten beim alten Versorger angeben. Das ist nötig, wenn der neue Versorger Deinen alten Vertrag kündigen soll. Dafür reichen der Name des alten Versorgers und Deine Kundennummer.

Außerdem brauchst Du entweder die MaLo-ID (Marktlokations-ID) oder die Zählernummer. Beide Nummern findest Du auf Deiner letzten Stromrechnung. Gib bei einem Stromanbieterwechsel am besten die MaLo-ID an. So kann der Wechsel durch die eindeutige Zuordnung schneller abgewickelt werden. Aber auch mit der Zählernummer klappt der Wechsel problemlos. Bei einem Umzug brauchst Du die Zählernummer der neuen Wohnung.

Was sind MaLo-ID und Zählernummer?

MaLo-ID steht für „Marktlokationsidentifikationsnummer“. Die MaLo-ID besteht aus elf Ziffern und wird nur einmal vergeben. Sie identifiziert Deine Adresse und Deinen Stromzähler eindeutig. Auf Deiner Stromrechnung kann statt MaLo-ID auch schlicht „Marktlokation“ stehen. Verwechsle sie nicht mit „Messlokation“, das meint etwas anderes. 

Deine Zählernummer kann dagegen mehrfach vergeben werden. Du findest sie ebenfalls auf Deiner Stromrechnung oder direkt auf Deinem Stromzähler, in der Regel neben einem Strichcode oder auf einer Prüfplakette. Den Zählerschrank mit dem Zähler findest Du meist im Keller – wenn Du zur Miete wohnst, lass ihn Dir vom Hausmeister zeigen.

Egal ob MaLo-ID oder Zählernummer: Gib diese Nummern nie leichtfertig heraus, denn Betrüger könnten damit einen ungewollten Anbieterwechsel einfädeln.

Worauf musst Du bei der Wahl des Stromvertrags achten?

Der Finanztip-Stromrechner ist bereits so voreingestellt, dass die angezeigten Tarife die wichtigsten verbraucherfreundlichen Kriterien erfüllen, zum Beispiel

  • eine Preisgarantie, die mindestens so lang ist wie die Vertragslaufzeit,
  • eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen,
  • Ausschluss von Pakettarifen und Tarifen mit Vorkasse.

Problematische Stromanbieter, die uns negativ aufgefallen sind, streichen wir außerdem von der Empfehlungsliste unseres Stromrechners. Sie stehen auf der Finanztip Blocklist.

Das Wichtigste zu den Vertragsdetails von Stromverträgen findest Du hier noch einmal zusammengefasst.

Ist ein Stromtarif ohne oder mit Bonus besser? 

Wenn Du einen Stromtarif mit Neukundenbonus, Treuebonus oder Sofortbonus wählst, solltest Du bereit sein, regelmäßig den Anbieter zu wechseln. Denn viele Tarife mit Bonus sind nur im ersten Vertragsjahr besonders günstig – eben dank Bonus. Der Bonus kaschiert, dass Arbeitspreis und Grundpreis vergleichsweise hoch sind.

Spätestens nach zwölf Monaten wird der Bonus ausgezahlt. Bleibst Du anschließend weiter im Tarif, ist er oft teuer. Deshalb solltest Du dann erneut vergleichen, ob sich ein Wechsel lohnt. 

Tarife ohne Bonus haben oft günstigere Strompreise. Das bietet langfristig Vorteile, wenn Du nicht ständig neu vergleichen und wechseln möchtest.

Unser Stromrechner lässt Dir die Wahl, ob Boni in den Gesamtpreis eingerechnet werden sollen oder nicht. Schnäppchenjäger suchen eher nach Tarifen mit Bonus und wechseln häufiger den Anbieter. Das ist kurzfristig günstiger. Möchtest Du das nicht, dann vergleiche lieber ohne Boni.

Mehr dazu im Ratgeber Stromvertrag mit Prämie

  • Viele Stromanbieter zahlen eine hohe Prämie oder einen Bonus, um neue Kunden anzulocken.
  • Solche Boni kannst Du gezielt nutzen. Welche Tücken und Hindernisse es gibt und wie Du einen Stromvertrag mit Bonus abschließt, liest Du im Ratgeber.

