Freistellungsauftrag Schnell erteilt, langfristig Abgeltungssteuer gespart

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Richte einen Freistellungsauftrag bei Deiner Bank ein. Dann führt sie keine Abgeltungssteuer ab, solange Deine Kapitalerträge unter Deinem freigestellten Betrag liegen.
  • Pro Person gilt 2023, 2024 und 2025 ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro; bis 2022 waren es 801 Euro.
  • Liegt Dein voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen inklusive Kapitalerträgen unter dem aktuellen Grundfreibetrag von 12.096 Euro, kannst Du mit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung erreichen, dass überhaupt keine Abgeltungssteuer anfällt.

So gehst Du vor

  • Erteile den Freistellungsauftrag bei Deiner Bank und gib Deine Steueridentifikationsnummer an. Ohne diese Steuer-ID muss die Bank die Abgeltungssteuer ans Finanzamt abführen.
  • Nutze das Formular Deiner Bank oder unsere Mustervorlage, um den Freistellungsauftrag einzurichten.
  • Verteilst Du Aufträge auf mehrere Banken, richte bei jedem Institut eine passende Höhe ein und überschreite nicht den Gesamtfreibetrag. Notiere Dir Deine Freistellungsbeträge in einer Liste, zum Beispiel mit dieser Vorlage.

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

Richtest Du einen Freistellungsauftrag bei Deiner Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung in Deutschland ein, erhältst Du Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungssteuer. Dazu zählen Zinsen, Ausschüttungen von Fonds wie ETFs, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften.

Gibt es keinen Freistellungsauftrag oder sind die Kapitalerträge höher als der Sparerpauschbetrag, führt die Bank vom übersteigenden Betrag 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt ab. Erteile den Freistellungsauftrag rechtzeitig, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden.

Wer darf einen Freistellungsauftrag erteilen?

Jede Sparerin und jeder Sparer kann seit dem 1. Januar 2023 1.000 Euro an Kapitalerträgen freistellen, Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung2.000 Euro. Bis 2022 waren es 801 beziehungsweise 1.602 Euro.

Kapitalerträge von Kindern zählen nicht in den Sparerpauschbetrag der Eltern. Für Konten Minderjähriger können Eltern je Kind einen Freistellungsauftrag bis 1.000 Euro stellen; alle gesetzlichen Vertreter müssen unterschreiben. Für Kinder ist oft die Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoller. Damit bleiben alle Kapitalerträge steuerfrei, auch über 1.000 Euro. Mehr dazu liest Du unten im Kapitel zur NV-Bescheinigung.  

Gesetzliche Grundlage ist Paragraf 44a Einkommensteuergesetz (EStG). Danach werden keine Steuern abgezogen, wenn Deine Erträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen. Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer kannst Du Dir über die Steuererklärung erstatten lassen.

Es reicht, wenn Du pro Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag für alle Konten und Depots erteilst. Eine Aufteilung pro Konto ist nicht mehr nötig. Hast Du mehrere Banken, kannst Du den Sparerpauschbetrag aufteilen und Teilbeträge den einzelnen Freistellungsaufträgen zuweisen. Schätze Deine Erträge je Bank und verteile die Freibeträge sorgfältig.

Wie hoch darf Dein Freistellungsauftrag sein?

Die Höhe des jeweiligen Freistellungsauftrags legst Du selbst fest. Du musst den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro nicht ausschöpfen. Jeder Betrag bis 1.000 Euro ist erlaubt. Wichtig: Zusammengerechnet dürfen alle Deine Freistellungsaufträge 1.000 Euro pro Person nicht überschreiten. Die Finanzverwaltung gleicht Daten ab und filtert überhöhte Aufträge. Wiederholte Überschreitungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bleibt die Summe der freigestellten Erträge unter den Grenzwerten, gibt es in der Regel keine Probleme. Es kann aber sein, dass das Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung besonders genau prüft, ob nicht versteuerte Kapitalerträge korrekt angegeben sind.

Ausgewählte Empfehlungen

Tagesgeld mit den besten Aktionszinsen

  • 2,75 % p. a. für 3 Monate bei Garanti Bank, bei Nexent Bank
  • 2,5 % p. a. für 4 Monate bei ING
  • 2,3 % p. a. für 6 Monate bei Volkswagen Bank

Festgeld für 24 Monate

Die besten Angebote in unserem Depot-Vergleich

Die besten Alle-Länder-ETFs

  • Für den MSCI All Country World z. B. ETFs von Amundi (LU1829220216), iShares (IE00B6R52259) und SPDR (IE00B44Z5B48)
  • Für den FTSE All World z. B. von Vanguard (IE00B3RBWM25)

Wie wurden die Freibeträge 2023 automatisch erhöht?

