Solidaritätszuschlag Soli verfassungsgemäß! Wer muss ihn 2025 noch zahlen?

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2021 zahlen den Soli nur noch Spitzenverdiener sowie bestimmte Unternehmen. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird zudem immer auf zu zahlende Kapitalertragsteuer fällig.
  • 2025 sind Alleinstehende mit maximal 19.950 Euro Einkommensteuer im Jahr komplett vom Soli befreit, bei zusammenveranlagten Partnern ist es der doppelte Wert 39.900 Euro.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 entschieden, dass der Soli auch nach 2019 verfassungsgemäß ist.

So gehst Du vor

  • Der Arbeitgeber führt den Solidaritätszuschlag direkt bei der Gehaltsabrechnung zusammen mit der Lohnsteuer ab. Fällt er auf Zinsen und Dividenden an, macht das die Bank für den Anleger zusammen mit der Abgeltungssteuer, und zwar anonym.
  • Wie viel Soli Du zahlen musst, steht auf Deinem Einkommensteuerbescheid. Du kannst auch den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums (BMF) nutzen.

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Damit zusammenwächst, was zusammengehört, folgte nach der deutschen Wiedervereinigung das langwierige Projekt Aufbau Ost. Durch den Solidaritätszuschlag, kurz: Soli, unterstützte jeder Steuerzahler diesen Prozess mit. Übrigens auch Ostdeutsche sowie Ausländer, die in Deutschland Einkommensteuer zahlen. Mittlerweile zahlen nur noch relativ wenige den Solidaritätszuschlag.

Wer zahlt heute noch Soli?

Den Solidaritätszuschlag zahlen seit 2021 nur noch Besserverdiener und viele Kapitalanleger. Für rund 90 Prozent fällt der Soli seitdem bei der Einkommensteuer komplett weg

Der Soli bei Kapitalerträgen bleibt aber weiterhin bestehen. Sobald Du auf Deine Gewinne Kapitalertragsteuer zahlst, kommt generell noch der Soli dazu.

All diese Änderungen hatte der Bundestag am 14. November 2019 im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 beschlossen. 

Wie hoch ist der Soli?

Bei Kapitalerträgen beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent auf die zahlende Steuer. Bei anderen Einkünften, etwa als Angestellte oder Selbstständiger, sieht es etwas anders aus. 

  • Bis zu einer bestimmten Freigrenze wird kein Soli fällig. Das betrifft rund 90 Prozent der Steuerzahler.
    Beispiel 2025: Oskar ist Single und hat keine Kinder. Er muss bis rund 90.000 Euro Jahresbruttogehalt keinen Solidaritätszuschlag zahlen.
  • Ab dieser Freigrenze steigt der Soli mit steigendem Einkommen gleichmäßig von 0 bis 5,5 Prozent an. Das nennt sich Milderungszone und betrifft rund 6,5 Prozent der Steuerzahler.
    Beispiel 2025: Oskar hat 100.000 Euro brutto im Jahr, er muss 461 Euro Soli zahlen, das sind rund 1,9 Prozent seiner zu zahlenden Steuer.
  • Die verbleibenden rund 3,5 Prozent sind die Spitzenverdiener, die 5,5 Prozent Soli zahlen müssen. Beispiel 2025: Oskar verdient mehr als rund 131.000 Euro im Jahr brutto. Dann muss er 5,5 Prozent Soli auf seine Steuer zahlen.

Für die Beispielrechnungen kam der offizielle BMF-Steuerrechner zum Einsatz. Wie hoch die Freigrenze beim Soli genau ist, sagen wir Dir jetzt.

Wie hoch ist die Freigrenze für den Soli? 

Die Freigrenze, bis zu der kein Soli anfällt, beträgt im Jahr 2025 für Singles 19.950 Euro, für Ehepaare ist es der doppelte Wert von 39.900 Euro.