Zum Ratgeber

Wie unterscheiden sich vollständige und eingeschränkte Preisgarantie? 

Bei einer vollständigen Preisgarantie sind alle Bestandteile des Strompreises inbegriffen, also auch solche, die der Staat bestimmt. Das sind unter anderem Steuern und gesetzliche Umlagen.

Im Gegensatz dazu bedeutet eingeschränkte Preisgarantie, dass bestimmte Preisbestandteile nicht abgedeckt sind. Meist handelt es sich um Steuern, Umlagen oder Abgaben auf den Strompreis, die der Stromanbieter nicht beeinflussen kann. Ändern sich diese, darf er höhere Kosten trotz Preisgarantie an Dich weitergeben – dann könntest Du aber per Sonderkündigungsrecht aus dem Stromvertrag raus. Alle übrigen Bestandteile des Strompreises, etwa der Einkauf des Stroms (Beschaffungskosten) und die Gebühren für das Stromnetz (Netzentgelte), sind durch die eingeschränkte Preisgarantie abgesichert.

Im Finanztip-Stromrechner empfehlen wir Dir nur Tarife, die mindestens eine eingeschränkte Preisgarantie bieten. Diese muss mindestens so lange gelten wie die Vertragslaufzeit. 

Eine Energiepreisgarantie empfehlen wir nicht. Dabei sind nur die Beschaffungskosten abgesichert, die Netzentgelte und andere Preisbestandteile nicht.

Warum empfiehlt Finanztip keine Grundversorgung?

Unsere Analysen zeigen, dass die Grundversorgung im Schnitt deutlich teurer als andere Stromtarife ist, weshalb wir sie nicht empfehlen. Ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden konnte im Juli 2026 durchschnittlich 282 Euro pro Jahr sparen, wenn er aus der Grundversorgung in eine der drei günstigsten Finanztip-Empfehlungen für Stromtarife wechselte.

In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen, Du kannst also jederzeit wechseln. Mit dem Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks) findest Du günstigere Tarife. Der neue Anbieter kann die Grundversorgung für Dich kündigen.

Mehr dazu im Ratgeber Grundversorgung

  • Das Energieunternehmen mit den meisten Kunden vor Ort beliefert Dich durch die Grundversorgung oder die Ersatzversorgung ganz automatisch mit Strom oder Gas.
  • Die Grundversorgung gehört oft zu den teuersten Tarifen – Du solltest sie meiden.

Zum Ratgeber

Welche Rechte hast Du gegenüber dem Stromanbieter?

Es gibt zahlreiche gesetzliche Regelungen, an die sich Stromanbieter halten müssen. Wir haben für Dich verschiedene Themen in chronologischer Reihenfolge zusammengefasst.

Was gilt nach Vertragsabschluss?

Nach Vertragsschluss muss Dir Dein neuer Stromanbieter eine „knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen“ übermitteln (§ 41 EnWG). Dazu gehören:

  • Strompreise
  • voraussichtlicher Belieferungsbeginn
  • Kündigungsfrist
  • Bonusvereinbarungen (sofern vorhanden)
  • Mindestlaufzeiten (sofern vorhanden)
  • Kontaktdaten des Stromanbieters
  • Verbrauchsstelle (Stromzählernummer)
  • Informationen zur Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden

Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht, nachdem der Anbieter Deinen Auftrag bestätigt hat (§ 355 BGB). In der Widerrufsbelehrung im Vertrag müssen dazu E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer des Anbieters genannt sein.

Was tun bei untergeschobenen Verträgen?

Stromanbieter dürfen Dich nicht ohne Weiteres anrufen und in ein Werbegespräch verwickeln: Das Unternehmen muss vorher Deine ausdrückliche Einwilligung in ein Werbegespräch dokumentieren (§ 7a UWG). Unerlaubte Werbeanrufe kannst Du der Bundesnetzagentur per Internetformular melden. 

