Rentenbeiträge nachzahlen Vor- und Nachteile freiwilliger Einzahlungen in die Rente
Finanztip-Experte für Rente
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) geht, denken viele nur an die Pflichtbeiträge: Wer angestellt ist oder in selbstständigen, besonderen schutzbedürftigen Berufen arbeitet, zahlt diese Beiträge ohnehin in die Rentenversicherung ein. Nur die wenigsten wissen aber, dass sie auch freiwillig Beiträge zahlen und so ihre Rente aufbessern können.
Bei der Altersvorsorge solltest Du Dich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Als Angestellter gehört sie dennoch zu Deinen wichtigsten Bausteinen für die finanzielle Absicherung im Ruhestand. Daher lohnen sich freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung für Dich vor allem, wenn Du jetzt schon weißt, dass Deine Rente zu niedrig ausfällt oder Dir im schlimmsten Fall Wartezeit fehlt, um überhaupt eine Rente zu bekommen.
Denn für den Anspruch auf eine Rente musst Du sogenannte Wartezeiten erfüllen. Wartezeiten können aus Beitragsjahren aber auch anderen Zeiten, in denen Du keine Beiträge gezahlt hast, aber Teil der Rentenversicherung warst, bestehen. Für den generellen Anspruch auf eine Rente musst Du zum Beispiel fünf Jahre Wartezeit erfüllen. Für die Rente ab 63 sind schon 35 Jahre Wartezeit nötig.
Freiwillige Beitragszahlungen sind daher in den folgenden drei Fällen empfehlenswert:
In all diesen Fällen solltest Du den steuerlichen Vorteil von Einzahlungen in die Rente in Deine Überlegungen mit einbeziehen. Diese Einzahlungen gelten als Altersvorsorgeaufwendungen und die kannst Du steuerlich geltend machen. Wie und bis zu welcher Grenze das geht, kannst Du in unserem Ratgeber zu Altersvorsorgeaufwendungen nachlesen.
Eine Rentenlücke beschreibt die Zeit, in der Du weder in die Rentenversicherung eingezahlt hast noch Beiträge oder Wartezeit gutgeschrieben bekommen hast. Solche Gutschriften gibt es zum Beispiel, wenn Du Kinder erzogen hast oder eben für acht Jahre Deiner Ausbildungszeit.
Nicht wundern: Mit Ausbildungszeit ist nicht die Zeit gemeint, in der Du eine berufliche Ausbildung absolviert hast, sondern die Zeit Deiner schulischen Ausbildung beziehungsweise Deines Studiums, weil Du im Rahmen einer beruflichen Ausbildung in der Regel pflichtversichert in der GRV bist.
Wenn Du bei der Rentenversicherung einen Nachweis für Deine Schulausbildungszeit erbracht hast, wird Dir nämlich die Zeit von Deinem 17. bis zu Deinem 25. Lebensjahr auf die Wartezeit angerechnet. Deswegen gilt das als sogenannte Anrechnungszeit. Auf die Höhe Deiner Rente hat das keinen Einfluss, denn als nicht angestellter Student oder Schüler zahlst Du keine Beiträge in die Rentenversicherung.
Lücken entstehen also dann, wenn Dein Studium länger als Dein 25. Lebensjahr gedauert hat und Du in der darüberliegenden Zeit nicht nebenher gearbeitet und Beiträge über Dein Gehalt gezahlt hast.
Lücken entstehen auch, wenn Du Dich zwischen zwei Anstellungen selbstständig gemacht hast. In beiden Fällen wird es schwerer für Dich, den Anspruch auf eine Rente ab 63 Jahren oder andere Leistungen zu erhalten, und Deine Rente fällt niedriger aus.
Um für Deine Lücken nachzahlen zu können, gibt es weitere Voraussetzungen. Die wichtigste ist, dass Du gesetzlich rentenversichert sein musst. Selbstständige können zwar auch freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, dafür gelten aber andere Bedingungen. Mehr dazu liest Du schnell und einfach in unserem Ratgeber zur Rente für Selbstständige.
Die zweitwichtigste Voraussetzung: Du darfst nicht älter als 45 Jahre alt sein. Hast Du bis zu diesem Zeitpunkt nicht nachbezahlt, bleiben die Lücken in Deinem Rentenkonto bestehen.
Wie groß die Lücken auf Deinem Rentenkonto sind, weiß die Rentenversicherung nicht automatisch. Daher solltest Du vor der freiwilligen Nachzahlung einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Das geht mit dem Antrag V0100. Dazu findest Du auch viele hilfreiche Informationen in unserem Ratgeber zur Kontenklärung. Die Ausgleichzahlungen beantragst Du mit dem Formular V0080.
