Doppelversicherung Was, wenn Du zweimal die gleiche Ver­si­che­rung hast?

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer zwei Ver­si­che­rungen hat, die denselben Schaden absichern, ist doppelt versichert. Zum Beispiel, wenn sowohl Du als auch Dein Partner euren Hausrat in der gemeinsame Wohnung versichert.
  • Eine Doppelversicherung ist unnötig teuer und kann im Ver­si­che­rungsfall Probleme verursachen. Auch, wenn sie aus Versehen passiert.
  • Wer vorsätzlich zweimal die gleiche Ver­si­che­rung abschließt, um im Schadensfall doppelt abzukassieren, macht sich des Betrugs strafbar.

So gehst Du vor

  • Wenn sich in Deinem Leben wichtige Dinge ändern - Du zum Beispiel mit jemandem zusammenziehst - prüfe, ob Du doppelt versichert bist.
  • Hast Du zwei Ver­si­che­rungen für dasselbe Risiko abgeschlossen, kannst Du den neueren Vertrag fristlos kündigen.
  • Den Vertrag, den Du behältst, solltest Du prüfen und mit neuen Tarifen verglichen. Er kann fristgerecht gekündigt und durch ein besseres Angebot ersetzt werden.

Endlich wohnst Du mit Deinem Partner zusammen: Der Umzug war aufregend, aber auch anstrengend, eigentlich wollt Ihr jetzt nur noch das Zusammenleben genießen. Doch ein To-do gibt es noch: Prüfe, ob Ihr gegebenenfalls doppelt versichert seid. Dazu lohnt sich ein Blick in die Ver­si­che­rungs­ver­träge, die Du und Dein Partner über die Jahre hinweg abgeschlossen habt. Vielleicht gibt es nach dem Umzug zwei Hausratsversicherungen, die es mit einer gemeinsamen Wohnung gar nicht mehr braucht? Aber auch generell hilft es, vor Ver­si­che­rungsabschluss einmal zu checken, ob Du durch bereits abgeschlossene Verträge schon gegen ein Risiko abgesichert bist. Denn doppelte Beiträge zahlen ist nicht nur teuer, in einigen Fällen musst Du beweisen, dass Du nicht betrügen wolltest

Was passiert und wer zahlt bei einer Doppelversicherung?

Zunächst einmal gilt: Wer doppelt versichert ist, bekommt nicht doppelt so viel Geld im Schadensfall. Das ist sogar verboten, denn Du darfst nach einem Schadensfall nicht bessergestellt sein, als es vor dem Schaden der Fall war. Dies nennt sich schadensrechtliches Bereicherungsverbot und ist unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (§ 249 Bürgerliches Gesetzbuch BGB) und durch einUrteil des Bundesgerichtshofes (BGH)(BGH, 28.06.2007, Az. VII ZR 81/06) geregelt.

Wenn Du bei zwei verschiedenen Anbietern die gleiche Ver­si­che­rung abgeschlossen hast, bekommst Du nicht zweimal Geld bei einem Schaden. In diesem Fall musst Du nachweisen, dass Du von der jeweils anderen Ver­si­che­rung nichts wusstest. Zum Beispiel, wenn Du mit jemandem zusammengezogen bist und Ihr vergessen habt, das jeder eine Hausratversicherung hat. Konntest Du nachweisen, dass die Doppelversicherung keine Absicht war, teilen sich die Ver­si­che­rungen den Schaden. Dies passiert anteilig, abhängig von der Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­men. Beträgt beispielsweise die Ver­si­che­rungs­sum­me bei einer Ver­si­che­rung 30.000 Euro und bei der anderen 60.000 Euro, würde eine Ver­si­che­rung ein Drittel des Schadens zahlen und die andere zwei Drittel (§ 78 Abs. 1 Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (VVG)). Du bekommst dann den Schaden ersetzt, hast aber unnötig doppelt Beiträge gezahlt und mehr Aufwand, den Schaden zu melden.

Kannst Du nicht glaubhaft machen, dass Dir die Doppelversicherung nicht klar war - zum Beispiel, weil Du nacheinander zweimal die gleiche Ver­si­che­rung abgeschlossen hast - kann Dir das im Schadensfall als Betrugsversuch ausgelegt werden (Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, 21.08.2017 Az. 5 U 18/17). Damit machst Du Dich strafbar.

Aber auch bevor es zu einem Schaden kommt, solltest Du eine Doppelversicherung nicht verschweigen, denn Du bist verpflichtet, Vertragspartnern eine weitere Ver­si­che­rung mitzuteilen. Tust Du das nicht, werden beide Verträge ungültig und Du stehst ohne Ver­si­che­rungs­schutz da (§ 78 Abs. 4 VVG). Die bis dahin gezahlten Beiträge bekommst Du nicht zurück.

Wie vermeidest Du Doppelversicherungen?

