Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversorgung ist der örtliche Basistarif für Strom und Gas. Sie ist oft deutlich teurer als andere Tarife.
- Der örtliche Grundversorger ist Dein lokales Stadtwerk oder ein anderes großes Energieunternehmen.
- Der Grundversorger ist verpflichtet, Dich in die Grundversorgung oder Ersatzversorgung aufzunehmen. So stehst Du nie ohne Strom oder Gas da.
So gehst Du vor
- Wechsle aus der Grundversorgung. Oft sinken Deine Strom- oder Gaskosten dadurch um ein paar Hundert Euro pro Jahr.
- Mit den Vergleichsrechnern von Finanztip (enthalten Werbelinks) findest Du günstige Strom- und Gastarife für Deinen Wohnort. Alle empfohlenen Tarife erfüllen verbraucherfreundliche Kriterien und unsere unabhängige Redaktion schließt problematische Anbieter aus.
- Falls Du beim lokalen Energieversorger bleiben willst: Frag dort nach einem Sondertarif und vergleiche ihn mit den günstigsten Tarifen aus unseren Rechnern.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Wie viel sparst Du beim Wechsel aus der Grundversorgung?
Ein Musterhaushalt mit durchschnittlichem Verbrauch spart beim Strom 282 Euro und beim Gas 435 Euro pro Jahr, wenn er aus der Grundversorgung in einen günstigen Tarif mit einem Jahr Laufzeit und Preisgarantie wechselt. Das zeigen aktuelle Berechnungen von Finanztip. In unseren Preisdaten sehen wir, dass die Grundversorgung an den meisten Orten in Deutschland teuer ist.
Nutze die Vergleichsrechner von Finanztip, um Deine individuelle Ersparnis zu ermitteln. In der Ergebnisliste ganz oben findest Du die Grundversorgung, darunter die günstigsten Alternativen: Strom- und Gasverträge, die unsere verbraucherfreundlichen Finanztip-Kriterien erfüllen. Problematische Anbieter, die uns negativ aufgefallen sind, schließen wir vom Vergleich aus.
Unseren Stromrechner und unseren Gasrechner findest Du unter den Tabellen.
Wie viel kannst Du beim Strom sparen?
| Grundversorgung Strom | günstiger Stromvertrag | |
|---|---|---|
| Strompreis | 40,6 Cent/kWh | 31,2 Cent/kWh |
| Gesamtkosten | 1.218 Euro/Jahr | 936 Euro/Jahr |
| Ersparnis | 282 Euro | |
Durchschnittspreise der Grundversorgung und der günstigsten Finanztip-Empfehlungen mit zwölf Monaten Preisgarantie. Der Beispielhaushalt, eine Familie mit Kind, verbraucht jährlich 3.000 Kilowattstunden Strom. Quelle: Finanztip-Berechnung, Zahlen gerundet (Stand: 8. Juli 2026)
Wie viel kannst Du beim Gas sparen?
| Grundversorgung Gas | günstiger Gasvertrag | |
|---|---|---|
| Gaspreis | 13,4 Cent/kWh | 10,5 Cent/kWh |
| Gesamtkosten | 2.010 Euro/Jahr | 1.575 Euro/Jahr |
| Ersparnis | 435 Euro | |
Durchschnittspreise der Grundversorgung und der günstigsten Finanztip-Empfehlungen mit zwölf Monaten Preisgarantie. Der Beispielhaushalt hat 100 Quadratmeter Wohnfläche und verbraucht jährlich 15.000 Kilowattstunden Gas. Quelle: Finanztip-Berechnung, Zahlen gerundet (Stand: 8. Juli 2026)
Kann beim Wechsel etwas schiefgehen?
