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Abgeltungsteuer: So kannst Du Verluste ab sofort verrechnen
Das Bundesfinanzministerium hat Neuerungen zur Abgeltungsteuer veröffentlicht. Wann Du Aktienverluste zu Deinen Gunsten verrechnen kannst.

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Das Bundesfinanzministerium hat Neuerungen zur Abgeltungsteuer veröffentlicht. Wann Du Aktienverluste zu Deinen Gunsten verrechnen kannst.
Das Grundprinzip ist einfach: Sobald Du Deinen Sparerpauschbetrag (1.000 € jährlich) ausgeschöpft hast, zahlst Du auf Kapitalerträge 25 % Steuern. Es sei denn, Du hast einen Nichtveranlagungsbescheid (NV).
Diesen kannst Du beantragen, wenn Du kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen hast, aber Kapitalerträge erzielst. Das ist häufig bei Kindern, Studierenden, Rentnerinnen oder Rentnern der Fall. Solange die Erträge unterhalb des Grundfreibetrags (12.096 € für 2025) liegen, bleiben sie dank NV steuerfrei.
Der Nachteil bisher: Hast Du Verluste realisiert, konntest Du sie nicht mit Gewinnen oberhalb des Grundfreibetrags verrechnen oder in die Zukunft vortragen, damit sie zum Beispiel erst dann wirken, wenn Dir kein NV mehr gewährt wird. Das ist nun möglich. Achte dann darauf, dass Deine Bank den Verlust in Deinem Verlustverrechnungstopf notiert.
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