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Überweisung, ePA, Winterzeit: Das ändert sich im Oktober 2025

Neuer Monat, neue Regelungen: Wir haben die wichtigsten Änderungen im Oktober 2025 für Dich zusammengefasst.

Redakteurin Anna Karolina Stock
Anna Karolina Stock Private Finanzen
Überweisung, ePA, Winterzeit: Das ändert sich im Oktober 2025

Im Oktober stehen wieder einige Neuerungen an, die Deinen Alltag und Deine Finanzen betreffen können. Bei Banken und Sparkassen gibt’s gleich zwei Änderungen. Außerdem werden die ePA und die Verbrauchserfassung bei Wärmepumpen Pflicht. Wir haben die wichtigsten Infos für Dich zusammengefasst.

1. Banken stellen um: Mehr Sicherheit und Echtzeitüberweisung

Banken und Sparkassen müssen ab dem 9. Oktober bei Euro-Überweisungen Name und IBAN des Zielkontos überprüfen. Damit sollen Tippfehler verhindert und Betrugsversuche erschwert werden.

Gleichzeitig werden Echtzeitüberweisungen bei allen Banken und Sparkassen möglich – und zwar ohne Aufpreis. Sie dürfen nicht mehr kosten als eine normale SEPA-Überweisung. Oft sind sie sogar kostenlos.

Aber Achtung: Die Neuerung gilt nur innerhalb des Euro-Raums und nur für Euro-Überweisungen. Mehr zum Thema erfährst Du in diesem Beitrag.

2. ePA wird Pflicht für Praxen – für Dich weiter freiwillig

Ab dem 1. Oktober sind alle Arzt- und Psychotherapiepraxen verpflichtet, Befunde, Diagnosen und Arztbriefe in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern. Für Dich bleibt die ePA weiterhin freiwillig. Du hast drei Optionen: aktiv nutzen, widersprechen und löschen lassen oder nichts tun.

Letzteres ist die schlechteste Option: Denn Deine Akte wird automatisch beim Arztbesuch befüllt – ohne dass Du Kontrolle darüber hast, welche Praxen auf Deine Befunde und Co. Zugriff haben. Mehr dazu liest Du in diesem Beitrag.

3. Hecken, Gebüsche, Bäume: Radikalschnitt wieder erlaubt

Du darfst Hecken, Gebüsche sowie Laub- und Nadelgehölze ab dem 1. Oktober wieder stärker zurückschneiden. Zwischen 1. März und 30. September ist das aus Schutz vor brütenden Vögeln und ihren Nestern nicht erlaubt.

Form- und Pflegeschnitte sind aber das ganze Jahr erlaubt. Achte dabei aber immer auf Nester und Vögel.

4. An EU-Grenzen startet ein neues Ein-/Ausreisesystem

Ab dem 12. Oktober startet an den Außengrenzen des Schengen-Raums ein neues Ein- und Ausreisesystem (EES = Entry/Exit-System) für Reisende aus Drittstaaten, also Länder außerhalb der EU/EWR und der Schweiz – darunter z. B. die USA, Kanada, China.

Der bisherige Passstempel entfällt. Stattdessen werden die Daten künftig digital erfasst: Neben den Reisedokumenten gehören dazu auch biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild.

Für die Einführung ist eine Übergangsphase von etwa sechs Monaten vorgesehen. In dieser Zeit laufen alte und neue Verfahren teilweise parallel. Ab Frühjahr 2026 soll das System dann vollständig in Betrieb sein. Ausnahmen gelten u. a. für Kinder unter 12 Jahren, bei denen keine Fingerabdrücke erhoben werden.

Aber: Für deutsche bzw. europäische Staatsbürgerinnen und -bürger, die z. B. von New York nach Frankfurt reisen, ändert sich nichts. Es besteht keine EES-Pflicht. Du zeigst nur Deinen Reisepass.

5. Zeitumstellung: Zurück in die Winterzeit

In der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober werden die Uhren von 3:00 auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Wir haben dann wieder Winterzeit.

6. Wärmepumpe: Abrechnung nach Verbrauch wird Pflicht

Zentrale Wärmepumpen müssen ab dem 1. Oktober in Mehrfamilienhäusern nach Verbrauch abgerechnet werden. Pauschale Umlagen, etwa nach Wohnfläche, sind dann nicht mehr erlaubt.

Spätestens auf der Heizkostenabrechnung für 2025 sollte Dein individueller Verbrauch erscheinen – sonst darfst Du die Kosten um 15 % kürzen. Für dezentrale Anlagen in Einzelwohnungen oder Einfamilienhäusern ändert sich nichts. Mehr Infos findest Du in unserem Ratgeber zur Heizkostenverordnung.

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Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita
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