Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung Abgespeckter Schutz für körperlich Arbeitende

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine Rente, wenn Du bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten verlierst.
  • Zu den Grundfähigkeiten zählen etwa Sehen, Sprechen oder der Gebrauch der Hände. Wann sie als verloren gelten, definieren die Anbieter aber unterschiedlich.
  • Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung kann eine Alternative sein, wenn eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu teuer ist. Sie bietet allerdings einen deutlich geringeren Schutz.

So gehst Du vor

  • Lass Dich vor Abschluss einer Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung von einem Ver­si­che­rungsmakler oder einer -maklerin beraten. Wir empfehlen Hoesch & Partner, Dr. Schlemann, Buforum24, Zeroprov.
  • Achte darauf, dass Fähigkeiten versichert werden, die Du für Deinen Beruf unbedingt benötigst. Überprüfe auch, ob Zusatzbausteine, etwa für die Psyche, für Dich sinnvoll wären.
  • Berechne, wie hoch Deine Rente sein müsste. Wir empfehlen, 80 Prozent Deines Nettoeinkommens abzusichern. 

Sehen, Laufen, Sprechen, Hören – wenn grundlegende Fähigkeiten plötzlich nicht mehr funktionieren, hat das oft auch finanzielle Folgen. Ein Fliesenleger, der nicht mehr knien kann, wird seinen Job vielleicht aufgeben müssen. Und wie arbeitet eine Friseurin, die ihre Hände nicht mehr benutzen kann?  

Eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt Dir eine vereinbarte Rente, wenn Du bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten verlierst. Wer keine bezahlbare Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommt, ist mit der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung wenigstens etwas abgesichert. Dennoch bietet sie in der Regel keinen gleichwertigen Schutz.

Was ist eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung?

Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung sichert bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten ab. Verlierst Du diese Fähigkeiten und kannst dies durch ein medizinisches Gutachten belegen, bekommst Du eine Rente gezahlt. Im Gegensatz zur Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung spielt es dabei keine Rolle, ob Du Deinen Beruf noch ausüben kannst oder nicht. Welche Fähigkeiten im Ver­si­che­rungs­schutz eingeschlossen sind, ist allerdings von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. 

Die versicherten Fähigkeiten listet der Anbieter in einem Fähigkeitenkatalog in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen auf. Elementare Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen versichert in der Regel jeder der Anbieter. Immer mehr Anbieter versichern auch bestimmte psychische Erkrankungen und konkrete Tätigkeiten und berufsspezifische Tätigkeiten, wie Bildschirmarbeit oder das Bedienen der Tastatur. So hat der Katalog für die versicherbaren Grundfähigkeiten in den letzten Jahren immer weiter zugenommen.

Bei vielen Versicherern bekommst Du zudem eine Rente, wenn Du pflegebedürftig wirst. Ab welcher Pflegestufe die Ver­si­che­rung zahlt, ist jedoch ebenfalls von Deinem Tarif abhängig.

Aber Achtung: Welche Fähigkeiten genau versichert sind und ab wann der Verlust als solcher gilt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. 

Hier sind einige Beispiele für versicherbare Fähigkeiten: 

Beispiele für Fähigkeitenkatalog 

Kernfähigkeitenberufsspezifische Tätigkeitenpsychische Erkrankungen
HörenRiechen und SchmeckenSchizophrenie
SprechenEin- und Ausstieg aus Fahrzeugenschwere Depressionen
StehenBildschirmarbeit Demenz
Gebrauch einer Hand Touchscreen bedienenErwerbsminderung aufgrund psychischer Erkrankungen
Greifen und HaltenTastatur bedienen Pflegebedürftigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen
Bücken oder KnienDrehmaschine bedienenVerlust des „eigenveranwortlichen Handelns“
AutofahrenFahrradfahren 

Quelle: Finanztip, eigene Darstellung (Stand: 27. November 2024)

Wann zahlt die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung?

Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt, wenn Du eine bestimmte Fähigkeit vollständig verloren hast. Wann eine Fähigkeit als vollständig verloren gilt, ergibt sich aus den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen. Bei manchen Ver­si­che­rungen kannst Du Zusatzbausteine buchen, die Dich beim Verlust weiterer Grundfähigkeiten absichern. 

