Förderung von Elektroautos
Hol Dir bis zu 6750 Euro Bonus für Dein E-Auto

Finanztip-Expertin für Recht
Die Bundesregierung will den Kauf von E-Autos noch eine Zeit lang fördern. Wenn Du Fahrer eines E-Autos bist, belohnt Dich der Staat daher mit einem satten Zuschuss, dem Umweltbonus. Für ein reines E-Auto bekommst Du bis Ende 2023 eine Förderung von bis zu 6.750 Euro.
Neue Fördersätze 2023: Elektroautos werden zwar auch im neuen Jahr gefördert. Die Zuschüsse fallen aber geringer aus: Im Jahr 2022 gab es noch bis zu 9.000 Euro für E-Autos und Hybridfahrzeuge. Hybride erhalten seit Jahreswechsel keinen Bonus mehr. Manche Hersteller garantieren dennoch den alten Bonus für Autokäufer, die noch auf die Lieferung ihres E-Autos warten.
Der Staat fördert Dich mit einem einmaligen Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs. Damit möchte er den Umstieg auf schadstoffarme Fahrzeuge vorantreiben.
Die Autoprämie besteht aus einem Anteil, den der Hersteller zahlt (Herstelleranteil) und einem Bundesanteil. Den Herstelleranteil verrechnet der Hersteller direkt mit dem Neupreis. Du erwirbst das Auto also zu einem günstigeren Preis. Den Bundesanteil musst Du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Wie Du den Bundesanteil erhältst, zeigen wir Dir weiter unten in diesem Ratgeber.
Aktuell zahlt der Staat sogar den doppelten Bundesanteil, die Innovationsprämie. Der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Ab 2024 sinken die Prämien weiter.
Elektroautos sind in aller Regel teurer als vergleichbare Verbrenner. Staatliche Zuschüsse machen den Umstieg auf Elektromobilität aber immer reizvoller. Den Umweltbonus knüpft der Staat jedoch an ein paar Voraussetzungen:
Geförderte Fahrzeuge - Den Umweltbonus zahlt der Staat für batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) und Pkw mit Brennstoffzelle (FCEV). Plug-in-Hybride erhalten seit dem 1. Januar 2023 keine Förderung mehr.
Welche Fahrzeuge gefördert werden, listet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge auf.
Kauf oder Leasing - Du bekommst die Umweltprämie, wenn Du einen Neuwagen kaufst oder least. Aber auch für ein gebrauchtes Elektrofahrzeug kannst Du den Bonus abstauben. Wichtig ist, dass Du der Halter des Fahrzeugs bist. Das ist der Fall, wenn Du in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) als Person eingetragen bist.
Mindesthaltedauer - Das Fahrzeug muss im Inland mindestens zwölf Monate auf Dich zugelassen werden. Verkaufst Du das Auto vor Ablauf der Mindesthaltedauer, dann musst Du den Umweltbonus zurückzahlen. Den Umweltbonus musst Du spätestens ein Jahr nach Zulassung Deines Wagens beantragen.
Die Höhe der Umweltprämie ist zum Jahreswechsel gesunken. Hybride erhalten keinen Umweltbonus mehr. Folgende Zuschüsse gibt es für den Kauf eines neuen Elektroautos, wenn Du bis zum 31. Dezember 2023 den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellst:
Fahrzeug | Nettolisten- preis | Bundesanteil (verdoppelt) | Hersteller- anteil | Umweltbonus (+ Innovations- prämie) |
---|---|---|---|---|
Elektroauto | bis zu 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Elektroauto | >40.000 bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Stand: 28. Dezember 2022)
Bis Ende 2022 gab es für gekaufte Elektroautos noch höhere Prämien. Außerdem wurden Plug-in-Hybride gefördert. Wer den Antrag beim Bafa bis 31. Dezember 2022 gestellt hat, erhält die folgenden Prämien:
Fahrzeug | Nettolisten- preis | Bundesanteil (verdoppelt) | Hersteller- anteil | Umweltbonus (+ Innovations- prämie) |
---|---|---|---|---|
Elektroauto | bis zu 40.000 € | 6.000 € | 3.000 € | 9.000 € |
Elektroauto | >40.000 bis 65.000 € | 5.000 € | 2.500 € | 7.500 € |
Plug-in-Hybrid | bis zu 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Plug-in-Hybrid | >40.000 bis 65.000 € | 3.750 € | 1.875 € | 5.625 € |
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Stand: 28. Dezember 2022)
Manche Hersteller garantieren aber den Bonus aus 2022 noch über das alte Jahr hinaus. Damit möchten sie denjenigen Autokäufern entgegenkommen, die ihr Auto bereits 2022 bestellt haben. Autokäufer müssen derzeit mit sehr langen Lieferzeiten rechnen. Aufgrund der anhaltenden Chipkrise kommt es nach wie vor zu Lieferverzögerungen bei Neuwagen. Je nach Modell kann die Lieferung Deines Neuwagens sogar bis 2024 dauern. In diesem Fall würdest Du noch geringere Zuschüsse erhalten.
