Einlagensicherung bei Banken So bist Du bei einer Bankenpleite geschützt

Timo Halbe
Timo Halbe
Experte Geldanlage

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall einer Bankpleite sind in der Europäischen Union 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt.
  • Die Sicherung gilt zum Beispiel für Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten, für das Sparbuch und das Verrechnungskonto eines Depots.
  • Jedes Land regelt die Einlagensicherung für seine Banken eigenständig. Bei zusammengehörenden Banken wie Deutsche Bank und Postbank wird Dein Schutzbetrag aufgeteilt.

So gehst Du vor

  • Finanztip empfiehlt nur Banken aus wirtschaftlich starken Ländern, weil wir deren Schutz für sicherer halten.

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Wie sicher ist mein Geld auf der Bank? Diese Frage stellst Du Dir vielleicht, wenn Du über Bankenpleiten in der Vergangenheit liest. 2023 beispielsweise brach in den USA die Silicon Valley Bank zusammen. Als die isländische Kaupthing Bank im Jahr 2008 zahlungsunfähig wurde, hatte sie Zehntausende Kundinnen und Kunden in Deutschland. Über die Sicherheit Deiner Bank denkst Du bestimmt auch nach, wenn Du schlichtweg einen hohen Betrag auf Dein Konto einzahlst. Was passiert, wenn ein Institut plötzlich zahlungsunfähig ist, erklären wir Dir in diesem Ratgeber. Und auch, warum wir nur Banken aus bestimmten Ländern für sicher halten.

Welche Einlagensicherung empfiehlt Finanztip?

Die Einlagensicherung schützt Geld auf Bankkonten. Geschädigte Kundinnen und Kunden sollen im Ernstfall Geld aus einem nationalen Sicherungsfonds bekommen. Es ist also wichtig, auf die Finanzkraft des Landes zu schauen, in dem eine Bank ansässig ist.

Finanztip empfiehlt nur Banken, die aus einem Land mit hoher Finanzkraft stammen. Diese Staaten wären im Krisenfall viel eher in der Lage, für die Gelder auf den Konten zu bürgen. Denn die einzelnen Staaten müssen auch in Zukunft als letzter Rettungsanker herhalten und für die Spareinlagen garantieren.

Auch die zunehmende europäische Integration der Banken ist keine Garantie dafür, dass die Sicherungssysteme im Entschädigungsfall zu 100 Prozent funktionieren. Bei einer schweren Systemkrise im Bankensektor dürften die Mittel kaum ausreichen, um mehrere Großbanken zu retten.

Eventuell helfen andere EU-Länder einem Mitgliedstaat bei einer Bankenkrise – doch sicher nicht ohne lange politische Verhandlungen. 

Finanztip teilt die verschiedenen Systeme der Einlagensicherung in zwei Kategorien ein: empfehlenswerte und nicht empfehlenswerte. 

Die Einlagensicherungen welcher Länder sind empfehlenswert? 

Ein Hinweis auf die Finanzkraft eines Landes ist dessen sogenanntes Rating. Dabei handelt es sich um Bonitätsnoten, die die führenden Ratingagenturen Standard & Poor’s (S&P), Moody’s und Fitch vergeben. Ein sogenanntes Triple-A-Rating AAA entspricht der höchsten Kreditwürdigkeit. Eine Übersicht über die Bonität einiger EU- und EWR-Länder gibt die folgende Tabelle.

