Privat­insolvenz Schuldenfrei in drei Jahren mit Verbraucher­insolvenz

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Verbraucher­insolvenz kannst Du schon nach drei Jahren schuldenfrei sein und wirtschaftlich neu anfangen.
  • Während der drei Jahre musst Du von Deinem Einkommen den pfändbaren Anteil an einen Treuhänder abführen. Der zahlt damit einen Teil der Schulden.
  • Es gibt keine Mindestquote an Schulden, die Du tilgen musst, bevor Du die sogenannte Rest­schuld­befreiung bekommst. Neu: Die Schufa löscht die Rest­schuld­befreiung nach sechs Monaten.

So gehst Du vor

  • Bist Du in finanzielle Not geraten, dann lass Dir von einem Rechtsanwalt oder Schuldnerberater helfen. Im Schuldnerberatungsatlas des Statistischen Bundesamts findest Du einen Berater in Deiner Nähe.
  • Verschaffe Dir gemeinsam mit dem Berater einen Überblick über Deine Schulden und versuche, Dich mit Deinen Gläubigern zu einigen. Grundlage dafür ist der Schuldenbereinigungsplan.
  • Beantrage eine Privat­insolvenz nur, wenn es keine andere Lösung mehr gibt.

Raus aus der Schuldenfalle nach nur drei Jahren – das ist mit einer Verbraucher­insolvenz möglich. Wachsen Dir die Schulden über den Kopf oder kennst Du jemanden, der in einer solchen Misere steckt, dann solltest Du Dich über die Möglichkeit einer Privat­insolvenz informieren. Denn je eher Du die Probleme angehst, desto schneller kannst Du wirtschaftlich wieder neu anfangen. Was eine Insolvenz für Dich bedeutet und wie das Verfahren funktioniert, erklären wir in diesem Ratgeber.

Was ist eine Verbraucher­insolvenz?

Nach Untersuchungen von Creditreform sind derzeit 6,16 Millionen Privatleute in Deutschland überschuldet. Trotz der Corona-Pandemie sind es so wenig Menschen wie noch nie. Das ist eine gute Entwicklung, auch wenn es immer noch zu viele Haushalte sind, die in der Schuldenfalle stecken und unter Armut leiden.

Die Verbraucher­insolvenz ist ein Weg raus aus den Schulden – diese werden gelöscht, obwohl Du sie nicht vollständig zahlen konntest. Das nennt sich Rest­schuld­befreiung. Um die Schulden loszuwerden, musst Du allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ein besonderes Verfahren durchlaufen. Im Jahr 2021 beantragten nur knapp 80.000 Menschen Privat­insolvenz – sehr wenige, wenn man die Zahl mit den geschätzten Überschuldungen vergleicht.

Eine Privat­insolvenz kannst Du grundsätzlich nur beantragen, wenn Du keine selbstständige, wirtschaftliche Tätigkeit ausübst oder ausgeübt hast. Eine Ausnahme besteht für Selbstständige, die nicht mehr als 20 Personen oder Firmen Geld schulden. Zudem dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (§ 304 Abs. 2 InsO).

Nach der Reform des Insolvenzrechts dauert es seit Oktober 2020 nur noch drei Jahre, bis Du Deine Schulden los bist – und zwar ohne dass Du einen bestimmten Teil der Schulden zahlen musst. Vorher konnte es bis zu sechs Jahre dauern, wenn ein Schuldner die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen konnte.

Für Anträge, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden, gilt eine Übergangs­regelung: Die sechs Jahre reduzieren sich. Wer zum Beispiel am 5. Januar 2020 Insolvenz beantragt hat, dessen Verfahren verkürzt sich auf fünf Jahre und sieben Monate, bis er von seinen restlichen Schulden befreit werden kann.

Was sind die Vorteile der Privat­insolvenz?

Der Weg in die Privat­insolvenz will gut überlegt sein. Du solltest Dir die Vor- und Nachteile klar vor Augen führen und mit einem Berater Deine konkrete Situation besprechen. Das sind die fünf wichtigsten Argumente, die für eine Verbraucher­insolvenz sprechen:

Vorteile einer Verbraucher­insolvenz

  1. Schuldenfrei: Nach drei Jahren bist Du Deine Schulden los. Ohne Privat­insolvenz könnten Deine Gläubiger 30 Jahre aus einem Schuldtitel pfänden.
  2. Pfändungen: Böse Überraschungen wie Konto- oder Lohnpfändungen fallen mit Eröffnung der Privat­insolvenz weg.
  3. Besuche vom Gerichtsvollzieher: Dadurch, dass Deine Schulden und Dein Vermögen während der Insolvenz von einem Treuhänder verwaltet werden, kommt der Gerichtsvollzieher nicht mehr zu Dir, um zu überprüfen, ob noch Vermögen vorhanden ist.
  4. Existenzminimum ist gesichert: Durch die Pfändungsgrenzen ist Dein Existenzminimum auf jeden Fall gesichert. Seit 1. Juli 2023 sind monatlich 1.402 Euro nicht pfändbar, sofern Du keine Unterhaltsverpflichtungen hast. Musst Du Unterhalt zahlen, erhöht sich die Grenze. Vielen Mandanten bleibt in der Insolvenz mehr Geld als zuvor, berichten die auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwälte Miehler & Müller von entschuldigung.de.
  5. Chance auf Neustart: Die Privat­insolvenz bietet Dir die Möglichkeit, finanziell neu anzufangen. Deine Schulden werden gelöscht, genauso wie die Negativeinträge bei der Schufa. Neu: Alle Einträge zu einer Rest­schuld­befreiung, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert sind, sowie alle damit verbundenen Schulden, löscht die Schufa nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum. Die Löschung soll automatisch erfolgen. Damit ist sechs Monate nach der Rest­schuld­befreiung ein wirtschaftlicher Neubeginn möglich.

Gibt es Nachteile?

Eine Privat­insolvenz bringt auch Nachteile mit sich, die Du kennen solltest. Nur dann kannst Du Vor- und Nachteilen miteinander abwägen und entscheiden, ob die Privat­insolvenz der richtige Weg ist.

  1. Arbeitgeber informieren: Du musst mit Deiner Führungskraft sprechen, denn die Lohnbuchhaltung muss den pfändungsfreien Teil Deines Gehalts während der Privat­insolvenz an den Treuhänder überweisen.
  2. Deine Schulden werden öffentlich: Deine Insolvenz wird von den Insolvenzgerichten in Deutschland öffentlich bekannt gemacht auf der Website Insolvenzbekanntmachungen.de. Es kann damit jeder lesen, dass Du eine Verbraucher­insolvenz beantragt hast.
  3. Einschränkungen: Du musst Dich im Konsumverhalten einschränken. Ratenkaufverträge, Dispokredit und Kredit­karten sind passé.
  4. Wohnungswechsel: Du hast einen negativen Schufa-Eintrag wegen der Insolvenz und das sehen Vermieter gar nicht gerne. Eine neue Wohnung zu finden, wird in dieser Phase nicht leicht.
  5. Vertragswechsel: Du wirst wohl für einige Jahre den Strom-, Gas- oder Telefonanbieter nicht wechseln können, da die vor Vertragsabschluss immer bei der Schufa oder bei einer anderen Auskunftei anfragen.
  6. Kosten: Durch die Privat­insolvenz fallen Kosten für das Gericht und für den Treuhänder an, die Du zahlen musst.
  7. Dauer: Es dauert drei Jahre, bis Du die Schulden los bist. Die Rest­schuld­befreiung und die alten Schulden speichert die Schufa noch weitere sechs Monate (bisher speicherte die Schufa die Daten weitere drei Jahre). Erst danach kannst Du richtig aufatmen.

Wahrscheinlich kennst Du aber die genannten Probleme aus Deinem Alltag mit den Schulden ohnehin schon. Dann ist es umso sinnvoller für Dich, den Weg über die Rest­schuld­befreiung zu gehen – und nach drei Jahren wieder Aussicht auf ein neues Leben zu haben.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Du solltest Dir zunächst einen Schuldnerberater oder Rechtsanwalt suchen. Einige bieten ihre Unterstützung auch kostenlos an. Im Schuldneratlas des Statistischen Bundesamts findest Du einen Berater in Deiner Nähe. Du musst Dich jedoch auf Wartezeiten einstellen. Je eher Du das Thema angehst, desto besser. Weitere Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber Schuldnerberatung.

Das Verfahren der Verbraucher­insolvenz gliedert sich in sechs Stufen, die Du aber nicht alle durchlaufen musst. Vielleicht gelingt es Deinem Berater schon, ohne Gericht eine einvernehmliche Lösung mit Deinen Gläubigern zu finden. Dann erübrigen sich alle weiteren Schritte.

1. Außergerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren 

Vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren muss ein außergerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren stattfinden (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Ziel ist es, eine Einigung mit Deinen Gläubigern zu finden. Dazu musst Du mit einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt Deine ganzen Schulden ermitteln. Leichter fällt das, wenn Du die Unterlagen zu Deinen Schulden alle in einem Ordner abheftest.

