Risikovoranfrage bei der BU So fragst Du Deine Ver­si­che­rungschancen anonym an

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer anonymen Risikovoranfrage kann ein Makler oder eine Maklerin prüfen, wie gut Deine Chancen auf eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) stehen. 
  • Das ist besonders sinnvoll, wenn Du Vorerkrankungen, einen riskanten Beruf oder gefährliche Hobbys hast. Denn unter diesen Umständen ist es oft schwieriger, eine BU zu bekommen.
  • In der anonymen Anfrage werden Deine persönlichen Angaben geschwärzt. Dadurch wird verhindert, dass eine Ablehnung in einer zentralen Datenbank erfasst wird. Ein solcher Eintrag könnte Deine Chancen bei anderen Ver­si­che­rungen verringern. 

So gehst Du vor

  • Lass Dich zur BU beraten: Wir empfehlen die  Hoesch & Partner, BUForum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F.
  • Bitte Deinen Makler oder Deine Maklerin um eine anonyme Risikovoranfrage. Er oder sie schickt Dir Fragebögen zu, die Du ausfüllen musst.
  • Fordere dazu die Patientenakten der vergangenen fünf Jahre bei Deinen Arztpraxen an. Das kannst Du mit unserem Mus­ter­schrei­ben tun. 
  • Füll den Fragebogen ehrlich und gewissenhaft aus und schick die ausgefüllten Unterlagen an den Makler oder die Maklerin zurück.  

Aktuell: Der folgende Ratgeber basiert auf Programmen und den aktuellen Reformplänen der amtierenden Bundesregierung. Bitte beachte, dass sich diese Inhalte kurzfristig ändern können, da die Ampel-Koalition gescheitert ist. Dies könnte auch die Umsetzung der geplanten Reformen und Programme beeinträchtigen oder gefährden. Sobald sich etwas ändern sollte, informieren wir Dich in unserem Newsletter, unserer App und in diesem Ratgeber.

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzuschließen ist nicht für alle gleich einfach. Die Versicherer versuchen abzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass Du berufsunfähig wirst. Wer körperlich arbeitet, eine abenteuerliche Sportart betreibt oder Vorerkrankungen hat, gilt oft als gefährdet. Hält der Versicherer es für riskant, Dich abzusichern, kann er höhere Beiträge verlangen oder bestimmte Erkrankungen vom Schutz ausschließen. Oder er lehnt Deinen Antrag auf eine BU komplett ab. 

Um auszuloten, bei welcher Ver­si­che­rung Du den Be­rufs­un­fä­hig­keitsschutz zu den besten Bedingungen bekommst, gibt es die sogenannte anonyme Risikovoranfrage. Wie Du sie durchführst und was Du dabei beachten musst, liest Du in diesem Ratgeber.

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?

Eine anonyme Risikovoranfrage ist ein Standardverfahren beim Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Bevor Du eine BU bei einem Versicherer abschließt, fragt ein Ver­si­che­rungsmakler oder eine Ver­si­che­rungsmaklerin bei mehreren Ver­si­che­rungen unverbindlich an, wie gut Deine Chancen auf eine BU stehen. 

Deine persönlichen Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum werden dabei geschwärzt. Somit kann Dich kein Unternehmen identifizieren oder Deine Daten speichern. Warum das so wichtig ist und Deine Chancen auf eine BU erheblich erhöht, erfährst Du im zweiten Kapitel.

So eine anonymisierte Anfrage können Ver­si­che­rungsmakler- und maklerinnen auch beim Abschluss einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung, einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung oder einer Pflegezusatzversicherung durchführen.

Warum ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll?

Eine anonyme Risikovoranfrage ist deshalb so wichtig, weil sie Deine Chance auf eine bezahlbare Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung enorm erhöht. 

Wenn Du eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließt, musst Du in der Regel umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Die Ver­si­che­rung fragt in dem schriftlichen Fragebogen nach konkreten Erkrankungen und Behandlungen. Neben Krankheiten musst Du auch gefährliche Hobbys wie Tauchen und Klettern und Deinen Beruf angeben. 

Bringst Du nun schon einige Vorerkrankungen mit oder stuft die Ver­si­che­rung Deinen Beruf oder Dein Hobby als besonders risikoreich rein, kann das die Ver­si­che­rung teurer machen oder sogar dazu führen sogar, dass eine Ver­si­che­rung Dich ablehnt

Allerdings haben nicht alle Versicherer die gleichen Auffassungen davon, was für sie riskant ist. So kann Dich ein Unternehmen zu Normalbedingungen versichern, obwohl Dich ein anderes abgelehnt hat. Es kann aber auch passieren, dass eine Ver­si­che­rung durch Deine Vorerkrankung einen Risikozuschlag verlangt oder manche Erkrankungen vom Ver­si­che­rungs­schutz ausschließt. 