Bonitätsnoten von ausgewählten Ländern

LandRating S&PRating Moody’sRating FitchEmpfehlung
BelgienAAAa3A+ 
BulgarienBBB+Baa1BBB+ 
DänemarkAAAAaaAAAX
DeutschlandAAAAaaAAAX
Estlandkein akutelles RatingA1A+ 
FinnlandAA+Aa1AAX
FrankreichA+Aa3A+ 
GriechenlandBBBBaa3BBB 
IrlandAAAa3AA 
ItalienBBB+Baa3BBB+ 
KroatienA-A3A- 
LettlandAA3A- 
LitauenAA2A 
LuxemburgAAAAaaAAAX
MaltaA-A2A+ 
NiederlandeAAAAaaAAAX
NorwegenAAAAaaAAAX
ÖsterreichAA+Aa1AAX
PolenA-A2A- 
PortugalA+A3A 
RumänienBBB-Baa3BBB- 
SchwedenAAAAaaAAAX
SlowakeiA+A3A- 
SlowenienAAA2A+ 
SpanienA+A3A 
TschechienAA-Aa3AA- 
UngarnBBB-Baa2BBB 
ZypernA-A3A- 

Quelle: S&P, Moody's, Fitch (Stand: 16. Februar 2026)

Finanztip empfiehlt nur Banken aus Ländern mit den besten Bonitätsnoten, also AAA und AA beziehungsweise Aa2 und besser. Diese Länder sind in der Tabelle mit einem X markiert. Die Notenfolge von besser zu schlechter lautet AAA, AA+, AA, AA-, A+, A, A-, BBB+, BBB und so weiter. Bei Moody's verläuft die Skala etwas anders: Aaa, Aa1, Aa2, Aa3, A1, A2, A3, Baa1, Baa2 und so weiter. 

Wenn die Ratingagenturen die Bewertung absenken und dabei zwei der drei Agenturen die Bonität schlechter als AA bewerten oder eine einzelne Agentur die Bonität um mehrere Stufen schlechter als AA einschätzt, empfehlen wir dortige Banken nicht mehr für neue Geldanlagen.

Tages- und Festgeldangebote mit besonders hohen Zinsen bieten oftmals Banken an, die ihren Sitz in Ländern mit niedriger Bonität haben. Du solltest bedenken, dass Sparende bei solchen Angeboten möglicherweise ein höheres Risiko eingehen. Letztlich setzen solche Banken darauf, dass in einer schweren Finanzkrise die Europäische Union zusammensteht und dass die finanzstarken Länder den schwächeren Staaten aus der Patsche helfen.

Wo droht ein Wechselkurs-Risiko?

Das Tauschverhältnis zwischen dem Euro und vielen anderen Währungen ändert sich laufend. Finanztip rät davon ab, ein Fremdwährungskonto für Deine Geldanlage zu nutzen. Wenn Du keine familiären oder beruflichen Bezüge zu einem Land in einem anderen Währungsraum hast, können die Risiken die Chancen übersteigen. Denn auch vermeintlich stabile Währungen wie der US-Dollar oder die norwegische oder schwedische Krone können in wenigen Monaten stark im Verhältnis zum Euro schwanken.

Vorsicht auch bei Tagesgeld oder Festgeld, das Du in Euro in einem Land außerhalb der Eurozone anlegst. Konkretes Beispiel: Die schwedische Einlagensicherung deckt pro Kunde und Bank 1.150.000 Kronen ab. Das entspricht derzeit rund 108.800 Euro. Der Schutzumfang wird spätestens alle fünf Jahre angepasst, auf eine Erhöhung zwischen diesen Terminen kannst Du Dich nicht verlassen. Daher der dringende Rat, vorsichtshalber einen Sicherheitspuffer für diese Währungsschwankungen einzuplanen.

Wie funktioniert die Einlagensicherung?

Grundsätzlich gilt: Geht eine Bank innerhalb der Europäischen Union (EU) pleite, sind Einlagen wie Guthaben auf dem Girokonto, Tages- und Festgeld bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank gesetzlich abgesichert. Bei Gemeinschaftskonten, zum Beispiel von Eheleuten, erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro.

Wichtig zu wissen: Der Schutz gilt pro Bank. Hast Du mehrere Konten, werden die Guthaben zusammengerechnet. Außerdem ist manchmal nicht sofort erkennbar, welche Bank tatsächlich Dein Konto führt und ob sie eventuell mit mehreren Markennamen auftritt.

