Ver­si­che­rung zahlt nicht Was tun, wenn die Ver­si­che­rung nicht zahlt?

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du einen Ver­si­che­rungsschaden hast, musst Du diesen schnell der Ver­si­che­rung melden.
  • Bist Du die geschädigte Person, sollte der Verursacher den Sachverhalt mit seiner Ver­si­che­rung klären. Geschieht dies nicht, musst Du klagen.
  • Lehnt die Ver­si­che­rung die Schadensregulierung ab, muss sie das begründen.
  • Bist Du mit der Ablehnung und der Begründung nicht einverstanden, kannst Du widersprechen, Beschwerde einreichen und einen Anwalt beauftragen.

So gehst Du vor

  • Meldet sich Deine Ver­si­che­rung nach Deiner Schadensmeldung nicht mehr, frag schriftlich nach und setz eine Frist.
  • Lehnt die Ver­si­che­rung die Leistungen ab, prüf genau warum, die Begründung findest Du im Ablehnungsbescheid.
  • Ist der Fall schwieriger und Du bist mit der Entscheidung Deiner Ver­si­che­rung nicht einverstanden, kannst Du Dich bei der Ver­si­che­rungsombudsstelle beschweren oder einen Anwalt beauftragen.

Checkliste

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Ver­si­che­rung im Schadensfall nicht zahlt. In manchen Fällen ist es gerechtfertigt, wenn die Ver­si­che­rung die Leistung ablehnt, aber nicht immer. Wir erklären Dir, wie Du Dich verhalten kannst und welche rechtlichen Möglichkeiten Du hast, wenn Deine Ver­si­che­rung die Zahlung ablehnt. Du kannst auch unsere Checkliste dafür nutzen.

Ver­si­che­rungsschaden? Das solltest Du vorab wissen

Wichtig ist zunächst, dass Du einen Schaden so schnell wie möglich meldest und dass Du dabei keine falschen Angaben machst. Denn dann gefährdest Du Deinen Ver­si­che­rungs­schutz und wirst nur schwer einen neuen Vertrag abschließen können. 

Du musst als Ver­si­che­rungsnehmer nachweisen, dass ein versicherter Schaden entstanden ist, wie es dazu kam und wie hoch er ist. Je nachdem, um welchen Schaden es geht, brauchst Du dafür entsprechende Nachweise von Polizei, einem Arzt oder Sachverständigem. Bei verschiedenen Schadensfällen helfen auch Fotos, Aussagen von unbeteiligten Dritten oder andere Nachweise des Schadens. Am besten lieferst Du diese Belege bereits, wenn Du den Schaden Deiner Ver­si­che­rung meldest. 

Hast Du den Schaden gemeldet und Deine Ver­si­che­rung reagiert nicht, frag zunächst telefonisch nach. Wenn das nicht hilft, setz schriftlich eine Frist. Passiert weiterhin nichts, kontaktiere das Beschwerdemanagement der Ver­si­che­rung – auch das am besten schriftlich.

Wenn es um hohe Ver­si­che­rungs­sum­men und Personenschäden geht, kann es mitunter lange dauern, bis die Ver­si­che­rung zahlt. Sie hat auch das Recht, die Ansprüche genau zu prüfen. Will die Ver­si­che­rung auch nach angemessener Prüfungszeit den Schaden weiterhin nicht übernehmen und ist zweifelsfrei leistungspflichtig, muss sie unter Umständen einen Verzugsschaden zahlen. Das können Deine Anwaltskosten sein, aber auch Schmerzensgeld für eine geschädigte Person (Urteil des Landgerichts Schwerin vom 26.06.2000 - 7 0 600/97 oder Oberlandesgericht Koblenz mit dem Urteil vom 22.12.2000 - Az. 10 U 471/99).

Ein Sonderfall ist die Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Damit die Ver­si­che­rung die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt, musst Du vorher eine Deckungszusage einholen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Lehnt sie das ab, kannst Du jedoch ähnlich vorgehen. Die Deckungszusage kannst Du mit Hilfe eines Anwalts beantragen. Spätestens, wenn Du gegen die Ablehnung der Deckungszusage in Einspruch gehen willst, solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen.