Achtung: Diese Zahlen sind nicht das Bruttogehalt oder das zu versteuernde Einkommen. Nein, es geht um die zu zahlende Einkommensteuer. Das heißt, erst wenn Du für das ganze Jahr 2025 als Single 19.950 Euro oder mehr Steuern zahlen musst, wird für Dich der Soli fällig.

Die Freigrenze wird regelmäßig im Jahrestakt angehoben, zuletzt wurden die Werte für 2025 und 2026 im Steuerfortentwicklungsgesetz vom 30. Dezember 2024 festgelegt. Die einzelnen Werte kannst Du der folgenden Tabelle entnehmen.

Tabelle: Freigrenze beim Solidaritätszuschlag

Freigrenze Soli20222023202420252026
Single16.956 €17.543 €18.130 €19.950 €20.350 €
Paare33.912 €35.086 €36.260 €39.900 €40.700 €

Quelle: Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes, Steuerfortentwicklungsgesetz (Stand: 21. August 2025)

Was bedeutet die Milderungszone beim Soli?

In der Milderungszone zahlst Du zwar den Soli, aber nicht die vollen 5,5 Prozent. Laut BMF-Steuerrechner betrifft das 2025 beispielsweise kinderlose Singles mit einem Bruttojahreseinkommen von rund 90.000 Euro rund 131.000 Euro. 

Die Milderungszone verhindert Belastungssprünge. Denn würde Deine Einkommensteuerschuld nur wenige Euro über der festgelegten Freigrenze liegen, müsstest Du den kompletten 5,5-prozentigen Solidaritätszuschlag zahlen. So könnte es zum Beispiel passieren, dass Du zuerst knapp unter der Freigrenze bist und keinen Soli zahlen musst. Dann erhältst Du eine Gehaltserhöhung und landest über der Freigrenze. Die Folge: statt mehr Netto wegen der Gehaltserhöhung hättest Du wegen des Soli von 5,5 Prozent weniger Netto auf dem Konto.  

Stattdessen wächst der Soli innerhalb der Milderungszone mit steigendem Einkommen bis er schließlich den vollen Satz von 5,5 Prozent erreicht. Im Jahr 2025 sieht das so aus: Ein kinderloser Single hat 100.000 Euro brutto im Jahr. Er zahlt rund 1,9 Prozent Soli von seiner Einkommensteuer. Bei 120.000 Euro sind es schon etwas mehr 4,5 Prozent. 

Wie funktioniert der Soli für erfolgreiche Kapitalanleger? 

Für erfolgreiche Anleger mit Kapitalerträgen zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden und dem Verkauf von Aktien und ETFs wird der Soli in Höhe von 5,5 Prozent fällig. Allerdings erst, wenn darauf überhaupt Kapitalertragsteuer zu zahlen ist. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person im Jahr fällt keine Steuer an - und damit auch kein Soli.

Sobald Deine Kapitalerträge aber diesen Sparerfreibetrag beziehungsweise den bei der Bank eingereichten Freistellungsbetrag überschreiten, muss die Bank in Deutschland zusätzlich zu den 25 Prozent Abgeltungssteuer auch weiterhin den Solidaritätszuschlag einbehalten. Dieser beträgt 5,5 Prozent der abzuführenden Abgeltungssteuer.

Beispiel: Inga muss von ihren 1.200 Euro Zinsen aufs Tagesgeld abzüglich 1.000 Euro Sparerpauschbetrag insgesamt 200 Euro versteuern. Das sind 50 Euro Steuern plus 2,75 Euro Soli, insgesamt 52,75 Euro.

Die Bank führt die Steuer anonym an die Finanzverwaltung ab. Die Steuer hat eine abgeltende Wirkung. Das bedeutet, in den meisten Fällen ist bei Kapitalerträgen eine Steuererklärung nicht erforderlich. Erst wenn Du mit Deiner Steuererklärung eine Anlage KAP abgibst, kann das Finanzamt diese Steuerzahlungen Dir konkret zuordnen. Eventuell zu hohe Abzüge kannst Du auf diesem Weg zurückholen. 