Ein paar konkrete Beispiele:

Mehrere Konten, selbe Bank

Anja ist Kundin bei der Sparkasse Bochum. Auf ihrem Girokonto liegen 10.000 Euro, auf ihrem Tagesgeldkonto 10.000 Euro und auf ihrem Sparbuch 80.000 Euro. Damit ist der gesetzlich garantierte Schutz von 100.000 Euro ausgereizt. Anja bekäme keinen höheren Schutz, wenn sie noch ein Konto bei derselben Bank eröffnen würde. Die Sparkassen wie auch Genossenschaftsbanken und einige deutsche Privatbanken haben allerdings für höhere Beträge einen freiwilligen Extraschutz, dazu liest Du unten mehr.

Banken teilen sich dieselbe Lizenz

Bernhard hat ein Girokonto bei der Postbank und ein Sparbuch bei der Deutschen Bank. Beide Institute teilen sich dieselbe Banklizenz. Genauer gesagt ist die Postbank nur eine Marke der Deutschen Bank. Bernhard sollte prüfen, wie hoch seine Einlagen bei beiden Häusern zusammengerechnet sind und 100.000 Euro in Summe nicht überschreiten.

Mehrere Wertpapierdepots

Cem hat mehrere Wertpapierdepots: bei den Anbietern Traders Place, Smartbroker und Finanzen.net Zero. Er muss zwei Dinge unterscheiden: Zu einem Depot gehört jeweils ein sogenanntes Verrechnungskonto. Dort liegt sein Euro-Guthaben, das er noch nicht – oder nicht mehr – in Aktien oder ETFs gesteckt hat. Nur das Verrechnungskonto ist von der Einlagensicherung geschützt, der Wertpapierbestand nicht. Zudem nutzen alle drei Unternehmen dieselbe Bank als Partnerbank, die Münchener Baader Bank. Cem sollte also sicherstellen, dass die Guthaben der Verrechnungskonten zusammengerechnet unter 100.000 Euro bleiben. Das Depot selbst ist Sondervermögen und würde nicht in die Insolvenzmasse fallen. Mehr dazu im Kapitel „Welche Einlagensicherung gilt für Dein Depot?“

Schutz-Grenze im Ausland

Dora möchte je 100.000 Euro als Festgeld bei einer schwedischen und einer niederländischen Bank anlegen. Das kann riskant sein. Die im Laufe der Zeit hinzukommenden Zinsen wären nicht mehr vom gesetzlichen Schutz abgedeckt. In beiden Staaten gibt es nicht einmal eine freiwillige höhere Zusage wie teilweise in Deutschland. Bei Schweden, Dänemark und anderen EU/EWR-Ländern mit anderer Währung als dem Euro kommt ein Wechselkursrisiko dazu. Deren Schutzumfang kann auf niedrigere Summen als 100.000 Euro pro Kunde fallen.

Was passiert, wenn Deine Bank nicht zahlen kann?

Wenn eine Bank ihre Kundinnen und Kunden nicht mehr auszahlen kann, startet ein gesetzlich festgelegter Vorgang. Du würdest innerhalb weniger Tage das Geld zurückbekommen – aus einer Art Notfalltopf der Banken. Wie die Sache genau abläuft, liest Du weiter unten im Text.

Wie erkennst Du, welche Einlagensicherung gilt?

Deine Bank muss Dich darüber informieren, welchem Einlagensicherungssystem sie angehört und auch konkrete Angaben zum Schutzumfang machen. Ein Beispiel siehst Du im Bild links. 

Du bekommst den sogenannten Informationsbogen für den Einleger per PDF oder per Post, bei der Kontoeröffnung und dann einmal jährlich. Außerdem bekommst Du den Bogen natürlich auf Anfrage. Häufig sind die Angaben zur Einlagensicherung zudem auf der Website der Anbieter zu finden.

Du kannst auch von der anderen Seite an die Sache herangehen, also die Gegenprobe machen. Die Einlagensicherungen sowohl in Deutschland wie auch im Ausland haben Listen ihrer Mitgliedsbanken. Ein Beispiel ist im Bild rechts.