Warum kann die Ver­si­che­rung die Leistungen ablehnen?

Bekommst Du eine Ablehnung von der Ver­si­che­rung, prüf genau die Begründung. Denn Ver­si­che­rungen müssen begründen, warum sie einen Schaden nicht übernehmen. Gründe für eine Ablehnung können sein:

1. Zeitlich bestand kein Ver­si­che­rungs­schutz

Die Ver­si­che­rung gibt an, dass der Schaden entstanden ist, bevor Du den Ver­si­che­rungsvertrag abgeschlossen hast. Bei einem Haftpflichtschaden scheint das zunächst klar – Du hast den Vertrag am 1. August abgeschlossen und der Schaden ist am 30. entstanden – die Ver­si­che­rung muss zahlen. Aber es gibt Ver­si­che­rungen, bei denen der nicht so eindeutig ersichtlichist, wann der Schadenszeitpunkt ist. Das kommt bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung regelmäßig vor. Beispielsweise bei Verträgen, bei denen nicht auf Dein Widerrufsrecht hingewiesen wurde: Beginnt der Streit, wenn Du den fehlerhaften Vertrag abschließt oder wenn Du aufgrund der fehlerhaften Belehrung den Vertrag rückabwickeln willst? Diese Frage hat viele Gerichte beschäftigt und ging sogar bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH hat hier zugunsten der Versicherten entschieden.

Es kann aber auch sein, dass es eine Wartezeit im Ver­si­che­rungsvertrag gibt, die zum Zeit­punkt des Schadens noch nicht vorüber war. Du hast also zum Beispiel den Vertrag am 1. März abgeschlossen und am 5. Mai hast Du einen Schaden. Jedoch gibt es eine Wartezeit von drei Monaten, also sind Schäden bis zum 31. Mai nicht versichert, Dein Schutz beginnt erst am 1. Juni.

2. Die Ver­si­che­rung hat Zweifel am Schadensverlauf

Deine Ver­si­che­rung glaubt Dir nicht, dass der Schaden, so wie Du ihn gemeldet hast, entstanden ist. Eventuell hast Du nicht ausreichend aussagekräftige Belege vorgelegt und die Ver­si­che­rung entschied im Zweifel gegen Dich.

3. Der konkrete Schaden ist nicht durch den Vertrag abgedeckt

Ver­si­che­rungs­ver­träge sind oft nicht leicht zu lesen und zu verstehen. Vor allem bestimmte Ausschlüsse vom Ver­si­che­rungs­schutz sind mitunter nicht eindeutig. Unter Umständen kann es unklar sein, was ganz konkret abgesichert ist und was nicht. Das kann Hochwasserschäden betreffen oder den Diebstahlschutz des Fahrrads im Innenhof. Ebenfalls meist nicht versichert sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit geschehen. Aber auch rechtlich sehr viel unklarere Sachverhalte, mit denen sich Gerichte beschäftigen, kann dies betreffen. Ein interessantes Beispiel sind Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht. Diese sind in aktuellen Verträgen mitversichert, weil ein Versicherter sein Recht erstritten hat (BGH Urteil vom 26. April 2016 Az. IV ZR 467/15).

4. Du hast Deine Pflichten als Versicherter nicht ausreichend wahrgenommen

Als Ver­si­che­rungsnehmer hast Du auch Pflichten, in Deinem Ver­si­che­rungsvertrag wird dies als Obliegenheiten bezeichnet. Dazu zählt vor allem, dass Du Deiner Ver­si­che­rung gegenüber korrekte Angaben machst und ihr mitteilst, wenn sich Deine Lebensumstände, die die Ver­si­che­rung betreffen, ändern. Wenn sich das Risiko eines Schadens erhöht, musst Du dies Deiner Ver­si­che­rung melden. Beispielsweise wenn eine Bäckerei in Deinem Wohnhaus einzieht – diese erhöht das Brandrisiko, was Du Deiner Hausratversicherung mitteilen musst. 