Keine Entlastung gibt es auch für Körperschaftsteuerzahler. Eine GmbH oder AG muss 15 Prozent Körperschaftsteuer zahlen. Darauf fällt auch weiterhin der Soli in voller Höhe an.

Wie viel Soli sparen Steuerzahler seit 2021?

Wie sich der veränderte Soli auswirkt, hängt immer vom Einzelfall ab. Maßgebliche Größen sind

  • das zu versteuernde Einkommen, das wiederum die Einkommensteuerschuld ergibt
  • die Anzahl der Kinder und damit der Kinderfreibetrag sowie weitere Freibeträge, die sich auf die Höhe der Einkommensteuer auswirken
  • die Veranlagungsart, also der Grundtarif für die Einzelveranlagung und der Splittingtarif für die Zusammenveranlagung

Der Steuersoftware-Anbieter Haufe-Lexware hatte vier Beispiele mit den unterschiedlichsten Einkommenshöhen berechnet und in Tabellen dargestellt. Demnach sparte ein kinderloser Lediger mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr 893 Euro. Bei 70.000 Euro sank seine Ersparnis auf 710 Euro. 

Eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro sparte 2021 rund 1.840 Euro. Bei einem Einkommen von 300.000 Euro wurde die Familie hingegen nicht entlastet. 

Wie wird der Soli beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt? 

Bei Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber den Soli zusammen mit der Lohnsteuer ab. Bei sonstigen Bezügen, wie Urlaubsgeld, Jahresboni und Abfindungen, wurde bis Ende 2020 die Freigrenze im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht berücksichtigt. 

Wegen der deutlich höheren Freigrenze hat sich das seit 2021 geändert. Arbeitgeber müssen auch bei sonstigen Bezügen die jährliche Freigrenze beachten. Für durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer bringt das den Vorteil, dass während des Jahres kein Soli vom Lohn einbehalten wird. Eine Steuererklärung, allein um den abgeführten Solidaritätszuschlag rückerstatten zu lassen, ist dann nicht nötig (§ 3 Absatz 4a Solidaritätszuschlaggesetz 1995).

Ist der Soli verfassungsgemäß?

Ja, der Soli ist verfassungsgemäß. Obwohl seit mehr als 20 Jahren dagegen geklagt worden ist. Mehrfach musste sich sogar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Thema beschäftigen. Für das Veranlagungsjahr 2002 gab es die erste Verfassungsbeschwerde, die jedoch nicht erfolgreich war. Es folgten weitere Klagen, die aber bisher allesamt erfolglos geblieben sind. 

Was besagt das BVerfG-Urteil im Jahr 2025?

Der Soli ist wegen des Urteils des BVerfG vom 26. März 2025 auch ab dem Jahr 2020 verfassungsgemäß (Az. 2 BvR 1505/20). 

2020 hatten sechs Bundesabgeordnete der FDP vor dem BVerfG gegen die Beibehaltung des Soli geklagt. Die Politiker hatten das vor allem damit begründet, dass der Solidarpakt II Ende 2019 ausgelaufen war. Anfang März 2024 ließ Deutschlands höchstes Gericht dann verlauten, dass darüber noch in diesem Jahr entschieden werden soll. Das hat zwar nicht geklappt, aber die mündliche Verhandlung hat schon am 12. November 2024 stattgefunden. 

Am 26. März 2025 wies das BVerfG die Klage der sechs Politiker ab. Das dürfte zu großer Erleichterung bei der neuen Bundesregierung geführt haben. Denn wenn das Gericht festgestellt hätte, dass der Soli seit 2020 durchgehend verfassungswidrig gewesen wäre, hätte der Bund ein riesiges Haushaltsloch gehabt: Die Einnahmen aus dem Soli beliefen sich von 2020 bis 2024 auf geschätzte 66 Milliarden Euro. Geld, das der Fiskus an Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückzahlen hätte müssen.