Nicht alle Institute, die in Deutschland Tages- und Festgeldkonten anbieten, unterliegen auch der hiesigen Einlagensicherung. Für manche ist die Einlagensicherung des Landes zuständig, in dem die Bank ihren Sitz hat. Die Consorsbank beispielweise ist eine Niederlassung der BNP Paribas und daher Mitglied im französischen Einlagensicherungsfonds. Die Ayvens Bank gehört dem niederländischen Fonds an.

In welchen Fällen sind höhere Beträge gesichert?

Die garantierte Summe kann sich auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Das ist dann der Fall, wenn Du wegen besonderer Lebensumstände viel Geld auf dem Konto hast. Gültige Gründe sind etwa der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie, Scheidung, Renteneintritt, eine Abfindung nach einer Kündigung oder Invalidität. Dieser erhöhte Schutzumfang gilt aber nur für sechs Monate, nachdem Du das Geld auf das Konto bekommen hast. Die garantierte Summe beinhaltet auch die Ansprüche auf Zinszahlungen.

Welche Banken teilen sich den Schutz der Einlagensicherung?

Wie oben im Beispiel beschrieben, musst Du beachten, dass Banken auch unter anderen Markennamen auftreten oder für andere Anbieter die Kontoführung übernehmen können. Weil im Krisenfall alle Einlagen einer Kundin oder eines Kunden zusammengezählt werden, könnte man so unbeabsichtigt die Grenze der gesetzlichen Einlagensicherung überschreiten. 

Diese Übersicht liefert eine Auswahl von Banken, Marken und anderen Anbietern, die aus Sicht der Einlagensicherung zusammengehören (Stand: 23. Februar 2026). Fett gedruckt ist immer die Bank, die Mitglied des Einlagensicherungsfonds ist.

  • Commerzbank, auch für Comdirect, Onvista
  • Deutsche Bank, auch für Postbank, DSL-Bank, Fyrst, Maxblue, teilweise Trade Republic, Scalable Caption
  • Solaris, auch für Tomorrow
  • Baader Bank, auch für Finanzen.net Zero, Smartbroker, Oskar, Traders Place
  • Sutor Bank, auch für Justtrade, Growney

Kleine Erinnerung – es geht immer nur um Einlagekonten. Bei den genannten Wertpapierdepot-Anbietern und Robo-Advisors fallen nur die Verrechnungskonten in den Bereich der Einlagensicherung, nicht Deine Wertpapiere.

Gibt es eine oder mehrere Sicherungen in der EU?

Bislang gibt es kein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem zur Entschädigung im Falle einer Bankenpleite. Die Einlagensicherung liegt vielmehr in der Hand der einzelnen Mitgliedsstaaten. 

Für die Commerzbank beispielsweise ist ein Sicherungstopf in Deutschland zuständig, für Klarna-Festgeld die Einlagensicherung in Schweden, für Festgeld der Crédit Agricole die in Frankreich. Allerdings hat die EU für die nationalen Sicherungssysteme einheitliche Regeln festgelegt. Die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums EWR haben sich angeschlossen. Dazu zählt etwa Norwegen.

Die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung aus dem Jahr 2014 verpflichtet die einzelnen Länder, nationale Einlagensicherungsfonds aufzubauen und diese ab dem Jahr 2024 mit einem Mindestvermögen auszustatten.

Ob es irgendwann eine einheitliche europäische Einlagensicherung geben wird, ist offen. 2015 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für ein Europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) vorgelegt, das auf den nationalen Sicherungssystemen beruht und schrittweise eingeführt werden könnte. Bisher gibt es keine Einigung darüber.

Wie schnell muss das Geld ausgezahlt werden? 

Eine weitere Vorgabe der EU ist die schnellere Auszahlung der Guthaben bei einer Bankeninsolvenz: Galt früher eine Frist von 20 Tagen, müssen die Mitgliedstaaten seit 2024 eine Auszahlung innerhalb von sieben Tagen sicherstellen.