Einen Anbieterwechsel für Strom oder Gas kannst Du in wenigen Minuten beauftragen und Deine Strom- und Gasversorgung bleibt dabei in jedem Fall durchgehend gesichert. Der neue Anbieter übernimmt auf Wunsch sogar die Kündigung beim Grundversorger, sodass Du Dich um nichts weiter kümmern musst. Wenn Du noch Fragen hast, schau in unsere Ratgeber zum Stromanbieterwechsel und Gasanbieterwechsel.
Einen Wechsel kannst Du über die Werbelinks in unseren Rechnern direkt vornehmen. Sie leiten Dich zum passenden Tarif auf den Seiten unserer Partner Check24 und Verivox. Damit unterstützt Du auch die unabhängige Arbeit von Finanztip, denn wir erhalten für die Vermittlung von Tarifen einen Teil der Provision.
Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist der lokale Basistarif für Strom oder Gas. Über die Grundversorgung werden alle Kundinnen und Kunden beliefert, die sich nicht selbst für einen anderen Tarif entscheiden. Dank Grundversorgung kommt immer Strom aus der Steckdose und Gas aus der Leitung. Du hast einen Anspruch auf die Grundversorgung, Dein lokaler Grundversorger muss diesen Tarif für Strom oder Gas anbieten (§ 36 Abs. 1 EnWG).
Es gibt drei Wege in die Grundversorgung:
- Nach einem Umzug in eine neue Wohnung, für die noch kein Strom- oder Gasvertrag besteht, kommst Du automatisch in die Grundversorgung.
- Du kündigst Deinen bisherigen Vertrag und wechselst bewusst in die Grundversorgung.
- Du landest automatisch in der Grundversorgung, nachdem eine Ersatzversorgung endet.
Wer ist Dein Grundversorger?
Deinen Grundversorger herauszufinden ist meist leicht: Gib in einer Online-Suchmaschine die Begriffe „Grundversorger“ und den Namen Deiner Stadt ein. In einigen Orten gibt es zwei Grundversorger, einen für Strom und einen für Gas.
Grundversorger ist oft das örtliche Stadtwerk oder ein überregionaler Energieversorger. In jedem Fall ist es der Anbieter, der an Deinem Wohnort die meisten Haushaltskunden beliefert. Ein paar Beispiele: In Berlin ist der Grundversorger beim Strom Vattenfall und beim Gas die Gasag, in Hamburg ist es beim Strom ebenfalls Vattenfall und beim Gas Eon. In München sind die Stadtwerke München Grundversorger sowohl für Strom als auch für Gas.
Du ziehst bald um?
Früher konntest Du nach einem Umzug noch sechs Wochen lang einen anderen Stromvertrag wählen und die Grundversorgung rückwirkend zum Einzugsdatum verlassen. Laut Bundesnetzagentur geht das seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr. Wenn Du bald umziehst, lies am besten gleich unseren Ratgeber zum Stromvertrag bei Umzug.
Welche Vertragsbedingungen gelten in der Grundversorgung?
Die Grundversorgung hat keine feste Vertragslaufzeit. Solange Du nicht kündigst, bleibst Du in der Grundversorgung. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV/GasGVV). Möchte der Grundversorger seine Preise erhöhen, muss er Dich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preisanpassung informieren (§ 5 Abs. 2 StromGVV/GasGVV).
Wie hoch ist der Anteil der Haushalte in der Grundversorgung?
| Stromkunden | Gaskunden | |
|---|---|---|
| Grundversorgung | 29 % | 23 % |
| Sondervertrag beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung | 35 % | 43 % |
| Sondervertrag mit anderem Lieferanten als Grundversorger | 36 % | 34 % |
Vertragsstruktur nach der Anzahl der Haushalte in Deutschland im Jahr 2024. Quelle: Bundesnetzagentur (Stand: 8. Juli 2026)
Beim Strom sind 29 Prozent der Haushalte noch in der Grundversorgung, beim Gas ist es fast jeder vierte Haushalt. Das ergab eine Finanztip-Anfrage bei der Bundesnetzagentur.
