Doppelversicherung Eine Mehrfachversicherung ist teuer und birgt Probleme
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
Ein Paar heiratet und vergisst vor lauter Hochzeitstrubel, die Versicherungen zusammenzulegen. Dabei brauchen Eheleute beispielsweise nur eine Privathaftpflicht- und eine Hausratpolice. Oder ein Single schließt eine Verkehrrechtsschutzversicherung ab, übersieht aber, dass er als Mitglied eines Automobilklubs bereits einen solchen Schutz hat. Übersteigen die zusammengezogenen Versicherungssummen nun auch noch den Versicherungswert, spricht man von einer Mehrfach- oder Doppelversicherung. Das ist nicht nur unnötig teuer, sondern kann auch zu Ärger führen.
Hast Du zweimal dieselbe Versicherung bei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen, kann es passieren, dass sich im Schadensfall erst einmal kein Versicherer zuständig fühlt. Außerdem könntest Du in Erklärungsnot geraten, weil man Dir unterstellt, doppelt abkassieren zu wollen. Denn bei einer in betrügerischer Absicht geschlossenen Mehrfachversicherung ist jeder Vertrag laut Versicherungsvertragsgesetz (§ 78 Abs. 3 VVG) ungültig. Das heißt allerdings im Umkehrschluss nicht, dass Du von einer der beiden Versicherungen die Prämien zurückverlangen könntest. Du hast zweimal gezahlt, aber nur einmal Schutz.
Kannst Du glaubhaft machen, dass Du wirklich aus Versehen eine Doppelversicherung hast (weil Du beispielsweise kürzlich geheiratet hast), teilen die Gesellschaften sich die Kosten des Schadens. Allerdings bekommst Du insgesamt nicht mehr Geld als ohne Doppelversicherung. Dies ist in Paragraf 78 Abs. 1 VVG geregelt: „Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die dieselbe Gefahr versichert, […], haften die Versicherer in der Weise als Gesamtschuldner, dass jeder Versicherer den von ihm nach dem Vertrag zu leistenden Betrag zu zahlen hat, der Versicherungsnehmer aber insgesamt nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.“
Beispiel: Eine Angestellte sichert versehentlich bei zwei Anbietern ihr Gehalt von 2.500 Euro gegen Verdienstausfälle ab. Insgesamt zahlt sie Beiträge für ein Krankentagegeld in Höhe von 5.000 Euro monatlich. Dennoch kann sie im Ernstfall nicht beide Versicherer mit der vollen Summe zur Kasse bitten, sondern kommt insgesamt auf „nur“ 2.500 Euro. Die Angestellte hat also unnötig doppelt bezahlt.
Um sich den Ärger mit Mehrfachversicherungen zu sparen, solltest Du vor dem Abschluss jeder neuen Versicherungspolice überprüfen, ob Du nicht vielleicht doch schon einen solchen Versicherungsschutz besitzt. Gerade bei günstigen Policen, die man nur selten braucht, wird schnell vergessen, dass man sie möglicherweise bereits vor Jahren abgeschlossen hat. Gute Beispiele sind die Zahnzusatzversicherung oder die Reisekrankenversicherung.
Solltest Du in naher Zukunft heiraten oder mit Deinem Lebenspartner zusammenziehen, setze Dich unbedingt mit ihm zusammen und prüfe, welche Schadensversicherungen (Hausrat, private Haftpflicht) doppelt sind und sich folglich zusammenlegen lassen. Gib dem verbliebenen Versicherer an, dass Dein Partner auch in der Versicherung eingeschlossen sein soll.
Auch beim Wechsel des Versicherers kann es wegen der Kündigungsfrist zu Überschneidungen kommen. Achte auf entsprechende Fristen, sobald Du eine Versicherung kündigst und durch eine andere ersetzt.
Solltest Du dennoch Mehrfachversicherungen haben, kümmere Dich zeitnah darum. Bei unabsichtlicher Doppelversicherung ist es in der Regel so, dass die ältere Versicherung bestehen bleibt und die jüngere aufgehoben wird. Das regelt meistens der Versicherte mit den beiden Gesellschaften gemeinsam.
Übrigens: Das Problem mit den Mehrfachversicherungen gibt es nur bei Schadensversicherungen. Für Renten- und Lebensversicherungen gilt dies nicht. Natürlich kannst Du mehrere Vorsorgeverträge parallel abschließen. Diese Verträge beeinflussen sich nicht, die Erträge erhältst Du unabhängig voneinander.
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