Deine Ausbildungszeit zahlst Du monatsweise nach. Wie viel Beitrag Du pro Monat nachzahlen möchtest, ist Dir innerhalb bestimmter Grenzen selbst überlassen. Minimal kostet Dich die Nachzahlung in diesem Jahr 100,07 Euro pro Monat und maximal 1.404,30 Euro pro Monat. Je mehr Du zahlst, desto stärker erhöht sich dadurch Deine Rente.
Die Rentenversicherung vergleicht Deine auf ein Jahr gerechnete Beitragszahlung mit der Beitragszahlung, die auf das Durchschnittsentgelt aller Versicherten fällig werden würde. Liegst Du genau gleichauf, wandert ein Rentenpunkt auf Dein Rentenkonto. Auf ähnliche Weise sammelst Du Rentenpunkte auch in Deinem Arbeitsleben. Wenn Du in den Ruhestand gehst, tauschst Du diese Rentenpunkte praktisch in die eigentliche Rente um. Wenn Du wissen willst, wie genau Deine Rente berechnet wird, dann findest Du in unserem Ratgeber zur Rentenformel schnell Hilfe.
Für Deine freiwilligen Beiträge bekommst Du genauso Rentenpunkte. So erhöht ein Jahres-Maximalbetrag von 16.851,60 Euro Deine monatliche Rente um circa 79 Euro.
Zahlst Du hingegen den Minimalbetrag (1.200,84 Euro) ein, bekommst Du nach einem Jahr dafür nur rund 0,14 Rentenpunkte. Das würde Dir rund 5,60 Euro mehr Rente pro Monat bringen.
Heinrich will freiwillige Beiträge nachzahlen und überlegt, wie sehr sich seine Rente für 1.000 Euro im Monat erhöhen würde. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das 12.000 Euro. Diese Summe vergleicht er mit dem Jahresbeitrag, der auf das Durchschnittsentgelt fällig wird. Der liegt im aktuellen Jahr bei rund 8.437 Euro. Heinrich bekommt für seine Nachzahlung daher gut 1,4 Rentenpunkte gutgeschrieben. Die multipliziert er wieder mit dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro. Seine Rente erhöht sich daher um rund 55 Euro.
Wenn Du Deine Rente wirksam erhöhen willst, wird für die Nachzahlungen also definitiv ein höherer Betrag nötig. Wenn Du für Deine Ausbildungszeit nur nachzahlst, um Wartezeit zu erfüllen, reicht der Minimalbetrag aus.
Aber Vorsicht: Zahlst Du nur den Minimalbetrag ein, kann das die Höhe Deiner Erwerbsminderungsrente deutlich verschlechtern. Für deren Höhe ist der Durchschnitt Deiner bisherigen Beitragszahlungen maßgeblich. Wenn Du für mehrere Jahre nur den Mindestbeitrag nachzahlst, verschlechtert das diesen Schnitt. Wir empfehlen Dir dringend, Dich – egal bei welcher Art der Einzahlung – vorher von der Rentenversicherung beraten zu lassen. Einen Termin kannst Du online oder über das Servicetelefon mit der Nummer 0800 1000 4800 vereinbaren.
Du kannst entscheiden, ob Du die Ausgleichszahlungen alle auf einmal leisten willst oder in Raten verteilt auf maximal fünf Jahre.
Durch eine Ratenzahlung kann sich aber die Summe erhöhen, die Du zum Ausgleich brauchst. Denn diese Summe hängt von dem Beitragssatz sowie dem Höchst- und Mindestbeitrag ab. Diese Werte ändern sich Jahr für Jahr. Wenn Du in Raten zahlst, gelten für die erste Rate die Werte zum Zeitpunkt der Antragstellung. Zahlst Du die zweite Rate nach drei Monaten oder noch später, gelten die dann aktuellen Werte. Sind Beitragssatz und Co. zu diesem Zeitpunkt gestiegen, wird es auch für Dich teurer.
Welche Möglichkeiten hast Du aber, wenn Du bereits älter als 45 Jahre alt bist und Deine Rente aufbessern willst? Sobald Du 50 geworden bist, kannst Du das mit dem Kauf von Rentenpunkten tun. Im Fachjargon nennt man diesen Kauf von Rentenpunkten Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen bei einer vorgezogenen Altersrente. Was steckt dahinter?
