Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten für Versicherungen mit einem beruflichen Bezug lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ohne beruflichen Hintergrund geht das nur über die Vorsorgeaufwendungen.
- Dabei geht es meist um Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung.
- Meist kannst Du nur einen Teil der Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
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Beiträge zu vielen Versicherungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Allerdings gibt es dafür Obergrenzen, die oft schon mit den Krankenkassenbeiträgen ausgeschöpft sind. Aus diesem Grund machen sich weitere Versicherungen sehr oft gar nicht in der Steuererklärung bemerkbar. Für bestimmte Versicherungen gibt es aber einen Ausweg. Wir erklären Dir, welche Versicherungen das sein können und was Du beachten musst.
Wann lohnen sich Werbungskosten generell?
Das Absetzen von Werbungskosten lohnt sich für Dich erst, wenn Du mit all diesen Ausgaben im Jahr die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro übertriffst. Das heißt: Deine Ausgaben machen sich steuerlich erst dann bemerkbar, wenn Du mit diesen in Summe innerhalb eines Jahres über diese Grenze kommst. Wenn Dir das nicht gelingt, wird einfach die Pauschale von 1.230 Euro bei der Steuer angesetzt.
Bist Du Dir nicht sicher, ob Du das schaffst, schau in unseren Ratgeber zu Werbungskosten und prüfe das mit unserer Checkliste. Merkst Du, dass Dir nur ein paar Euro bis zur Pauschale fehlen, können Dir beruflich bedingte Versicherungen helfen, über diese Grenze zu springen. Hast Du schon viele andere Werbungskosten, hilft Dir jeder Euro dieser Versicherungsbeiträge Steuern zu sparen.
Kannst du Versicherungen auch anders absetzen?
Ja. Prinzipiell kannst Du Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Aber leider klappt das in vielen Fällen dann doch nicht. Denn viele übertreffen mit ihren Beiträgen zur Krankenkasse und Pflegeversicherung schon die Grenze der Absetzbarkeit. Sie liegt für Selbstständige bei 2.800 Euro, bei allen anderen bei 1.900 Euro.
Darunter bleiben in der Regel nur Personen mit einem sehr geringen Gehalt, Studenten oder Rentnerinnen. Diese müssen dann nicht den Umweg über die Werbungskosten für die Versicherungsbeiträge gehen. Sondern können diese Beiträge bis zur jeweiligen Grenze als Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Liegst Du über den 1.900 oder 2.800 Euro bedenke, bevor Du jetzt gleich Deine Versicherungsverträge raussuchst: Nur Versicherungen mit einem beruflichen Bezug kannst Du als Werbungskosten absetzen.
Wie setzt Du eine Unfallversicherung als Werbungskosten ab?
Du kannst den Teil der Beiträge für eine Unfallversicherung als Werbungskosten absetzen, die berufliche Risiken abdecken. Was heißt das konkret?
- Hast Du eine Unfallversicherung, die ausschließlich berufliche Unfälle abdeckt, darfst Du die komplette Prämie bei der Steuer als Werbungskosten angeben. Das ist aber in der Regel nicht der Fall.
- Meist ist es hingegen so, dass eine Unfallversicherung berufliche, aber auch private Risiken abdeckt. Ein Unfall kann im Umfeld des Jobs passieren, aber auch in den heimischen vier Wänden. Unfallversicherungen schlüsseln dabei nicht auf, wie groß der Anteil für den beruflichen und den privaten Anteil jeweils ist.
Die gute Nachricht ist ein Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 18. Februar 1997, der immer noch gilt: Demnach kannst Du pauschal 50 Prozent der Beiträge als Werbungskosten absetzen. Die andere Hälfte gingen dann theoretisch noch als Vorsorgeaufwendungen. Aber wie bereits erwähnt, gehen diese Kosten meist ins Leere. - Schließt die Versicherung beruflich bedingte Unfälle komplett aus, ist das Absetzen als Werbungskosten generell nicht möglich, auch nicht anteilig.
Wie lässt sich die Haftpflicht als Werbungskosten absetzen?