Wenn Du am Telefon auf ein Angebot eingehst, ist der Vertrag damit nicht geschlossen. Denn außerhalb der Grundversorgung ist die Textform für Verträge gesetzlich vorgeschrieben (§ 41b Abs. 1 EnWG). Ein mündlich unterbreitetes Angebot muss Dir also schriftlich vorgelegt werden, etwa per Brief, E-Mail, Fax oder SMS, und Du musst es aktiv annehmen.

Möchtest Du einen telefonisch angebotenen Vertrag nicht eingehen, widerrufe ihn innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen (§ 355 BGB). Wurdest Du nicht über Dein Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist sogar auf ein Jahr. Der Stromanbieter ist in der Beweispflicht, dass Du informiert wurdest. 

Wie hoch darf der Abschlag sein?

Sind Abschlagszahlungen vereinbart, muss die Höhe dem bisherigen Verbrauch entsprechen (§ 41b Abs. 3 EnWG). Mit jeder Jahresabrechnung sollte der Lieferant den Abschlag anpassen. Hast Du mehr verbraucht, darf er mehr verlangen. Hast Du weniger Strom bezogen, sollte er den Betrag senken – immer im Verhältnis zum geänderten Verbrauch. Macht Dein Stromanbieter das nicht, fordere ihn mithilfe unseres Musterschreibens zur Korrektur auf. Bei einigen Versorgern kannst Du die Abschlagshöhe im Online-Kundenportal selbst ändern.

Fällig wird eine Abschlagszahlung frühestens zwei Wochen nach der Zahlungsaufforderung (§ 40c Abs. 1 EnWG). Bei einem neuen Vertrag darf der Anbieter den ersten Abschlag nicht vor Beginn der Lieferung verlangen (§ 41b Abs. 3 EnWG).

Wenn Dein Anbieter von Dir einen höheren Abschlag fordert, musst Du das nicht zwingend akzeptieren – vor allem nicht, wenn sich am Strompreis nichts verändert hat. Einseitige Abschlagserhöhungen durch den Anbieter sind dann nicht zulässig, sagen die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. 

Was gilt bei einer Preisänderung?

Preiserhöhungen muss der Anbieter mindestens einen Monat im Voraus ankündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Für die Grundversorgung gilt sogar eine Frist von sechs Wochen (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Nur wenn der Stromanbieter eine höhere Mehrwertsteuer an Dich weitergibt, braucht er Dich nicht über die höheren Preise zu informieren.

Bei Preisanpassungen muss Dich der Stromanbieter über Dein Sonderkündigungsrecht informieren. Du kannst den Vertrag ohne Rücksicht auf die vereinbarte Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Preiserhöhung beenden. Fehlt der Hinweis auf die Sonderkündigung, gilt die Preiserhöhung als unwirksam. 

Diese Regeln gelten auch für den Fall einer Preissenkung. Auch bei Vertragsänderungen, etwa bei Kündigungsfristen oder Laufzeiten, gilt das Sonderkündigungsrecht und die Pflicht, auf dieses hinzuweisen.

Eine Sonderkündigung musst Du selbst schreiben. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief: 

Musterbrief Sonderkündigungsrecht

Binnen einer Woche muss Dein Vertragspartner die Kündigung bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Auch bei Umzug steht Dir unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu. 

Gegen Preiserhöhungen während einer Preisgarantie solltest Du schriftlich Widerspruch einlegen. Ausnahmen gibt es nur, wenn es um steigende staatlich bestimmte Preisbestandteile wie Steuern und Abgaben geht und es dafür eine Regelung in den AGB des Vertrags gibt. Auch einer zweifelhaften Preiserhöhung während der Preisgarantie solltest Du schriftlich widersprechen.

Urteile gegen Stromanbieter wegen rechtswidriger Preiserhöhung

Die Unternehmen ExtraEnergie und ExtraGrün, zu denen auch die Marken HitEnergie und Prioenergie gehören, haben Kunden in der Vergangenheit Preiserhöhungen für Strom und Gas angekündigt, obwohl eine Preisgarantie vereinbart war. Das Landgericht Düsseldorf urteilte 2022, dass solche Preiserhöhungen rechtswidrig seien. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte 2023 dieses Urteil. Betroffene können sich einer Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen ExtraEnergie kostenlos anschließen.