Welche Einlagensicherung gilt bei Zinsportalen?

Bei Zinsportalen, wie zum Beispiel Raisin, kommt es darauf an, wo Dein Geld zum Zeitpunkt der eventuellen Bankpleite liegt. Dort gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hat das Zinsportal Dein Guthaben schon in Deinem Auftrag zur Partnerbank überwiesen. Das kann beispielsweise ein deutsches oder ausländisches Tagesgeldkonto sein. Bei einer Zahlungsunfähigkeit dieser Bank ist deren Einlagensicherung gefordert. 

Oder Dein Geld ist auf dem Konto des Zinsportals selbst, also beispielsweise bei Raisin. Hier gilt die Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Sicherheitshalber solltest Du auf dem Konto nicht mehr als 100.000 Euro parken. Verteile auch die Anlagezeiträume Deiner Festgelder so, dass sie nicht alle gleichzeitig zurückgezahlt werden und womöglich diese Sicherungsgrenze überschritten wird.

Wie ist die Einlagensicherung in Deutschland organisiert?

In Deutschland ist die gesetzliche Einlagensicherung so unübersichtlich wie in keinem anderen EU-Land. Ursache ist das komplizierte Bankensystem: Es gibt private Banken wie die Deutsche Bank und die ING. Hinzu kommen die öffentlichen Banken, zu denen etwa die Deutsche Kreditbank AG (DKB) und die Investitionsbanken der Bundesländer zählen. Dann gibt es noch die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken. Zu letzteren gehören alle Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken und PSD-Banken. Jede dieser Gruppen hat ein eigenes Einlagensicherungssystem.

 SparkassenVolksbanken, Raiffeisenbanken, sonstige GenossenschaftsbankenPrivatbanken
gesetzliche Einlagensicherung (100.000 Euro pro Bank und Kunde)Sicherungssystem der Sparkassen-FinanzgruppeInstitutssicherung des Bundesverbands der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)
freiwillige Einlagensicherung
ohne Rechtsanspruch
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe1Institutssicherung des Bundesverbands der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken1Einlagensicherungsfonds deutscher Banken2 (nicht alle Privatbanken sind hier Mitglied3)

1 Schutzumfang in unbegrenzter Höhe
2 Schutzumfang für Privatkunden je nach Größe der Bank, mindestens 750.000 Euro, maximal 3 Millionen Euro, ab 2030 bis 1 Million Euro. Nicht alle Privatbanken sind Mitglied des freiwilligen Fonds, diese haben nur den gesetzlichen Schutz von 100.000 Euro.
3 Die DKB und drei kleinere Banken sind stattdessen im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands.
Quelle: Finanztip-Darstellung, Stand: 23. Februar 2026

Wie funktioniert die Entschädigung bei privaten Banken?

Für private Banken ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig. Sie übernimmt im Auftrag des Bundesfinanzministeriums die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die privaten Banken in Deutschland. 

Die EdB finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen der einzelnen Banken. Nach eigenen Angaben ist die EdB allerdings nicht für eine schwere Krise des gesamten Bankensektors ausgelegt. Wie sicher die Einlagen im Fall einer schweren Systemkrise wären, kann deshalb niemand mit Sicherheit vorhersagen. Bei systemrelevanten Banken mit Zahlungsschwierigkeiten würde wahrscheinlich der Staat in die Bresche springen, damit es gar nicht erst zu einer Pleite kommt. Eine gesetzliche Garantie dafür gibt es aber nicht.

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele private Banken noch einen zweiten Topf mit größerem Schutzumfang an: Sie sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Dadurch sollen auch Guthaben oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung abgedeckt sein, je nach Größe der Bank bis zu einer unterschiedlichen Höhe. Falls die Bank überhaupt an diesem zweiten Fonds mitwirkt, schützt sie Guthaben von mindestens 750.000 Euro pro Kunde, maximal 15 Prozent des Eigenkapitals der Bank pro Kunde. Du kannst hier nachschauen, ob Deine Bank auch beim freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB mitmacht.