Umgehst Du die anonymisierte Risikoanfrage und beantragst nun die BU-Versicherung direkt bei den einzelnen Anbietern, kann das negative Konsequenzen für Dich haben. Denn lehnt ein Anbieter den Vertragsschluss mit Dir ab, kann er das im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer, kurz der HIS-Wagnisdatei, vermerken. In dieser zentralen Datenbank tauschen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men Informationen über ihre Kunden und Kundinnen aus.

Hast Du im abgelehnten Antrag für Deine BU-Versicherung zum Beispiel ein Rückenleiden angegeben und landet diese Information in der HIS-Datei, können sich Deine Beiträge auch bei anderen Ver­si­che­rungen erhöhen. Im schlimmsten Fall drohen Dir dadurch sogar automatische Ablehnungen bei anderen Ver­si­che­rungen. Deshalb solltest Du eine BU niemals auf eigene Faust abschließen und immer vorher eine anonyme Risikovoranfrage durchführen lassen. 

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten in der HIS-Wagnisdatei zu Deiner Person hinterlegt sind, kannst Du dies im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einmal jährlich kostenlos tun (Art. 13 DSGVO). Die Selbstauskunft kannst Du online beim HIS anfordern. 

Du kannst Dich direkt beim HIS beschweren, wenn Du feststellst, dass ein Versicherer in der Vergangenheit falsche Daten hinterlegt hat. Hast Du beispielsweise selbst die Ver­si­che­rung bei einem Anbieter abgelehnt und trotzdem einen Eintrag in der HIS-Datei bekommen? In einem solchen Fall könntest Du möglicherweise Anspruch auf Korrektur oder Löschung dieser Daten haben. Dazu solltest Du Dich schriftlich an das HIS wenden und um eine Anpassung bitten. Die Adressdaten findest Du auf der Homepage des HIS

Wie funktioniert eine anonyme Risikovoranfrage?

Möchtest Du eine BU abschließen, solltest Du Dich an einen spezialisierten Makler oder eine spezialisierte Maklerin wenden. Sprich ihn oder sie unbedingt auf die anonyme Risikovoranfrage an. Diese ist absoluter Standard für ein seriöses Maklerunternehmen. Damit der Makler oder die Maklerin eine anonyme Risikovoranfrage für Dich durchführen kann, musst Du umfangreiche Angaben zu Deinem Beruf und Deinem Gesundheitszustand machen und gegebenenfalls medizinische Unterlagen einreichen. 

Wie findest Du einen geeigneten Makler? 

Wir haben nach geeigneten Maklern gesucht und können Dir nachfolgende Maklerhäuser empfehlen. Alle Infos zu unserem Test findest Du in unserem BU-Vergleich.

Hoesch & Partner Logo neu
Hoesch & Partner
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 1983
  • 20 beratende Makler
  • 8 Standorte (Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln, Hannover)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Logo Dr. Schlemann
Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2005
  • 12 beratende Makler
  • Hauptstandort in Köln
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten auch Honorarberatung und Nettotarife an
BUForum24
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2003
  • 4 beratende Makler
  • 1 Standort in Neudorf (Schleswig-Holstein)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Nutzer-Erfahrungen
Zeroprov
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2012
  • 3 beratende Makler
  • 1 Standort in Schkölen (Thüringen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten vorrangig Honorarberatung und Nettotarife an
Nutzer-Erfahrungen
Protego
Protego (früh-gewinnt.de)
Beratung zu BU
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2001
  • 2 beratende Makler
  • 1 Standort in Hövelhof (Nordrhein-Westfalen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • keine nachgewiesene Erfahrung mit BU-Alternativen
Nutzer-Erfahrungen

Was musst Du bei den Gesundheitsfragen beachten?

Um die anonyme Risikovoranfrage in die Wege zu leiten, wird Dir der Makler oder die Maklerin verschiedene Fragebögen zu Deiner Person und Deiner Gesundheit zuschicken. Diese solltest Du gewissenhaft und wahrheitsgemäß ausfüllen. Das ist wichtig, damit Du eine realistische Einschätzung Deiner Ver­si­che­rungschancen erhältst – schließlich musst Du auch beim anschließenden Gesundheitsfragebogen im BU-Antrag korrekte und vollständige Angaben machen. 

Wichtig: Kann der Anbieter nachweisen, dass Du bei Abschluss des Vertrags falsche oder unvollständige Angaben gemacht hast, erhältst Du im schlimmsten Fall keine BU-Rente. Du hast Deine Beiträge dann umsonst gezahlt. Aus diesem Grund solltest Du auch bei der anonymen Risikovoranfrage vollständige und ehrliche Angaben zu Deiner Gesundheit machen. Tust Du das nicht, ist der Tarif nicht auf Deine Gesundheitshistorie zugeschnitten und du riskierst böse Überraschungen beim tatsächlichen Antrag.