Ebenfalls wegen Verstoßes gegen die versprochene Preisgarantie ging der Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv gegen die Versorger Primastrom und Voxenergie vor. Im März 2024 einigten sich die Unternehmen mit dem vzbv darauf, die Preiserhöhung zurückzunehmen und Betroffenen ihr Geld zu erstatten. Wenn Du von den Preiserhöhungen betroffen warst, lies auf der Seite der Verbraucherzentrale nach, wie Du vorgehen kannst.

Welche Regeln gelten für Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung?

Stromverträge dürfen eine erste Vertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren beziehungsweise 24 Monaten haben. Für alle Stromverträge, die seit März 2022 abgeschlossen wurden, gilt bezüglich der Vertragsverlängerung dieselbe Regel: Verträge dürfen sich nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit verlängern, Du darfst aber jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).

Hast Du Deinen Stromvertrag vor März 2022 abgeschlossen, gelten die damals im Vertrag vereinbarten Fristen. Früher war eine automatische Vertragsverlängerung von bis zu einem Jahr und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten gesetzlich erlaubt.

Welche Kündigungsfristen gelten bei Stromverträgen?

Willst Du Deinen Vertrag kündigen, gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Außerhalb der Grundversorgung darf die Kündigungsfrist seit März 2022 in neu geschlossenen Stromverträgen maximal einen Monat betragen. In älteren Verträgen kann die Kündigungsfrist länger sein.

Für Kunden in der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Wie kündigst Du einen Stromvertrag richtig?

Die Kündigung Deines alten Stromvertrags kann der Stromanbieter, zu dem Du wechselst, für Dich übernehmen. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt – also um ein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung oder um einen Umzug.

Wenn Du selbst kündigst, musst Du das schriftlich tun. Du kannst eine E-Mail schreiben, aber natürlich auch einen Brief oder ein Fax (§ 309 Nr. 13 BGB). Nutze dafür gerne unseren Musterbrief zur ordentlichen Kündigung eines Stromvertrags. 

Einen online geschlossenen Vertrag kannst Du seit Juli 2022 auch online wieder lösen (§ 312k BGB). Dazu müssen Stromanbieter auf ihrer Website einen Kündigungsbutton bereitstellen, eindeutig beschriftet mit „Verträge hier kündigen“ oder ähnlich.

Jede Kündigung – egal ob digital, schriftlich oder vom neuen Anbieter mitgeteilt – muss Dein bisheriger Anbieter binnen einer Woche bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Grundsätzlich ist ein Lieferantenwechsel jederzeit möglich, zu Beginn eines Monats oder auch mitten im Monat. 

Wann erhältst Du Deine Stromrechnung?

Mindestens alle zwölf Monate und spätestens sechs Wochen nach Ablauf der Jahresfrist muss Dir der Versorger eine Jahresabrechnung senden (§ 40b Abs. 1 EnWG). Du entscheidest, ob auf Papier oder digital. Zudem muss Dir der Stromanbieter eine monatliche, viertel- und halbjährliche Abrechnung anbieten. Wählst Du keinen Abrechnungszeitraum, legt ihn der Anbieter fest. Für eine jährliche Abrechnung darf er keine Gebühren erheben.

Hast Du einen Vertrag gekündigt, solltest Du die Schlussabrechnung spätestens sechs Wochen nach Lieferende erhalten. Erhältst Du monatlich eine Rechnung über Deine Stromkosten, ist Dir die letzte Rechnung nach Kündigung binnen drei Wochen zuzustellen.

Was muss in der Stromrechnung stehen?

In der Abrechnung steht, wie viel Strom Du verbraucht hast und welche Kosten dabei entstanden sind. Grundlage dafür ist der Zählerstand Deines Stromzählers. Mindestens einmal im Jahr sollte er abgelesen werden, die Ablesung muss aber nicht mit dem Ende des Abrechnungszeitraums zusammenfallen. 