Gehst Du früher in Rente, als die Regelaltersgrenze vorsieht, bekommst Du weniger Rente. Ausgenommen ist nur, wer mindestens 45 Jahre Wartezeit nachweisen kann. Alle anderen können ab 63 Jahren und mindestens 35 Jahren Wartezeit nur mit Abschlägen früher in Rente gehen. Jeder Monat, den Du früher aufhören möchtest, kostet einen Abschlag von 0,3 Prozent auf die monatliche Rente.
Um diese Lücken auf dem Rentenkonto zu vermeiden, kannst Du vor dem offiziellen Rentenbeginn Sonderzahlungen leisten, indem Du Rentenpunkte kaufst.
Abgesehen von einem Alter über 50 Jahren gibt es noch weitere Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um Dir Rentenpunkte kaufen zu können: Du musst in diesem Alter auch genug Beitragsjahre gesammelt haben, damit Du eine realistische Chance hast, überhaupt die Rente ab 63 in Anspruch nehmen zu können. Dafür musst Du die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Du solltest mit 50 Jahren also am besten 22 Beitragsjahre auf Deinem Rentenkonto verbucht haben.
Der Kauf von Rentenpunkten verpflichtet nicht dazu, auch früher in Rente zu gehen. Entscheidest Du Dich, doch länger zu arbeiten, erhöhen die Rentenpunkte einfach Deine normale Rente ohne Abzüge. Du kannst damit also auch theoretisch Rentenlücken aus Deiner Vergangenheit ausgleichen. Allerdings nur finanziell. Denn Wartezeit gibt es für den Kauf von Rentenpunkten nicht.
Wie hoch der Preis für die Rentenpunkte ist und wie viel Dich der Ausgleich kostet, erfährst Du auf Anfrage bei der Rentenversicherung. Dafür brauchst du den Antrag V0210. Es gilt: Je früher Du in Rente gehen möchtest und je höher Deine Rente ist, desto teurer wird der Ausgleich Deiner Abschläge. Summen im fünfstelligen Bereich können fällig werden. Grundlage für die Berechnung des Preises für die Rentenpunkte sind immer die Werte zur Zeit der Antragsstellung. Sobald Dir die Rentenversicherung die Summe nennt, die zum Ausgleich Deiner Rentenminderung notwendig ist, hast Du drei Monate Zeit um zu bezahlen – ganz oder teilweise. Danach gelten für etwaige Ratenzahlungen dann möglicherweise wieder höhere Werte und damit ein höherer Preis für Deine Rentenpunkte.
Prinzipiell kostet ein Rentenpunkt immer den vollen Beitragssatz auf das Durchschnittsentgelt. Also aktuell 18,6 Prozent auf 45.358 Euro Das sind 8.437 Euro.
Was sie Dich insgesamt kosten, ist aber wieder abhängig von der Höhe Deines Abschlags. Denn dieser wird sowohl auf die gesammelten als auch hinzugekauften Rentenpunkte fällig.
Wenn Du zum Beispiel eine monatliche Rente von 1.200 Euro erwartest und Dich zwei Jahre früher zur Ruhe setzen möchtest, musst Du einen Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen (24 x 0,3 Prozent). Deine monatliche Rente verringert sich um circa 86 Euro.
Würdest Du keine Abschläge auf Deine zugekauften Rentenpunkte erhalten, könntest Du die 86 Euro einfach durch den Rentenwert von 39,32 Euro teilen. Dann bräuchtest Du für den Ausgleich gut 2,19 Rentenpunkte.
Weil aber die Abschläge auch auf diese zugekauften Rentenpunkte erhoben werden, brauchst Du tatsächlich mehr. Die Formel, die Du benötigst, um die tatsächliche Anzahl herauszufinden, ist etwas komplizierter.
Rentenminderung / Rentenwert x (1/(1 - Monate, die Du früher in Rente willst x 0,3 Prozent)
Im Beispiel kommen wir dadurch auf einen Ausgleichsbedarf von rund 2,35 Rentenpunkten. (Berechnung: 86 / 39,32 Euro x (1-(24 x 0,3 Prozent))
Für diese Anzahl Rentenpunkte müsstest Du dieses Jahr rund 19.827 Euro bezahlen.
Sinnvoll sind die Sonderzahlungen, wenn Du erbst oder einen hohen Betrag aus einer Abfindung oder einer Lebensversicherung bekommst. Entscheidend ist zudem, wie alt Du bist. Stehst Du bereits kurz vor der Rente oder bist Du gerade erst 50 geworden? Mit dem Geld für die Rentenpunkte könntest Du auch privat vorsorgen. Anlagen am Kapitalmarkt können über eine längere Ansparphase eine größere Rendite abwerfen, als es eine höhere Rente bis an Dein Lebensende vielleicht tut. Die Ansparphase ist logischerweise länger, je mehr Zeit Dir noch bis zur Rente bleibt.
