Du bist zur Steuererklärung für 2024 verpflichtet und gibst sie nicht an eine Steuerberatung oder einen Hilfeverein ab? Dann musstest Du diese Aufgabe bis zum 31. Juli erledigen. Hast Du das nicht geschafft oder vergessen, drohen Dir Sanktionen vom Finanzamt. Zumindest potenziell: Denn noch ist nicht viel passiert – wenn Du jetzt schnell bist.
Zu spät abgegeben? Jeder Monat kann 25 € extra kosten
Für jeden angefangenen Monat, den Du zu spät abgibst, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben. Gesetzlich geregelt ist dieser Zuschlag in Paragraf 152 Abgabenordnung. Er beträgt 0,25 % der letztlich fälligen Steuer, aber mindestens 25 €/Monat. Diese Strafe zahlst Du also vielleicht auch, wenn Du dem Finanzamt gar keine Steuer schuldest. Bist Du zum ersten Mal zu spät, sind viele Finanzbeamte aber kulant und verzichten darauf.
Aber: Gibst Du sogar erst nach dem 30. April 2026 ab, darf das Finanzamt nicht mehr kulant sein und muss den Zuschlag erheben. Und das läppert sich dann ganz schön – auf mindestens 250 € zusätzlich zur fälligen Steuer.
Bis zu 25.000 € Zwangsgeld, wenn Du Dich weigerst
Gibst Du die Erklärung gar nicht ab, hat das Finanzamt einige Möglichkeiten, Dich anzutreiben: Irgendwann wird es Dich auffordern, Deine Steuer zu machen. In diesem Schreiben steht dann auch eine Frist – die Du unbedingt einhalten solltest, sonst kann es richtig teuer werden.
Denn dann darf das Finanzamt zusätzlich zum Verspätungszuschlag auch noch ein Zwangsgeld erheben. Kommt es bei Dir auch hier zum ersten Mal so weit, sind das oft schonmal 100 bis 500 €. War es nicht das erste Mal und zeigst Du Dich auch sonst nicht kooperativ, können es aber auch bis zu 25.000 € sein.
Was sonst noch droht
Egal ob Du einen Verspätungszuschlag oder sogar ein Zwangsgeld abdrücken musst: Deine Steuererklärung musst Du trotzdem noch machen. Tust Du das nicht, darf das Finanzamt Dein zu versteuerndes Einkommen und damit Deine Steuerschulden schätzen. Und das fällt in der Regel schlechter für Dich aus als mit Steuererklärung. Gegen die Schätzung kannst Du einen Monat lang Einspruch einlegen.
Ist es bereits so weit gekommen, war’s das aber noch nicht: Wenn die ganze Sache sehr lang dauert, darf das Finanzamt auch Verzugszinsen (0,15 %/Monat) auf Deine Steuernachzahlung verlangen. Für das Steuerjahr 2024 startet diese Verzinsung ab 1. Juni 2026.
Auch wenn Du die Steuererklärung abgegeben hast und den Bescheid bekommst, kann es noch Ärger geben. Nämlich dann, wenn Du was nachzahlen musst und die Frist dafür verpasst. Dann wird pro angefangenem Monat 1 % Säumniszuschlag auf Deine Zahlung fällig.
Zwei Auswege
Auch wenn das alles bedrohlich klingen mag: Hast Du die Frist am 31. Juli verpasst, ist es halb so schlimm. Hol Deine Steuererklärung einfach möglichst schnell nach, dann können noch keine hohen Zuschläge anfallen – und wahrscheinlich ist das Finanzamt sowieso kulant.
Am einfachsten geht das mit einer Steuersoftware oder App. Wir empfehlen für das Steuerjahr 2024 für alle Fälle Wiso Steuer – als App und am Computer als Software. Besonders überzeugt hat uns zudem in der Kategorie Apps für einfache Fälle das kostenlose Check24 Steuer. Willst Du die Steuer klassisch am PC machen, bieten sich neben Wiso Steuer die Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik – und Tax 2025 an. Weitere Empfehlungen findest Du in unserer Anbietertabelle.
Alternativ kannst Du auch jetzt noch zur Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfe gehen – dann gilt eine andere Frist: der 30. April 2026. So hast Du kein Risiko, Zuschläge zu kassieren. Schlauer ist es aber, die Steuer einfach schnell selbst zu erledigen. Denn selbst wenn ausgerechnet Dein Finanzamt besonders streng ist, kommst Du mit 25 € Zuschlag für einen Monat Verspätung günstiger weg als mit Beratung.