Doppelversicherung Eine Mehrfachversicherung ist teuer und birgt Probleme

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Falls Du zwei Schadensversicherungen besitzt, die dasselbe Risiko absichern und die zusammengezählte Ver­si­che­rungs­sum­me den Ver­si­che­rungswert überschreitet, hast Du eine Mehrfachversicherung.
  • Das ist unnötig teuer und kann außerdem für Ärger sorgen, wenn der Ver­si­che­rungsfall eintritt.
  • Oftmals entstehen Doppelversicherungen aus Versehen, beispielsweise nach einer Hochzeit, falls beide Partner weiterhin ihre Hausratversicherung behalten.
  • Wer vorsätzlich zweimal die gleiche Ver­si­che­rung abschließt, um im Schadensfall doppelt abzukassieren, macht sich des Betrugs strafbar.

Ein Paar heiratet und vergisst vor lauter Hochzeitstrubel, die Ver­si­che­rungen zusammenzulegen. Dabei brauchen Eheleute beispielsweise nur eine Privathaftpflicht- und eine Hausratpolice. Oder ein Single schließt eine Verkehrrechtsschutzversicherung ab, übersieht aber, dass er als Mitglied eines Automobilklubs bereits einen solchen Schutz hat. Übersteigen die zusammengezogenen Ver­si­che­rungs­sum­men nun auch noch den Ver­si­che­rungswert, spricht man von einer Mehrfach- oder Doppelversicherung. Das ist nicht nur unnötig teuer, sondern kann auch zu Ärger führen.

Wer zahlt bei Doppelversicherungen?

Hast Du zweimal dieselbe Ver­si­che­rung bei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen, kann es passieren, dass sich im Schadensfall erst einmal kein Versicherer zuständig fühlt. Außerdem könntest Du in Erklärungsnot geraten, weil man Dir unterstellt, doppelt abkassieren zu wollen. Denn bei einer in betrügerischer Absicht geschlossenen Mehrfachversicherung ist jeder Vertrag laut Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (§ 78 Abs. 3 VVG) ungültig. Das heißt allerdings im Umkehrschluss nicht, dass Du von einer der beiden Ver­si­che­rungen die Prämien zurückverlangen könntest. Du hast zweimal gezahlt, aber nur einmal Schutz.

Kannst Du glaubhaft machen, dass Du wirklich aus Versehen eine Doppelversicherung hast (weil Du beispielsweise kürzlich geheiratet hast), teilen die Gesellschaften sich die Kosten des Schadens. Allerdings bekommst Du insgesamt nicht mehr Geld als ohne Doppelversicherung. Dies ist in Paragraf 78 Abs. 1 VVG geregelt: „Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die dieselbe Gefahr versichert, […], haften die Versicherer in der Weise als Gesamtschuldner, dass jeder Versicherer den von ihm nach dem Vertrag zu leistenden Betrag zu zahlen hat, der Ver­si­che­rungsnehmer aber insgesamt nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.“

Beispiel: Eine Angestellte sichert versehentlich bei zwei Anbietern ihr Gehalt von 2.500 Euro gegen Verdienstausfälle ab. Insgesamt zahlt sie Beiträge für ein Krankentagegeld in Höhe von 5.000 Euro monatlich. Dennoch kann sie im Ernstfall nicht beide Versicherer mit der vollen Summe zur Kasse bitten, sondern kommt insgesamt auf „nur“ 2.500 Euro. Die Angestellte hat also unnötig doppelt bezahlt.

Was kann ich tun, um Doppelversicherungen zu vermeiden?

Um sich den Ärger mit Mehrfachversicherungen zu sparen, solltest Du vor dem Abschluss jeder neuen Ver­si­che­rungspolice überprüfen, ob Du nicht vielleicht doch schon einen solchen Ver­si­che­rungs­schutz besitzt. Gerade bei günstigen Policen, die man nur selten braucht, wird schnell vergessen, dass man sie möglicherweise bereits vor Jahren abgeschlossen hat. Gute Beispiele sind die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung oder die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung.

Solltest Du in naher Zukunft heiraten oder mit Deinem Lebenspartner zusammenziehen, setze Dich unbedingt mit ihm zusammen und prüfe, welche Schadensversicherungen (Hausrat, private Haftpflicht) doppelt sind und sich folglich zusammenlegen lassen. Gib dem verbliebenen Versicherer an, dass Dein Partner auch in der Ver­si­che­rung eingeschlossen sein soll.

Auch beim Wechsel des Versicherers kann es wegen der Kündigungsfrist zu Überschneidungen kommen. Achte auf entsprechende Fristen, sobald Du eine Ver­si­che­rung kündigst und durch eine andere ersetzt.

Solltest Du dennoch Mehrfachversicherungen haben, kümmere Dich zeitnah darum. Bei unabsichtlicher Doppelversicherung ist es in der Regel so, dass die ältere Ver­si­che­rung bestehen bleibt und die jüngere aufgehoben wird. Das regelt meistens der Versicherte mit den beiden Gesellschaften gemeinsam.

Übrigens: Das Problem mit den Mehrfachversicherungen gibt es nur bei Schadensversicherungen. Für Renten- und Le­bens­ver­si­che­rung­en gilt dies nicht. Natürlich kannst Du mehrere Vorsorgeverträge parallel abschließen. Diese Verträge beeinflussen sich nicht, die Erträge erhältst Du unabhängig voneinander.

Autor
Nina C. Zimmermann

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