Wartest Du noch auf Dein bestelltes Fahrzeug, solltest Du Dich daher unbedingt an das Autohaus wenden. Frage dort nach, ob der Hersteller den alten Bonus zahlt, wenn das Auto in 2023 oder 2024 geliefert wird. Wer sein Auto in 2023 bestellt, sollte das Autohaus im Vornherein nach einer Umweltbonus-Garantie fragen, für den Fall, dass eine Lieferung erst in 2024 stattfindet.
Seit letztem Jahr kannst Du außerdem mit Deinem E-Auto Geld verdienen – über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Damit kannst Du bis zu 400 Euro im Jahr zusätzlich kassieren.
Der Hintergrund: Mineralölfirmen sind gesetzlich verpflichtet, immer weniger Emissionen zu verursachen. Dazu müssen sie eine bestimmte Quote erreichen. Unter anderem können sie sich die CO2-Einsparungen aus Autostrom auf ihre Quote anrechnen lassen. Bislang durften nur Energieversorger ihre Emissionszertifikate an Mineralölunternehmen verkaufen. Nun dürfen das auch alle Halterinnen eines Elektroautos.
Der Markt für Elektroautos entwickelt sich immer weiter, immer mehr Autobauer stellen ihre Produktion schrittweise von Verbrenner- auf Elektromotoren um. Die Technologie Deines jetzigen Elektroautos kann in ein paar Jahren wieder veraltet sein. Wenn Du erst einmal die Marktentwicklung abwarten möchtest, ist möglicherweise das Privatleasing für Dich interessant.
Geleaste Elektroautos erhalten ebenfalls einen Umweltbonus. Wie viel Geld Du bekommst, richtet sich unter anderem nach der Leasingdauer. Je länger Du least, desto mehr Geld bekommst Du.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten geringere Zuschüsse für geleaste Fahrzeuge. Die Mindest-Leasingdauer erhöht sich zudem auf zwölf Monate. Hybridfahrzeuge erhalten keine Förderung mehr:
Leasing- dauer | Nettolisten- preis | Bundesanteil (verdoppelt) | Hersteller- anteil | Umweltbonus (+ Innovations- prämie) |
---|---|---|---|---|
12-23 Monate | bis zu 40.000 € >40.000 - 65.000 € | 2.250 € 1.500 € | 1.125 € 750 € | 3.375 € 2.250 € |
ab 24 Monate | bis zu 40.000 € | 4.500 € 3.000 € | 2.250 € 1.500 € | 6.750 € 4.500 € |
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Stand: 28. Dezember 2022)
Wer den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle noch bis 31. Dezember 2022 gestellt hat, erhält folgende Zuschüsse für sein geleastes Elektro- oder Hybridfahrzeug:
Leasing- dauer | Nettolisten- preis | Bundesanteil (verdoppelt) | Hersteller- anteil | Umweltbonus (+ Innovations- prämie) |
---|---|---|---|---|
6-11 Monate | bis zu 40.000 € >40.000 - 65.000 € | 1.500 € 1.250 € | 750 € 625 € | 2.250 € 1.875 € |
12-23 Monate | bis zu 40.000 € >40.000 - 65.000 € | 3.000 € 2.500 € | 1.500 € 1.250 € | 4.500 € 3.750 € |
ab 24 Monate | bis zu 40.000 € | 6.000 € 5.000 € | 3.000 € 2.500 € | 9.000 € 7.500 € |
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Stand: 28. Dezember 2022)
Leasing- dauer | Nettolisten- preis | Bundesanteil (verdoppelt) | Hersteller- anteil | Umweltbonus (+ Innovations- prämie) |
---|---|---|---|---|
6-11 Monate | bis zu 40.000 € >40.000 - 65.000 € | 1.125 € 938 € | 563 € 469 € | 1.688 € 1.407 € |
12-23 Monate | bis zu 40.000 € >40.000 - 65.000 € | 2.250 € 1.875 € | 1.125 € 938 € | 3.375 € 2.813 € |
ab 24 Monate | bis zu 40.000 € | 4.500 € 3.750 € | 2.250 € 1.875 € | 6.750 € 5.625 € |
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Werte gerundet (Stand: 28. Dezember 2022)
Die E-Autoprämie bekommst Du nicht nur für einen Neuwagen, sondern auch für einen Gebrauchten. Der Zuschuss für einen Gebrauchtwagen ist einheitlich, egal wie teuer das Auto ist: Vom Bund gibt es im Jahr 2023 einmalig 3.000 Euro und vom Hersteller 1.500 Euro, insgesamt gibt es also 4.500 Euro.