Seit 2025 sind für Sparende höchstens drei Millionen Euro bei den beteiligten Banken gesichert. Diese Grenze wird bis zum Jahr 2030 auf eine Million Euro pro Sparer und Bank gesenkt.

Allerdings haben Bankkundinnen und -kunden im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung keinen rechtlichen Anspruch auf die Entschädigung. Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du Guthaben oberhalb von 100.000 Euro auf mehrere Banken verteilst.

Wie läuft die Entschädigung bei Öffentlichen Banken?

Die Banken aus dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) unterhielten früher ihre eigene gesetzliche Einlagensicherung. Sie nannte sich Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands. Diese wurde allerdings zum 1. Oktober 2021 aufgelöst. Die verbliebenen früheren Mitglieder wechselten in die gesetzliche Sicherung der privaten Banken. Mit dabei: die DKB – die einzige aus dieser Gruppe mit umfangreicherem Sparangebot für Privatleute. Für die Anlegenden ändert sich durch den Wechsel nichts Grundlegendes.

Darüber hinaus sind manche öffentliche Banken zusätzlich Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des VÖB, der weiterhin besteht. Über die Höhe der Absicherung macht der Verband keine Angaben. Auf dessen Website heißt es lediglich: „Leistungen des Einlagensicherungsfonds e. V. erfolgen auf freiwilliger Basis nach der Leistungsfähigkeit des Fonds, das heißt, im Rahmen des vorhandenen Fondsvermögens.“ Wie bei den privaten Banken besteht auch beim VÖB-Fonds kein Rechtsanspruch auf Zahlungen in einem Schadensfall.

Wie entschädigen Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit Institutssicherung?

Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind nicht Mitglied in den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Sie stützen sich stattdessen auf eine sogenannte Institutssicherung, die aber im Rahmen der EU-Regeln rechtlich als gleichwertig anerkannt ist. 

Nach dem Motto „Alle für einen“ springen die Mitglieder ein, falls eine Bank aus dem Verbund in Schwierigkeiten gerät. Auf diese Weise soll ausgeschlossen werden, dass es überhaupt zu einer Insolvenz und damit zu einem Entschädigungsfall kommen kann. Demnach sind die Einlagen der Kunden auf dem Papier in unbegrenzter Höhe abgesichert. Einen Rechtsanspruch hast Du aber nur bis zur gesetzlich geregelten Höhe von 100.000 Euro beziehungsweise den Ausnahmen für Ehepaare und Sondersituationen.

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ein eigenes Sicherungssystem, das aus 13 Teilfonds besteht. Für elf Regionen existiert je ein Fonds, daneben je einer für Landesbausparkassen und Landesbanken. Gerät eines der Mitgliedsinstitute in wirtschaftliche Schieflage, sichern die anderen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Sparkasse.

Die Genossenschaftsbanken sind in der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) organisiert. Ihr gehören die Volksbanken und Raiffeisenbanken an.

Wie wird die Einlagensicherung im EU-Ausland aktiv?

Die Abwicklung von Schadensfällen bei Banken aus anderen EU-Staaten ist seit Anfang Juli 2015 deutlich vereinfacht. Sparer und Sparerinnen müssen sich bei einer Pleite nicht mehr mit der jeweiligen Entschädigungseinrichtung im Ausland auseinandersetzen. Entschädigungszahlungen laufen automatisch über das deutsche Einlagensicherungssystem im Auftrag der ausländischen Einrichtung.

Das war beispielsweise 2022 bei der Sberbank so, die eine österreichische Lizenz hatte. Mit den Anlegenden in Deutschland kommunizierte aber der deutsche Einlagensicherungsfonds der Privatbanken.

Wie kommst Du bei einer Bankpleite an Dein Geld?