Welche weiteren Urteile zum Soli gibt es noch?

Wir werden hier nicht alle Urteile nennen können. Das letzte wichtige vor der eben genannten Entscheidung des BVerfG vom 26. März 2025 kam vom Bundesfinanzhof (BFH). Er entschied, dass der Soli für die Jahre 1999 bis 2002 verfassungsgemäß war (Urteil vom 20. Februar 2024, Az. IX R 27/23).

Das Finanzgericht Niedersachsen hielt den Soli sogar aus doppelter Hinsicht für verfassungswidrig: Zum einen sei er als Finanzierungsquelle in Notlagen zeitlich begrenzt, zum anderen verstoße er gegen den im Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatz.

Denn es gibt vergleichbare Sachverhalte, bei denen eine unterschiedliche Zahllast herauskommt. Dies hängt mit Anrechnungsvorschriften bei ausländischen Einkünften zusammen. So muss ein Arbeitnehmer, der nur in Deutschland lebt und arbeitet, einen höheren Solidaritätszuschlag zahlen, als wenn er bei sonst gleichen Verhältnissen als Grenzgänger tätig wäre, also im Ausland arbeiten würde. Das Bundesverfassungsgericht entschied aber, dass die Klage unzulässig ist (7. Juni 2023, Az. 2 BvL 6/14). 

Worum geht es im BFH-Urteil 2023?

Ob der Soli im Jahr 2020 noch verlangt werden darf, ließ ein Ehepaar mithilfe des Bundes der Steuerzahler gerichtlich prüfen. Das Finanzgericht Nürnberg (Az. 3 K 1098/19) hatte die Klage abgewiesen, aber die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.

Der BFH entschied dann in seinem Urteil vom 17. Januar 2023, dass der Soli 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig war (Az. IX R 15/20). Das bedeutet immerhin auch, dass der Zuschlag nicht in alle Ewigkeit weiter erhoben werden kann. Beim Soli handele es sich 2020 und 2021 um eine verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe, so das Gericht. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sei deshalb nicht geboten. Die Kläger können aber trotzdem noch den Gang zum Bundesverfassungsgericht antreten.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 4. Januar 2021 die Finanzämter dazu verpflichtet, den bisherigen Vorläufigkeitsvermerk in Steuerbescheiden zu erweitern. Er umfasst dann ab dem Veranlagungszeitraum 2020 auch die Frage, ob die weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags nach dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungsgemäß ist. 

Mit einer “Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder” vom 4. August 2025 sollen Finanzämter alle anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume vor 2020 zurückweisen.

Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag

Quelle: Statistisches Bundesamt (Stand: 21. August 2025)

Du siehst, dass der Bund seit 2021 zwar deutlich weniger Einnahmen mit dem Solidaritätszuschlag erzielt. Es sind aber immer noch zwischen elf und zwölf Milliarden Euro im Jahr. In den Jahren 2020 bis 2023 belaufen sich die Einnahmen insgesamt schon auf rund 54 Milliarden Euro. Schätzt man die Soli-Einnahmen 2024 wie in den beiden Vorjahren auf rund zwölf Milliarden Euro, ergibt sich die eben genannte Schätzung von 66 Milliarden Euro für die vergangenen fünf Jahre 2020 bis 2024.

Was musst Du beim Soli tun?

Das ist die gute Nachricht: Du kannst Dich im Prinzip zurücklehnen. Zwar ist es mittlerweile sehr unwahrscheinlich, dass sich rückwirkend etwas am Soli ändern könnte. Aber wenn doch, würden alle Steuerzahler automatisch davon profitieren. 

Was bringt ein Kinderfreibetrag beim Soli?

Falls Du einen Kinderfreibetrag geltend machen kannst, wird dieser auf den Soli angerechnet. Das heißt: Die Bemessungsgrundlage sinkt, auf deren Basis das Finanzamt die Höhe des zu zahlenden Soli berechnet.

