Risikovoranfrage bei der BU So fragst Du Deine Versicherungschancen anonym an
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Aktuell: Der folgende Ratgeber basiert auf Programmen und den aktuellen Reformplänen der amtierenden Bundesregierung. Bitte beachte, dass sich diese Inhalte kurzfristig ändern können, da die Ampel-Koalition gescheitert ist. Dies könnte auch die Umsetzung der geplanten Reformen und Programme beeinträchtigen oder gefährden. Sobald sich etwas ändern sollte, informieren wir Dich in unserem Newsletter, unserer App und in diesem Ratgeber.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen ist nicht für alle gleich einfach. Die Versicherer versuchen abzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass Du berufsunfähig wirst. Wer körperlich arbeitet, eine abenteuerliche Sportart betreibt oder Vorerkrankungen hat, gilt oft als gefährdet. Hält der Versicherer es für riskant, Dich abzusichern, kann er höhere Beiträge verlangen oder bestimmte Erkrankungen vom Schutz ausschließen. Oder er lehnt Deinen Antrag auf eine BU komplett ab.
Um auszuloten, bei welcher Versicherung Du den Berufsunfähigkeitsschutz zu den besten Bedingungen bekommst, gibt es die sogenannte anonyme Risikovoranfrage. Wie Du sie durchführst und was Du dabei beachten musst, liest Du in diesem Ratgeber.
Eine anonyme Risikovoranfrage ist ein Standardverfahren beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bevor Du eine BU bei einem Versicherer abschließt, fragt ein Versicherungsmakler oder eine Versicherungsmaklerin bei mehreren Versicherungen unverbindlich an, wie gut Deine Chancen auf eine BU stehen.
Deine persönlichen Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum werden dabei geschwärzt. Somit kann Dich kein Unternehmen identifizieren oder Deine Daten speichern. Warum das so wichtig ist und Deine Chancen auf eine BU erheblich erhöht, erfährst Du im zweiten Kapitel.
So eine anonymisierte Anfrage können Versicherungsmakler- und maklerinnen auch beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung, einer Risikolebensversicherung oder einer Pflegezusatzversicherung durchführen.
Eine anonyme Risikovoranfrage ist deshalb so wichtig, weil sie Deine Chance auf eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung enorm erhöht.
Wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, musst Du in der Regel umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Die Versicherung fragt in dem schriftlichen Fragebogen nach konkreten Erkrankungen und Behandlungen. Neben Krankheiten musst Du auch gefährliche Hobbys wie Tauchen und Klettern und Deinen Beruf angeben.
Bringst Du nun schon einige Vorerkrankungen mit oder stuft die Versicherung Deinen Beruf oder Dein Hobby als besonders risikoreich rein, kann das die Versicherung teurer machen oder sogar dazu führen sogar, dass eine Versicherung Dich ablehnt.
Allerdings haben nicht alle Versicherer die gleichen Auffassungen davon, was für sie riskant ist. So kann Dich ein Unternehmen zu Normalbedingungen versichern, obwohl Dich ein anderes abgelehnt hat. Es kann aber auch passieren, dass eine Versicherung durch Deine Vorerkrankung einen Risikozuschlag verlangt oder manche Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließt.
Umgehst Du die anonymisierte Risikoanfrage und beantragst nun die BU-Versicherung direkt bei den einzelnen Anbietern, kann das negative Konsequenzen für Dich haben. Denn lehnt ein Anbieter den Vertragsschluss mit Dir ab, kann er das im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer, kurz der HIS-Wagnisdatei, vermerken. In dieser zentralen Datenbank tauschen Versicherungsunternehmen Informationen über ihre Kunden und Kundinnen aus.