Aber die Pflichten als Ver­si­che­rungsnehmer beginnen bereits vor Abschluss des Vertrags. Machst Du bei Vertragsabschluss falsche Angaben, kannst Du Deinen Ver­si­che­rungs­schutz ganz oder teilweise verlieren. Wenn Du beispielsweise angibst, Du hattest bisher keine Schäden, aber tatsächlich welche hattest, riskierst Du Deinen Ver­si­che­rungs­schutz.

Gut zu wissen: Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass die Ver­si­che­rung zwar etwas zahlt, aber nicht den kompletten Schaden ersetzt. Ein häufiger Grund ist, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Dann kann die Ver­si­che­rung die Leistungen kürzen, wenn sie im Ver­si­che­rungsvertrag nicht explizit darauf verzichtet. Auch eine zu niedrige Ver­si­che­rungs­sum­me, die für den verursachten Schaden nicht ausreicht, kann die Ursache dafür sein. Bei Haft­pflicht­ver­si­che­rungen solltest Du daher immer auf eine ausreichend hohe Ver­si­che­rungs­sum­me achten. Bei Hausrat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung solltest Du eine Unterversicherung vermeiden. Wie, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Un­ter­ver­si­che­rungs­ver­zicht. Bei einer Obliegenheitsverletzung lehnt die Ver­si­che­rung unter Umständen nicht die gesamte Zahlung ab, aber reduziert die Summe, die sie für den Schaden übernimmt.

Was tun, wenn die Ver­si­che­rung den Schaden nicht übernehmen will?

Deine Ver­si­che­rung hat Dir eine Ablehnung der Schadensdeckung geschickt? Prüf zunächst die Begründung der Ver­si­che­rung, warum sie die Leistungen ablehnt. Eventuell kannst Du den Fall einfach klären.

Die zeitliche Frage

Wird die Schadensregulierung abgelehnt, weil vermeintlich zum Zeit­punkt kein Ver­si­che­rungs­schutz bestand, hilft vielleicht ein Blick in Deinen Ver­si­che­rungsvertrag und Ver­si­che­rungsschein. Prüfe den Beginn der Ver­si­che­rung und ob es eine Wartezeit gibt. Vergleiche alles mit dem Zeit­punkt des Schadens und den Angaben der Ver­si­che­rung. 

Schadensnachweis

Die Ver­si­che­rung glaubt Dir nicht, dass der Schaden so wie geschildert entstanden ist? Überleg, ob Du weitere Nachweise vorlegen kannst. Idealerweise solltest Du alle Belege und Beweise bereits mit der Schadensmeldung zeigen. Im Nachhinein kann es schwer werden, adäquate Beweise zu finden. Das aufgebrochene Fahrradschloss ist bereits entsorgt oder es wurden keine Fotos gemacht, direkt nachdem der Schaden aufgefallen ist. Aber vielleicht kannst Du dennoch etwas tun? Glaubt Dir die die Ver­si­che­rung einen Sturm nicht, der das Haus abgedeckt hat? Frag beim Wetterdienst nach. Auch Nachbarn können vielleicht einen Hergang bestätigen? Bei großen Schäden kann auch ein Sachverständiger weiterhelfen.

Inhaltliche Abdeckung

Ob ein konkreter Schaden versichert ist, ist als Laie schwer nachzuvollziehen. Hier ist der erste Schritt, nachzufragen. Hast Du Deine Ver­si­che­rung über einen Makler abgeschlossen, frag ihn, wie die Begründung der Ver­si­che­rung zu verstehen ist und ob das korrekt ist. Auch Vergleichsportale, über die Du Ver­si­che­rungs­ver­träge abschließen kannst, sind in der Regel als Makler tätig und unterliegen damit ebenso den Vorschriften der Ver­si­che­rungsvermittlungsordnung (VVO) und dem Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (VVG). Auch Check24, Verivox und Co sind demnach verpflichtet, Dir bei der Schadensregulierung weiterzuhelfen (§ 1a VVG). Hast Du Deine Ver­si­che­rung ohne Makler abgeschlossen, frag direkt bei Deiner Ver­si­che­rung nach einer genaueren Erklärung.