In einem zweiten Ordner solltest Du aktuelle Nachweise sammeln über Dein Einkommen, Unterlagen zu Deinem Vermögen wie zum Beispiel zu Deinen Le­bens­ver­si­che­rung­en oder einen Grundbuchauszug, falls Du Haus- oder Grundstückseigentümer bist.

Du erarbeitest mit Deinem Berater einen Schuldenbereinigungsplan. Das ist aufwendig und mühsam, aber Voraussetzung für eine Lösung. Dein Schuldnerberater schreibt alle Gläubiger an, erklärt ihnen Deine Situation und bietet Ratenzahlungen an. Im Gegenzug bittet er sie darum, auf einen Teil der Schulden zu verzichten.

Damit eine außergerichtliche Einigung funktioniert, müssen alle Gläubiger zustimmen. Diese Variante ist für Dich am günstigsten, da weder Gerichtsgebühren noch Kosten für den Treuhänder anfallen. Sie ist aber auch nur sehr selten möglich, denn die wenigsten Gläubiger sind bereit, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten.

2. Gerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren

Ist die außergerichtliche Einigung gescheitert, stellst Du als nächstes einen Insolvenzantrag. Dazu legst Du den Schuldenbereinigungsplan vor und erklärst, warum die außergerichtliche Einigung nicht geklappt hat. Das Insolvenzgericht prüft nun, ob ein gerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren Erfolg verspricht. Andernfalls kann es darauf verzichten und das Insolvenzverfahren sofort eröffnen.

In der Praxis wird das gerichtliche Schulden­bereinigungs­verfahren selten durchgeführt. Denn wenn der Hauptgläubiger schon im Vorfeld nicht bereit ist, auf einen Teil der Forderungen zu verzichten, wird er auch dann nicht einverstanden sein, wenn ein Gericht anfragt. Im Jahr 2021 wurde in weniger als 1 Prozent der Insolvenzen ein Schuldenbereinigungsplan angenommen. Bei Erfolg kommt es nicht zur Privat­insolvenz, sondern zu einer Art Vergleich.

3. Gerichtliches Insolvenzverfahren 

Hat der Schuldenbereinigungsplan keine Einigung gebracht, eröffnet das Gericht auf Antrag das Insolvenzverfahren.

Dafür gibt es ein Antragsformular, das seit April 2021 verwendet wird. Den 45 Seiten umfassenden Antrag musst Du mit Deinem Berater oder Anwalt durcharbeiten. Dabei musst Du ein Verzeichnis über Dein Vermögen erstellen und eine Liste mit all Deinen Gläubigern und Schulden.

Das Gericht prüft zunächst, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind oder einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stattgegeben wird. Die Stundung bewirkt, dass alle Verfahrenskosten erst nach der Rest­schuld­befreiung von Dir verlangt werden können. Die Eröffnung Deines Verfahrens wird auf der Website insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

Nach der Eröffnung wird ein Treuhänder bestimmt, den Du auch selbst vorschlagen kannst (§ 288 InsO). Vielleicht kennt Dein Rechtsanwalt oder Berater einen Treuhänder, mit dem er bisher gute Erfahrungen gemacht hat. Der Treuhänder versucht, das vorhandene Vermögen zu verwerten. Alles, was im Fall einer Zwangsvollstreckung pfändbar wäre, gehört zur Insolvenzmasse. Da Du auch alles Organisatorische mit dem Treuhänder klären musst, ist es wichtig, dass Du mit ihm gut auskommst.

4. Wohlverhaltensphase von drei Jahren

Nach Eingang des Antrags trittst Du für drei Jahre Dein Einkommen an den Treuhänder ab – der Zeitraum nennt sich Abtretungsfrist (§ 287 Abs. 2 InsO). Du musst also den pfändbaren Anteil Deines Einkommens an den Treuhänder abführen. Wie hoch dieser Anteil ist, kannst Du der Pfändungstabelle entnehmen. Die Pfändungsgrenze steigt entsprechend, wenn Du für Kinder oder Deinen Ehepartner Unterhalt zahlen musst.

In dieser Phase darfst Du keine neuen, unangemessenen Schulden machen, ansonsten riskierst Du, dass das Gericht Dir die Rest­schuld­befreiung versagt.

Falls Du während der Wohlverhaltensphase etwas erbst, musst Du die Hälfte davon an den Treuhänder abgeben. Einen Lottogewinn musst Du in voller Höhe abliefern (§ 295 Nr. 2 InsO).

Während des Insolvenzverfahrens hast Du die Pflicht zu arbeiten. Bist Du arbeitslos, musst Du nachweisen, dass Du Dich um Arbeit bemüht und keinen zumutbaren Job abgelehnt hast (§ 287b InsO).