Aber Achtung: Einige Versicherer zahlen erst, wenn Du mehrere Fähigkeiten verloren hast. Du solltest die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen daher genau prüfen und bei Zweifeln einen Ver­si­che­rungsmakler oder eine -maklerin fragen.

Verlust einer Fähigkeit 

Im Gegensatz zur Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung nicht die Arbeitskraft ab, sondern nur bestimmte Fähigkeiten. Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt, wenn Du gesundheitlich so eingeschränkt bist, dass Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung konzentriert sich allein auf den Schutz bestimmter Fähigkeiten – allerdings im Beruf und im Alltag.   

Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung definiert in ihren Ver­si­che­rungs­be­din­gungen teilweise sehr streng, ab wann ein Leistungsfall als solcher gilt. Damit Du eine Rente bekommst, muss Deine Einschränkung dieser Beschreibung genau entsprechen.

Beispiel 1: Du bist nicht mehr in der Lage, fünf Minuten frei auf einer dreistufigen Haushaltsleiter zu stehen. Damit hast Du bei vielen Versicherern die Fähigkeit Stehen verloren.

Beispiel 2: Die Fähigkeit des Sitzens hast Du je nach Anbieter dann verloren, wenn Du keine 20 Minuten mehr auf einem Stuhl mit Lehne sitzen kannst. 

Beispiel 3: Deine Sehkraft hast Du je nach Anbieter dann verloren, wenn Deine Restsehstärke unter fünf Prozent oder Dein Gesichtsfeld unter 15 Grad liegt.

Verlust mehrerer Fähigkeiten 

Manche Versicherer haben komplizierte Regelungen und zahlen erst dann, wenn Du mehrere Fähigkeiten verlierst. Dann wird es umso schwieriger für Dich, eine Rente zu bekommen. Von solchen Tarifen solltest Du daher besser die Finger lassen. 

Diese Tarife teilen die Fähigkeiten oft in zwei oder drei Gruppen ein: Unter den sogenannten Fähigkeitskatalog A fallen meist Sehen, Sprechen und der Einsatz der Hände. Diese gelten als elementare Fähigkeiten. Du bekommst die vereinbarte Rente, wenn Du eine dieser elementaren Fähigkeiten verlierst.

Zu den Fähigkeiten aus dem Katalog B gehören in der Regel Hören, Gehen, Treppen steigen, Sitzen, Knien oder Bücken, Stehen, Arme bewegen, Heben und Tragen oder Autofahren. Dies sind die weniger elementaren Fähigkeiten. Hier musst Du oft mehrere Fähigkeiten verlieren, damit die Ver­si­che­rung zahlt – in den meisten Tarifen sind das drei. 

Beispiel: Eine Psychologin kann nicht mehr sprechen. Die Ver­si­che­rung zahlt, weil sie eine elementare Fähigkeit verloren hat. 

Aber: Ein Bürokaufmann kann nicht mehr gehen und keine Treppen steigen, ansonsten ist er gesund. Da seine Ver­si­che­rung den Verlust von drei Fähigkeiten aus dem Katalog B voraussetzt, zahlt sie nicht. Denn: Der Bürokaufmann hat nur zwei Fähigkeiten aus Katalog B verloren. 

Wie lange müssen die Fähigkeiten ausfallen, damit die Ver­si­che­rung zahlt?

Die meisten Versicherer verlangen, dass die betroffene Fähigkeit voraussichtlich mindestens sechs bis zwölf Monate ausfällt. Das nennt sich Prognosezeitraum. Je kürzer der Prognosezeitraum, desto wahrscheinlicher ist eine Rentenzahlung. 

Willst Du einen Leistungsfall bei der Ver­si­che­rung geltend machen, musst Du also zuerst einen Arzt oder eine Ärztin konsultieren. Diese erstellen ein Gutachten und bescheinigen die Einschränkung oder den Verlust Deiner Fähigkeit. In dem medizinischen Attest sollte neben der Diagnose und dem Schweregrad auch die voraussichtliche Dauer Deiner Einschränkung stehen. Das ist die Prognose.

Du solltest Deine Ver­si­che­rung so schnell wie möglich über Deine Einschränkung informieren und sowohl das Gutachten als auch alle anderen Dokumente über Deinen Gesundheitszustand bereitstellen. Nur so kann die Ver­si­che­rung prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt.

Ist eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung sinnvoll?

Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung ist nicht die beste Wahl, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung) bietet einen besseren Schutz, denn sie versichert alle gesundheitlichen Ursachen, wegen derer Du nicht mehr arbeiten kannst. Wenn Du keine BU-Versicherung bekommst oder Du Dir die Ver­si­che­rung nicht leisten kannst, ist die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung eine Alternative. 

Die Hürden für die Ver­si­che­rungsleistung sind in vielen Fällen sehr hoch. Du musst die versicherten Fähigkeiten oft vollständig verloren haben, damit die Ver­si­che­rung zahlt. Außerdem kann es sein, dass Du keine Leistungen von der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung erhältst, obwohl du nicht mehr in Deinem Beruf arbeiten kannst.

Ein Beispiel: Dein Gleichgewicht ist wegen eines Schlaganfalls eingeschränkt und Du darfst nicht mehr auf dem Bau arbeiten. Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt Dir aber erst eine Rente, wenn Du auf der dreistufigen Haushaltsleiter nicht mehr stehen kannst. Ein Gerüst von mehreren Metern Höhe darfst Du auf ärztliche Emp­feh­lung hin nicht mehr besteigen, die dreistufige Haushaltsleiter hingegen schon. Obwohl Du berufsunfähig bist, bekommst Du kein Geld aus der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung. Eine BU-Versicherung würde Dir im gleichen Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit eine monatliche BU-Rente zahlen.  

Ein anderes Beispiel: Die Fähigkeit Sprechen gilt in Deiner Ver­si­che­rung erst als verloren, wenn Du kein verständliches Wort mehr sagen kannst. Schwierigkeiten bei der Artikulation führen zwar dazu, dass Du Deinen Beruf im Kundendienst nicht mehr ausüben kannst. Für eine Leistung aus der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung reicht das aber nicht aus. 

Wie ist die Psyche in der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung abgesichert?

Erkrankungen der Psyche sind in allen Altersgruppen die häufigste Ursache für eine Be­rufs­un­fä­hig­keit. Das ermittelte das Analysehaus Morgen & Morgen. Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung versichert oft aber nur sehr schwere psychische Erkrankungen wie schwere Depressionen oder Schizophrenie. 

Beim Verlust von geistigen Fähigkeiten im Bereich des Gedächtnisses und der Konzentration ist der Schutz nur sehr eingeschränkt. In der Regel verlangen die Versicherer, dass Du alltägliche Aufgaben nicht mehr bewältigen kannst, beispielsweise Essen zubereiten oder Termine vereinbaren. Deine Berufsfähigkeit verlierst Du vermutlich schon zu einem viel früheren Stadium.

Ein Beispiel: Du kannst als Mathematiklehrer eines Gymnasiums keine komplexen Rechenaufgaben mehr lösen, weil Deine Konzentrationsfähigkeit wegen eines Schlaganfalls eingeschränkt ist. In diesem Fall bist Du vermutlich berufsunfähig. Die Rente aus der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung bekommst Du allerdings nicht, weil Du Deinen Alltag noch bewältigen kannst.

Viele Grund­fähig­keits­ver­si­che­rungen bieten inzwischen Zusatzbausteine für Psyche oder Geist an. Du hast dafür höhere Kosten, aber unter Umständen auch einen besseren Schutz: So zahlen manche Ver­si­che­rungen, wenn Du aufgrund einer psychischen Erkrankung über einen bestimmten Zeitraum voll erwerbsunfähig bist. Voll erwerbsunfähig bist Du dann, wenn Du nicht in der Lage bist, mehr als drei Stunden täglich einer Arbeit nachzugehen.

Zudem bieten einige Grund­fähig­keits­ver­si­che­rungen Ar­beits­un­fä­hig­keits­klau­seln (AU-Klauseln) an. In diesem Fall bekommst Du bei längerer Arbeitsunfähigkeit Leistungen aus der Ver­si­che­rung. Dadurch bist Du zumindest teilweise und für eine begrenzte Zeit abgesichert, wenn Du aufgrund Deiner Psyche länger krankgeschrieben bist – auch dann, wenn Du keine Grundfähigkeit verloren hast. 

Aber: Trotz einiger Verbesserungen bleibt der Schutz bei psychischen Erkrankungen in der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung weniger umfassend als in der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Eine gleichwertige Alternative zur BU-Versicherung ist sie also nicht. 

Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung oder Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Was ist besser?

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bietet immer einen besseren Schutz als eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung. Sie zahlt eine Rente, wenn Du Deinem aktuellen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt nachgehen kannst. Das prüft die Ver­si­che­rung anhand ärztlicher Unterlagen. 

Im Gegensatz zur Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung fordert die BU-Versicherung nicht, dass spezielle körperliche oder psychische Fähigkeiten wegfallen. Entscheidend ist allein Deine Fähigkeit, Deinen konkreten Beruf dauerhaft auszuüben

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Worauf solltest Du bei der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung achten?

Um einen Mindestschutz aus Deiner Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung zu erhalten, solltest Du Dir im Vertrag genau durchlesen, welche Grundfähigkeiten abgesichert werden. Denn hier unterscheiden sich die Tarife teilweise erheblich. 

Wie sind die Grundfähigkeiten definiert? Achte nicht nur darauf, wie viele Grundfähigkeiten abgesichert sind, sondern auch auf die Qualität des einzelnen Ver­si­che­rungs­schutzes. Manchmal sind die Anforderungen so hoch, dass Du auch bei einer hohen Anzahl an abgesicherten Grundfähigkeiten nur schwer an Leistungen kommst. Achte also darauf, wie Deine Ver­si­che­rung den Schutz einer Fähigkeit  genau definiert.

Ein Beispiel: Manche Ver­si­che­rungen zahlen, wenn Du weder mit der linken noch mit der rechten Hand eine Schere richtig benutzen kannst. Das gilt als Verlust der Fähigkeit, Deine Hände zu gebrauchen. Andere zahlen die Rente allerdings schon früher: zum Beispiel, wenn Du mit nur einer Deiner Hände nicht mehr in Lage bist, den Schraubverschluss einer Flasche zu öffnen. Wieder andere prüfen dagegen, ob Du nach wie vor einen Schraubenzieher benutzen kannst.

Sind die für Deinen Beruf wichtigen Fähigkeiten abgesichert? Überlege unbedingt vor Abschluss einer Ver­si­che­rung, welche Fähigkeiten für Deinen Beruf besonders wichtig sind. Vergleiche dann mit Hilfe eines Ver­si­che­rungsmaklers oder einer -maklerin, welcher Anbieter diese Fähigkeiten möglichst vorteilhaft definiert.

Konzentriere Dich dabei auf die wirklich wichtigen Fähigkeiten. Bei einem körperlich anspruchsvollen Beruf solltest Du beispielsweise genau prüfen, wann die Ver­si­che­rung bei Erkrankungen des Rückens, der Beine, der Hände und Arme zahlt. Verzichte auf Zusatzbausteine wie die Fähigkeit zur Benutzung eines Bildschirms oder einer Tastatur, wenn Du ohnehin keinen Bürojob hast. Andere Zusatzbausteine wie „Fahrrad fahren“ oder „öffentliche Verkehrsmittel nutzen“ machen die Ver­si­che­rung teuer und helfen Dir nicht weiter, wenn Du eine bestimmte Fähigkeit für Deinen Beruf verlierst.

Reicht die Rentenhöhe aus? Achte darauf, dass die versicherte Rente hoch genug ist, um die Kosten für Deinen Lebensunterhalt und die Altersvorsorge zu decken. Die gesetzliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht dafür in der Regel nicht aus. Du solltest eine Rentenhöhe wählen, mit der Du Deinen Lebensstandard finanzieren könntest. Berechne dafür Deine monatlichen Fixkosten und berücksichtige mögliche zusätzliche Kosten für Deine Gesundheit. Wir empfehlen, mindestens 80 Prozent Deines aktuellen Nettoeinkommens als Rente abzusichern. 

Was kostet der Tarif? Die Beiträge für die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung variieren je nach Alter, Beruf, Gesundheitszustand und der gewünschten Rentenhöhe. Auch die unterschiedlichen Zusatzbausteine können den Beitrag verändern. 

So können nach unserer Recherche die Beiträge für einen 30-jährigen Bürokaufmann mit 1.500 Euro monatlicher Rente bis 67 Jahre zwischen 48 und 55 Euro pro Monat liegen, wenn er einen Tarif mit Basisschutz bucht. Für Premiumtarife mit umfassenderem Schutz können dagegen zwischen 100 und 180 Euro im Monat anfallen. 

Auch für Personen mit Vorerkrankungen oder körperlich anspruchsvollen Berufen sind die Beiträge oft deutlich höher. Du solltest Dich vor dem Abschluss einer Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung daher von einer Ver­si­che­rungsvermittlung beraten lassen. Nur so kannst Du sichergehen, dass der Tarif exakt zu Deinen Bedürfnissen und Deiner Situation passt. 

Hat der Tarif eine gute Bewertung? Die Ver­si­che­rungs-Ratingagentur Franke & Bornberg vergleicht regelmäßig die Bedingungen verschiedener Anbieter. Schließe einen Tarif ab, der die höchstmögliche Bewertung „FFF+“ erhalten hat. Das Rating findest Du hier.

Option zum Wechsel in eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Lohnt sie sich? 

Manche Grund­fähig­keits­ver­si­che­rungen bieten eine Option zum Übergang in eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung an. Das bedeutet, dass Du zu einem späteren Zeit­punkt in einen BU-Versicherungstarif wechseln kannst – etwa, wenn sich Deine berufliche Situation verändert. 

Der Vorteil dieser Option ist, dass Du in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung benötigst. Allerdings lohnt sie sich nur in zwei Fällen:

  • für Kinder und Jugendliche, die noch keinen Beruf ausüben und die BU-Versicherung erst zu einem späteren Zeit­punkt benötigen.
  • für Personen, die sich die Beiträge für die BU-Versicherung aktuell nicht leisten können.

Wenn Du über eine solche Option nachdenkst, solltest Du unbedingt die Bedingungen für den Wechsel in die BU-Versicherung prüfen. Manche Versicherer setzen Altersgrenzen oder grenzen die Wechseloptionen mit anderen Anforderungen ein. Lass Dich am besten von einer Ver­si­che­rungsmaklerin oder einem -makler über mögliche Einschränkungen aufklären.  

Wo bekommst Du eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung?

Lass dich von einem Ver­si­che­rungsmakler oder eine Ver­si­che­rungsmaklerin beraten. Gemeinsam kannst Du auch klären, ob es sinnvoller wäre, statt einer Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder eine der anderen BU-Alternativen zur Absicherung der Arbeitskraft abzuschließen. Außerdem solltest Du mit den Experten und Expertinnen die Definitionen der Grundfähigkeiten bei verschiedenen Anbietern vergleichen.

Folgende Maklerfirmen können wir für die Beratung zur Arbeitskraftabsicherung empfehlen:

Hoesch & Partner Logo neu
Hoesch & Partner
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 1983
  • 20 beratende Makler
  • 8 Standorte (Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln, Hannover)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Logo Dr. Schlemann
Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2005
  • 12 beratende Makler
  • Hauptstandort in Köln
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten auch Honorarberatung und Nettotarife an
BUForum24
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2003
  • 4 beratende Makler
  • 1 Standort in Neudorf (Schleswig-Holstein)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Nutzer-Erfahrungen
Zeroprov
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2012
  • 3 beratende Makler
  • 1 Standort in Schkölen (Thüringen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten vorrangig Honorarberatung und Nettotarife an
Nutzer-Erfahrungen
Autoren
Julia Rieder

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