Ein gebrauchtes Elektroauto muss für den Bonus die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Kaufvertrag mit Händler - Dein gebrauchtes E-Auto musst Du bei einem Händler erwerben. Ein Kauf unter Privatpersonen ist dagegen nicht förderfähig.
Noch kein Umweltbonus - Der Wagen darf weder den Umweltbonus noch eine vergleichbare staatliche Förderung im Ausland bekommen haben.
Zulassung des Autos - Die erste Zulassung des jungen Gebrauchtwagens darf höchstens zwölf Monate zurückliegen.
Maximale Laufleistung - Der Kilometerstand des Autos darf höchstens 15.000 Kilometer betragen. Dazu benötigst Du eine Bescheinigung durch eine anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Tüv oder Dekra können Dir eine solche Bescheinigung ausstellen. Das Formular bekommst Du beim Bafa im Nachweispaket von Gebrauchtwagen.
Wichtig: Relevant ist der Kilometerstand am Besichtigungstag durch den Sachverständigen!
Mindesthaltedauer - Wie bei Neuwagen muss auch der Gebrauchte mindestens zwölf Monate auf Dich zugelassen werden. Gibst Du den Wagen vorher wieder ab, musst Du den Bonus zurückzahlen.
Listenneupreis und Kaufpreis - Bei der Beantragung der Prämie musst Du den ehemaligen Listenneupreis nachweisen. Dazu brauchst Du entweder die ehemalige Rechnung über den Neuwagen oder Du holst ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) ein.
Du darfst für den Gebrauchten nicht mehr als 80 Prozent des Listenpreises bezahlt haben. Der Listenpreis wird inklusive Sonderausstattung, aber ohne Preisnachlässe und Herstelleranteil berechnet.
Beispiel: Der ehemalige Listenpreis für ein Elektroauto belief sich inklusive Sonderausstattung auf 23.000 Euro. Der Vorbesitzer hat einen Preisnachlass von 10 Prozent, also 2.300 Euro, bekommen. Abzüglich des Herstelleranteils von 1.500 Euro bleibt ein Preis von 19.200 Euro. Davon darfst Du höchstens 80 Prozent, also 15.360 Euro, als Kaufpreis bezahlt haben. Als Nachweis musst Du den Kaufvertrag beim Bafa einreichen.
Bevor Du ein Elektrofahrzeug kaufst oder least, solltest Du prüfen, ob das Fahrzeug in der Liste der förderfähigen Autos beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) aufgeführt ist.
Bundesanteil vorstrecken - Möchtest Du ein Elektroauto leasen, musst Du in der Regel den Bundesanteil als Anzahlung vorstrecken. Das Gleiche gilt für den kreditfinanzierten Kauf. Die Anzahlung holst Du Dir beim Bafa wieder zurück.
Antrag stellen - Sobald Dein Auto zugelassen ist, kannst Du das Antragsformular online ausfüllen und online abschicken.
Achtung: Um die Prämie aus 2023 zu erhalten, musst Du auch den Antrag im Jahr 2023 stellen. Im Jahr darauf sinken die Prämien erneut. Wer erst 2024 den Antrag beim Bafa stellt, muss geringere Zuschüsse in Kauf nehmen.
Nach Antragstellung erhältst Du eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Deiner Vorgangsnummer und dem Link zum Upload-Portal. Dort musst Du noch Dokumente hochladen.