Hast Du im abgelehnten Antrag für Deine BU-Versicherung zum Beispiel ein Rückenleiden angegeben und landet diese Information in der HIS-Datei, können sich Deine Beiträge auch bei anderen Versicherungen erhöhen. Im schlimmsten Fall drohen Dir dadurch sogar automatische Ablehnungen bei anderen Versicherungen. Deshalb solltest Du eine BU niemals auf eigene Faust abschließen und immer vorher eine anonyme Risikovoranfrage durchführen lassen.
Wenn Du wissen möchtest, welche Daten in der HIS-Wagnisdatei zu Deiner Person hinterlegt sind, kannst Du dies im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einmal jährlich kostenlos tun (Art. 13 DSGVO). Die Selbstauskunft kannst Du online beim HIS anfordern.
Du kannst Dich direkt beim HIS beschweren, wenn Du feststellst, dass ein Versicherer in der Vergangenheit falsche Daten hinterlegt hat. Hast Du beispielsweise selbst die Versicherung bei einem Anbieter abgelehnt und trotzdem einen Eintrag in der HIS-Datei bekommen? In einem solchen Fall könntest Du möglicherweise Anspruch auf Korrektur oder Löschung dieser Daten haben. Dazu solltest Du Dich schriftlich an das HIS wenden und um eine Anpassung bitten. Die Adressdaten findest Du auf der Homepage des HIS.
Möchtest Du eine BU abschließen, solltest Du Dich an einen spezialisierten Makler oder eine spezialisierte Maklerin wenden. Sprich ihn oder sie unbedingt auf die anonyme Risikovoranfrage an. Diese ist absoluter Standard für ein seriöses Maklerunternehmen. Damit der Makler oder die Maklerin eine anonyme Risikovoranfrage für Dich durchführen kann, musst Du umfangreiche Angaben zu Deinem Beruf und Deinem Gesundheitszustand machen und gegebenenfalls medizinische Unterlagen einreichen.
Wir haben nach geeigneten Maklern gesucht und können Dir nachfolgende Maklerhäuser empfehlen. Alle Infos zu unserem Test findest Du in unserem BU-Vergleich.
Um die anonyme Risikovoranfrage in die Wege zu leiten, wird Dir der Makler oder die Maklerin verschiedene Fragebögen zu Deiner Person und Deiner Gesundheit zuschicken. Diese solltest Du gewissenhaft und wahrheitsgemäß ausfüllen. Das ist wichtig, damit Du eine realistische Einschätzung Deiner Versicherungschancen erhältst – schließlich musst Du auch beim anschließenden Gesundheitsfragebogen im BU-Antrag korrekte und vollständige Angaben machen.
Wichtig: Kann der Anbieter nachweisen, dass Du bei Abschluss des Vertrags falsche oder unvollständige Angaben gemacht hast, erhältst Du im schlimmsten Fall keine BU-Rente. Du hast Deine Beiträge dann umsonst gezahlt. Aus diesem Grund solltest Du auch bei der anonymen Risikovoranfrage vollständige und ehrliche Angaben zu Deiner Gesundheit machen. Tust Du das nicht, ist der Tarif nicht auf Deine Gesundheitshistorie zugeschnitten und du riskierst böse Überraschungen beim tatsächlichen Antrag.
Damit Du im Gesundheitsfragebogen aber nichts vergisst oder falsch bezeichnest, solltest Du Deine Patientenakten anfordern – und zwar von allen Arztpraxen, die Du im gefragten Zeitraum aufgesucht hast. Mit unserem Musterschreiben kannst Du Deine Patientenakten leicht anfordern. Sende das ausgefüllte Schreiben entweder als einfachen Brief oder per E-Mail an Deine Ärzte und Ärztinnen.
Wichtig: In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden Diagnosen, Arztbriefe und medizinische Berichte gespeichert. Ab 2025 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen für Ihre Mitglieder eine ePA erstellen. Für die Beantragung einer BU reicht es aber nicht aus, sich auf diese Daten zu stützen. Die ePA ist möglicherweise nicht vollständig, da die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, sämtliche Daten aus der Vergangenheit zu übernehmen. Zudem sind Ärzte und Ärztinnen nicht dazu angehalten, alle Informationen in die ePA einzutragen. Du kommst also nicht daran vorbei, auf alle Arztpraxen aus der Vergangenheit zuzugehen!