Gibt es abgelesene Zählerstände, müssen diese verwendet werden. Wenn es keine aktuellen Ablesewerte gibt, darf der Stromanbieter sie schätzen (§ 40a EnWG). Du kannst Deinen Stromzähler selbst ablesen, jederzeit oder zum Ende des Vertragsjahres. Melde den Zählerstand dem Anbieter oder Deinem örtlichen Stromnetzbetreiber. Notiere ihn auch für Deine eigenen Unterlagen.

Die Rechnung muss einfach und verständlich sein und alle Berechnungsfaktoren enthalten (§ 40 Abs. 1 EnWG). Die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer muss der Stromanbieter separat ausweisen. Zusätzlich muss er angeben, wie viel Du für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe gezahlt hast. Findest Du einen Fehler oder verstehst die Abrechnung nicht, dann widersprich ihr. Fordere den Stromanbieter auf, die Abrechnung zu korrigieren oder verständlich zu gestalten.

Tipp: Hebe die Abrechnungen vier Jahre lang auf. Es kann passieren, dass ein Stromanbieter eine Abrechnung später korrigiert. Bis zu drei Kalenderjahre lang ist eine Korrektur der Rechnung möglich. Hilfreich ist in einem solchen Fall, wenn Du den Zählerstand jedes Jahr notiert hast.

Wie bekommst Du Deinen Bonus?

Auch ein vereinbarter Neukundenbonus muss auf der Abrechnung stehen. Ob der Stromanbieter diesen Bonus mit Deinen Kosten verrechnet oder extra aufführt, ist ihm überlassen. 

In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im Vertrag sollte geregelt sein, wie er den Bonus berechnet und ihn auszahlt. Fehlt der Bonus auf der Abrechnung oder hast Du nach Vertragsende Deinen Bonus nicht erhalten, dann reklamiere das beim Anbieter.

Wann musst Du die Stromrechnung bezahlen?

Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung für Dich, wird diese frühestens zwei Wochen, nachdem Du die Rechnung erhalten hast, fällig (§ 40c Abs. 1 EnWG). 

Ist auf Deiner Abrechnung ein Guthaben ausgewiesen, muss Dein Versorger die Rückerstattung binnen zwei Wochen auszahlen oder mit der nächsten Abschlagszahlung vollständig verrechnen (§ 40c Abs. 3 EnWG). 

Was hilft bei Problemen mit Stromanbietern?

Hält sich ein Stromanbieter nicht an die gesetzlichen Regeln oder seinen eigenen Vertrag, weise ihn erst einmal darauf hin. Oft löst eine E-Mail oder ein Anruf beim Kundenservice das Problem. Oder Du nutzt gleich Dein Recht auf Verbraucherbeschwerde (§ 111a EnWG). Dafür haben wir Dir hier ein Musterschreiben vorbereitet. 

Normalerweise genügt es, das Schreiben per E-Mail oder Post an Deinen Stromanbieter zu schicken. Möchtest Du auf Nummer sicher gehen, sende es per Einschreiben.

Musterschreiben Verbraucherbeschwerde

Der Stromanbieter hat dann vier Wochen Zeit, das Problem zu lösen oder Dir eine ausreichende Erklärung zu schicken. 

Hast Du den Stromliefervertrag über ein Vergleichsportal abgeschlossen, kannst Du Dich auch dorthin wenden. Verivox und Check24 beispielsweise vermitteln zwischen Stromanbietern und Kunden.

Wie hilft Dir die Schlichtungsstelle Energie? 

Reagiert Dein Stromanbieter auf Deine Beschwerde nicht, kannst Du Dich im Anschluss an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Auf diese Stelle müssen Stromversorger auf jeder Abrechnung, auf Preiserhöhungsschreiben und bei Abschluss eines Liefervertrags hinweisen (§ 40 Abs. 2 Nr. 9 und § 41 Abs. 1 Nr. 11 EnWG).