Bestehende Freistellungsaufträge wurden laut Jahressteuergesetz 2022 zum Jahreswechsel 2022/23 automatisch um 24,844 Prozent erhöht. Das entspricht der Steigerung von 801 auf 1.000 Euro. Rückblickend hat das reibungslos funktioniert.

Hattest Du bis 2022 zum Beispiel einen Freistellungsauftrag über 400 Euro, wurde er automatisch auf 499,38 Euro erhöht. Das galt auch bei mehreren Aufträgen: Jeder einzelne stieg um 24,844 Prozent. Das war ein guter Anlass, die Aufteilung anzupassen. Denn generell ist das sinnvoll, wenn in einem Freistellungsauftrag noch viel Luft nach oben ist, in einem anderen aber die Grenze möglicherweise bald überschritten wird.

Exklusiv für Unterstützer
Steuern sparen bei der Geldanlage
Hier lernst Du wie Du eine Steuererklärung mit wenig Aufwand erledigst und das Meiste herausholst.
Zum Academy-Kurs
Recht & Steuern
86 Min.
2 Kapitel
Recht & Steuern

Freistellungsaufträge: Überblick verloren?

Mit mehreren Freistellungsaufträgen bei verschiedenen Banken kannst Du leicht den Überblick verlieren. Das ist auch im Finanztip Forum ein viel diskutiertes Thema. 

Notiere die Aufträge auf Papier oder am Computer. Besser ist eine Vorlage, in der Du zusätzlich geschätzte und tatsächliche Kapitaleinkünfte festhältst und die Summen automatisch bilden lässt.

Genau das leistet unsere Excel-Tabelle von Finanztip. Sie bringt Ordnung in das Freistellungs-Chaos – am besten nutzt Du sie von Anfang an. Lade sie am besten gleich herunter.

Liste Freistellungsbeträge

Unsere Liste hilft Dir dabei, einen Überblick über Deine Freistellungsbeträge zu behalten.

Zum Download

Was ist beim Freistellungsauftrag wichtig?

Seit 2011 musst Du Deine Steueridentifikationsnummer angeben, wenn Du einen Freistellungsauftrag erteilst. Vor 2011 erteilte Freistellungsaufträge blieben noch bis Ende 2015 ohne diese Steuer-ID gültig. Seit 2016 ist die Steueridentifikationsnummer auch für Altaufträge Pflicht. Aufträge ohne Steuer-ID sind seitdem ungültig. Seid Ihr verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, müsst Ihr beim Gemeinschaftskonto beide Nummern mitteilen.

Was ist die Steuer-ID und wo findest Du sie?

Die aus elf Ziffern bestehende persönliche Nummer wird allen in Deutschland gemeldeten Personen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt und ist lebenslang gültig. Du findest sie zum Beispiel in Deinem letzten Steuerbescheid oben links als IdNr. Kannst Du sie nicht mehr finden, beantragst Du sie beim BZSt neu. Die notwendige Zustellung per Post kann aktuell bis zu acht Wochen dauern.

Deine Bank meldet Steuer-ID und beantragte Freibeträge an das BZSt. Bist Du unsicher, ob Deine Steuer-ID vorliegt, frag nach. Liegt sie der Bank nicht vor, schicke der Bank eine formlose E-Mail.

Wie lange gilt der Freistellungsauftrag und wie änderst Du ihn?

Ein Freistellungsauftrag gilt ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr der Einreichung. Kündigen kannst Du ihn nur zum 31. Dezember. Du kannst Freistellungsaufträge auch unbefristet erteilen; sie gelten, bis sie geändert oder widerrufen werden. Es gibt zwar keine Pflicht zur Dokumentation, aber notiere Dir Deine Freistellungsaufträge, um den Überblick zu behalten. Die Bank muss Deinen Freistellungsauftrag sechs Jahre aufbewahren.

Du kannst einen Freistellungsauftrag vor und während des Jahres beliebig oft ändern, in der Regel aber nicht rückwirkend. Spätester Stichtag ist der letzte Bankarbeitstag, meist der 28. Dezember. Viele Banken setzen wegen des formalen Aufwands frühere Fristen, etwa den 15. Dezember. Es gibt Ausnahmen: So bot die Comdirect im Oktober 2023 an, bis zum 31. Januar des Folgejahres rückwirkend einen Auftrag zu erteilen.

Reiche den Freistellungsauftrag idealerweise schon bei Konto- oder Depoteröffnung ein. Ohne Auftrag führen Banken Abgeltungsteuer automatisch ab. Auch ein später beantragter oder erhöhter Auftrag kann helfen: Über die Verlustverrechnung kannst Du bereits abgeführte Abgeltungsteuer auf realisierte Erträge erstattet bekommen.