Sollte es zu einer Bankpleite kommen, gibt es ein strukturiertes Verfahren, das wir hier skizzieren.

1. Bankenaufsicht stellt Entschädigungsfall fest 

Einen Beispielfall hat Anfang 2021 die Greensill Bank aus Bremen geliefert. Deren Mutterkonzern kam in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Bank meldete Insolvenz an, und die Bankenaufsicht Bafin startete den sogenannten Entschädigungsfall.

2. Kundschaft wird kontaktiert 

Die Greensill Bank gehörte sowohl zur gesetzlichen Einlagensicherung der privaten Banken EdB wie auch zur freiwilligen Sicherung der Privatbanken. Dieser Einlagensicherungsfonds kontaktierte im März 2021 per Brief alle Sparenden und informierte sie über das Verfahren. Im Entschädigungsfall werden Kundinnen und Kunden also benachrichtigt. Es ist dann nicht nötig, sich selbst zu melden. Wichtig ist aber, dass die Bank immer Deine aktuellen Kontaktdaten hat – sonst kann sie Dich ja nicht erreichen.

3. Individuelle Entschädigung wird festgestellt

Aufgrund der Größe der Greensill Bank lag die freiwillige Sicherungsgrenze im System der Privatbanken bei rund 75 Millionen Euro pro Person. Diese Grenze ist je nach Bank unterschiedlich. Du kannst sie auf der Website des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken nachsehen. Wie weiter oben erklärt, decken Sparkassen und Genossenschaftsbanken Einlagen in unbegrenzter Höhe ab. 

Zur Sicherheit empfehlen wir Dir aber, Dich nur auf die gesetzlich vorgesehene Deckungssumme von 100.000 Euro pro Person und Bank zu verlassen, und größere Summen auf mehrere Banken zu verteilen.

4. Auszahlung des Geldes

Bei der Greensill Bank dauerte es in manchen Fällen etwas länger, bis der Einlagensicherungsfonds die Entschädigung auszahlte – dafür waren zum Beispiel veraltete Kontaktdaten oder Änderungswünsche zum Konto verantwortlich. Sobald die nötigen Angaben vorliegen, sieht das Gesetz eine Frist von sieben Banktagen für die Auszahlung vor. 

Knapp drei Wochen nach Start der Prozedur konnte der Bankenverband bekanntgeben, dass die Entschädigung kurz vor dem Abschluss stehe. Übrigens: Wer erst verspätet von einer Pleite seiner Bank erfährt, verpasst so schnell nichts. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt erst nach fünf Jahren.

Nadine Graf

Wenn Du umziehst, denk auch daran, Deine neue Adresse auch bei Tagesgeld- und sonstigen Konten anzugeben. Falls es wirklich zu einer Bankpleite kommt, wirst Du immerhin schnell informiert.

Nadine Graf
Unsere Finanztip-Expertin für Geldanlage

Welche Einlagensicherung gilt für Dein Depot?

Beim Wertpapierdepot musst Du zwischen dem Verrechnungskonto mit einem Euro-Guthaben und den gekauften Wertpapieren unterscheiden. 

Deine ETF-Anteile oder Aktien sind nicht über die Einlagensicherung geschützt. Schließlich kann sich ihr Wert ständig im Börsenhandel ändern und theoretisch auf null fallen, aber auch extrem ansteigen.

Welche Sicherung gilt für Wertpapiere?

Wertpapiere sind juristisch Sondervermögen, fallen also bei einer Zahlungsunfähigkeit des Depotanbieters nicht in die Insolvenzmasse, sondern bleiben in Deinem Besitz. Wenn Dein Depotanbieter pleitegehen sollte, kannst Du die Wertpapiere auf eine andere Bank übertragen.

Falls Deine Bank Deine Wertpapiere nicht herausgeben kann, greift die Anlegerentschädigung nach europäischem Recht. Hier sind maximal 20.000 Euro pro Person geschützt und höchstens 90 Prozent der fehlenden Summe.