Dafür ist eine Kapitalanlage risikoreicher als der Kauf von Rentenpunkten. Dank gesetzlicher Rentengarantie gilt noch: Der Wert Deiner Rentenpunkte kann nicht fallen.
Stattdessen wird er sehr wahrscheinlich steigen, denn die Rente ist maßgeblich an die Entwicklung der Löhne gekoppelt. Steigen diese – auch durch Inflation – schlägt sich das im Wert der Rentenpunkte wieder. Du solltest Dir also überlegen, ob Dir diese Sicherheit mehr wert ist als eine womöglich höhere Rendite auf dem freien Kapitalmarkt.
In unserem ausführlichen Ratgeber zum Kauf von Rentenpunkten findest Du schnell und einfach weitere Informationen, die Dich bei dieser Entscheidung unterstützen können.
Wie Du in unserem Beispiel gesehen hast, kann es bei einer Nachzahlung für Ausbildungszeiten, die Deine Rente signifikant erhöhen soll, schnell um große Beträge gehen. Was passiert aber, wenn Du dieses Geld am Kapitalmarkt anlegst und Dir den Ertrag über einen Auszahlplan selbst als monatliche Rente ausbezahlst?
Wenn es Dir dabei rein um den finanziellen Aspekt und nicht die zusätzlichen Leistungen der Rentenversicherung wie Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente geht, ist dieser Vergleich sinnvoll. Sowohl für das Investment in die Rente als auch in einen ETF gibt es Pros und Contras.
Rente | ETF + Auszahlplan | |
---|---|---|
Sicherheit | Rente kann laut aktueller Gesetzeslage im Wert nicht fallen. | Unterliegt Schwankungen. Risiko kann jedoch minimiert werden. |
durchschnittliche Rendite seit 2000 | 1,67 % pro Jahr1. | circa 7 Prozent pro Jahr2. |
Einzahlung | Kann bis zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Höhe der Beiträge nur in bestimmten Grenzen selbst bestimmbar. | Keine steuerlichen Vorteile. Höhe der Einzahlung vollständig selbst bestimmbar. |
Auszahlung | Rente wird bis an das Lebensende gezahlt. | Rente wird nur so lange gezahlt, bis Vermögen aufgebraucht ist. |
Flexibilität | Geld definitiv bis Renteneintritt gebunden. Kann nicht umgeschichtet werden. | Jederzeit anpassbar. Kann im Notfall auch früher abgezogen oder umgeschichtet werden. |
im Todesfall | Fließt anteilig als Hinterbliebenenrente weiter. | Kann vererbt werden. |
1 Quelle: Deutsche Rentenversicherung / Stand 2023
2 Prognose anhand historischer Werte bei Investment über 20 Jahre in MSCI World
Wie Du der Tabelle entnehmen kannst, ist die wahrscheinliche Durchschnittsrendite bei einem Investment in ETFs mit 7 Prozent pro Jahr sehr gut. Mach Dir aber unbedingt bewusst, dass es bei dieser Anlage ein größeres Risiko gibt als bei der Investition in die Rente. Denn je nach Wirtschaftslage unterliegt der Kapitalmarkt Schwankungen. Wenn er ausgerechnet in der Zeit ein Tief durchläuft, in der Du in den Ruhestand gehen willst, musst Du Deinen ursprünglichen Auszahlplan eventuell nach unten korrigieren und Dir selbst eine kleinere Rente auszahlen.
Daher ist es wichtig, Dein Vermögen rechtzeitig von ETFs auf Festgeldkonten oder ähnlich sichere Anlagen umzuschichten. Mehr Infos dazu findest Du in unserem Ratgeber zum Rebalancing.
Noch wichtiger ist jedoch, dass Du in langfristige Indexfonds investierst. Denn dadurch kannst Du Schwankungen besser ausgleichen. Langfristig bedeutet: mindestens zehn Jahre. Besser sind 15 Jahre und mehr. Warum das so ist, bekommst Du in unserem Ratgeber zur Geldanlage erklärt.
Neben der Sicherheit haben Einzahlungen in die Rentenkasse einen weiteren Vorteil gegenüber dem Investment am Kapitalmarkt. Diese Investition ist als Altersvorsorgeaufwendung bei der Steuer absetzbar. Seit 2023 ist das wegen des Urteils des Bundesfinanzhofs zur verfassungswidrigen Doppelbesteuerung von Renten sogar zu 100 Prozent möglich.
