Tipps & Tricks

Thesaurierender ETF: Warum Du 2026 automatisch Steuern zahlst

Bei thesaurierenden ETFs fallen eigentlich erst beim Verkauf Steuern an – so die Grundregel. Doch es gibt eine Ausnahme, die Du auch Anfang 2026 wieder im Blick behalten solltest.

Timo Halbe
Timo Halbe Geldanlage
Thesaurierender ETF: Hier zahlst Du 2025 automatisch Steuern

Ein thesaurierender ETF legt die Dividenden automatisch wieder an, sodass auf Deinem Konto keine Erträge landen. Bis 2022 musstest Du hier nur etwas versteuern, wenn Du Anteile mit Gewinn verkauft hast.

Das hat sich aber bereits 2023 geändert und kommt auch für dieses Jahr wieder auf Dich zu: Denn Steuern zahlst Du bei Aktien-ETFs nicht nur auf Gewinne und Dividenden (bei Ausschüttern), sondern auch auf die sogenannte "Vorabpauschale". Noch nie gehört? Kein Problem – das geht vielen so, die erst seit Kurzem in ETFs investieren.

Was ist die Vorabpauschale?

Im Prinzip ist sie ein fiktiver Ertrag Deines ETFs. Den musst Du versteuern, wenn der Wert Deines ETFs innerhalb eines Kalenderjahres um einen bestimmten Betrag gestiegen ist. Bis 2023 gab es diese Pauschale nicht. Denn sie ergibt sich aus einem Basiszins, den das Finanzministerium jedes Jahr neu festlegt. Weil dieser Zins 2021 und 2022 negativ war, gab es keine Vorabpauschale.

Seit 2023 ist der Basiszins wieder positiv (2,55 %). Und das ist auch 2025 noch der Fall (2,53 %). Das heißt für Dich: Wenn Dein ETF dieses Jahr ordentlich gestiegen ist, musst Du Anfang 2026 die Vorabpauschale versteuern.

Immerhin: Das Rechnen und Versteuern übernimmt Dein Depotanbieter automatisch, sofern er in Deutschland sitzt – wie alle unsere Depotempfehlungen. Trotzdem solltest Du wissen, wie das Ganze berechnet wird, was Dich steuerlich erwartet und was Du tun kannst.

Wie berechnet sich die Vorabpauschale?

Zuerst rechnet Dein Depotanbieter den "Basisertrag" Deines ETFs nach dieser einfachen Formel aus:

Basisertrag = Wert der Fondsanteile zum 1.1.25 * Basiszins * 0,7

Zum Beispiel: Am 1. Januar 2025 war Dein ETF 10.000 € wert. Mal Basiszins von 2,53 % und Faktor 0,7 ergibt das einen Basisertrag von 177,10 €. Das ist auch schon Deine Vorabpauschale, sofern Dein ETF bis Jahresende über 10.177,10 € liegt.

Liegt der Wert darunter, ist nur die tatsächliche Wertsteigerung (z. B. 100 €) Deine Vorabpauschale – nicht der höhere Basisertrag. Haben Deine Anteile sogar an Wert verloren, entfällt sie komplett.

Wie viele Steuern musst Du zahlen?

Hoffen wir mal, dass sich Deine Anteile in diesem Jahr besser entwickelt haben als die 177,10 € Basisertrag. Und selbst dann werden die 177,10 € aus unserem Beispiel noch immer nicht voll versteuert: Denn bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge generell steuerfrei. Also fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375 % (inkl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) nur für 123,97 € an. Das ergibt rund 32,70 € Steuern – also einen effektiven Steuersatz von nur 0,327 %.

Freistellungsauftrag verhindert den Steuerabzug

Außerdem gibt es noch den Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr. Um den sofort zu nutzen, solltest Du für Dein Depot einen Freistellungsauftrag einrichten. Damit kannst Du die 123,97 € aus unserem Beispiel problemlos abdecken – und Anfang Januar bleibt Dein Konto unangetastet. Ohne Freistellungsauftrag kannst Du Dir die 32,70 € später über die Steuererklärung zurückholen.

Entstehen durch die Vorabsteuer zusätzliche Kosten?

Nein, die Steuer auf die Vorabpauschale ist keine Extrasteuer – und deshalb auch keine Benachteiligung gegenüber einem ausschüttenden ETF. Sie ist eher eine Art Vorauszahlung: Was Du schon per Vorabpauschale versteuert hast, wird Dir beim späteren Verkauf angerechnet. Du zahlst dann nur noch auf den verbleibenden Gewinn Steuern.

Wie viel Guthaben Du Anfang 2026 für die Vorabsteuer einplanen solltest und was passiert, wenn es nicht ausreicht, kannst Du in diesem Beitrag nachlesen

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