Obliegenheitsverletzungen

Wird Dir vorgeworfen, dass Du vor Vertragsbeginn falsche Angaben zur Vorversicherung gemacht hast, prüf Deine Daten im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Ver­si­che­rungswirtschaft (HIS). Dies ist eine Datenbank, die Deine Ver­si­che­rungsgeschichte dokumentiert. Du kannst dort kostenlos die über Dich hinterlegten Daten prüfen. Das kann allerdings ein paar Wochen dauern. Während Du darauf wartest, achte darauf, dass Du keine Widerspruchsfrist des Ablehnungsbescheids der Ver­si­che­rung verpasst. Oft betragen solche Fristen 30 Tage. Die Ver­si­che­rung muss die konkrete Widerspruchsfrist in ihrem Ablehnungsbescheid angeben. Schau also dort unbedingt nach. Bist Du Dir sicher, dass Du keine falschen Angaben gemacht hast und auch sonst nie Probleme mit einer anderen Ver­si­che­rung hattest, geh schon einmal in Widerspruch. Wenn Du die Daten der HIS erhältst, prüf sie. Stellst Du fest, dass es einen falschen negativen Eintrag in Deiner Ver­si­che­rungshistorie gibt, lass diesen berichtigen. Den berichtigten Bescheid kannst Du dann Deiner Ver­si­che­rung vorlegen und damit nachweisen, dass ihre Leistungsablehnung auf falschen Annahmen beruhte.

Was Du bei einer Ablehnung tun kannst

Der Ablehnungsgrund Deiner Ver­si­che­rung ist nicht so einfach zu klären, weil Die Begründung unklar ist oder Du es anders siehst? Dann brauchst Du fachliche Unterstützung.

Du kannst im nächsten Schritt Beschwerde bei der Ver­si­che­rungsombudsfrau einlegen. Unter Umständen ist diese Schlichtung für die Ver­si­che­rung auch bindend. Das ist für Dich kostenlos. Alles zu diesem Verfahren erfährst Du in unserem Ratgeber zur Ver­si­che­rungsombudsstelle. Auch bei der Bafin kannst Du Dich unter Umständen beschweren, ohne dass es Kosten für Dich verursacht. Allerdings geht das nur bei Unternehmen, die von der Bafin beaufsichtigt werden. Außerdem löst die Bafin keine individuellen Streitfragen. Sie erstellt auf Grundlage mehrerer Beschwerden allgemein gültige Gutachten, welche das Verbraucherrecht betreffen. 

Eine weitere Möglichkeit ist, zu einem Anwalt zu gehen. Dann kommen natürlich Kosten auf Dich zu, außer Du hast eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die diese übernimmt. Wann das der Fall ist, erfährst Du in unserem Ratgeber über die Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Aber auch ohne Rechtschutz halten sich die Kosten für einen Anwalt vielleicht im Rahmen, wenn schon eine Beratung reicht. Das findest Du am besten heraus, wenn Du einen Anwalt kontaktierst. Dort erfährst Du auch direkt, welche Anwaltskosten auf Dich zukommen können. Wenn Du keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, der Streitfall kompliziert ist und der Streitwert hoch, kommt vielleicht auch Prozesskostenhilfe infrage

Deine Checkliste, wenn die Ver­si­che­rung nicht zahlt

Sonderfall Kran­ken­ver­si­che­rung

Einige Leistungen der Kran­ken­ver­si­che­rung musst Du beantragen: Kur, Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel. Dabei kommt es immer wieder vor, dass die Kran­ken­kas­se den Antrag ablehnt. Hier solltest Du direkt bei der Kran­ken­kas­se Widerspruch einlegen. Diesem wichtigen Thema haben wir einen eigenen Ratgeber gewidmet, inklusive Mus­ter­schrei­ben für den Widerspruch. Hier geht es zum Ratgeber Widerspruch gegen die Kran­ken­kas­se.