Geht es um die Prämie nach einem Autokauf, dann benötigst Du:
Hast Du ein Auto geleast und möchtest den Bonus beantragen, dann brauchst Du:
Nach positiver Prüfung Deiner Unterlagen erhältst Du einen Zuwendungsbescheid und die Auszahlung des Bundesanteils auf das im Antragsformular angegebene Konto.
Dein E-Auto ist für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn es bis Ende 2025 auf Dich zugelassen wird (§ 3d Abs. 1 KraftStG 2002). Der Zeitraum verkürzt sich dabei, je später das Auto auf Dich zugelassen wird – denn die Befreiung soll Ende 2030 auslaufen. Das heißt: Kaufst Du beispielsweise 2023 ein E-Auto, kannst Du höchstens acht Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Fährst Du längst ein Elektroauto, gilt die Steuerbefreiung auch rückwirkend für Dich, wenn Dein Auto ab dem 18. Mai 2011 auf Dich zugelassen wurde.
Kaufst Du ein Elektroauto gebraucht, profitierst Du auch von der Steuerbefreiung, wenn die zehn Jahre seit Erstzulassung noch nicht abgelaufen sind.
Ein Beispiel: Dein Auto hat der Vorbesitzer im Mai 2016 neu gekauft und dafür die Zulassung erhalten. Dann zahlst Du bis einschließlich April 2026 keine Kfz-Steuer, ganz egal seit wann der Wagen auf Dich zugelassen wurde. Darüber hinaus bist Du von der Kfz-Steuer befreit, wenn Du Dein Fahrzeug seit dem 18. Mai 2016 zum Elektroauto hast umrüsten lassen oder dies noch bis Silvester 2025 tust.
Ende 2016 ist zudem das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten und wurde Ende 2019 verlängert. Der Staat fördert Elektroautos und Plug-in-Hybride damit auch über die Lohnsteuer.
Und das funktioniert so: Gewährt Dir Dein Arbeitgeber einen der folgenden Vorteile, bleiben diese steuerfrei – zumindest bis 31. Dezember 2030:
Ist Dein Arbeitgeber sogar bereit, Dir zeitweise eine Ladesäule komplett zu überlassen, ist auch das lohnsteuerfrei. Übergibt Dein Chef die Ladevorrichtung dauerhaft kostenlos oder verbilligt, muss der sogenannte geldwerte Vorteil versteuert werden. Aber nicht mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz, sondern mit pauschal 25 Prozent Lohnsteuer.
Um das Elektroauto zuhause zu laden, solltest Du ein spezielles Ladegerät – eine Wallbox – anschaffen. Wie Du Dein Auto günstig mit Strom betankst, erklären wir im Ratgeber Autostrom.
Lädst Du Deinen Dienstwagen auf eigene Kosten, kann Dir Dein Arbeitgeber die Auslagen steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Die monatliche Pauschale beträgt für das Jahr 2022 für reine E-Autos 30 Euro und für Plug-in-Hybride 15 Euro, wenn Du das Auto auch in der Firma laden kannst.
Hast Du keine Möglichkeit, das Auto am Arbeitsplatz zu laden, beträgt die monatliche Pauschale 70 Euro für reine E-Autos und 35 Euro für strombetriebene Hybrid-Fahrzeuge.
Die Zuschüsse für E-Autos sollen jedes Jahr schrittweise sinken. Ab 2024 ändern sich also nochmal die Regeln zur Förderung von Elektroautos.
Neuwagen sollen ab 2024 nur noch gefördert werden, wenn sie einen Nettolistenpreis von höchstens 45.000 Euro haben. Für ein Fahrzeug bis zu diesem Preis bekommst Du einheitlich 3.000 Euro als Bundesanteil und 1.500 Euro als Herstelleranteil, insgesamt also 4.500 Euro.
Beim Kauf eines gebrauchten E-Autos gibt es ab 2024 insgesamt noch 3.600 Euro als Zuschuss.
Leasingfahrzeuge sollen ab einer Leasingdauer von 24 Monaten ebenfalls eine Förderung von 4.500 Euro erhalten. Least Du einen Neuwagen zwischen 12 und 23 Monaten, bekommst Du eine Förderung in Höhe von insgesamt 2.250 Euro.
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