Was musst Du bei den Gesundheitsfragen beachten?
Die Gesundheitsfragen solltest Du gewissenhaft und wahrheitsgemäß ausfüllen. Das ist wichtig, damit Du eine realistische Einschätzung Deiner Versicherungschancen erhältst. Um die anonyme Risikovoranfrage in die Wege zu leiten, wird Dir der Makler oder die Maklerin verschiedene Fragebögen zu Deiner Person und Deiner Gesundheit zuschicken.
Wichtig: Kann der Anbieter nachweisen, dass Du beim Vertrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht hast, erhältst Du im schlimmsten Fall keine BU-Rente. Du hast Deine Beiträge dann umsonst gezahlt. Aus diesem Grund solltest Du auch bei der anonymen Risikovoranfrage vollständige und ehrliche Angaben zu Deiner Gesundheit machen. Tust Du das nicht, ist der Tarif nicht auf Deine Gesundheitshistorie zugeschnitten.
Damit Du im Gesundheitsfragebogen nichts vergisst oder falsch bezeichnest, solltest Du Deine Patientenakten anfordern – und zwar von allen Arztpraxen, die Du im gefragten Zeitraum aufgesucht hast. Unser Musterschreiben hilft Dir dabei. Sende das ausgefüllte Schreiben entweder als einfachen Brief oder per E-Mail an Deine Ärzte und Ärztinnen.
Wichtig: In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden Diagnosen, Arztbriefe und medizinische Berichte gespeichert. Ab 2025 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen für Ihre Mitglieder eine ePA erstellen. Wenn Du eine BU beantragst, reicht es aber nicht aus, sich auf diese Daten zu stützen. Die ePA ist möglicherweise nicht vollständig. Schließlich sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, sämtliche Daten aus der Vergangenheit zu übernehmen. Zudem sind Ärzte und Ärztinnen nicht dazu angehalten, alle Informationen in die ePA einzutragen. Du kommst also nicht daran vorbei, auf alle Arztpraxen aus der Vergangenheit zuzugehen!
Was zeichnet gute Verträge aus?
Gute Verträge begrenzen den Abfragezeitraum aber auf fünf Jahre für ambulante Behandlungen und zehn Jahre für Krankenhausaufenthalte. Medizinische Behandlungen aus der Zeit davor musst Du also nicht erwähnen. Achtung: Fragt die Versicherung nach ärztlich behandelten Erkrankungen und Leiden, musst Du keine Beschwerden nennen, wenn Du deswegen nicht in medizinischer Behandlung warst.
Du wirst sehen, dass sich der Aufwand lohnt: In den Unterlagen der Arztpraxen finden sich manchmal falsche Diagnosen oder Einträge, von denen Du gar nichts weißt. Beantragst Du irgendwann eine BU-Rente und Deine Versicherung entdeckt die Diagnosen und Einträge, kann Sie Dir die Zahlungen verweigern. Fallen Dir in Deiner Patientenakte also Fehler auf, solltest Du Deinen Arzt oder Deine Ärztin kontaktieren und um Korrektur bitten. Denn die Versicherung kann die Krankenakten zehn Jahre nach Abschluss der Versicherung heranziehen, um eine Leistung zu verweigern.
Sobald Du Deine ausgefüllten Unterlagen an den Makler oder die Maklerin geschickt hast, anonymisiert er oder sie die Dokumente und verschickt sie an verschiedene Versicherungen.
Wie geht es nach der anonymen Risikovoranfrage weiter?
Nach der Risikovoranfrage prüfen die Versicherer das Risiko für Deinen Fall. In der Regel bekommst Du innerhalb weniger Tage eine Einschätzung. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Votum, ob und zu welchen Bedingungen die Versicherung Dich annimmt.
Anschließend kannst Du die Versicherung mithilfe des Maklers oder der Maklerin abschließen. Sollten Dich mehrere oder sogar alle angefragten Versicherungen ablehnen, hast Du dennoch Chancen. Da Deine persönlichen Daten anonymisiert waren, kann keine Versicherung die Ablehnungen mit Deiner Person in Verbindung bringen. Heißt also, Du kannst zu einem späteren Zeitpunkt nochmal versuchen, eine BU abzuschließen. Von Deiner damaligen anonymen Anfrage wissen die Versicherer nichts.
Was solltest Du tun, wenn Versicherer Dich für eine BU ablehnen?
Lass dich nicht entmutigen. Frag Deinen Makler, woran es lag. Manchmal liegt es an einer bestimmten Diagnose oder etwa an einer Psychotherapie, die Du vor Kurzem abgeschlossen hast. Vielleicht warst Du auch in einem bestimmten Jahr besonders oft beim Arzt.
Versuche es zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit einer anonymen Risikovoranfrage. Ist eine Erkrankung zum Beispiel vor vier Jahren ausgeheilt, kannst Du ein Jahr abwarten und dann einen neuen Versuch starten. Die damalige Erkrankung musst Du normalerweise nach fünf Jahren nicht mehr angeben.
Pass auf, wenn ein Makler oder eine Maklerin Dir statt einer BU eine alternative Absicherung, zum Beispiel eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Unfallversicherung anbietet. Eine Dread-Disease-Versicherung leistet nur bei sehr schweren Erkrankungen, zum Beispiel bei Krebs im Endstadium, während eine Unfallversicherung ausschließlich bei Unfällen zahlt. Diese Versicherungen bieten also keinen ausreichenden Schutz und sind kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Informiere Dich in unseren Ratgebern zur Dread-Disease-Versicherung und zur Unfallversicherung, wann diese Versicherungen für Dich sinnvoll sind.