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EU-Regel, Wiesn-Preise, Warntag: Das ändert sich im September 2025
Neuer Monat, neue Regelungen: Wir haben die wichtigsten Änderungen im September 2025 für Dich zusammengefasst.

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Neuer Monat, neue Regelungen: Wir haben die wichtigsten Änderungen im September 2025 für Dich zusammengefasst.
Der September bringt einige Veränderungen, die sich auf Deinen Alltag und Deine Finanzen auswirken könnten. Von einem neuen EU-Gesetz zur Nutzung von Gerätedaten über Preise und Bezahlmöglichkeiten auf dem Oktoberfest bis hin zu einem bundesweiten Warntag – wir haben die wichtigsten Infos für Dich zusammengefasst.
Am 11. September um 11 Uhr wird in ganz Deutschland ein Probealarm durchgeführt. Dieser bundesweite Warntag dient dazu, das System zur Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen etc. zu testen.
In diesem Rahmen werden Sirenen, aber auch andere Warnsysteme aktiviert, z. B. auf Deinem Smartphone. Sei also nicht überrascht, wenn Du am Vormittag ein lautes Signal hörst – das ist nur eine Übung. Gegen 11:45 Uhr kommt dann die Entwarnung.
Ab dem 12. September müssen Hersteller von Geräten wie Smart-TVs, Fitnesstrackern, Saugrobotern oder E-Bikes offenlegen, welche Daten sie sammeln und wie Du darauf zugreifen kannst.
So sollst Du mehr Kontrolle über Deine Daten bekommen und sie z. B. auch an andere Anbieter weitergeben können. Das soll auch dabei helfen, Reparaturen und Service-Leistungen einfacher, transparenter und günstiger zu machen.
Am 20. September startet in München das Oktoberfest. Im Festzelt “Münchner Stubn” kannst Du dann nur noch digital zahlen – also entweder mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte oder mit Deinem Smartphone.
In einigen anderen Zelten auf der Wiesn kannst Du sowohl bar als auch mit der Karte zahlen: Girocard geht immer, Kreditkarte nicht. Es geht aber auch andersherum: Im Augustiner, Löwenbräu, der Bräurosl und Ochsenbraterei gilt weiterhin nur Bargeld.
Übrigens: Eine Maß kostet dieses Jahr zwischen 14,50 und 15,80 €. Letztes Jahr reichte die Preisspanne noch von 13,60 bis 15,30 €. In den meisten großen Festzelten zahlst Du etwa 15,40 €.
Seit April 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise eingeführt, mit einer Übergangsfrist, die am 30. September endet. Ab Oktober müssen alle Arztpraxen, Apotheken und andere Gesundheitseinrichtungen die ePA also im Einsatz haben. Als Versicherte oder Versicherter kannst Du dem Einsatz der ePA auch widersprechen – z. B. wenn Du Datenschutzbedenken hast. Alle Infos dazu inkl. Musterbrief findest Du in unserem ePA-Ratgeber.
Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) lohnt sich ein Anbieterwechsel nur selten. Denn bei einem Wechsel verlierst Du einen Teil Deiner über Jahre angesparten Rückstellungen fürs Alter. Besser ist es meistens, Deine bestehenden PKV anzupassen, etwa per Tarifwechsel.
In Deinem speziellen Fall ergibt es aber Sinn und Du möchtest den Versicherer wechseln? Dann läuft die Frist zur Kündigung in aller Regel am 30. September ab. Mit einer fristgerechten Kündigung kannst Du dann zum 1. Januar 2026 in eine neue Versicherung wechseln. Wichtig: Du musst Deinem alten Versicherer nachweisen, dass Du eine neue Versicherung hast, damit die Kündigung gilt.
Betreiber zentraler Wärmepumpen müssen zukünftig in Mehrfamilienhäusern den Wärmeverbrauch individuell messen und nach Verbrauch abrechnen – die pauschale Umlage der Kosten auf Mieterinnen und Mieter (z. B. nach Wohnfläche) fällt weg. Gibt’s bei Dir noch keine individuellen Messeinrichtungen, müssen die bis spätestens 30. September 2025 installiert werden.
Das nächste Abrechnungsjahr nach der Installation muss dann nach Verbrauch stattfinden. Werden die Zähler jetzt bei Dir installiert, sollte auf Deiner Abrechnung für 2026 Dein individueller Verbrauch zu finden sein. Ist das nicht der Fall, darfst Du die Abrechnung um 15 % kürzen.
Für dezentrale Anlagen in Einzelwohnungen oder Einfamilienhäusern ändert sich nichts. Mehr zu dem Thema erfährst Du in unserem Ratgeber zur Heizkostenverordnung.
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