Verstirbt ein naher Angehöriger, ist das meist emotional belastend. In dieser Situation hast Du oft keine Nerven für bürokratische Aufgaben – doch genau die müssen zeitnah erledigt werden.
Dazu gehört auch, die Versicherungen des Verstorbenen über seinen Tod zu informieren. Wie viel Zeit Du dafür hast, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Mit unseren Tipps kommst Du schnell durch alle relevanten Formalitäten.
Diese Versicherungen brauchen sofort eine Meldung
Zu den wichtigsten Verträgen, die Du unmittelbar informieren solltest, gehören:
Von diesen Versicherungen bekommst Du im Todesfall unter Umständen Geld – dafür musst Du aber rechtzeitig Bescheid geben. Je nach Vertrag liegen die Fristen bei 24 bis 72 Stunden. Das ist wenig Zeit, um alle wichtigen Unterlagen zusammenzutragen.
So findest Du die Versicherungsunterlagen
Im besten Fall hast Du mit der verstorbenen Person noch zu Lebzeiten darüber gesprochen und weißt, wo Du die Unterlagen findest. Wenn nicht, hilft nur suchen – oder ein Blick auf die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate. So findest Du alle Versicherungen, die der oder die Verstorbene abgeschlossen hat.
Im nächsten Schritt gehst Du die Verträge einzeln durch. Prüf, welche Versicherungen automatisch enden, sobald Du den Todesfall meldest, und welche Du aktiv kündigen oder umschreiben lassen musst.
Diese Verträge enden automatisch
Personengebundene Versicherungen enden automatisch, wenn die versicherte Person verstirbt. Dazu gehören – neben den oben genannten – folgende:
Die Verträge enden mit der Meldung des Todes, die Du mit einer Sterbeurkunde nachweisen musst. Als Angehöriger erhältst Du zu viel gezahlte Beiträge zurück – zum Beispiel, wenn ein Jahresbeitrag schon abgebucht wurde, der Vertrag durch den Todesfall aber mitten im Jahr endet.
Pflichtmeldung bei der Rentenversicherung
Auch die gesetzliche Rentenversicherung musst Du über den Tod informieren. Bezog die verstorbene Person Rente, werden die Zahlungen sofort eingestellt. Versäumst Du es, den Tod zu melden, musst Du zu viel gezahlte Rentenbeträge zurückzahlen.
Was bei Sachversicherungen gilt
Auch bei Sachversicherungen, bei denen die verstorbene Person Versicherungsnehmer war, bist Du verpflichtet, den Tod so schnell wie möglich mitzuteilen. Dann können die Verträge fristgerecht gekündigt werden. Die genauen Fristen findest Du in den Versicherungsunterlagen oder erfährst sie auf Nachfrage bei der Versicherung.
Bis die Kündigung wirksam ist, laufen die Verträge regulär weiter. Das ist wichtig, wenn Du oder andere Angehörige die Versicherung noch benötigen. Mach Dir also keine Sorgen um den Schutz durch Hausrat-, Wohngebäude-, Hundehaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Kfz-Versicherung. Diese laufen zunächst normal weiter – ebenso die Privathaftpflicht, wenn es sich um einen Partner- oder Familienvertrag handelt.
Verträge übernehmen statt kündigen
Sachversicherungen musst Du nicht zwingend kündigen, wenn Du sie weiter nutzen möchtest. Oft kannst Du sie auch auf Dich oder eine andere Person umschreiben lassen. Schau Dir den Vertrag aber genau an, bevor Du entscheidest, und vergleich mit anderen Angeboten – vielleicht findest Du einen Tarif, der besser zu Dir passt.
Fazit
Ein Todesfall bringt genug Belastung mit sich – mit etwas Struktur behältst Du beim Thema Versicherungen den Überblick. Meld die wichtigsten Verträge zuerst, prüf dann die übrigen und überleg, welche Du übernehmen möchtest.
Alles, woran Du bei einem Todesfall denken musst – von Totenschein bis Finanzamt – findest Du in unserer Checkliste.