Aus diesem Grund konnten Eltern einige Jahre auf den positiven Ausgang eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht hoffen. Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen war der Auffassung, dass der Kinderfreibetrag mindestens seit 2014 zu niedrig ist und zudem auch falsch berechnet wird (Beschluss vom 2. Dezember 2016, Az. 7 K 83/16).

Doch die Hoffnung war vergebens, denn am 5. September 2024 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Vorlage des FG Niedersachsen unzulässig ist (Az. 2 BvL 3/17). Damit ist endgültig klar, dass Steuerzahler nicht von einer nachträglichen Änderung beim Kinderfreibetrag profitieren würden.

Du bist an dieser Stelle auf dem aktuellen Stand zum Thema Soli. In den folgenden Kapiteln geht es um den Solidaritätszuschlag an sich und welche Auswirkungen dieser vor 2021 hatte.

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Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Soli wurde 1991 zunächst nur für ein Jahr eingeführt, um einmalige Zusatzausgaben des Staates zu finanzieren. Dazu gehörten eine Beteiligung an den Kosten des zweiten Golfkriegs und die Förderung von Staaten in Mittel- und Osteuropa. Die Höhe des Zuschlags lag damals bei 7,5 Prozent der Einkommensteuer.

In den folgenden drei Jahren wurde diese Ergänzungsabgabe ausgesetzt. Doch seit 1995 erhebt sie der Fiskus als unbefristeten Aufschlag auf die zu zahlende Einkommensteuer. Begründet hat er die Wiedereinführung mit den dauerhaften Lasten für die Wiedervereinigung Deutschlands.

2019 erzielte der Bund damit 19,6 Milliarden Euro, die ihm allein zustehen und die er verwenden darf, wie er will. Steuern dienen allgemein der Staatsfinanzierung und sind nie zweckgebunden.

In der politischen Diskussion wurde der Soli häufig gemeinsam mit dem Solidarpakt genannt, als finanzielle Unterstützung für die neuen Bundesländer. Mit dem Solidarpakt einigten sich Bund und Länder, die neuen Bundesländer im Rahmen des Länderfinanzausgleichs besonders zu unterstützen, um das wirtschaftliche Niveau von Ost- und Westdeutschland anzunähern. Im Gegensatz zum Solidarpakt II, der Ende 2019 auslaufen wird, ist der Solidaritätszuschlag zeitlich unbefristet.

Wie sah es vor 2021 mit dem Soli aus?

Den Soli zahlte bis 2020 grundsätzlich jeder Steuerzahler in Deutschland als Zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer. Bemessungsgrundlage war also die zu zahlende Steuer, der Soli kommt noch oben drauf.

Juristische Personen, dazu zählen Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften sowie Vereine, zahlten und zahlen ihn auf ihre Körperschaftsteuer.

Wie sah das in einer Beispielrechnung 2019 aus?

Thomas ist ledig, angestellt und hat keine Kinder. Er verdient 2.000 Euro brutto im Monat. Thomas ist konfessionslos, gesetzlich krankenversichert und zahlt dort einen Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent. Sein Arbeitgeber führt am Monatsende für ihn 180,41 Euro Lohnsteuer ans Finanzamt ab. Der Solidaritätszuschlag ist eine sogenannte Ergänzungsabgabe. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss 5,5 Prozent des Lohnsteuerbetrags noch zusätzlich als Soli bezahlen.

Diesen Betrag führt der Arbeitgeber ebenfalls für den Mitarbeiter ab. Im konkreten Beispiel sind dies: 180,41 Euro x 5,5 Prozent = 9,92 Euro monatlich. Gerechnet haben wir mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Wer war vor 2021 vom Soli befreit?