Außerdem steigt die Rente zwar nicht so stark, wie es zum Beispiel der MSCI World im Durchschnitt tut, aber seit 2000 waren es laut Daten der Deutschen Rentenversicherung im Schnitt immerhin 1,67 Prozent pro Jahr.
Die Rente bekommst Du zudem bis an Dein Lebensende ausgezahlt. Egal ob die von Dir eingezahlten Beträge schon aufgebraucht sind oder nicht. Ab einem gewissen Lebensalter kommst Du also ins Plus. Stirbst Du jedoch früher, fließt das Geld nicht vollständig an Dich zurück.
Die selbstausgezahlte Rente aus Deinem erwirtschafteten ETF-Vermögen endet, wenn besagtes Vermögen aufgebraucht ist. Du hast also ein gewisses Langlebigkeitsrisiko. Es sei denn, dieses Vermögen ist so groß oder Deine Rente so klein, dass die weiterhin erwirtschafteten Erträge für die Auszahlung ausreichen.
Zu vergleichen ist demnach die Zeitspanne, ab der Du mit der gesetzlichen Rente ein Plus machst und die Zeitspanne, in der Du Dir die gleiche Rente aus Deinem ETF-Vermögen auszahlen könntest.
Nehmen wir als Beispiel Sandra. Sie ist 45 Jahre, wird mit 67 Jahren in Rente gehen und möchte diese erhöhen, indem sie 2023 für ein Jahr ihrer schulischen Ausbildung zur Mediengestalterin mit 16 Jahren Beiträge nachzahlt. Sie entscheidet sich, 668,70 Euro pro Monat nachzuzahlen. Dafür bekäme sie genau einen Rentenpunkt.
Das würde ihre Netto-Rente bei Beginn des Ruhestands um 34,94 Euro erhöhen. Um ihr eingezahltes Geld über die monatliche Rente zurückzubekommen, bräuchte Sandra rund elfeinhalb Jahre. Sie müsste demnach mindestens 78 Jahre und sechs Monate alt werden, bis sich die Einzahlung finanziell rentiert.
Würde Sandra das gleiche Geld in einen ETF investieren, könnte sie sich aus dem erwirtschafteten Vermögen die gleiche Rente mehr als 31 Jahre, also bis zu einem Alter von 98 Jahren, auszahlen, bis es aufgebraucht wäre. Das Investment wird also sehr wahrscheinlich genau wie die gesetzliche Rente bis an das Lebensende ausgezahlt werden.
Sandra könnte sich stattdessen aber auch mehr als die gesetzliche Rente auszahlen. Würde Sie mit 70 Euro pro Monat das Doppelte der gesetzlichen Rente entnehmen, würde das Vermögen noch bis zum Alter von 83 reichen, bis es aufgebraucht wäre.
Das Beispiel zeigt: Aus rein finanzieller Sicht ist das Investment in einen Indexfonds attraktiver. Der Vergleich fällt zu Gunsten des ETF plus Auszahlplan noch deutlicher aus, je jünger Du bist. Dann hast Du nämlich eine längere Ansparphase bis zum Renteneintritt. In dieser Phase wird der ETF wahrscheinlich besser performen als die gesetzliche Rente und Du hast bei Rentenbeginn eine noch größere Summe zur Verfügung
Rentenversicherung | ETF + Auszahlplan | |
---|---|---|
Einzahlung | 8024,40 € | 4.814,65 € |
Einzahlung nach Steuerersparnis1 | 4.814,65 € | 4.814,65 € |
ergibt zusätzliche Netto-Rente (West) von2 | 25,18 € pro Monat | - |
Jahre bis Rentenbeginn | 22 | 22 |
Gesamtwert nach jährlicher Steigerung bei Rentenbeginn3 | - | 16.557,38 € |
Netto-Rente4/ Netto-Entnahme bei Rentenbeginn | 34,94 € pro Monat | 34,94 € pro Monat |
Wie lange kann Netto-Rente ausbezahlt werden? | lebenslang | 31 Jahre und 5 Monate5 |
1 Bei 94 % Absetzbarkeit und Steuersatz von 40 %
2 PKV-Satz mit einem Kind, ohne Solidaritätsbeitrag
3 angenommen Wertsteigerung ETF 7 % p.a.
4 Angenommene Wertsteigerung Rente 1,5 %, p.a. und 100 % Besteuerung der Rente
5 Bei Kapitalertragssteuer von 17,5 % und anderweitig ausgeschöpftem Sparerpauschbetrag und jährlichem Inflationsausgleich von 1,5 %
Quelle: Finanztip eigene Berechnung, Stand 2023