Tenhagens Podcast, Staffel 1 - Corona #62 2021 – Was nach dem Virus anders wird… (#62)

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Die wegen der Corona-Pandemie gesenkte Mehrwertsteuer ist seit dem Jahreswechsel wieder auf der alten Höhe. Als Arbeitnehmerin kannst Du für 2020 und 2021 bis zu 5 Euro am Tag von der Steuer absetzen, wenn Du pandemiebedingt im Homeoffice arbeiten musstest. Darüber und über mehr Geld für Familien, Behinderte sowie Pendler sprechen Hermann-Josef Tenhagen und Nina C. Zimmermann in dieser Podcast-Folge (#62).

Das Wichtigste im Überblick

  • Seit 1. Januar 2021 zahlen wir normalerweise wieder die gewohnten Mehrwertsteuer-Sätze von 7 beziehungsweise 19 Prozent. 
  • Lässt Du Deine Steuerklärung von einer Steuerberaterin erstellen, brauchst Du Deine Steu­er­er­klä­rung für 2019 erst am 31. August 2021 abgeben.
  • Die ersten 9.744 Euro Einkommen brauchst Du zum Überleben, denkt die Regierung. Dafür musst Du keine Steuern zahlen. Auch andere Grund- und Freibeträge sind zum Jahreswechsel gestiegen. Das passiert aber automatisch, Du musst nichts tun.
  • Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag erhöhen sich. Mehr dazu findest Du in diesem Ratgeber für Eltern.
  • Auch der Unterhaltshöchstbetrag erhöhte sich auf 9.744 Euro; er greift beispielsweise, wenn Du Unterhalt an studierendes Kind zahlst, für das es kein Kindergeld mehr gibt. Und der Behinderten-Pauschbeträge hat sich verdoppelt sowie der Pflege-Pauschbetrag erhöht. Einzelheiten dazu kannst Du hier nachlesen.
  • Für rund 90 Prozent der Steuerzahler entfällt der Solidaritätszuschlag mit diesem Jahr. Ein Familie mit 50.000 Euro Einkommen nach Kinderfreibeträgen zum Beispiel zahlt 400 Euro Steuern weniger. 
  • Als Homeoffice-Pauschale wegen Corona ist dies geplant: Für 2020 und 2021 sollst Du bis zu fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen können, um die Mehrbelastungen durch das Arbeiten zu Hause auszugleichen. Viele Informationen zum Thema Homeoffice kannst Du in Podcast-Folge 52 nachhören.
  • Eine höhere Pendlerpauschale gibt es ab dem 21. Kilometer Arbeitsweg, bei geringerem Einkommen auch eine Mobilitätspauschale.
  • Der Mindestlohn steigt ab Januar halbjährlich. Eventuell musst Du Deine Stundenzahl als Minijobber deswegen anpassen.
  • Für Kran­ken­kas­se, Pflegekasse, Ren­ten­ver­si­che­rung und Arbeitslosenversicherung gelten 2021 höhere Bei­trags­be­messungs­grenzen. Besserverdienende müssen deshalb deutlich mehrt für die Kran­ken­kas­se und in die Rente einzahlen. Details findest Du in diesem Ratgeber.
  • Etliche gesetzliche Kran­ken­kas­sen erhöhen ihren Zusatzbeitrag. Die preiswerteste Kasse bundesweit, die hkk, erhöht Ihren Beitrag aber nicht. Mehr dazu erfährst Du hier. Du kannst die Kasse ohne Aufwand wechseln.
  • Und schließlich: Seit dem Jahreswechsel gibt es eine neue CO2-Abgabe für Wärme (Heizöl, Erdgas) und Verkehr (Benzin und Diesel), der die Energie teuer macht. Vergleichen nützt deshalb noch mehr als schon bisher. Deinen Anbieter für Gas oder Öl kannst Du leicht wechseln.

Bleib gesund! Und wir freuen uns über Dein Feedback, Deine Shares und Likes.

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01. Januar 2021


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