Alle Tarife außerhalb der Grundversorgung bezeichnet man als Sondervertrag. Diese Energieverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit zwischen einem und maximal 24 Monaten sowie eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Viele Strom- und Gaskunden schließen auch direkt beim Grundversorger einen Sondervertrag ab.
Ist die Grundversorgung teuer?
Ja, im deutschlandweiten Durchschnitt ist die Grundversorgung deutlich teurer als andere Strom- und Gasverträge. Das zeigen Auswertungen der Daten aus unserem Finanztip-Stromrechner und unserem Gasrechner.
Gleichzeitig bietet die Grundversorgung keine Preissicherheit. Der Grundversorger kann die Preise jederzeit zum Monatsbeginn anpassen. Darüber muss er Dich mindestens sechs Wochen vorher informieren (§ 5 Abs. 2 StromGVV/GasGVV).
Wir raten Dir deshalb, die Grundversorgung zu verlassen. In anderen Verträgen, egal ob beim Grundversorger oder bei einem anderen Anbieter, kannst Du viel Geld sparen und bekommst oft eine Preisgarantie für zwölf oder 24 Monate.
Warum sind die Preise in der Grundversorgung so hoch?
Mögliche Gründe sind erstens die zwangsläufig langfristige Einkaufspolitik der Grundversorger und zweitens das Ausnutzen wechselscheuer Kundschaft. Das sind unsere Erklärungsansätze bei Finanztip für die im Bundesschnitt hohen Grundversorgungspreise.
Erklärung 1: Langfristiger Einkauf - Grundversorger kaufen langfristig große Mengen Energie für die Zukunft ein. Einige sichern sich zum Beispiel heute schon Strom- oder Gaslieferungen für das Jahr 2029. Denn sie haben einen großen Kundenstamm und müssen Energie auch dann liefern, wenn andere Anbieter aufgeben oder ausfallen. In der Grundversorgung dürfen neue Haushaltskunden nicht einfach abgelehnt oder Verträge gekündigt werden. Außerdem gilt für alle derselbe Grundversorgungspreis, egal ob bestehende oder neue Kundschaft.
Diese Einkaufsstrategie kann teurer sein, als gezielt auf günstige Marktphasen zu warten. Viele andere Anbieter kaufen Strom und Gas ein, wenn sie gerade günstig gehandelt werden. So können sie niedrigere Preise bieten. Und sobald sie so viele neue Kundinnen und Kunden gewonnen haben, dass das günstig eingekaufte Kontingent aufgebraucht ist, bieten sie denselben Tarif ab dem nächsten Tag einfach teurer an.
Erklärung 2: Wechselscheue Kunden - Wer in der Grundversorgung ist, hat in vielen Fällen noch nie den Energieanbieter gewechselt. Oft sind das Kundinnen und Kunden, die befürchten, dass bei einem Anbieterwechsel etwas schiefgeht. Oder sie wissen gar nicht, dass sie überhaupt wechseln und dabei Geld sparen können. Weil viele Kundinnen und Kunden nicht wechseln, sind höhere Preise durchsetzbar.
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Wie kannst Du die Grundversorgung kündigen und wechseln?
In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen, deshalb kannst Du sie kurzfristig verlassen und in einen günstigeren Vertrag wechseln. Um die Kündigung musst Du Dich nicht einmal selbst kümmern, der neue Strom- oder Gasanbieter kann das beim Wechselprozess für Dich erledigen.
Du willst lieber eigenständig kündigen? Oder der Kündigungsservice wird Dir bei der Auswahl des neuen Vertrags nicht angeboten? Dann nutze für die Kündigung einfach unser Musterschreiben und schick es per E-Mail, Brief oder Fax an den Grundversorger:
Musterbrief Kündigung Stromvertrag
Musterbrief Kündigung Gasvertrag
Bist Du in der Grundversorgung und der Grundversorger schickt eine Preiserhöhung, kannst Du auch außerordentlich kündigen. Alle Infos dazu und einen Musterbrief für die außerordentliche Kündigung findest Du im Ratgeber Sonderkündigungsrecht Strom und Gas.