Kannst Du gegenüber der Schlichtungsstelle belegen, dass der Stromanbieter auf Deine Beschwerde nicht reagiert oder sie nicht gelöst hat, eröffnet sie ein Schlichtungsverfahren. Für Dich ist dieses Verfahren kostenlos

Stromanbieter mögen das nicht, denn die Schlichtungsstelle berechnet dem Unternehmen eine Gebühr. Pro Fall stellt sie gewöhnlich einen niedrigen dreistelligen Betrag in Rechnung.

Hilfe im Finanztip-Forum

Bist Du Dir unsicher, ob das Verhalten Deines Anbieters korrekt ist? Dann kann der Austausch mit anderen helfen. In unserer Finanztip-Community kannst Du mit weiteren Betroffenen diskutieren oder ein neues Thema eröffnen.

Welche weiteren Maßnahmen kannst Du ergreifen? 

Je nachdem, wie schwerwiegend die Pflichtverletzungen Deines Stromanbieters sind, kannst Du Dich auch an die Verbraucherzentralen oder die Bundesnetzagentur wenden. Wir erklären Dir im Folgenden, in welchen Fällen Du Dich an diese Anlaufstellen wenden solltest:

Stufst Du das Verhalten Deines Stromanbieters als unseriöse Geschäftspraktik ein, sind die Verbraucherzentralen die richtige Anlaufstelle. Die Verbraucherschützer können Unternehmen abmahnen, ihnen Unterlassungserklärungen abringen oder sie verklagen.

Kommt Dein Stromanbieter seinen Pflichten nicht nach, schickt keine fristgerechte Abrechnung, antwortet nicht auf Schreiben oder liefert nicht zuverlässig Energie, kannst Du auch die Bundesnetzagentur informieren. Die Behörde kann gegen einen Versorger ein Aufsichtsverfahren einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass das Unternehmen nicht mehr leistungsfähig ist. Zur Not untersagt die Behörde dem Anbieter seine Tätigkeit.

Hast Du dagegen Probleme mit dem örtlichen Netzbetreiber, ist immer die Bundesnetzagentur die richtige Anlaufstelle für Beschwerden. Ein Netzbetreiber muss alle Stromanbieter gleich behandeln. Er darf kein Unternehmen bevorzugen oder benachteiligen. Gleiches gilt für die Betreiber von Stromzählern. Willst Du Deinen Messstellenbetreiber wechseln, muss dies das bisherige Unternehmen mittragen.

Was passiert, wenn Dein Stromanbieter kündigt oder insolvent geht?

Wenn Dein Stromanbieter von sich aus Deinen Vertrag kündigt und Du schließt keinen neuen Stromvertrag ab, wirst Du über die lokale Grundversorgung weiter mit Strom versorgt. Auch wenn Dein Stromanbieter insolvent ist und plötzlich nicht mehr liefert, ein Stromanbieterwechsel scheitert oder sich verzögert, gehen bei Dir zuhause die Lichter nicht aus. Dann springt die Ersatzversorgung ein. Schließ dann aber schnell einen neuen Vertrag ab. Nutze dafür unseren Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks).

Unternehmen müssen seit Sommer 2022 mit mindestens drei Monaten Vorlauf ankündigen, dass sie ihre Tätigkeit als Stromanbieter beenden möchten (§ 5 EnWG). Sie müssen das ihren Kundinnen und Kunden sowie der Bundesnetzagentur mitteilen und auf ihrer Internetseite darüber informieren.

Um das zu gewährleisten, wurde das Energiewirtschaftsgesetz entsprechend angepasst. Denn im Herbst 2021 wurden einige Stromanbieter von den hohen Einkaufspreisen an der Strombörse überrascht. Mehrere Lieferanten haben Insolvenz angemeldet. Andere haben die Verträge mit ihren Kunden gekündigt oder die Belieferung einfach eingestellt, ohne dass sie zahlungsunfähig waren, etwa die Stromanbieter Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Phoenixstrom und Stromio.

* Was der Stern bedeutet:

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Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

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