5. Insolvenzplanverfahren

Wenn sich während der Wohlverhaltensphase an Deinen Vermögensverhältnissen etwas ändert, weil Du zum Beispiel geerbt hast oder Du einen anderen Geldgeber gefunden hast oder wenn Deine Gläubiger signalisieren, dass sie jetzt verhandlungsbereit sind, kannst Du einen erneuten Einigungsversuch unternehmen und die Insolvenz vorzeitig beenden. Das kann funktionieren, da Gläubiger nach Insolvenzeröffnung manchmal einigungsbereiter sind als vorher.

6. Rest­schuld­befreiung

Drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet das Gericht über die Rest­schuld­befreiung (§ 300 Abs. 1 InsO). Für die Verfahren seit dem 1. Oktober 2020 gibt es keine Mindestquote mehr – vorher mussten Schuldner mindestens 35 Prozent der Schulden begleichen. Du musst auch nicht sämtliche Verfahrenskosten innerhalb der drei Jahre gezahlt haben. Hast Du Deine Verpflichtungen erfüllt und sprechen keine Gründe dagegen, wird Dich das Gericht von den restlichen Schulden befreien.

Unterhalt, den der Schuldner pflichtwidrig nicht gezahlt hat, ist von der Rest­schuld­befreiung nicht erfasst (§ 302 InsO). Deine Unterhaltsschulden musst Du also trotz Rest­schuld­befreiung weiterzahlen. Gleiches gilt für hinterzogene Steuern, sofern eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Hast Du ein zinsloses Darlehen von jemandem bekommen, um damit die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen, bleibt dieses trotz Rest­schuld­befreiung weiter bestehen.

Wie lange speichert die Schufa die Insolvenz?

Seit 28. März 2023 löscht die Schufa die Informationen zur Rest­schuld­befreiung und die damit zusammenhängenden Schulden auf den Tag genau nach sechs Monaten. Zuvor  speicherte sie die Daten drei Jahre lang. Das verhinderte in vielen Fällen einen wirtschaftlichen Neustart nach der Rest­schuld­befreiung. 

Die Schufa änderte ihre Speicherpraxis und reagierte damit auf viele gerichtliche Auseinandersetzungen. Gestritten wurde über die Frage, ob die Schufa gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt (BGH, 28.03.2023, Az. VI ZR 225/21).
 

Der Europäische Gerichthof entschied am 7. Dezember 2023, dass private Auskunfteien (wie die Schufa) Daten über die Erteilung einer Rest­schuld­befreiung nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister (Az. C-26/22 und C 64/22). In Deutschland ist die Speicherung der Daten für sechs Monate erlaubt, eine längere Speicherung ist rechtswidrig und die Informationen müssen gelöscht werden.

Was kostet eine Verbraucher­insolvenz?

Eine Privat­insolvenz gibt es nicht gratis. Du musst den Treuhänder bezahlen, die Gerichtskosten übernehmen und eventuell einen Anwalt oder Schuldnerberater entlohnen.

Gerichts- und Treuhänderkosten

Die Gerichts- und Treuhändergebühren werden nach der Insolvenzmasse berechnet. Das ist unter anderem der Betrag, den der Treuhänder monatlich von Deinem Gehalt bekommt, wenn Du mehr verdienst als das, was Dir gesetzlich bleiben muss. Falls Du weder Vermögen noch Arbeit hast, musst Du mit Mindestgebühren von etwa 2.000 Euro rechnen. Es gibt die Möglichkeit, den Betrag zu stunden oder in Raten zu zahlen.

Beratungskosten

Neben Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen bieten auch kostenfrei arbeitende Schuldnerberatungsstellen Privatpersonen Hilfe bei Überschuldung an. Du kannst versuchen, Dir vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu holen, damit der Staat die Anwaltskosten übernimmt. Da es aber auch kostenlose Beratungsangebote gibt, verweisen viele Gerichte darauf und lehnen Beratungshilfe ab.

Selbst wenn Du Beratungshilfe bekommst, werden nur die Kosten bis zur Erteilung der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs übernommen. Antragstellung und Vertretung im Eröffnungsverfahren sind nicht inbegriffen.

Auch Prozesskostenhilfe gibt es im Insolvenzverfahren nicht. Sofern Du Dich an einen Anwalt wendest, solltest Du ein pauschales Honorar vereinbaren. Dann weißt Du vorher, was auf Dich zukommt.

Um Deine Finanzen im Blick zu haben, solltest Du Deine Einnahmen und Ausgaben kennen. Der Finanztip-Haushaltsrechner hilft Dir dabei.

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