Wie findest Du Deinen neuen Strom- oder Gastarif?
Die Vergleichsrechner von Finanztip zeigen Dir tagesaktuell die günstigsten Alternativen zur Grundversorgung. Nutze den Stromrechner oder den Gasrechner (enthalten Werbelinks). Sofern Du keine eigenen aktuellen Kosten eingibst, zeigen die Rechner die lokale Grundversorgung zum Vergleich ganz oben in der Ergebnisliste an. Direkt darunter folgen die von uns empfohlenen Tarife.
Falls unser Rechner die Grundversorgung nicht findet, schau in Deine Vertragsunterlagen oder auf Deine letzte Strom- oder Gasabrechnung. Dort siehst Du, was Du aktuell in der Grundversorgung für Strom oder Gas bezahlst.
Hat Dein lokaler Versorger auch günstige Tarife?
Die lokalen Grundversorger, etwa Dein Stadtwerk, bieten neben der Grundversorgung auch andere Tarife an. Prüfe aber, ob diese Sondertarife tatsächlich günstig sind. Erkundige Dich zum Beispiel auf seiner Internetseite und vergleiche die Angebote mit den Empfehlungen aus unserem Rechner. Sagt Dir ein Angebot des lokalen Energieversorgers zu, kannst Du auch bei ihm raus aus der Grundversorgung wechseln.
Weitere Fragen zum Wechsel Deines Strom- oder Gasanbieters beantworten wir in unseren Ratgebern Gasanbieter wechseln und Stromanbieter wechseln.
Wann ist ein Wechsel in die Grundversorgung sinnvoll?
Ein Wechsel in die Grundversorgung kann sinnvoll sein, wenn Du vorübergehend keinen Vertrag mit längerer Laufzeit abschließen möchtest. Erkundige Dich zunächst nach den Preisen in der Grundversorgung. Beachte: Einige Grundversorger zeigen die Grundversorgung in ihren Tarifrechnern nicht an, wenn Du auf ihrer Website nach Strom- oder Gastarifen suchst.
Hast Du Dich für den Wechsel zum Grundversorger entschieden, kündige Deinen bisherigen Vertrag schriftlich. Für die Grundversorgung musst Du Dich direkt beim Grundversorger anmelden. Erledige das frühzeitig. Du bist verpflichtet, Deinem Grundversorger schriftlich mitzuteilen, dass Du ab einem bestimmten Datum Energie von ihm beziehen und damit in die Grundversorgung wechseln willst (§ 2 Abs. 2 StromGVV).
Wenn Du Dich nicht beim Grundversorger meldest, interpretieren das einige Stadtwerke als „vertragslosen Zustand“. Statt Dich in die Grundversorgung aufzunehmen, schieben sie Dich in die teurere Ersatzversorgung. Das ist rechtlich fragwürdig und dagegen kannst Du Dich wehren. Laut der Bundesnetzagentur müsstest Du automatisch in die Grundversorgung fallen, wenn Du in eine neue Wohnung einziehst oder Deinen bisherigen Liefervertrag kündigst.
Der Grundversorger ist verpflichtet, Dir den Vertragsabschluss unverzüglich zu bestätigen oder Dich über einen automatisch zustande gekommenen Vertrag zu informieren.
Was ist die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung ist eine Art Notversorgung und kommt als eigener Tarif ebenfalls vom Grundversorger. In zwei Fällen stellt die Ersatzversorgung sicher, dass Du weiterhin mit Strom und Gas versorgt wirst:
- Du stehst plötzlich ohne Anbieter da, zum Beispiel weil Dein bisheriger Lieferant insolvent ist. Die Bundesnetzagentur entzieht dem Anbieter in so einem Fall das Recht, das Strom- oder Gasnetz zu nutzen. Dank Ersatzversorgung bekommst Du weiterhin Strom oder Gas.