Damit Du im Gesundheitsfragebogen aber nichts vergisst oder falsch bezeichnest, solltest Du Deine Patientenakten anfordern – und zwar von allen Arztpraxen, die Du im gefragten Zeitraum aufgesucht hast. Mit unserem Mus­ter­schrei­ben kannst Du Deine Patientenakten leicht anfordern. Sende das ausgefüllte Schreiben entweder als einfachen Brief oder per E-Mail an Deine Ärzte und Ärztinnen. 

Wichtig: In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden Diagnosen, Arztbriefe und medizinische Berichte gespeichert. Ab 2025 müssen alle gesetzlichen Kran­ken­kas­sen für Ihre Mitglieder eine ePA erstellen. Für die Beantragung einer BU reicht es aber nicht aus, sich auf diese Daten zu stützen. Die ePA ist möglicherweise nicht vollständig, da die Kran­ken­kas­sen nicht verpflichtet sind, sämtliche Daten aus der Vergangenheit zu übernehmen. Zudem sind Ärzte und Ärztinnen nicht dazu angehalten, alle Informationen in die ePA einzutragen. Du kommst also nicht daran vorbei, auf alle Arztpraxen aus der Vergangenheit zuzugehen!

Gute Verträge begrenzen den Abfragezeitraum aber auf fünf Jahre für ambulante Behandlungen und zehn Jahre für Krankenhausaufenthalte. Medizinische Behandlungen aus der Zeit davor musst Du also nicht erwähnen. Achtung: Fragt die Ver­si­che­rung nach ärztlich behandelten Erkrankungen und Leiden, musst Du keine Beschwerden nennen, wenn Du deswegen nicht in medizinischer Behandlung warst.

Du wirst sehen, dass sich der Aufwand lohnt: In den Unterlagen der Arztpraxen finden sich manchmal falsche Diagnosen oder Einträge, von denen Du gar nichts weißt. Beantragst Du irgendwann eine BU-Rente und Deine Ver­si­che­rung entdeckt die Diagnosen und Einträge, kann Sie Dir die Zahlungen verweigern. Fallen Dir in Deiner Patientenakte also Fehler auf, solltest Du Deinen Arzt oder Deine Ärztin kontaktieren und um Korrektur bitten. Denn die Ver­si­che­rung kann die Krankenakten zehn Jahre nach Abschluss der Ver­si­che­rung heranziehen, um eine Leistung zu verweigern.

Sobald Du Deine ausgefüllten Unterlagen an den Makler oder die Maklerin geschickt hast, anonymisiert er oder sie die Dokumente und verschickt sie an verschiedene Ver­si­che­rungen. 

Wie geht es nach der anonymen Risikovoranfrage weiter?

Anschließend führen die Ver­si­che­rungen die Risikoprüfung für Deinen Fall durch. In der Regel bekommst Du innerhalb weniger Tage eine Einschätzung – ein sogenanntes Votum, ob und zu welchen Bedingungen die Ver­si­che­rung Dich in den Versichertenkreis aufnehmen kann. 

Anschließend kannst Du die Ver­si­che­rung mithilfe des Maklers oder der Maklerin abschließen. Sollten Dich dagegen mehrere oder sogar alle angefragten Ver­si­che­rungen ablehnen, ist das zwar ärgerlich, aber kein Beinbruch. Da Deine persönlichen Daten anonymisiert waren, kann keine Ver­si­che­rung die Ablehnungen mit Deiner Person in Verbindung bringen. Das bedeutet, Du kannst zu einem späteren Zeit­punkt nochmal versuchen, eine BU abzuschließen. Von Deiner damaligen anonymen Anfrage wissen die Versicherer nichts.  

Lass Dich von einer Ablehnung nicht entmutigen. Frag Deinen Makler, woran es lag, dass keine Ver­si­che­rung Dich aufnehmen wollte. Manchmal liegt es an einer bestimmten Diagnose oder etwa an einer Psychotherapie, die Du vor Kurzem abgeschlossen hast. Vielleicht warst Du auch in einem bestimmten Jahr besonders oft beim Arzt. 

Versuche es zu einem späteren Zeit­punkt erneut mit einer anonymen Risikovoranfrage. Ist eine Erkrankung zum Beispiel vor vier Jahren ausgeheilt, kannst Du ein Jahr abwarten und dann einen neuen Versuch starten. Die damalige Erkrankung musst Du normalerweise nach fünf Jahren nicht mehr angeben. 

Pass auf, wenn ein Makler oder eine Maklerin Dir statt einer BU eine alternative Absicherung, zum Beispiel eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Unfall­ver­sicherung anbietet. Eine Dread-Disease-Versicherung leistet nur bei sehr schweren Erkrankungen, zum Beispiel bei Krebs im Endstadium, während eine Unfall­ver­sicherung ausschließlich bei Unfällen zahlt. Diese Ver­si­che­rungen bieten also keinen ausreichenden Schutz und sind kein Ersatz für eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Informiere Dich in unseren Ratgebern zur Dread-Disease-Versicherung und zur Unfall­ver­sicherung, wann diese Ver­si­che­rungen für Dich sinnvoll sind. 

Autoren
Julia Rieder

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