Gute Verträge begrenzen den Abfragezeitraum aber auf fünf Jahre für ambulante Behandlungen und zehn Jahre für Krankenhausaufenthalte. Medizinische Behandlungen aus der Zeit davor musst Du also nicht erwähnen. Achtung: Fragt die Versicherung nach ärztlich behandelten Erkrankungen und Leiden, musst Du keine Beschwerden nennen, wenn Du deswegen nicht in medizinischer Behandlung warst.
Du wirst sehen, dass sich der Aufwand lohnt: In den Unterlagen der Arztpraxen finden sich manchmal falsche Diagnosen oder Einträge, von denen Du gar nichts weißt. Beantragst Du irgendwann eine BU-Rente und Deine Versicherung entdeckt die Diagnosen und Einträge, kann Sie Dir die Zahlungen verweigern. Fallen Dir in Deiner Patientenakte also Fehler auf, solltest Du Deinen Arzt oder Deine Ärztin kontaktieren und um Korrektur bitten. Denn die Versicherung kann die Krankenakten zehn Jahre nach Abschluss der Versicherung heranziehen, um eine Leistung zu verweigern.
Sobald Du Deine ausgefüllten Unterlagen an den Makler oder die Maklerin geschickt hast, anonymisiert er oder sie die Dokumente und verschickt sie an verschiedene Versicherungen.
Anschließend führen die Versicherungen die Risikoprüfung für Deinen Fall durch. In der Regel bekommst Du innerhalb weniger Tage eine Einschätzung – ein sogenanntes Votum, ob und zu welchen Bedingungen die Versicherung Dich in den Versichertenkreis aufnehmen kann.
Anschließend kannst Du die Versicherung mithilfe des Maklers oder der Maklerin abschließen. Sollten Dich dagegen mehrere oder sogar alle angefragten Versicherungen ablehnen, ist das zwar ärgerlich, aber kein Beinbruch. Da Deine persönlichen Daten anonymisiert waren, kann keine Versicherung die Ablehnungen mit Deiner Person in Verbindung bringen. Das bedeutet, Du kannst zu einem späteren Zeitpunkt nochmal versuchen, eine BU abzuschließen. Von Deiner damaligen anonymen Anfrage wissen die Versicherer nichts.
Lass Dich von einer Ablehnung nicht entmutigen. Frag Deinen Makler, woran es lag, dass keine Versicherung Dich aufnehmen wollte. Manchmal liegt es an einer bestimmten Diagnose oder etwa an einer Psychotherapie, die Du vor Kurzem abgeschlossen hast. Vielleicht warst Du auch in einem bestimmten Jahr besonders oft beim Arzt.
Versuche es zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit einer anonymen Risikovoranfrage. Ist eine Erkrankung zum Beispiel vor vier Jahren ausgeheilt, kannst Du ein Jahr abwarten und dann einen neuen Versuch starten. Die damalige Erkrankung musst Du normalerweise nach fünf Jahren nicht mehr angeben.
Pass auf, wenn ein Makler oder eine Maklerin Dir statt einer BU eine alternative Absicherung, zum Beispiel eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Unfallversicherung anbietet. Eine Dread-Disease-Versicherung leistet nur bei sehr schweren Erkrankungen, zum Beispiel bei Krebs im Endstadium, während eine Unfallversicherung ausschließlich bei Unfällen zahlt. Diese Versicherungen bieten also keinen ausreichenden Schutz und sind kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Informiere Dich in unseren Ratgebern zur Dread-Disease-Versicherung und zur Unfallversicherung, wann diese Versicherungen für Dich sinnvoll sind.
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