Hast Du eine bestimmte Berufshaftpflichtversicherung, lassen sich meist alle Beiträge als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Bei allgemeinen Haftpflichtversicherungen kannst in der Regel die Hälfte der Beiträge auf diesem Weg absetzen.
Was hat es mit der Berufshaftpflicht auf sich?
Es gibt verschiedene Angebote der Versicherer für bestimmte Berufsgruppen. Dazu gehören berufliche Haftpflichtversicherungen für Lehrerinnen, Ärzte, Apothekerinnen, Rechtsanwälte und Steuerberaterinnen. In vielen Fällen ist diese Berufshaftpflicht sogar gesetzlich oder von der jeweiligen Berufskammer vorgeschrieben. Das heißt, um überhaupt in einem solchen Job arbeiten zu dürfen, brauchst Du diese Versicherung.
Zahlst Du Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung, die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden, kannst Du diese Kosten immer als Werbungskosten geltend machen. Das gleiche gilt auch, wenn Du eine Gebäudehaftpflicht für ein Haus hast, das Du vermietest. Auch eine Kfz-Haftpflicht kann unter Umständen zu den Werbungskosten zählen, wenn Du den Wagen ausschließlich oder teilweise beruflich nutzt.
Achtung: Übernimmt Deine Firma, etwa eine Rechtsanwaltskanzlei, die Beiträge für Deine Berufshaftpflicht, so zählt das als geldwerter Vorteil und dieser muss versteuert werden. Das ist mittlerweile mehrfach gerichtlich bestätigt, unter anderem vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 1. Oktober 2020 (Az. VI R 11/18). Die kurze Begründung: Rechtsanwälte sind verpflichtet, eine Berufshaftpflicht zu haben – und deshalb liegt es nicht im überwiegenden „eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers, diese Prämien zu zahlen.
Was ist mit der Steuer bei allgemeinen Haftpflichtversicherungen?
Hier musst Du schauen, ob es eine Aufteilung zwischen privaten und beruflichen Risiken gibt. Meist ist das nicht der Fall, so dass Du nur versuchen kannst, wie bei der Unfallversicherung 50 Prozent der Beiträge als Werbungskosten geltend zu machen. Sei Dir bewusst, dass eine private Haftpflicht nicht viel kostet - Du also nur sehr wenig Steuer mit dem Absetzen sparst.
Was ist mit der Rechtsschutz und Steuern?
Bei einer Rechtsschutzversicherung kannst Du oft wenigstens einen Teil der Beiträge als Werbungskosten absetzen. Vorausgesetzt, die Rechtsschutz beinhaltet auch Arbeitsrechtsschutz. Denn in diesem Fall sicherst Du Deine Erwerbsquelle ab, etwa um Dich gegen eine Kündigung rechtlich wehren zu können.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die ausschließlich Arbeitsrecht umfasst, gibst Du die komplette Versicherungsprämie als Werbungskosten in der Steuererklärung an.
Ist Arbeitsrecht nur ein Teil Deiner Versicherung, musst Du entweder den Anteil für Arbeitsrecht im Versicherungsschein ablesen oder ihn beim Versicherer erfragen. Ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber Rechtsschutzversicherung absetzen.
Beachte: Anders als die Unfall- und Haftpflichtversicherung lässt sich die Rechtsschutzversicherung generell nicht als Vorsorgeaufwendung geltend machen.
Gibt es weitere Versicherungen?
Natürlich kannst Du bei all Deinen Versicherungen überlegen, ob sie nicht vielleicht doch einen beruflichen Bezug haben. Aber das dürfte eher selten der Fall sein.
Eine Chance gibt es aber immerhin bei der Hausratsversicherung. Und zwar genau dann, wenn Du ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer hast. Denn dann kannst Du wenigstens einen Teil der Versicherungsprämie zu den Ausgaben für das Arbeitszimmer hinzuzählen. Ist Deine Wohnung zum Beispiel 100 Quadratmeter groß und Dein Arbeitszimmer 16 Quadratmeter, kannst Du 16 Prozent des Beitrags für die Hausratsversicherung absetzen.
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