Um sich den Ärger mit Doppel- beziehungsweise Mehrfachversicherungen zu sparen, solltest Du vor dem Abschluss jeder neuen Ver­si­che­rung überprüfen, ob Du nicht vielleicht doch schon einen solchen Ver­si­che­rungs­schutz besitzt. Gerade bei günstigen Verträgen, die sich jährlich automatisch verlängern, kann es passieren, dass Du den bestehenden Vertrag vergessen hast. Gute Beispiele sind die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung oder die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung.

Grundsätzlich ist es zudem sinnvoll, Ver­si­che­rungs­ver­träge zu prüfen, wenn sich Deine Lebensumstände ändern. Wenn Du mit jemandem zusammenziehst oder heiratest, solltet Ihr vor allem die Hausrat- und private Haftpflicht prüfen. Wenn Ihr zwei Hausratversicherungen habt, könnt Ihr den neueren Vertrag fristlos kündigen, mit Verweis darauf, dass Ihr bereits einen älteren Vertrag habt. Vergesst aber nicht, eventuell auch die Ver­si­che­rungs­sum­me anzupassen, da Ihr jetzt mehr Hausrat besitzt. Da neuere Verträge heute oft mehr Leistungen haben, ist es außerdem ratsam, den alten Vertrag ebenfalls zu prüfen und mit anderen Angeboten zu vergleichen. Findest Du einen passenderen Vertrag, kannst Du den alten dann fristgerecht kündigen.

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Bei der Privathaftpflicht ist die Gefahr einer Doppelversicherung nicht so akut. Kommen zwei Menschen zusammen, waren bisher beide in einem Singletarif abgesichert und jeder hat seine eigene Ver­si­che­rung. Ein gemeinsamer Vertrag sollte jedoch günstiger sein als zwei Einzelverträge. Zwei Verträge wären weiterhin sinnvoll, wenn eine Zweitwohnung besteht, weil beispielsweise ein Partner beruflich an einem anderen Ort wohnt und arbeitet. In diesem Fall wären nämlich auch Sachschäden durch den Partner versichert. 

Wenn Du Kinder hast und diese ausziehen und eine Erstausbildung beginnen, sind sie in Fa­mi­lien­ver­si­che­rungen meist noch mit abgesichert. So auch bei der Privathaftpflicht oder Hausratversicherung. Eine eigene Absicherung ist also auch hier nicht notwendig.

Welche Mehrfachversicherungen sogar sinnvoll sein können

Das Problem mit den Mehrfachversicherungen gibt es nur bei Schadensversicherungen. Für die sogenannten Summenversicherungen wie Renten- und Le­bens­ver­si­che­rung­en gilt dies nicht.

Natürlich kannst Du mehrere Verträge für die Altersvorsorge parallel abschließen. Diese Verträge beeinflussen sich nicht, die Erträge erhältst Du unabhängig voneinander. Bedenke aber, dass sich viele dieser Ver­si­che­rungen nach unserer Einschätzung nicht lohnen. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zur Altersvorsorge

Ähnlich verhält es sich bei anderen Summenversicherungen, wie der Unfall­ver­sicherung oder der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung). Bei der BU-Versicherung kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, eine für Dein junges und eine für Dein älteres Leben abzuschließen. In den verschiedenen Lebensphasen gibt es zum Beispiel verschiedene Ansprüche an die Höhe der Rente, welche Du aus der BU-Versicherung ausgezahlt bekommst. Dazu kommen auch unterschiedlich hohe Risiken, wirklich berufsunfähig zu werden. Faktoren, die die Höhe Deiner Beiträge für die BU-Versicherung beeinflussen. 

Weil aber schon der Abschluss einer einzelnen BU-Versicherung eine komplexe Angelegenheit ist, solltest Du Dich zu diesem Thema unbedingt von einem BU-Makler beraten lassen. Damit Du nicht lange nach einem guten BU-Makler suchen musst, haben wir sie für Dich getestet. Die Ergebnisse findest Du in unserem Ratgeber zum BU-Vergleich

Bei anderen Ver­si­che­rungen kann es sein, dass Du gar nicht gemerkt hast, dass Du mehrfach versichert bist, weil sie Teil einer Mitgliedschaft waren. Zum Beispiel wenn Du gleichzeitig Mitglied in einem Mieterbund bist und eine Pri­vat­rechts­schutz­ver­si­che­rung mit dem Baustein „Wohnen“ abgeschlossen hast. 

Oder wusstest Du beispielsweise, dass Du über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder Deinen Kredit­kartenanbieter auch Leistungen einer Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung erhältst? In dem Fall kannst Du dennoch eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung abschließen und bist dann nicht doppelt versichert. Denn die alleinstehende Reiserücktrittversicherung bietet nach unseren Analysen häufig mehr an Leistungen als die Absicherungen über die Mitgliedschaft im Automobilclub. Das Kerngeschäft eines Automobilclubs ist nicht eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung. Einige der Leistungen sind ein Plus zur Mitgliedschaft. Sollte es bei den Leistungen Überschneidungen geben, klären dass Reiserücktrittsversicherer und Autoclub untereinander. 

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