Sofern Personenschaden zu beklagen ist, sollte jeder Schaden durch die eigene Haftpflichtversicherung reguliert werden. Auf diese Weise werden keine direkten Nachforderungen des Geschädigten an Sie gestellt, sondern nur an die eigene Haftpflichtversicherung. Als Fahrzeughalter können Sie die Kosten ihrer Versicherung anschließend gegebenenfalls immer noch erstatten.
Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfall
Die wichtigsten Maßnahmen verstehen sich von selbst: Sofort anhalten, die Unfallstelle sichern (Warnblinklange, Warndreieck), sich um die Verletzten kümmern und Hilfe (Tel. 110) herbeirufen.
Alle wichtigen Daten (Unfallort, Namen und Anschrift des Fahrers und Kfz-Halters, Kfz- Pflichtversicherung, Autokennzeichen) usw. sind zu notieren. Greifen Sie hierfür am besten auf das Formular des Europäischen Unfallberichtes zu. Der europäische Unfallbericht sollte sich in mehreren Sprachen immer im Handschuhfach Ihres Autos befinden.
Ein Schuldanerkenntnis ist keinesfalls abzugeben. Die Polizei ist nur bei Personenschäden, größeren Schäden oder Wildschäden zu rufen. Sinnvoll ist es allerdings die Polizei bei Fahrerflucht zu rufen und gegebenenfalls, wenn der Unfallgegner im Ausland wohnt. Vor einer Auslandsreise sollte der europäische Unfallbericht auch in einer mehrsprachigen Ausführung vorliegen. Nützlich ist auch eine Anleitung, was bei einem Verkehrsunfall (im Ausland) zu tun ist. Denn gerade bei dem Verkehrsunfall wird in der Aufregung so manches vergessen, was sich normalerweise aufbringen würde. Bei Fahrerflucht des Unfallgegners kann über den Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg (Tel. 0180 25026) den gegnerischen Fahrzeughalter ausfindig machen, wenn man das Kennzeichen des Unfallgegners kennt. Dies gilt auch bei Unfällen, in denen das Auto des Unfallgegners im Ausland versichert ist. [Mehr hierzu im Artikel Verkehrsunfall im Ausland].
Rechtsprechung zur Schadensregulierung
Viele Fälle aus dem Verkehrsrecht und insbesondere aus dem Straßenverkehrsrecht befassen sich mit Streitfragen zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Wer hat die Schuld bei einem Verkehrsunfall? Wen trifft ein Mitverschulden? Auch als Unfallgeschädigter stellen sich Fragen wie zum Beispiel Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen?
Nach erfolgter Gerichtsverhandlung und verkündetem Urteil fehlt manchem Bürger das Rechtverständnis oder der Glaube an das Recht im Straßenverkehr. Es gilt zwar nicht der Spruch: Auf hoher See und vor Gericht befindest du dich in Gottes Hand.
Trotzdem werden vor Gericht die Umstände des Einzelfalls von den Richtern durchaus unterschiedlich interpretiert. Viele Richter mögen auch keine Verkehrsrechtsfälle. Die folgenden Links stellen Inhalte zum Schwerpunkt "Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall" zusammen. Denken Sie immer daran: Jeder Fall ist (zumindet vor Gericht) anders. Hier ein kleiner Auszug der Finanztip-Artikel zum Verkehrsrecht:
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