Grundlagen zum Gebrauchtwagenkauf

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens stehen im Vordergrund die praktischen Bedürfnisse des Käufers und die Frage: "Kann ich mir den Wagen überhaupt leisten"? Die technische Beurteilung des Kfz kann beim Gebrauchtwagenkauf in der Regel nur ein Kraftfahrzeugsachverständiger durchführen. Dieser Ratgeber zum Gebrauchtwagenkauf setzt eindeutig den Schwerpunkt auf rechtliche Fragen beim Kauf eines gebrauchten Autos und gibt ergänzende Hinweise zum Vergleich im Hinblick auf Autoversicherung und Finanzierung des Kaufpreises.

Die Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers beim Gebrauchtwagenverkauf ergeben sich aus der Rechtstellung der beiden Vertragsparteien und natürlich aus dem Inhalt des Vertrages über den Verkauf des Gebrauchtwagens. Die rechtliche Situation der Beteiligten (Privatperson oder Unternehmer) hat erheblichen Einfluss auf die Sachmängelhaftung. So lautet der wichtigste Satz im Vertrag bei Autoverkauf durch eine Privatperson "Der PKW wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft".

Unfall auf dem Weg zur Zulassungsstelle
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens stellt sich für den Käufer die Frage nach dem Beginn der neuen Kfz-Versicherung. Statt Zusendung einer Doppelkarte erfolgt heute die Bestätigung der Kfz-Versicherung online vor der Zulassung. In der Regel gilt als Beginn der Beginn der neuen Versicherung für ein gebraucht erworbenes Auto der Tag der Ummeldung bei der Zulassungs-Stelle. Wenn nun aber auf dem Weg zur Zulassungsstelle ein Verkehrsunfall mit Totalschaden erfolgt, wird der PKW an diesem Tag nicht umgemeldet. Es gibt dann keinen Tag der Zulassung – und dementsprechend auch keinen neuen Versicherungsschutz (z.B. Vollkasko für den Käufer des Autos). Gekaufte Gebrauchtwagen werden zumeist nicht erst abgemeldet, sondern direkt auf den neuen Besitzer umgemeldet. Es gilt also die Kfz-Versicherung des Verkäufers. Wenn der Käufer aber bereits einen besseren Versicherungsschutz (zum Beispiel Vollkasko) schon auf der Fahrt zur Zulassungs-Stelle haben möchte, ist dies in der Regel mit der neuen Versicherung ausdrücklich zu vereinbaren.

Gebrauchtwagenkauf
- Autokauf Grundlagen
- Einleitung
- Probefahrt
- Kaufvertrag / Muster
- Garantie / Mängel
- Rückgaberecht
Zum FT-Kfz-Versicherungsvergleich

Für den Gebrauchtwagenkauf gelten zwar gesonderte Regeln. Der Artikel Autokauf Grundlagen widmet sich allgemeinen Fragen beim Autokauf und damit auch rechtlichen Fragestellungen, die den Kauf von Neuwagen und von Gebrauchtwagen betreffen.

Der Artikel Rückgabe des gekauften Gebrauchtwagens zeigt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung vom 18.07.2007 (Az: VIII ZR 259/06) Käufern von Gebrauchtwagen überspitzt eine Art "Geld-zurück-Garantie" beim Gebrauchtwagenkauf zuspricht. Bei einem Mangel innerhalb von sechs Monaten nach dem Gebrauchwagenkauf kann der Käufer grundsätzlich gegen Rückgabe des Autos seinen gezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Autohändler nachweisen kann, dass das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelfrei war.

Gebrauchtwagen war ein Mietwagen
Käufer, die vom Autohändler einen Gebrauchtwagen erwerben, möchten mit dem Kauf beim Fachhändler auch häufig auf der sicheren Seite stehen. Doch der Käufer muss selber genau nachfragen, wie das Fahrzeug vorher genutzt wurde. Beim Kauf eines gebrauchten Automobils müssen KFz-Händler nämlich nicht auf eine vorherige Nutzung des Fahrzeugs als Mietwagen hinweisen. So entschieden die Richter am Landgericht Kaiserslautern im Urteil vom 25.03.2009 - 2 O 498/08. Danach ist die vorherige Mietwagennutzung nicht offenbarungspflichtig.

Im Urteilsfall hatte ein Autokäuferin einen Opel Astra als Jahreswagen erworben. Erst einige Wochen später erfuhr die Autokäuferin, dass der PKW zuvor als Mietwagen genutzt wurde. Die neue Besitzerin des Opel Astra wollte daraufhin vom Kauf zurücktreten. Grund: Ihrer Ansicht nach hätte der Autohändler sie über diese Nutzung informieren müssen. Sie wäre mithin arglistig über das Vorliegen der Mietwageneigenschaft getäuscht worden. Doch das Landgericht Kaiserslautern sieht den Sachverhalt anders: Die Mietwageneigenschaft ist nicht offenbarungspflichtig, weil es keine atypische Nutzung des PKW darstellt. Außerdem konnte die Klägerin nicht darlegen, dass sie keinesfalls einen vorher als Mietwagen genutzten PKW erwerben wollte. Da die Klägerin die Beweislast für das Vorliegen einer solchen Beschaffenheitsvereinbarung trifft, gehen die negativen Folgen der Nichterweislichkeit zu ihren Lasten.

Versicherung, Steuer, Finanzierung
Beim Fahrzeugwechsel hat der Käufer ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung. Dieser Artikel ist auch ein Teil im Ratgeber Autoversicherung. Der Unterhalt eines Autos verursacht laufende Kosten. Dazu zählen auch die Steuern. Informieren Sie sich bei Interesse über den Steuertarif der Mineralölsteuer oder berechnen Sie die Höhe der Kfz-Steuer mit einem Steuerrechner der Finanzverwaltung.

Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand und sollte daher möglichst nicht auf Kredit gekauft werden. So mancher Autokäufer ist dabei schon mit etwas Pech in eine Schuldenfalle geraten. Wenn der Autokauf auf Kredit erfolgt, hilft ein Finanzrechner beim Vergleich der Finanzierungskosten beim Gebrauchtwagenkauf.

Seien Sie nicht überrascht, wenn die Autofinanzierung letztlich doch teurer kommt als erwartet. Die beste Autofinanzierung ist immer noch die Bezahlung aus Eigenkapital. Ein sicherer Arbeitsplatz mit gutem Einkommen, kein Schufa-Eintrag und andere bonitätsfördernde "Einflüsse" sind Voraussetzung für die Erlangung eines günstigen Autokredites. Der Zinssatz richtet sich nach der Bonität und dem persönlichen Scoring bei der Schufa. Gerade beim Vergleich der Kosten einer Autofinanzierung lässt sich in vielen Fällen eine zunächst unerwartete Ersparnis erzielen.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps