Anwaltskosten So viel kostet Dich ein Anwalt

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön •
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Anwaltskosten lohnt sich kein Preisvergleich, weil die Mindestgebühren gesetzlich festgelegt sind.
  • Anwälte dürfen von der Gebührenordnung nach oben abweichen, indem sie nach Stundensätzen abrechnen und dazu mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung schließen.
  • Rechtsschutzversicherer übernehmen in aller Regel nur die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

So gehst Du vor

  • Erkundige Dich nach den Kosten und den Risiken eines Rechtsstreits, bevor Du eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragst.
  • Bei der Einschätzung der Kosten hilft Dir der Anwaltskostenrechner vom Anwalt-Suchservice.
  • Überlege genau, ob Du einer Vergütungsvereinbarung mit Stundensätzen zustimmst, besonders wenn der Umfang der anwaltlichen Beratung unklar ist.

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Wie werden Anwaltsgebühren festgelegt?

Die Anwaltsgebühren richten sich entweder nach einer Vergütungsvereinbarung mit der Kanzlei oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Anders als bei vielen anderen Dienstleistungen lohnt sich bei den Anwaltskosten kein Preisvergleich, um die günstigsten Anwaltskanzleien herauszufinden: Denn es gibt gesetzlich festgelegte Gebühren, die Du bei gerichtlichen Verfahren mindestens zahlen musst. 

Die Gebühren sind zuletzt durch das Kostenrechtsänderungsgesetz mit Wirkung zum 1. Juni 2025 im Schnitt um sechs beziehungsweise neun Prozent gestiegen. 

Was kostet ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt?

Ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch darf für Privatpersonen höchstens 226,10 Euro kosten, wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde (§ 34 RVG). Benötigst Du ein Gutachten zur Einschätzung der Rechtslage, zahlst Du höchstens 297,50 Euro.

Tipp: Wie Du den richtigen Anwalt findest und wie Du an eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung kommst, kannst Du im Ratgeber kostenlose Erstberatung nachlesen.

Wann darf eine Kanzlei weniger als die gesetzlichen Gebühren verlangen?

Geringere Gebühren als im Gesetz festgelegt sind nur möglich, wenn Du Dich in einer Angelegenheit anwaltlich vertreten lassen möchtest und es bei Dir noch nicht um eine Klage geht (§ 4 Abs. 1 RVG). Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die Mietkaution nach dem Auszug nicht zurückzahlen will. 

Schon ein anwaltliches Schreiben kann helfen, damit Du schneller zu Deinem Geld kommst. In einem vergleichbaren Fall kann Deine Anwältin oder Dein Anwalt mit Dir eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren. Du hast aber keinen Anspruch auf reduzierte Anwaltsgebühren.

Wann darf eine Kanzlei mehr als die gesetzlichen Gebühren verlangen?

Eine höhere als die gesetzliche Vergütung darf die Kanzlei verlangen, wenn das in einer Vergütungsvereinbarung ausdrücklich verabredet ist. Dann wird in der Regel nach Stunden und einem festgelegten Stundensatz abgerechnet (§ 3a RVG). 

Wichtig: Rechtsschutzversicherer übernehmen in aller Regel nur die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wer rechtsschutzversichert ist und sich auf eine Vergütungsvereinbarung einlässt, muss einen Teil aus eigener Tasche zahlen – selbst mit Rechtsschutzversicherung.

Wie oft rechnen Anwälte nach Stunden ab?

Nach einer Untersuchung der Bundesrechtsanwaltskammer rechneten 76 Prozent aller befragten Rechtsanwälte im Jahr 2024 auch nach Stundensätzen ab. Rund ein Viertel der Anwälte rechnen mit ihren Mandanten nicht nach Stundensätzen ab. 

Die Untersuchung unterscheidet nicht danach, ob es sich bei den Mandanten um Unternehmen oder Verbraucher handelte. Laut Bundesrechtsanwaltskammer haben allerdings Vergütungsvereinbarungen mit Verbrauchern in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.

Wie hoch ist der durchschnittliche Stundensatz bei Anwälten?

Im Wirtschaftsjahr 2024 lagen die niedrigsten abgerechneten Stundensätze in Deutschland im Mittel bei 195 Euro. Der durchschnittliche Stundensatz lag bei 244 Euro. Es kann also schnell teuer werden, wenn Dein Anwalt nach Stunden abrechnet. 

Wie berechnen sich die Anwaltsgebühren?

Die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hängen immer von drei Werten ab: dem Streitwert, der Gebühr nach RVG und der Anzahl der Gebühren.

Wie wird der Streitwert bestimmt?

Der Streitwert ergibt sich in der Regel aus dem Geldbetrag, um den Du Dich streitest (§ 3 GKG). Geht es nicht in erster Linie um Geld, sondern zum Beispiel um die Kündigung der Wohnung, wird diesem Streit ein Streitwert zugeordnet: Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses wird als Streitwert eine Jahresmiete angesetzt (§ 41 Abs. 2 GKG). Streiten Mieter und Vermieter wegen einer Mietminderung, wird der Jahresbetrag der Mietminderung als Streitwert zugrunde gelegt; geht es darum, ob eine Mieterhöhung zulässig ist, wird ebenfalls der Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete angesetzt (§ 41 Abs. 5 GKG). In einem Gerichtsverfahren legt immer das Gericht den Streitwert fest (§ 63 GKG).

Wie hoch ist eine einzelne Gebühr nach RVG?

Den Streitwerten werden im RVG entsprechende Gebühren zugeordnet, sodass der Anwalt bei einem hohen Streitwert mehr verdient als bei einem niedrigen Streitwert.

Die Staffelung der Gebühren nach Gegenstandswert findest Du in Anlage 2 zum RVG. Bei einem Streitwert bis 500 Euro beläuft sich eine Gebühr zum Beispiel auf 51,50 Euro; bei einem Streitwert bis 5.000 Euro beträgt eine Gebühr 354,50 Euro. 

Auszug aus dem RVG: Streitwert und Gebühr

Streitwert bis Gebühr
500 €51,50 €
2.000 €176 €
5.000 €354,50 €
10.000 €652 €
25.000 €927 €
40.000 €1.185 €
80.000 €1.556 €
200.000 €2.352 €
500.000 €3.752 €

Quelle: Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG (Stand: August 2026)

Wovon hängt die Anzahl der Gebühren ab?

Wie viele Gebühren Deine Anwältin oder Dein Anwalt ansetzt, hängt davon ab, welchen Arbeitsaufwand sie oder er mit Deinem Fall hat. Die möglichen Gebühren ergeben sich aus der Anlage 1, dem sogenannten Vergütungsverzeichnis zum RVG. Es können je nach Aufwand halbe, ganze, aber auch 2,5-fache Gebühren anfallen (Nr. 2300 VV).  

Im Durchschnitt musst Du bei einem Zivilverfahren mit einer 1,3-fachen Gebühr rechnen. Mehr dürfen Rechtsanwälte nur dann berechnen, wenn die anwaltliche Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Das müssen der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin dann im Einzelfall begründen. 

Konnte eine Einigung herbeigeführt werden, ohne dass Du ein Gericht einschalten musstest, fällt zusätzlich eine 1,5-fache Einigungsgebühr an (Nr. 1000 VV). Gibt es einen Gerichtstermin, kommt eine 1,2-fache Termingebühr hinzu. Es können also unterschiedliche Gebühren in einem Rechtsstreit anfallen und mehrere für unterschiedliche Tätigkeiten.

Wie sieht eine Beispielrechnung aus?

Am besten lässt sich die Berechnung anhand eines Beispiels erklären.

Beispiel: Anton wurde von seiner Vermieterin wegen Eigenbedarfs gekündigt. Er will sich gegen die Kündigung wehren. Seine monatliche Nettokaltmiete liegt bei 800 Euro. Anton fragt sich, mit welchen Anwaltskosten er rechnen muss, wenn er eine Anwältin beauftragt, die die Kündigung überprüfen und den Schriftverkehr mit der Vermieterin übernehmen soll.

  1. Der Gegenstandswert oder Streitwert bei dieser mietrechtlichen Frage beläuft sich auf eine Jahresmiete, also 9.600 Euro (§ 23 Abs. 1 RVG, § 41 GKG).
  2. Nach dem RVG beträgt bei diesem Mietrechtsstreit und einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro eine Geschäftsgebühr 652 Euro (§ 13 RVG, Anlage 2 bis 10.000 Euro).
  3. Anton sollte bei der Anzahl der Gebühren vom Durchschnitt ausgehen und mit 1,3-fachen Gebühren für das Zivilverfahren rechnen. Weitere Gebühren fallen erst einmal nicht an, wenn die Anwältin die Rechtslage nur prüft, einen Brief an die Vermieterin schickt und die Kündigung zurückweist oder einen besonderen Härtefall anmeldet. Hinzu kommen die Umsatzsteuer von 19 Prozent (Nr. 7008 VV) und eine Post- und Telekommunikationspauschale von 20 Euro (Nr. 7002 VV). 

Für ein außergerichtliches Schreiben muss Anton mit Anwaltskosten von 973,66 Euro rechnen. Das kannst Du der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Streitwert9.600 €Anzahl der GebührenKosten
Geschäftsgebühr652 € x 1,3847,60 €
Postpauschale  20,00 €
Mehrwertsteuer 19 %  164.84 €
gesamt  1.032,44 €

Quelle: RVG und Finanztip-Berechnung (Stand: August 2026)

Was kostet eine anwaltliche Vertretung vor Gericht?

Lässt Du Dich in einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren von einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten, zahlst Du in der Regel eine Verfahrensgebühr und eine Termingebühr. Für das Verfahren fällt durchschnittlich eine 1,3-fache Gebühr an. Für die Gerichtstermine wird eine 1,2-fache Gebühr in Rechnung gestellt, auch wenn mehrere Verhandlungstage stattgefunden haben.

Wichtig: Bereits angefallene Kosten, die vor dem Beginn des Klageverfahrens angefallen sind, werden auf die Verfahrensgebühr angerechnet, und zwar zur Hälfte.

Endet die Klage mit einem Vergleich, wird Dir zusätzlich eine Vergleichsgebühr in Rechnung gestellt.

Beispiel: Die außergerichtlichen Bemühungen von Antons Rechtsanwältin gegen die Eigenbedarfskündigung waren erfolglos. Der Vermieter klagt auf Räumung und Anton will das nicht akzeptieren. Die Mietparteien treffen sich vor Gericht. In der mündlichen Verhandlung wird kein Vergleich geschlossen – das Gericht fällt ein Urteil.

Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Gegenstandswert. Der beläuft sich auf eine Jahresmiete, also 9.600 Euro (§ 23 Abs. 1 RVG, § 41 GKG). Diesem Streitwert wird eine Geschäftsgebühr in Höhe von 652 Euro zugeordnet (§ 13 RVG, Anlage 2, bis 10.000 Euro). Die Anwältin darf eine Verfahrensgebühr von 1,3 in Rechnung stellen, weil sie das Verfahren führt. Die Kosten für die Tätigkeiten vor dem Gerichtsverfahren, etwa für das Schreiben an den Vermieter, werden zur Hälfte angerechnet. Hinzukommt eine 1,2-fache Termingebühr. Insgesamt muss Anton mit Anwaltsgebühren für seine Anwältin von 1.459,18 Euro rechnen, wenn er sich vor Gericht gegen die Kündigung zur Wehr setzt.  

Kosten: Eigenbedarfskündigung vor Gericht

Streitwert9.600 €Anzahl der GebührKosten
Verfahrensgebühr652 €x 1,3847,60 €
anzurechnen hierauf die Hälfte652 € x 0,65- 423,80 €
es verbleiben:  423,80 €
Termingebühr652 € x 1,2782,40 €
Zwischensumme:  1.206,20 €
Postpauschale  20,00 €
Mehrwertsteuer von 19 %  232,98 €
gesamt  1.459,18 €

Quelle: RVG und Finanztip-Berechnung (Stand: August 2026)

Welcher Anwaltskostenrechner ist zu empfehlen?

Um eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, wie viel Du an Anwaltsgebühren zahlen musst, kannst Du den vom Anwalt-Suchservice bereitgestellten Anwaltskostenrechner nutzen. 

Er ist einfach zu benutzen und enthält viele erläuternde Hinweise zum Ausfüllen. Die findest Du, wenn Du im Formular auf das jeweilige Fragezeichen klickst. Bei der Eingabe des Streitwerts führt Dich der Rechner zum richtigen Wert, wenn Du einige zusätzliche Fragen beantwortest. Der Rechner eignet sich nur, um die Anwaltskosten in zivilrechtlichen Streitigkeiten zu berechnen. Da geht es um Streitigkeiten zwischen Dir und einer anderen Person oder einem Unternehmen. Anwaltskosten im Strafrecht, Arbeitsrecht oder öffentlichen Recht berechnen sich anders. Erkundige Dich dazu bei Deiner Rechtsanwältin oder Deinem Rechtsanwalt.

Wichtig: Zu den Anwaltskosten können noch Gerichtskosten hinzukommen, die das Gericht für seine Arbeit, aber auch für Zeugen und Sachverständige in Rechnung stellt. Die Gutachten für Sachverständige können einen Rechtsstreit sehr teuer machen.

Welche Kosten musst Du zahlen, wenn Du die Klage verlierst?

Verlierst Du eine Klage vor dem Zivilgericht, zahlst Du Deine eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite und die gesamten Gerichtskosten. 

Gewinnst Du die Klage, übernimmt dagegen in der Regel die Gegenseite sowohl Deine Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten. 

Schließt Du vor Gericht einen Vergleich, kommt es darauf an. Treffen sich Klagepartei und Beklagtenpartei ungefähr in der Mitte, dann zahlt meist jeder seinen eigenen Anwalt. Bei anderen Vergleichen wird immer klar festgelegt, wer welche Anwaltskosten tragen muss. Da es also bei einer Klage doppelt so teuer werden kann, wenn Du verlierst, solltest Du vor jeder Klage mit Deiner Anwältin oder Deinem Anwalt ausführlich über das Prozess- und Kostenrisiko sprechen. 

Unter Prozesskosten versteht man die gesamten Kosten eines Rechtsstreits, also die des eigenen und gegnerischen Anwalts und des Gerichts inklusive Zeugen und Sachverständiger. Der Anwalt-Suchservice bietet auch einen guten Prozesskostenrechner an, mit dem Du die Kosten berechnen kannst, für den Fall, dass Du verlierst. 

Übrigens: In einem Prozess vor einem Arbeitsgericht musst Du Deine Anwältin oder Deinen Anwalt immer bezahlen, auch wenn Du den Prozess gewinnst. Kosten fallen also immer an.

Wie kannst Du das Kostenrisiko verringern?

Mit einer Rechtsschutzversicherung kannst Du das Prozesskostenrisiko verringern. Hat der Versicherer Dir für eine Klage eine Deckungszusage erteilt, übernimmt die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten, falls Du vor Gericht verlieren solltest. 

Wichtig: Beachte, dass Rechtsschutzversicherungen meist nur für Streitigkeiten zahlen, die nach Abschluss der Versicherung entstanden sind.

Meist klärt die Anwaltskanzlei für Dich direkt mit dem Versicherer, ob dieser die Kosten übernimmt. Darauf solltest Du Dich aber nicht verlassen. Nimm selbst mit dem Versicherer Kontakt auf und erkundige Dich – und zwar, bevor Du eine Kanzlei beauftragst.

Hast Du bei Deiner Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, musst Du diese Kosten selbst zahlen. 

Empfehlungen aus dem Ratgeber Rechtsschutzversicherung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr getestet. Unsere Empfehlungen aus dem Finanztip-Test sind:

Zum Ratgeber

Musst Du einen Vorschuss für den Anwalt zahlen?

Viele Rechtsanwaltskanzleien verlangen von ihren Mandanten einen Vorschuss, damit sie nicht für längere Zeit auf ihren Anwaltskosten sitzen bleiben. Das ist zulässig, denn ein Rechtsstreit kann sich lange hinziehen. Der Vorschuss kann per E-Mail angefordert werden, sollte allerdings angemessen sein (§ 9 RVG).

In zivilrechtlichen Verfahren wird in der Regel ein Vorschuss in Höhe der Verfahrens- und der Termingebühr verlangt. Wann der Anwalt den Vorschuss verlangt, steht ihm frei. Vorschüsse kann er jederzeit verlangen.

Das Recht auf Vorschuss besteht auch, wenn Du rechtsschutzversichert bist. Dann kannst Du bereits den Vorschuss vom Versicherer zahlen lassen.

Zahlst Du den angeforderten Vorschuss nicht, darf Dein Anwalt oder Deine Anwältin grundsätzlich alle Tätigkeiten für Dich einstellen. Auch die Kündigung des Mandats ist möglich, wenn der angeforderte Vorschuss nicht eingeht.

Hast Du mehr an Vorschuss gezahlt, als der Anwalt am Ende abrechnen kann, muss er Dir den Rest zurückzahlen (§ 10 Abs. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn Du dem Anwalt gekündigt hast – nicht verbrauchte Zuschüsse muss er zurückzahlen (BGH, 07.03.2019, Az. IX ZR 143/18).

Wann ist ein Erfolgshonorar zulässig?

Die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist Anwältinnen und Anwälten grundsätzlich nicht erlaubt (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO). Ausnahmsweise ist die Einigung auf ein Erfolgshonorar aber doch möglich. 

Zum Beispiel dann, wenn Mandanten ansonsten nicht klagen würden, weil ihnen die finanziellen Mittel dazu fehlen (§ 4a RVG). Dann zahlen sie nur, wenn sie mit ihrer Klage Erfolg haben. Verlieren sie den Rechtsstreit, kostet es auch nichts.

Zudem ist ein Erfolgshonorar in drei weiteren Fällen erlaubt:

  1. Das Honorar ist nicht höher als 2.000 Euro.
  2. Die Rechtsanwaltskanzlei soll außergerichtlich das Inkasso einer Forderung übernehmen (Inkasso-Dienstleistung).
  3. Die Rechtsanwaltskanzlei führt eine Inkasso-Dienstleistung im Mahnverfahren durch – und zwar nur bis zur Abgabe an das zuständige Gericht und in der Zwangsvollstreckung.

In der Vereinbarung eines Erfolgshonorars muss genau stehen, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll und wie es sich mit Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder den Anwaltskosten der gegnerischen Partei verhält. Würde der Mandant nicht klagen, weil er die Mittel dazu nicht hat, muss in der Vereinbarung genau stehen, unter welchen Bedingungen welches Honorar fällig wird (§ 4a Abs. 3 RVG).

Was kannst Du tun, wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst?

Wenn Du Dir anwaltliche Beratung oder Vertretung nicht leisten kannst, kannst Du unter Umständen Beratungshilfe als Sozialleistung bekommen.

Du kannst beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Den entsprechenden Antrag auf Beratungshilfe und einen Schnelltest, ob Du Anspruch darauf haben könntest, findest Du auf der Website des Bundesjustizministeriums. 

Menschen, die Sozialhilfe beziehen, bekommen in der Regel auch Beratungshilfe; sie müssen im Antrag keine Angaben zu Einkommen, Vermögen und Schulden machen. Wer Grundsicherungsgeld, bisher Bürgergeld, bezieht, muss den gesamten Antrag ausfüllen – auch zu seinen Einkünften und Vermögen. Wichtig ist auch, dass keine kostenlose Beratung möglich ist, wenn Du zum Beispiel bereits Mitglied im Mieterverein bist. Auch wenn religiöse und soziale Träger ein kostenloses Beratungsangebot haben, kann Dich das Gericht darauf verweisen, bevor Anwaltskosten übernommen werden.

Wurdest Du verklagt und kannst die Anwaltskosten nicht bezahlen, hast Du vielleicht Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH). Das ist eine Art staatliches Darlehen für Anwalts- und Gerichtskosten in einem Gerichtsverfahren. Hast Du wenig Geld, solltest Du unbedingt mit Deinem Anwalt abklären, welche Unterstützung Du bekommen kannst.

Wer hilft Dir, wenn Du die Anwaltsrechnung zu hoch findest?

Findest Du die Anwaltsrechnung zu hoch, solltest Du das zuerst direkt mit Deiner Anwältin oder Deinem Anwalt besprechen.

Eine Vergütungsvereinbarung kann zum Beispiel unwirksam sein, wenn das vereinbarte Honorar zu hoch und nicht angemessen war für die erbrachte anwaltliche Leistung. Ein Anwaltshonorar ist nach der Rechtsprechung sittenwidrig, wenn es mehr als das Fünffache der gesetzlichen Vergütung beträgt (BGH, 08.05.2025, Az. IX  ZR 90/23). Entscheidend ist immer der Einzelfall. Das Pauschalhonorar eines Fachanwalts für Arbeitsrecht von 12.000 Euro bei einer ausgehandelten Abfindung von 60.000 Euro war in einem Fall noch angemessen, auch wenn damit die gesetzliche Vergütung um das 3,6-Fache überschritten wurde (OLG München, 02.02.2022, Az. 15 U 2738/21 Rae).

Findest Du keine Lösung, kannst Du Dich kostenlos an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Mandanten und Anwälten bis zu einem Wert von 50.000 Euro.

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