Mehr liest Du in unserem Ratgeber zur Sicherheit von ETFs und anderen Wertpapieren.

Auf dem Verrechnungskonto Deines Depots liegt Geld, das Du noch nicht oder nicht mehr in Wertpapiere investiert hast. Dein Guthaben auf dem Depot-Verrechnungskonto ist bis 100.000 Euro im Fall einer Bankpleite gesichert. Jedenfalls, wenn für Deinen Anbieter die oben beschriebenen EU-Regeln zur Einlagensicherung gelten. Das ist bei den meisten Depots der Fall, die Finanztip empfiehlt. 

Ausnahmen gelten für Trade Republic, Scalable Capital und Consorsbank. Bei diesen Anbietern solltest Du keine hohen Beträge auf dem Verrechnungskonto parken. Details liest Du in der folgenden Ausklapp-Textbox. 

Was gilt für Depots bei der Consorsbank?

Die Consorsbank hat eine französische Banklizenz und ist daher Teil der Einlagensicherung in Frankreich. Dein Guthaben auf dem Depot-Verrechnungskonto ist also auch hier bis 100.000 Euro gesichert.

Die französische Einlagensicherung erfüllt jedoch nicht die Stabilitätskriterien von Finanztip. Deswegen raten wir Dir nicht dazu, hohe Beträge auf dem Verrechnungskonto zu parken. Du solltest es auch nicht als Tagesgeldkonto nutzen. Als reines Verrechnungskonto für Dein Depot ist es aber geeignet.

Was gilt für die Depots bei Trade Republic oder Scalable Capital?

Trade Republic arbeitet mit mehreren Partnerbankern zusammen. Deutsche Bank und JP Morgan gehören der Einlagensicherung der Privatbanken in Deutschland an. Die HSBC Continental Europe ist Teil der französischen Einlagensicherung. Zudem investiert Trade Republic höhere Guthaben auf dem Verrechnungskonto in Geldmarktfonds, die keiner Einlagensicherung unterliegen. In der Trade-Republic-App kannst Du nachsehen, was für Dein Verrechnungskonto gilt. Genaueres liest Du im Ratgeber zu Einlagensicherung bei Trade Republic

Scalable Capital nutzt ein vergleichbares Verfahren wie Trade Republic. Dein Guthaben kann entweder bei der Scalable Capital Bank liegen oder auf mehrere der fünf Partnerbanken verteilt sein. Partner sind die Deutsche Bank, Münchener Hypothekenbank, Norddeutsche Landesbank/NordLB je mit deutscher Einlagensicherung sowie die HSBC Continental Europe mit französischer Einlagensicherung. Zudem investiert Scalable Capital Guthaben auf dem Verrechnungskonto in Geldmarktfonds, die keiner Einlagensicherung unterliegen. In der Scalable-App kannst Du im Bereich „Guthabenverteilung“ nachsehen, was für Dein Verrechnungskonto gilt.

Weder die französische Einlagensicherung noch die Anlage in Geldmarktfonds erfüllen unsere Stabilitätskriterien. Deswegen raten wir Dir nicht dazu, die Verrechnungskonten von Trade Republic oder Scalable Capital als Tagesgeldkonto zu nutzen, auch wenn die Zinsen ähnlich sind. Du solltest dort keine hohen Beträge parken. Als reines Verrechnungskonto für Dein Depot sind sie aber geeignet.

Unser Podcast zum Thema

Mehr dazu im Ratgeber Tagesgeld

  • Empfehlenswert sind Tagesgeldkonten, die gute Zinsen bei einer sicheren Bank bieten.
  • Die besten Angebote findest Du mit unserem Tagesgeld-Vergleich.

Zum Tagesgeld-Vergleich

Mehr dazu im Ratgeber Festgeld

  • Empfehlenswert sind Festgeldangebote, die gute Zinsen bei einer sicheren Bank bieten.
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Zum Festgeld-Vergleich

Autoren
Hendrik Buhrs

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