Kontoauflösung: Löst Du ein Konto oder Depot auf, erteile zusätzlich einen Auftrag zur Löschung des Freistellungsauftrags – oder befriste ihn bis Jahresende. Sonst kann ein ungenutzter Freibetrag bestehen bleiben. Laut BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 soll bei vollständiger Beendigung der Geschäftsbeziehung der Freibetrag im Folgejahr zwar nicht mehr gelten. Sicherer ist für Dich aber die Befristung zum Jahresende.

Musterschreiben Freistellungsantrag

Nutze unsere Mustervorlage, um einen Freistellungsauftrag einzurichten.

Zum Download

Gemeinsamer oder getrennter Freibetrag – was passt zu Euch?

Seid Ihr verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, könnt Ihr einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen und müsst ihn beide unterschreiben, oder getrennte Einzelfreistellungsaufträge einrichten. Dann reicht eine Unterschrift. Ändert sich durch Heirat der Name, reicht einen neuen Auftrag auf den geänderten Namen ein; der alte wird ungültig.

Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung: Das Freistellungsformular gilt auch als Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung, die bei einem gemeinsamem Auftrag zulässig ist. Die Bank verrechnet einmal im Jahr Gewinne und Verluste aus einzeln oder gemeinsam geführten Konten und Depots der Ehepartner. Ob Ihr in der Steuererklärungzusammen oder getrennt veranlagt werdet, ist egal. Die Verrechnung erfolgt rückwirkend zum Jahresende und ist bindend.

Freistellungsauftrag über 0 Euro: Ist das Freistellungsvolumen bei einer Bank ausgeschöpft, könnt Ihr bei einem anderen Institut trotzdem eine übergreifende Verlustverrechnung beantragen. Trage dafür im Formular einen Freistellungsbetrag von 0 Euro ein – das ist der Antrag auf übergreifende Verlustverrechnung.

Wie holst Du Abgeltungssteuer zurück?

Hast Du die Freistellungsaufträge unglücklich verteilt und dadurch insgesamt zu viel Abgeltungssteuer gezahlt, holst Du Dir die Summe über die Einkommensteuererklärung zurück.

Fülle dazu die Anlage KAP über die „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ aus und trage Erträge sowie abgeführte Steuern ein. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zur Anlage KAP.

Passe Deine Freistellungsaufträge an, damit es im Folgejahr nicht erneut zu viel Abgeltungsteuer gibt.

Wie werden betriebliche Kapitalerträge behandelt?

Für betriebliche Kapitalerträge vermeidest Du den Steuerabzug, wenn Du dem Institut die betriebliche Zugehörigkeit bestätigst. Liegt die „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug“ vor, behält die Bank keine Kapitalertragsteuer ein. Diese Erklärung – wie auch der private Freistellungsauftrag – wird sechs Jahre aufbewahrt.

Wann ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoll?

Statt eines Freistellungsauftrags kannst Du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen und der Bank vorlegen. Dann behält sie keine Steuern auf Kapitaleinkünfte ein. Diese NV-Bescheinigung ist möglich, wenn Deine voraussichtlichen Einkünfte inklusive Kapitalerträge so gering sind, dass sie steuerfrei wären – Dein zu versteuerndes Einkommen liegt also unter dem Grundfreibetrag. Im Jahr 2025 sind das 12.096 Euro.

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist drei Jahre gültig. Ändern sich jedoch Deine Einkommensverhältnisse, musst Du das dem Finanzamt mitteilen. Interessant ist die NV-Bescheinigung für Kinder und Studierende mit Kapitaleinkünften sowie für Rentnerinnen und Rentner.

Ist Deine Rente so gering, dass sie inklusive ausgeschütteter Kapitalerträge – etwa Zinsen eines Tagesgeldkontos – den Grundfreibetrag nicht übersteigt, kannst Du die NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragst. Dann zieht die Bank keine Abgeltungsteuer ab.

Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro und 24.192 Euro für Verheiratete und Lebenspartnerschaften. 2024 lag er bei 11.784 beziehungsweise 23.568 Euro. 2023 bei 10.908 und 21.816 Euro.

Mehr dazu im Ratgeber Geldanlage

  • Gute Geldanlage kriegst Du selbst hin! Kosten zu sparen ist der erste Schritt zu einer guten Rendite.
  • Weitere Ratgeber: Tagesgeld, Festgeld, Indexfonds

Zum Ratgeber

Autoren
Udo Reuß

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.