Das Wichtigste in Kürze
- In der Anlage U lassen sich Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner als Sonderausgaben absetzen.
- Allerdings ist dafür die Zustimmung der anderen Person erforderlich und diese muss den Unterhalt in ihrer Steuererklärung in der Anlage SO angeben. Das nennt sich Realsplitting.
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Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt. Zumindest in der Steuererklärung. Denn neben der Anlage U, um die es in diesem Ratgeber geht, gibt es auch noch die Anlage Unterhalt. Wir erklären Dir die Unterschiede und vor allem, was Du in der Anlage U beachten musst.
Welcher Unterhalt gehört in Anlage U?
Wer Unterhaltszahlungen an geschiedene oder getrennt lebende Ex-Partnerinnen und Ex-Partner leistet, kann diesen Ehegattenunterhalt in der Anlage U geltend machen.
Wie viel Unterhalt ist absetzbar?
Unterhaltsleistungen an den in Deutschland ansässigen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind bis zu höchstens 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzbar, wenn dies mit Zustimmung des Empfängers oder der Empfängerin in der Steuererklärung in der Anlage U beantragt wird (§ 10 Einkommensteuergesetz EStG).
Der Betrag von 13.805 Euro erhöht sich noch um die Beiträge, die der Unterhaltsverpflichtete für die Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltsberechtigten Person gezahlt hat. Der Unterhaltsempfänger kann diesen höheren Teilbetrag als eigene Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Ist der Unterhalt immer in Anlage U absetzbar?
Nein, der Unterhalt lässt sich nur dann in der Anlage U absetzen, wenn der Empfänger oder die Empfängerin des Unterhalts dem Ganzen zustimmt - und den erhaltenen Unterhalt als sonstige Einkünfte in der Anlage SO angibt.
Eine erteilte Zustimmung ist grundsätzlich bis auf Widerruf wirksam; eine für das kommende Jahr erteilte Zustimmung kann nur vor Beginn dieses Jahres gegenüber dem Finanzamt widerrufen werden.
Das nennt sich dann Realsplitting.
Die Zustimmung kann die Person von weiteren Bedingungen abhängig machen. Üblich ist es, dass der Unterhaltszahler der Empfängerin des Gelds zumindest alle finanziellen Nachteile ersetzt, die ihr durch die Zustimmung zum Realsplitting entstehen.
Wesentlich ausführlichere Informationen dazu kannst Du im Ratgeber zum Ehegattenunterhalt absetzen nachlesen.
Was aber ist, wenn die Person die Zustimmung verweigert? Dazu kommen wir jetzt.
Wann darfst Du Anlage U nicht nutzen?
Wenn die oder der Ex die Zustimmung für das Realsplitting verweigert, kannst Du die Anlage U für das Absetzen des Unterhalts nicht verwenden.
Zwar kannst Du prinzipiell versuchen, die Zustimmung einzuklagen - weil die Zustimmung gegeben werden muss. Doch der Klageweg ist manchmal lang. Und gerade bei sehr zerstrittenen Paaren tauchen oft noch neue Stolpersteine auf.
Lässt sich der Unterhalt dann gar nicht absetzen?
Die gute Nachricht ist, dass Du prinzipiell eine Steuerermäßigung wegen der Unterstützung einer bedürftigen Person als außergewöhnliche Belastung erhalten kannst.
Die schlechte Nachricht ist, dass der oder die Ex dafür kaum Vermögen haben darf und nur wenig verdient.
Willst Du das genauer wissen, empfehlen wir Dir den Ratgeber zur Anlage Unterhalt.
Wichtig: In diesem Fall gehören die Unterhaltszahlungen nicht in die Anlage U, sondern in die Anlage Unterhalt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, beträgt 12.096 Euro im Jahr 2025 und 12.348 Euro im Jahr 2026, entspricht also immer dem jeweiligen Grundfreibetrag.
Dieser Betrag erhöht sich noch um die Beiträge, die der Unterhaltsverpflichtete für die Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltsberechtigten bedürftigen Person gezahlt hat. Der Höchstbetrag ist um den Betrag zu kürzen, um den die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person 624 Euro übersteigen (§ 33a EStG).
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