Geringverdiener mit einer Einkommensteuer bis zur Freigrenze von 972 Euro mussten bis 2020 keinen Soli-Zuschlag zahlen. Ab einem Steuerbetrag von 973 Euro stieg der Solidaritätszuschlag schrittweise an. Erst wer 1.340 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlte, musste auch den vollen Soli in Höhe von 5,5 Prozent zahlen. Für zusammenveranlagte Ehepaare galt der jeweils doppelte Wert von 1.944 Euro als Freigrenze und 2.680 Euro für den vollen Soli. Diese Steuerentlastung für Geringverdiener blieb seit ihrer Einführung 1995 bis 2020 konstant.

Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, zahlt ebenfalls keinen Soli. Warum? Weil er oder sie keine Einkommensteuer zahlen muss. Und 5,5 Prozent von 0 sind weiterhin 0.  

Was bedeutet das in einer Beispielrechnung? 

Thomas aus dem obigen Beispiel von 2019 geht in Teilzeit und verdient daraufhin nur noch 1.540 Euro brutto im Monat. In Steuerklasse 1 zahlt er daher 80,08 Euro Lohnsteuer im Monat, also 960,96 Euro im Jahr. Er liegt damit unterhalb der Freigrenze von 972 Euro im Jahr und muss keinen Soli-Zuschlag zahlen.

Hätte er aber 1.700 Euro Einkommen pro Monat, wären es 116,33 Euro Lohnsteuer monatlich und er hätte die vollen 5,5 Prozent Zuschlag in Höhe von 6,39 Euro oben drauf rechnen müssen. Seine Jahressteuerlast betrüge 1.395,96 Euro Lohnsteuer plus 76,68 Euro Soli, insgesamt 1.472,64 Euro.

Bei einem monatlichen Lohn zwischen 1.540 und 1.700 Euro in der Milderungszone stieg der Soli-Zuschlag damals  schrittweise auf die vollen 5,5 Prozent. Beispiel: Bei 1.600 Euro Gehalt waren auf 93,50 Euro Lohnsteuer nur 2,50 Euro Soli fällig. Das sind knapp 2,7 Prozent als Zuschlag.   

Falls Du den Solidaritätszuschlag für Deinen individuellen Fall berechnen willst, kannst Du dazu den kostenlosen Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Wer muss den Solidaritätszuschlag zahlen?

Seit 2021 müssen nur noch rund 10 Prozent der Einkommensteuerzahler den Solidaritätszuschlag zahlen. Auf die Kapitalertragsteuer kommen aber weiterhin generell 5,5 Prozent oben drauf. 

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Wer zahlt 2025 noch Solidaritätszuschlag?

Du musst nur Soli zahlen, wenn Du 2025 mehr als 19.950 Euro Einkommensteuer zu zahlen hast. Bei Ehepaaren ist es der doppelte Betrag, also 39.900 Euro.

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Wer zahlt 2024 noch Soli?

Du musst nur Soli zahlen, wenn Du 2024 mehr als 18.130 Euro Einkommensteuer zu zahlen hast. Bei Ehepaaren ist es der doppelte Betrag, also 36.260 Euro.

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Wann muss man Soli zahlen?

Du zahlst den Solidaritätszuschlag erst ab einer bestimmten Höhe Deiner Einkommensteuer. Im Jahr 2022 waren das 16.596 Euro, 2023 dann 17.543 Euro, 2024 18.130 Euro und 2025 sind es 19.950 Euro. Für gemeinsam veranlagte Paare sind es die doppelten Werte.

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Fällt der Soli auch bei Kapitaleinkünften weg?

Leider nein! Wenn Du Kapitalerträge versteuern musst, weil Du mehr davon hast als der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, zahltst Du 5,5 Prozent Deiner Kapitalertragssteuer als Soli zusätzlich. 

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Ist der Soli verfassungsgemäß?

Ja, das haben die Gerichte immer wieder bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 26. März 2025, dass der Soli auch ab 2020 verfassungsgemäß ist.

Autoren
Udo Reuß

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