Sonderfall Pfle­ge­ver­si­che­rung

Wirst Du oder ein Verwandter pflegebedürftig, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Dies muss bei der Pfle­ge­ver­si­che­rung beantragt werden. Dafür muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Wird dieser gar nicht oder zu niedrig festgesetzt, kannst Du auch in diesem Fall Widerspruch einlegen. Was Du dabei beachten musst, erfährst Du in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen. Hier erfährst Du auch, warum es sinnvoll ist, eine Beratungsstelle aufzusuchen, bevor Du den Antrag stellst.

Was tun, wenn die gegnerische Ver­si­che­rung nicht zahlt?

Auch wenn jemand bei Dir einen Schaden verursacht hat, kann es passieren, dass die Ver­si­che­rung des Schädigers nicht zahlen will. Geht es um einen Verkehrsunfall und die Kfz-Haftpflicht ist zuständig, hast Du Glück, da es nur wenige Gründe gibt, weshalb die Ver­si­che­rung die Regulierung ablehnen kann: Vorsatz oder wenn kein Ver­si­che­rungs­schutz (mehr) bestand. Zum Beispiel weil der Vertrag eine Woche zuvor auslief und der Schadensverursacher keine neue Ver­si­che­rung hat. Dann wirst Du über einen Entschädigungsfonds der Pflichtversicherer entschädigt. Dieser ist eingeführt worden, um Unfallopfer auch zu entschädigen, wenn keine Ver­si­che­rung zuständig ist. Auch bei einer Fahrerflucht wäre das der Fall.

Ein Streitpunkt kann außerdem der Unfallhergang sein: also die Schuldfrage. Unter Umständen will die gegnerische Ver­si­che­rung nicht zahlen, weil sie Dir zumindest eine Teilschuld zuspricht. Dann benötigst Du einen Anwalt und die Frage muss vor Gericht geklärt werden.

Vom Versicherten nicht pünktlich gezahlte Prämien sind nicht automatisch ein Grund, die Ver­si­che­rungsleistungen abzulehnen. Wird eine Prämie nicht gezahlt, muss der Versicherer dem Versicherten zunächst eine Frist setzen, bis wann die Prämie gezahlt sein muss. Diese Zahlungsaufforderung darf auch Verzugszinsen enthalten, muss aber gewissen formellen Ansprüchen genügen, damit sie wirksam ist. Bis zum Ende der Frist besteht weiterhin Ver­si­che­rungs­schutz. Danach kann der Versicherer fristlos kündigen und für dann entstehende Schäden nicht mehr aufkommen. Geregelt ist das im Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (§ 37 und § 38 VVG)

Bei Verkehrsunfällen, bei denen die Kfz-Haftpflicht involviert ist, kannst Du Dich als geschädigte Person direkt mit der gegnerischen Ver­si­che­rung in Verbindung setzen und alle Fragen direkt klären. Bei Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtversicherungen geht das nicht. Dann muss der versicherte Schadensverursacher den Schaden seiner Ver­si­che­rung melden. Tut er dies, kann die Ver­si­che­rung aus denselben Gründen ablehnen wie oben genannt: der Schaden ist so nicht versichert, es bestand zum Schadenszeitpunkt kein Ver­si­che­rungs­schutz oder der Schaden wird so nicht geglaubt. Auch hier kann die Schuldfrage eine Rolle spielen. 

Darüber hinaus kann es aber auch passieren, dass der Verursacher seiner Ver­si­che­rung den Schaden gar nicht oder zu spät meldet. Passiert dies, musst Du den Schadensverursacher direkt verklagen und benötigst einen Anwalt. Die gegnerische Ver­si­che­rung kannst Du nicht bitten, tätig zu werden, dass kann nur der Versicherte selbst.

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