- Falls sich ein Anbieterwechsel unerwartet um wenige Tage verzögert, bist Du vorübergehend keinem Liefervertrag zugeordnet. Für diese Tage springt die Ersatzversorgung des Grundversorgers ein (§ 38 Abs. 1 EnWG).
Du bist ungerechtfertigt in der Ersatzversorgung gelandet?
In der Vergangenheit haben Grundversorger neue Kunden teilweise in die Ersatzversorgung geschoben, obwohl sie in die Grundversorgung gehört hätten. Nur in den oben genannten Fällen gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Ersatzversorgung. Solltest Du fälschlicherweise in der Ersatzversorgung landen, kannst Du Dich wehren.
Bitte Deinen Grundversorger zunächst darum, Dich in seinen Grundversorgungsvertrag aufzunehmen. Weise ihn auf seine Pflicht hin, Dich im Rahmen der Grundversorgung zu beliefern. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind die Paragrafen 36 und 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Zudem kannst Du mit den Fallbeispielen der Bundesnetzagentur argumentieren.
Sind Dir durch eine ungerechtfertigte Ersatzversorgung Mehrkosten entstanden, weil die Preise dort deutlich höher waren als in der Grundversorgung, kannst Du diese Kosten zurückfordern. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief:
Welche Vertragsbedingungen gelten in der Ersatzversorgung?
Der Grundversorger muss Dir Beginn und Ende der Ersatzversorgung schriftlich mitteilen. Dazu wird kein Vertrag geschlossen. Du kannst Dir jederzeit einen neuen Anbieter suchen, in der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.
Die Ersatzversorgung läuft höchstens drei Monate lang (§ 38 Abs. 4 EnWG). Anschließend kommst Du automatisch in die Grundversorgung. Bevor die drei Monate in der Ersatzversorgung abgelaufen sind, ist der Grundversorger nicht verpflichtet, Dich in die Grundversorgung aufzunehmen (§ 36 Abs. 1 EnWG).
Warum kann die Ersatzversorgung besonders teuer werden?
In der Ersatzversorgung dürfen die Preise höher sein als in der Grundversorgung (§ 38 Abs. 2 EnWG). Stellt ein anderer Anbieter unerwartet die Versorgung ein, muss der Grundversorger plötzlich viele neue Kunden versorgen, mit denen er nicht geplant hatte. Den nötigen Strom oder das Gas kurzfristig zu beschaffen, kann teuer werden. Deshalb darf der Grundversorger für die Ersatzversorgung entsprechend mehr verlangen.
Durch höhere Preise in der Ersatzversorgung können die Grundversorger ihre Bestandskunden in der Grundversorgung vor Preissprüngen schützen. Die Preise in der Ersatzversorgung dürfen zum 1. und 15. eines Monats steigen. Es genügt, wenn der Grundversorger das auf seiner Internetseite bekannt gibt (§ 38 Abs. 3 EnWG).
Was tun, wenn Du in der Ersatzversorgung bist?
Schließ möglichst schnell einen neuen Strom- oder Gasvertrag ab, wenn Du in die Ersatzversorgung gerutscht bist. Das kann ein Sondervertrag beim selben regionalen Stadtwerk oder ein Sondervertrag bei einem ganz anderen Anbieter sein. Weil die Ersatzversorgung oft so teuer ist, solltest Du nicht unnötig lange in dem Tarif bleiben.
Die Bundesnetzagentur rät, zu Beginn und am Ende der Ersatzversorgung die Zählerstände abzulesen und an den Grundversorger zu übermitteln. So zahlst Du in der oft teuren Notversorgung nur das, was Du tatsächlich verbrauchst. Andernfalls darf der Grundversorger Deinen Verbrauch schätzen.
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